Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Freitag, 24. Oktober 2025
The Social Chain AG: Insolvenzplan wird erstellt / Aktionäre sollen sämtliche Aktien kompensationslos verlieren
Berlin, 24. Oktober 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Social Chain AG i.I. (ISIN: DE000A1YC996 / WKN: A1YC99) erstellt der Vorstand der Gesellschaft in Abstimmung mit dem Sachwalter einen Insolvenzplan. Ein wesentlicher Teil des Plans soll vorsehen, die Gesellschaft zu entschulden und die aktuell bestehenden Aktien an der Gesellschaft an die MERIDIANA Capital Markets SE aus Hamburg oder andere durch die MERIDIANA Capital Markets SE zu bestimmende Investoren zu verkaufen und zu übertragen. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für den Verlust ihrer Aktien erhalten. Der Investor beabsichtigt, die Börsennotierung aufrechtzuerhalten. Nach der Erstellung und Prüfung wird der Insolvenzplan den Gläubigern im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins zur Abstimmung vorgelegt werden.
Donnerstag, 23. Oktober 2025
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung am 8. Oktober 2025
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025
- New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als beherrschter Gesellschaft eingetragen
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE ist am 22. Oktober 2025 im Handelregister eingetragen und bekannt gemacht worden:
"Mit der "Succession German Bidco GmbH", München (Amtsgericht München HRB 294659) wurde am 30.06.2025 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 30.06.2025 zugestimmt hat."
Die herrschende Succession German Bidco GmbH ist eine zur Carlyle Group gehörenden Gesellschaft.
Eine gerichtliche Überprüfung der im Rahmen des BuG angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung kann innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
WashTec AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 5,0 Millionen Euro
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der WashTec AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtvolumen von bis zu 5,0 Millionen Euro (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) und einer Laufzeit bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) durchzuführen („Aktienrückkaufprogramm 2025“). Das Programm soll am 6. November 2025 beginnen.
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 sollen im Zeitraum vom 6. November 2025 bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) über die Börse bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 5,0 Millionen Euro zurückgekauft werden. Aktuell hält die Gesellschaft bereits 594.646 eigene Aktien, das entspricht ca. 4,25% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Rückkauf eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 soll ausschließlich über die Börse erfolgen und entsprechend den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkungen gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durchgeführt werden.
Die erworbenen eigenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 zugelassenen Zwecken, einschließlich der Einziehung der Aktien, verwendet werden.
Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 von der WashTec AG separat bekannt gemacht. Die WashTec AG behält sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden.
PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.
Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Wels, 23. Oktober 2025
- Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der PIERER Mobility AG
- Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission
Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen 50.100 Aktien zu erwerben. Die entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in Bezug auf den Erwerb von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine Call-Optionsvereinbarung über den Erwerb von bis zu 50.000 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG, wurden in den Monaten April und Mai 2025 abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen denselben aufschiebenden regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf fusionskontrollrechtliche, investitionskontrollrechtliche und subventionskontrollrechtliche Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass der Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings BV über die Pierer Bajaj AG und somit mittelbar über die PIERER Mobility AG kein Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes auslöst. Sämtliche erforderliche fusionskontrollrechtliche Freigaben wurden bereits erteilt.
Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen Bescheid zugestellt, in dem bestätigt wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren Kontrollerlangung an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu Sanierungszwecken im Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt.
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurde von der Übernahmekommission folgende Bedingung gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:
Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach § 25 Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20 Börsentagen zur Gänze ausgeübt wird.
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurden von der Übernahmekommission folgende Auflagen gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:
(i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission über die Erteilung der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und den erfolgten Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG unverzüglich zu veröffentlichen.
(ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben zudem
a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und unter Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen und
b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG nachfolgt,
über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis, an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu berichten.
(iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben weiters
a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen Rechtsgeschäfts und
b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten,
zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj Auto International Holdings B.V. bzw. mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm gemeinsam vorgehende Rechtsträger andererseits bis einschließlich 31.12.2026 abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der PIERER Mobility AG stehen.
Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings B.V. informiert, dass
a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und der Eintritt aller Bedingungen in § 2 der Call-Optionsvereinbarung für 10. November 2025 erwartet wird und
b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 Stück Aktien an der PIERER Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der PIERER Mobility AG zu erlangen.
Rechtlicher Hinweis
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.
Cherry SE: Großaktionär stellt zusätzliche finanzielle Mittel bereit
München, 23. Oktober 2025 – Die Cherry SE, ein global tätiger Hersteller von Computer-Eingabegeräten und digitalen Lösungen für den Gesundheitssektor, hat heute Vereinbarungen mit ihrem Großaktionär Argand über die Zuführung von Liquidität bekanntgegeben. Insgesamt fließen der Cherry-Gruppe bis zu 5,7 Mio. Euro zu.
Die Cherry SE, ihre US-Tochtergesellschaft Cherry Americas LLC sowie die Cherry Europe GmbH haben heute mit Argand Partners, LP und bestimmter mit ihr verbundener Unternehmen (gemeinsam „Argand“) Vereinbarungen zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Cherry Gruppe geschlossen. Argand ist bislang mit über 30 % am Grundkapital der Cherry SE beteiligt und aufgrund des damit verbundenen maßgeblichen Einflusses ein der Gesellschaft im Sinne des § 111a AktG nahestehendes Unternehmen.
Oliver Kaltner, CEO der Cherry SE kommentiert: „Argand zeigt als größter Shareholder der Cherry SE ein starkes und konkretes Commitment hinsichtlich des weiteren Strategieplans des Vorstands. Der Blick auf die zu hebende Substanz der Firma wird unterstützt durch konkrete finanzielle Maßnahmen, um dem Management mehr Raum zu verschaffen, die inhaltlich richtigen Maßnahmen in den Bereichen Peripherals und Digital Health mit ausreichender Konsequenz umzusetzen. Das USA-Geschäft bleibt unverändert in der Hand von Cherry. Dies sind sehr positive Signale an die Firma, den Vorstand, das Cherry-Team und an den Kapitalmarkt.“
Im Einzelnen haben die Cherry SE und Argand die folgenden Verträge geschlossen:
Im Rahmen eines Forderungskaufvertrages erwirbt Argand zwei konzerninterne Darlehensforderungen der Cherry SE gegenüber der Cherry Americas LLC sowie der Cherry Europe GmbH zum Nominalwert von insgesamt 1,5 Mio. Euro. Die damit verbundene Rückzahlungsvereinbarung sieht vor, dass eine erste Tranche von 0,5 Mio. Euro spätestens Ende März 2026 und die restliche Darlehenssumme zum Ende des Jahres 2027 fällig werden.
Die Cherry SE veräußert darüber hinaus ihre 1.100.284 im eigenen Bestand gehaltenen Aktien an Argand zum aktuellen Marktpreis. Auf Basis des 10-Tage volumengewichteten Durchschnittskurses (VWAP) ergibt sich ein weiterer Mittelzufluss von rund 680.000 Euro für die Cherry SE.
Im Rahmen einer Finanzierungszusage verpflichtet sich Argand darüber hinaus, der Gesellschaft weitere Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Soweit Cherry diese Mittel in Anspruch nimmt, werden die Cherry Americas LLC und Argand einen Kaufvertrag über bestimmte Lagerbestände der US-Tochtergesellschaft zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. Euro abschließen, welcher dem Marktwert entspricht. Unter dem Kaufvertrag wird Cherry Americas LLC den Lagerbestand für einen Zeitraum von 15 Monaten weiter zwischenlagern und als Selling Agent im Namen von Argand vermarkten.
Über Cherry
Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.
CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Kenosha), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).
Weitere Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/
Endspiel-Studie der Solventis AG „Endspiele 2026"
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere letztjährigen
Endspiel-Favoriten konnten mit einer Rendite von 27,8 % glänzen und
damit besser performen als die gängigen deutschen Aktienindizes. Bei
alstria office REIT-AG, New Work SE und Synlab AG erfolgte ein
Squeeze-Out. Bei diesen drei Werten bestehen u. E. zusätzliche Chancen
auf eine Nachbesserung im Spruchverfahren. Nach ihrer starken
Performance zählt die Commerzbank AG nicht mehr zu den Favoriten. Im
Falle von der USU Ventures AG (ehemals USU Software AG) erwarten wir in
absehbarer Zeit erst einmal keine Strukturmaßnahme mehr.
Für die 20. Ausgabe der Endspiel-Studie, die in den Startlöchern steht, haben wir wieder ein interessantes Portfolio mit 11 Einzelwerten zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Analyse inkl. Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.
Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Struktur-maßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil aus als herkömmliche Aktien.
Die Endspiel-Studie 2026 beschäftigt sich außerdem mit dem Standortfördergesetz, das bis Ende Januar 2026 beschlossen werden soll. Es sieht die Öffnung des Spruchverfahrensgesetzes für Delisting-Erwerbsangebote vor.
Seit der letzten Endspiel-Studie erzielten abgeschlossene Spruchverfahren eine durchschnittliche Aufbesserung inkl. Zinsen von 10,6 % (Vj. 25,9 %). Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir inkl. Zinsen auf ein Plus von 19,7 % (Vj. 43,1 %). In 54 % (Vj. 60 %) der Spruchverfahren wurde aufgebessert.
Unser Endspiel-Universum zählt 155 (Vj. 143) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.
Die einzigartige Endspiel-Studie von Solventis können Sie zum Preis von 1.250 € zzgl. USt. erwerben.
Bei Interesse nehmen Sie bitte formlos Kontakt (sekretariat@solventis.de, 06131/4860-500) mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie inkl. Rechnung dann umgehend per Post.
Die Endspiel-Studie basiert auf einer umfangreichen Datenbank, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ab sofort ist die digitalisierte Datenbank gegen Bezahlung zugänglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer separaten E-Mail. In der Datenbank finden Sie alles rund um die Themen Strukturmaßnahmen und Übernahmeangebote. Bei Interesse nutzen Sie bitte die oben angegebenen Kontaktdaten.
Solventis AGAm Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519
Biotest AG: Absage der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2025
Rücknahme des Einberufungsverlangens vom 1. August 2025 durch Grifols S.A.
Dreieich, 23. Oktober 2025. Die Biotest AG gibt bekannt, dass ihre Großaktionärin, die Grifols S.A., Barcelona, Spanien, am 22. Oktober 2025 mitgeteilt hat, dass sie das Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. August 2025 zurücknimmt. Außerdem hat die Grifols S.A. im selben Schreiben mitgeteilt, dass sie erneut verlangt, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um über den Formwechsel der Biotest AG von einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu beschließen. Der Aufsichtsrat wurde umgehend über den Eingang des Schreibens informiert.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die für den 28. Oktober 2025 einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Biotest AG abzusagen.
Der Vorstand wird das neue Verlangen der Grifols S.A. gemäß § 122 Abs. 1 AktG, eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommandit-gesellschaft auf Aktien (KGaA) einzuberufen, sorgfältig prüfen. Sollte das neue Einberufungsverlangen zulässig sein, wird der Vorstand erneut eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einzelheiten werden von der Gesellschaft veröffentlicht.
Über Biotest
Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.500 Mitarbeiter. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).
Dienstag, 21. Oktober 2025
Janosch film & medien AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Preis von EUR 5,00 je Aktie
Der Vorstand der Janosch film & medien AG (die "Gesellschaft") hat heute vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. September 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und den Aktionären den Rückkauf von bis zu 107.727 eigenen Aktien (dies entspricht ca. 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft) im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots anzubieten.
Der Aktienrückkauf soll zu einem Angebotspreis von EUR 5,00 je Aktie erfolgen. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt voraussichtlich am 29. Oktober 2025, 0:00 Uhr (MEZ) und endet voraussichtlich am 18. November 2025, 24:00 Uhr (MEZ).
Der Vorstand plant, die im Rahmen des Rückkaufangebots erworbenen Aktien einzuziehen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats steht noch aus, wird jedoch erwartet.
Die weiteren Einzelheiten zum Aktienrückkauf werden demnächst auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://janosch-medien.de/investor-relations-aktienrueckkauf-2025/ sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
PAL Next AG: Vorstand schließt Vertrag über Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Einbringung einer Forderung – Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 21. Oktober 2025. Der Vorstand der PAL Next AG (ISIN: DE000A12UPJ7) mit Sitz in München hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über die Einbringung einer Forderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 750.000,00 im Zusammenhang mit der Vergütung von Dienstleistungen bezüglich einer Filmproduktion als Sacheinlage abgeschlossen. Die Einbringung erfolgt gegen Ausgabe von 595.238 Stück neuen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Die Durchführung der Kapitalerhöhung soll noch im Jahr 2025 erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird die bisherige Prognose der PAL Next AG für das Geschäftsjahr 2025 angepasst. Die Gesellschaft geht weiterhin von Umsatzerlösen in Höhe von EUR 21 Mio. bis EUR 23 Mio. aus. Die Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge soll im Jahr 2025 bei mindestens EUR 24 Mio. liegen. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 nun von einer Bandbreite zwischen TEUR -1.250 und TEUR -550 aus (zuvor: TEUR -500 bis TEUR +200).
Die Anpassung beruht insbesondere auf bilanziellen Effekten der Forderungseinbringung und hat keinen Einfluss auf die Liquiditätslage der PAL Next AG.
Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Annahmen beruhen. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich abweichen.
______________
Anmerkung der Redaktion:
Bei der PAL Next AG handelt es sich um die ehemalige PANTAFLIX AG.
ProSiebenSat.1 Media SE: ProSiebenSat.1 kündigt Veränderungen im Vorstand an
Unterföhring, 21. Oktober 2025. Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE hat heute umfassende Veränderungen im Vorstand beschlossen.
Marco Giordani, bislang Finanzvorstand (CFO) von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. („MFE“), übernimmt mit sofortiger Wirkung den Vorstandsvorsitz (CEO) der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“). Bert Habets tritt den CEO-Posten in bestem gegenseitigem Einvernehmen an Marco Giordani ab und wird ihn bis Jahresende bei ProSiebenSat.1 beraten, insbesondere um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.
Bob Rajan wird mit sofortiger Wirkung als neuer Finanzvorstand (CFO) zu ProSiebenSat.1 wechseln und folgt auf Martin Mildner, der das Unternehmen in bestem gegenseitigem Einverständnis verlassen wird. Bob Rajan wird die Position auf Interimsbasis übernehmen, um vor allem den Reorganisationsprozess voranzutreiben und die Profitabilität des Unternehmens zu steigern.
Darüber hinaus hat Markus Breitenecker, bisher Chief Operating Officer von ProSiebenSat.1, beschlossen, mit sofortiger Wirkung und in bestem gegenseitigem Einvernehmen von seiner Position zurückzutreten; seine Position wird auf Vorstandsebene nicht neu besetzt.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SYNLAB AG
LG München I, Az. 5 HK O 10667/25
Bäßler, F. u.a. ./. Ephios Bidco GmbH
37 Antragsteller
Verfahrendbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmB
Montag, 20. Oktober 2025
DG-Gruppe AG: Antrag auf Delisting
Nürnberg, den 20. Oktober 2025
Der Vorstand der DG-Gruppe AG (ISIN DE000A1PHB97) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute beschlossen, einen Antrag auf Beendigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in das Handelssegment HIGH RISK MARKET des Freiverkehrs an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) und der damit verbundenen Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse Hamburg zu stellen. Der entsprechende Antrag wird heute gestellt.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse Hamburg entscheidet über die Beendigung der Einbeziehung der Aktien und den genauen Zeitpunkt der Notierungseinstellung der Freiverkehrsausschuss der Börse Hamburg. Mit einem Wirksamwerden der Beendigung der Aufnahme werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr im Freiverkehr der Börse Hamburg sowie an keiner anderen Börse oder im Freiverkehr handelbar sein. Die Gesellschaft wird unverzüglich nach der Entscheidung der Börse Hamburg über den Antrag den Beendigungszeitpunkt der Notierungseinstellung bekannt geben.
DG-Gruppe AG
Nürnberg
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP erzielt erneutes Rekordquartal und erhöht Prognose für das Gesamtjahr
Corporate News
- Auftragseingang steigt um 7 % auf rund 80 Mio. € mit starker Entwicklung in internationalen Märkten (Q3 2024: 74,9 Mio. €)
- Konzernumsatz legt um etwa 11 % auf rund 74 Mio. € zu (Q3 2024: 66,8 Mio. €)
- EBIT klettert um ca. 83 % auf rund 15 Mio. € (Q3 2024: 8,2 Mio. €)
- Starke Ergebnisse führen zu Prognoseanhebung für 2025
Heidelberg, 20. Oktober 2025 – SNP, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, gibt nach vorläufigen Zahlen ein anhaltendes Wachstum für das dritte Quartal 2025 bekannt.
Der Auftragseingang stieg um 7 % auf rund 80 Mio. € (Q3 2024: 74,9 Mio. €). Der Umsatz legte um 11 % auf rund 74 Mio. € zu und das EBIT verbesserte sich überproportional um ca. 83 % auf rund 15 Mio. €. Die EBIT-Marge stieg im dritten Quartal 2025 entsprechend um über 7 Prozentpunkte auf rund 20 % (Q3 2024: 12,2 %). Die deutliche Ergebnisverbesserung ist vor allem auf gesteigerte Softwareumsätze zurückzuführen.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal und des anhaltenden Marktmomentums hat das Unternehmen seine Jahresprognose 2025 angehoben. Die Umsatzprognose für das Gesamtjahr wird auf 280 Mio. € bis 295 Mio. € erhöht (bisherige Prognose: 270 Mio. € bis 280 Mio. €). Darüber hinaus wird das EBIT in einer Bandbreite zwischen 34 Mio. € und 46 Mio. € erwartet (bisherige Prognose: 30 Mio. € bis 34 Mio. €). Für den Auftragseingang wird unverändert eine Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) größer als eins prognostiziert.
Jens Amail, CEO von SNP, kommentiert: „Im aktuellen Marktumfeld sind Unternehmensagilität und Transformationsfähigkeiten für unsere Kunden und Partner wichtiger denn je. Wir sind sehr dankbar für deren anhaltendes Vertrauen und haben unsere Investitionen in KI-basierte Dienstleistungskapazitäten und Softwareinnovationen weiter erhöht, um sie zukünftig noch besser unterstützen zu können. Es ist uns zudem gelungen, an die starken Ergebnisse des ersten Halbjahres mit dem besten dritten Quartal unserer Unternehmensgeschichte anzuknüpfen. Besonders freue ich mich über das starke Wachstum in internationalen Märkten wie Frankreich, Brasilien, Australien und dem Nahen Osten. Die deutliche Verbesserung unserer Profitabilität zeigt, dass wir mit unserem Fokus auf Prozessexzellenz und Skalierbarkeit auf dem richtigen Weg sind. Dies ist das Ergebnis der großartigen Arbeit aller SNP-Kolleginnen und -Kollegen, und ich bin sehr stolz darauf, Teil dieses weltweiten Teams sein zu dürfen."
SNP wird die vollständigen Neunmonatszahlen 2025 am 6. November 2025 veröffentlichen.
Über SNP
SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.
Weltweit vertrauen mehr als 3.000 Kunden aller Größen und Branchen in über 80 Ländern auf SNP, unter ihnen zahlreiche DAX 40 und Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 36 Standorten in 23 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.
Weitere Informationen unter www.snpgroup.com
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Anmerkung der Redaktion:
SNP hatte kürzlich mit der Succession German Bidco GmbH (Carlyle) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025 zugestimmt hatte. Ausgleich und Abfindung werden in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Mögliche Kooperation von Telefónica Deutschland mit 1&1? Folgt Übernahmeangebot?
1&1 baut derzeit zwar ein eigenes Mobilfunknetz auf, kommt dabei aber nur mühsam voran und muss für seine 12,4 Millionen Mobilfunkkunden Leitungskapazitäten bei anderen Netzanbietern anmieten.
Freitag, 17. Oktober 2025
PSI Software AG: Warburg Pincus hält nunmehr mehr als 33 %
Kürzlich war der Abschluss einer Investmentvereinbarung zwischen PSI Software SE und Warburg Pincus bekanntgegeben worden:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Zest Bidco GmbH: PSI Software SE und Warburg Pincus schließen Investmentvereinbarung; Warburg Pincus kündigt öffentliches Übernahmeangebot an
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Umsatz- und Ergebnisrückgang im dritten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal – Anpassung Financial Guidance – Gesellschaft prüft strategische Optionen für Neupositionierung am Markt
Die DATA MODUL AG unterschreitet nach Auswertung vorläufiger Zahlen im dritten Quartal 2025 die Umsatz- und Ergebniszahlen aus dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wesentliche Gründe hierfür sind die weiterhin angespannte gesamtwirtschaftliche Lage sowie erhebliche, einmalige Sonderbelastungen durch die USD-Kursentwicklung, Personalmaßnahmen und Markteintrittskosten.
Das konzernweite EBIT lag im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2025 bei EUR -2,1 Millionen und damit ca. -200 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraums von EUR 2,1 Millionen. Der Konzernumsatz sank im dritten Quartal 2025 um ca. 9,7 % auf EUR 52,1 Millionen im Vergleich zu EUR 57,7 Millionen im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2024. Der Auftragseingang stieg um ca. 4,7 % auf EUR 51,4 Millionen im Vergleich zu EUR 49,1 Millionen im dritten Quartal des Vorjahres.
Die Gesellschaft wird die endgültigen Zahlen für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2025 am 7. November 2025 veröffentlichen.
Aufgrund der in 2025 bis dato erreichten Zahlen passt die Gesellschaft ihre Jahresprognose für das Gesamtjahr 2025 wie folgt an: statt der bisher im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 prognostizierten Kennzahlen von -10 % bis 10 % im Auftragseingang, -20 % bis 0 % im Umsatz und -80 % bis -40 % im Ergebnis (EBIT), prognostiziert die Gesellschaft nun Kennzahlen von – 5 % bis 5 % im Auftragseingang, – 8 % bis 0 % im Umsatz und -155 % bis -140 % im Ergebnis (EBIT) im Vergleich zu 2024.
Die Gesellschaft hat die J.P. Morgan Securities plc beauftragt, strategische Optionen für eine Neupositionierung der Gesellschaft am Markt zu prüfen, zu denen auch der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft durch die Mehrheitsaktionärin gehören kann.
Erläuterungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden sich auf der Internetseite der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen (abrufbar unter https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/finanzberichte).
InVision AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
Pulsion Medical Systems SE: MAQUET Medical Systems AG erhöht Barabfindung für die Übertragung der Aktien an der Pulsion Medical Systems SE auf EUR 20,67
Feldkirchen, 17. Oktober 2025
Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), hat die am 28. August 2025 im Rahmen des an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gerichteten Übertragungsverlangens auf EUR 20,57 pro Aktie festgelegte Barabfindung aufgrund einer nach Abschluss der Bewertungsarbeiten eingetretenen Änderung der Kapitalmarktdaten auf EUR 20,67 erhöht und mitgeteilt, in der am 17. Oktober 2025 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag zu stellen.
Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer, der die Angemessenheit der ursprünglich festgelegten Barabfindung am 28. August 2025 bestätigt hatte, hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der erhöhten Barabfindung bestätigen wird.
Nürnberger Beteiligungs-AG: NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und Vienna Insurance Group AG unterzeichnen Zusammenschlussvereinbarung – VIG kündigt öffentliches Erwerbsangebot an
Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) hat heute nach Abschluss einer umfassenden Prüfung strategischer Optionen und Verhandlungen mit mehreren Interessenten eine Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe („VIG“) unterzeichnet.
In der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat sich die VIG dazu verpflichtet, allen Aktionären der NÜRNBERGER ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot“) zu unterbreiten. Der Angebotspreis wird 120 Euro pro NÜRNBERGER-Aktie betragen. Dies entspricht einer Prämie von 173% im Vergleich zum unverzerrten volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der NÜRNBERGER-Aktie sowie von 154% gegenüber dem unverzerrten XETRA-Schlusskurs der NÜRNBERGER-Aktie, jeweils vom 13.05.2025, dem letzten Handelstag vor Ankündigung der Prüfung strategischer Optionen durch die NÜRNBERGER. Die VIG hat der NÜRNBERGER heute auch mitgeteilt, dass sie bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen unter anderem mit mehreren Großaktionären über die Einlieferung ihrer NÜRNBERGER-Aktien in das Angebot abgeschlossen hat, die zusammen rund 64,4% des Grundkapitals der NÜRNBERGER ausmachen.
Die Parteien beabsichtigen, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands der NÜRNBERGER, zeitnah nach Vollzug der Transaktion ein Delisting der Gesellschaftsaktien von allen Handelsplätzen durchzuführen. Ein separates Delisting-Angebot ist im Einklang mit der derzeit geltenden Rechtslage aufgrund der Notierung der NÜRNBERGER-Aktien im unregulierten Markt nicht erforderlich. Für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Unterzeichnung der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausgeschlossen. Die VIG hat zudem unter anderem den Erhalt des Standortes Nürnberg und der Marke zugesichert und erklärt, dass sie erhebliche zusätzliche Investitionen ermöglichen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER begrüßen die Ankündigung des Angebots und beabsichtigen eine begründete Stellungnahme zum Angebot abzugeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen sie den Aktionären im Rahmen der begründeten Stellungnahme die Annahme des Angebots zu empfehlen und die Vorstandsmitglieder beabsichtigen hiernach, die von ihnen gehaltenen Aktien an der NÜRNBERGER in das Angebot einzuliefern. Das Angebot wird üblichen Angebotsbedingungen einschließlich behördlicher Freigaben unterliegen.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025, Eintragung am 8. Oktober 2025
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025
- New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht
Donnerstag, 16. Oktober 2025
DVFA: 13+1 – Der Podcast – Folge 14: „Nebenwerte, Hauptversammlungen und Squeeze-Out – warum Engagement den Unterschied macht“ mit Alexander Langhorst
In dieser Folge spricht Christoph Schlienkamp mit Alexander Langhorst, Geschäftsführer von GSC Research und einer der profundesten Kenner von Hauptversammlungen, Nebenwerten und Spruchverfahren in Deutschland. Seit vielen Jahren begleitet er Übernahmen, Squeeze-Outs und die Rechte von Minderheitsaktionären – und bringt seine Erfahrungen heute in unser Gespräch ein.
Wir starten wie gewohnt mit drei persönlichen Fragen, bevor wir zu den inhaltlichen Schwerpunkten übergehen:
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter bestätigt seine Bewertung in Höhe von EUR 56,82 je DOUGLAS-Aktie (+ 50,96 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG (damals neben Parfümerien - "Come in and find out!" - auch Bücher, Schmuck, Mode und Süßwaren) hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor zwei Jahren sein Gutachten vorgelegt. Er kam darin auf einen Wert des Unternehmens zur Stichtag in Höhe von EUR 2.236,4 Mio. und einen abgeleiteten Wert von EUR 56,82 je Aktie, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter kommt auf EUR 56,82 je Aktie (+ 50,96 %). Im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 37,64 je Aktie bedeutet dies eine Erhöhung um 50,96 %.In seinem im Auftrag des Gerichts erstellten Ergänzungsgutachten, das nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellt wurde, hat der Sachverständige diese Bewertung bestätigt. Die Beteiligten können innerhalb von acht Wochen zu diesem Ergänzungsgutachten Stellung nehmen.
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)
Mittwoch, 15. Oktober 2025
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ehemaligen ACTRIS AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 5,08 je Aktie
Betreffend die ehem. ACTRIS AG, Mannheim
ISIN DE0006107006 / WKN 610700
ISIN DE0006107022 / WKN 610702
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren
zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ACTRIS AG, macht die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 13. Oktober 2022, 23 AktE 25/10 (2), sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8. Mai und 09. Mai 2025, 12 W 21/23, 23 AktE 25/10 (2) LG Mannheim, wie folgt bekannt:
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. Oktober 2025
Anfechtungsklage gegen Kapitalmaßnahmebeschlüsse der Readcrest Capital AG
Gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung der Readcrest Capital AG vom 13. August 2025 (TOP 20, 21 und 22) wurde Anfechtungsklage erhoben. Das Verfahren ist beim LG Hamburg unter dem Az. 404 HKO 101/25 anhängig.