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Freitag, 7. März 2025

ENCAVIS AG kündigt CEO-Wechsel an

Corporate News

- Dr. Christoph Husmann scheidet nach der Hauptversammlung 2025 als Vorstandssprecher und Finanzvorstand aus

- Mario Schirru, derzeitiger Chief Operating Officer und Chief Investment Officer, wird zum Co-Sprecher ernannt und soll nach der Hauptversammlung und dem Abschluss des Squeeze-Out-Prozesses Vorstandsvorsitzender werden

Hamburg, 7. März 2025 – Der Aufsichtsrat der Encavis AG hat heute einen geplanten Wechsel in der Unternehmensführung bekannt gegeben, der Teil der laufenden Bemühungen ist, Encavis für die nächste Wachstumsphase zu positionieren.

Dr. Christoph Husmann, der seit 2014 als Vorstandssprecher und Finanzvorstand fungiert, wird nach der Hauptversammlung des Unternehmens im Juni 2025 und dem Abschluss des Squeeze-out-Verfahrens von beiden Funktionen zurücktreten. Dr. Husmann wird das Unternehmen in dieser Übergangsphase weiterhin unterstützen und den Squeeze-out-Prozess sowie die Integration in die neue Struktur von Encavis überwachen, um Kontinuität und Stabilität zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat hat Mario Schirru, derzeit Chief Operating Officer und Chief Investment Officer, mit sofortiger Wirkung zum Co-Sprecher des Vorstandes ernannt. Nach der Hauptversammlung 2025 beabsichtigt der Aufsichtsrat, Schirru formell zum Vorstandsvorsitzenden zu ernennen.

Dr. Johannes Teyssen, Vorsitzender des Aufsichtsrates, sagte: „Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich Christoph unsere tiefe Dankbarkeit für mehr als ein Jahrzehnt außergewöhnlicher Führung und Hingabe für Encavis zum Ausdruck bringen. Christoph hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, Encavis zu einem der führenden Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien in Europa zu machen. Seine Beiträge zum Wachstum, zur operativen Exzellenz und zur strategischen Entwicklung von Encavis waren entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Wir freuen uns auch, Mario zu seinem Nachfolger zu ernennen - eine Führungspersönlichkeit mit fundierten Branchenkenntnissen und einer starken Erfolgsbilanz bei der Steigerung der operativen und kommerziellen Leistung von Encavis. Christoph und Mario arbeiten seit vielen Jahren Hand in Hand, und wir sind zuversichtlich, dass er bereit ist, das Ruder zu übernehmen und das Unternehmen weiterzuführen.

Dr. Christoph Husmann kommentierte: „Es war ein Privileg, Encavis in den letzten zehn Jahren zu leiten und mit einem so talentierten und leidenschaftlichen Team zusammenzuarbeiten. Gemeinsam haben wir ein starkes und widerstandsfähiges Unternehmen aufgebaut, das eine wesentliche Rolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energien in Europa spielt. Da das Unternehmen für künftiges Wachstum gut positioniert ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den geplanten Übergang. Ich habe volles Vertrauen in Marios Fähigkeit, Encavis weiterzuführen, und freue mich darauf, ihn in den kommenden Monaten zu unterstützen, um eine reibungslose und nahtlose Übergabe zu gewährleisten.“

Mario Schirru sagte: „Ich fühle mich geehrt, Encavis in das nächste Wachstumskapitel führen zu dürfen. Unter Christophs Führung hat sich Encavis zu einer führenden Kraft im Bereich der erneuerbaren Energien in Europa entwickelt, und wir haben eine starke Plattform für zukünftigen Erfolg geschaffen. Ich freue mich darauf, weiterhin eng mit unserem talentierten Team zusammenzuarbeiten, um auf diesem Fundament aufzubauen, unseren Wachstumskurs zu beschleunigen und unsere Mission, nachhaltige Energielösungen für Europa zu liefern, voranzutreiben.

In Verbindung mit diesem Übergang hat der Aufsichtsrat auch ein Suchverfahren für einen neuen Finanzvorstand eingeleitet, um das Führungsteam von Encavis in dieser nächsten Phase weiter zu stärken.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (B+), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

www.encavis.com

ABOUT YOU Holding SE: Zalando sichert sich mehr als 90 % der Anteile an der ABOUT YOU Holding SE und beabsichtigt die Durchführung eines Squeeze-out der Minderheitsaktionäre

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, den 7. März 2025 – Die ABOUT YOU Holding SE (ISIN DE000A3CNK42) (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Zalando SE („Zalando“) dem Vorstand der Gesellschaft heute die feste Absicht mitgeteilt hat, nach Vollzug des Übernahmeangebots und der mit den Großaktionären der Gesellschaft geschlossenen Verträge einen verschmelzungsrechtlichen oder aktienrechtlichen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen.

Zalando wird nach eigenen Angaben nach Vollzug des Übernahmeangebots und der mit den Großaktionären der Gesellschaft geschlossenen Verträge mindestens 159.448.689 Aktien der Gesellschaft halten. Dies entspricht abzüglich der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien einer Beteiligung von über 90 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die weitere Annahmefrist für das Übernahmeangebot endete am 6. März 2025 um Mitternacht (MEZ). Die endgültigen Ergebnisse des Übernahmeangebots werden voraussichtlich am 11. März 2025 veröffentlicht.

Damit werden nach Angaben von Zalando die Voraussetzungen für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out nach § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 UmwG vorliegen. Im Falle eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs beabsichtigt Zalando, den Squeeze-out im Rahmen einer Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger auf Zalando oder eine 100 %-Tochtergesellschaft von Zalando als übernehmendem Rechtsträger durchzuführen.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sich die Beteiligung von Zalando anhand der finalen Annahmequote des Übernahmeangebots und/oder durch weitere Aktienerwerbe bei oder nach Vollzug des Übernahmeangebots auf mindestens 95 % des Grundkapitals (ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) belaufen wird. In diesem Fall lägen nach Angaben von Zalando die Voraussetzungen für einen aktienrechtlichen Squeeze-Out nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vor.

Zalando hat außerdem mitgeteilt, zu gegebener Zeit ein förmliches verschmelzungsrechtliches oder aktienrechtliches Squeeze-out Verlangen an die Gesellschaft zu richten. Die Höhe der angemessenen Barabfindung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský)

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot, nur ca. 0,04 % angedient

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 6. März 2025

ENCAVIS AG: Wechsel im Aufsichtsrat der ENCAVIS AG seit dem 24. Februar 2025 durch gerichtliche Bestellung von fünf neuen Aufsichtsratsmitgliedern

Corporate News

Hamburg, 6. März 2025 – Der Vorstand und der bis zu seiner Niederlegung amtierende Aufsichtsratsvorsitzende der ENCAVIS AG („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) hatten einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von fünf neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats gestellt, dem das Amtsgericht Hamburg (Registergericht) mit Beschluss vom 24. Februar 2025 durch Bestellung der folgenden Aufsichtsratsmitglieder entsprochen hat:
  • Marco Fontana (Managing Director im europäischen Infrastrukturteam von KKR (KKR & Co. Inc.)),
  • Boris Scukanec Hopinski (COO bei Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG),
  • Tobias Krauss (CEO bei ABACON CAPITAL GmbH),
  • Dr. Johannes Teyssen (selbstständiger Manager, Senior Berater bei KKR (London, Vereinigtes Königreich) und bei Viridor p.l.c. (Vereinigtes Königreich)) und
  • Prof. Dr. Martin Viessmann (Verwaltungsratsmitglied bei Viessmann Group GmbH & Co. KG).

Die Bestellung der vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder endet jeweils zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung (2025) der Gesellschaft, auf der ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden soll.

Die gerichtliche Bestellung der fünf Aufsichtsratsmitglieder erfolgte vor dem Hintergrund, dass acht der neun vorherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, d.h. Dr. Rolf Martin Schmitz (Vorsitzender), Dr. Manfred Krüper (stellvertretender Vorsitzender), Ayleen Oehmen-Görisch, Dr. Henning Kreke, Isabella Pfaller, Christine Scheel, Dr. Marcus Schenck und Thorsten Testorp (damit sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme von Prof. Dr. Fritz Vahrenholt) ihre Ämter jeweils niedergelegt hatten.

Dr. Christoph Husmann, Sprecher des Vorstands: „Im Namen des Unternehmens danken wir dem Aufsichtsrat für seinen engagierten Einsatz und die wertvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Mit Weitsicht, Kompetenz und strategischem Geschick hat das Gremium maßgeblich zur positiven Entwicklung der Encavis beigetragen. Für die Zukunft wünschen wir den Aufsichtsratsmitgliedern alles Gute.“

„Im Namen des Aufsichtsrats danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen für die vertrauensvolle und konstruktive Arbeit. Gemeinsam haben wir das Unternehmen in einer herausfordernden Zeit begleitet und wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Es war mir eine Ehre und Freude zugleich, mit diesem Gremium zusammenzuarbeiten“, so der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Rolf Martin Schmitz.

Damit besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus den folgenden sechs Mitgliedern: Marco Fontana, Boris Scukanec Hopinski, Tobias Krauss, Dr. Johannes Teyssen, Prof. Dr. Martin Viessmann und Prof. Dr. Fritz Vahrenholt.

In seiner konstituierenden Sitzung am 06. März 2025 hat der Aufsichtsrat Dr. Johannes Teyssen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Marco Fontana gewählt.

Über ENCAVIS:
Die Encavis AG ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (B+), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

www.encavis.com
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Anmerkung der Redaktion:
Hintergrund der Rücktritte (und deswegen erforderlichen gerichtlichen Neubestellung) ist der bei der Encavis AG (früher: Capital Stage AG) anstehende verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.).

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 28.02.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 28.02.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 28.02.2025 3,00 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 23,33% unter dem Inventarwert vom 28.02.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 28. Februar 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Horus AG,
K+S AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Siltronic AG.

1&1 AG/United Internet AG: Nach vorläufigen Zahlen wurden Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 u.a. durch den zeitweisen Ausfall des 1&1-Mobilfunknetzes im Mai 2024 belastet.

Redcare Pharmacy N.V.: Das attraktive Kursniveau vor dem EuGH-Urteil zu Rabatten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wurde für Zukäufe genutzt.

Centrotec SE: Im börslichen Aktienrückkauf werden von der Gesellschaft weiter wenig preissensibel Anteile erworben. Zuletzt wurden Preise von bis zu 70 Euro je Centrotec-Aktie bezahlt.

RTL Group S.A.: Der Aktienkurs entwickelte sich ohne Nachrichtenlage erfreulich und konnte seit Jahresanfang um mehr als 20% zulegen.

K+S AG: Die Aktie profitiert seit Jahresbeginn von einer Stabilisierung der Kalipreise und stieg seither um knapp 30% an.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Mitteilung zum Übernahmeangebot für Covestro-Aktien

ADNOC International Germany Holding AG
München

Bekanntmachung über den Eintritt einer Angebotsbedingung

Die ADNOC International Germany Holding AG, Frankfurt am Main, Deutschland (die „Bieterin“) hat am 25. Oktober 2024 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Covestro AG, Leverkusen, Deutschland (die „Gesellschaft“), zum Erwerb ihrer nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006062144) (die „Covestro-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 62,00 je Covestro-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 27. November 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG begann am 3. Dezember 2024 und endet am 16. Dezember 2024, 24 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

1. Gemäß Ziffer 12 der Angebotsunterlage werden das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den Aktionären der Gesellschaft zustande gekommenen Verträge nur vollzogen, wenn die in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage aufgeführten Bedingungen (die „Angebotsbedingungen“) (i) in dem jeweils angegebenen Zeitraum eingetreten sind oder (ii) die Bieterin auf diese bis zu einem Arbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist (und vor Nichteintritt der jeweiligen Angebotsbedingung) wirksam verzichtet hat (siehe Ziffer 12.3 der Angebotsunterlage für mehr Details).

2. Am 5. März 2025 ist die in Ziffer 12.1.3(6) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung eingetreten, also die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Spanien.

3. Wie bereits am 2. und 11. Dezember 2024, 15., 27., 28., 29. und 30. Januar sowie am 17. und 24. Februar 2025 mitgeteilt, sind folgende in der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen bereits eingetreten: Ziffer 12.1.1 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.2(b)(1) (kartellrechtliche Freigabe für Brasilien), Ziffer 12.1.2(b)(2) (kartellrechtliche Freigabe für Kanada), Ziffer 12.1.2(b)(6) (kartellrechtliche Freigabe für Indien), Ziffer 12.1.2(b)(10) (kartellrechtliche Freigabe für Marokko), Ziffer 12.1.2(b)(13) (kartellrechtliche Freigabe für Taiwan), Ziffer 12.1.2(b)(14) (kartellrechtliche Freigabe in der Türkei), Ziffer 12.1.2(b)(15) (kartellrechtliche Freigabe im Vereinigten Königreich), Ziffer 12.1.2(b)(16) (kartellrechtliche Freigabe in den Vereinigten Staaten von Amerika), Ziffer 12.1.3(1) (außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Belgien), Ziffer 12.1.3(2) (außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Kanada), Ziffer 12.1.3(5) (außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Italien), Ziffer 12.1.3(7) (außenwirtschaftsrechtliche Freigabe im Vereinigten Königreich), Ziffer 12.1.5 (Keine Dividende), Ziffer 12.1.6 (Keine Änderungen der satzungsmäßigen Mehrheitserfordernisse oder umwandlungsrechtliche Maßnahmen), Ziffer 12.1.7 (Keine Kapitalmaßnahmen), Ziffer 12.1.8 (Keine Insolvenz von Covestro oder einer seiner Wesentlichen Tochterunternehmen), Ziffer 12.1.9 (Keine wesentliche nachteilige Veränderung bei Covestro), Ziffer 12.1.10 (Kein wesentlicher Compliance-Verstoß).

4. Das Übernahmeangebot steht damit noch unter den übrigen in Ziffer 12.1.2 (Fusionskontrollrechtliche Freigaben mit Ausnahme von Brasilien, Kanada, Indien, Marokko, Taiwan, Türkei dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika), 12.1.3 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigaben mit Ausnahme von Belgien, Kanada, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich) und 12.1.4 (EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen.

Frankfurt am Main, 6. März 2025

ADNOC International Germany Holding AG

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Covestro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Covestro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.  (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 06. März 2025 

Frankfurt am Main, den 06. März 2025

ADNOC International Germany Holding AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. März 2025

Mitteilung zum Übernahmeangebot für NEXUS-Aktien

Project Neptune Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über den Eintritt von Angebotsbedingungen

Project Neptune Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift Schwanthalerstraße 73, c/o SCUR24 Holding GmbH, 80336 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422, ("Bieterin") hat am 18. November 2024 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Nexus AG, mit der Geschäftsanschrift Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 602434, ("Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005220909) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "NEXUS-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 70,00 je NEXUS-Aktie veröffentlicht (das "Angebot") ("die Angebotsunterlage").

Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 17. Dezember 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist des Angebots endete am 3. Januar 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.

Wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschrieben, stehen das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben), Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen (die "Angebotsbedingungen").

1. Am 5. März 2025 hat das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen als zuständige Behörde in Frankreich die investitionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion (wie in Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage definiert) erteilt. Dadurch ist die in Ziffer 12.1.1(b) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung der investitionskontrollrechtlichen Freigabe für die Transaktion durch das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen in Frankreich eingetreten.

2. Entsprechend der Bekanntmachungen vom 3. Februar 2025 und 17. Januar 2025 sind die in Ziffer 12.1.1(a) (Fusionskontrollrechtliche Genehmigungen) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingungen eingetreten. Entsprechend der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024, sind mit Ablauf der Annahmefrist die in Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

3. Das Angebot wird nach Eintritt aller in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten NEXUS-Aktien entsprechend den Bedingungen der Angebotsunterlage abgewickelt.

München, 6. März 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 06. März 2025 

München, den 06. März 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. März 2025

WirtschaftsWoche zum Spruchverfahren innogy: Nachbesserung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro?


Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche berichtete über das Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE. Dort könnte es nach dem gerichtlichen Sachverständigengutachten eine deutliche Nachbesserung geben:

"Nach einer zweieinhalb Jahre dauernden Prüfung hat der Sachverständige den Aktionären nun recht gegeben. Seines Erachtens stehen den Investoren 65,44 Euro je Innogy-Aktie zu. Setzt sich diese Sichtweise vor Gericht durch, müsste E.On an alle herausgedrängten Aktionäre – nicht nur an die Kläger – fast 23 Euro je Innogy-Aktie nachzahlen. In Summe wären das rund 1,3 Milliarden Euro."

Zu dem Spruchverfahren:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger legt Gutachten vor

Noratis AG: IMMOWERK wird Großaktionär und schließt eine Investitionsvereinbarung mit Noratis ab, Bestellung eines weiteren Vorstands sowie Amtsniederlegung der Aufsichtsratsmitglieder

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 5. März 2025 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) („Noratis“) gibt bekannt, dass der bisherige Hauptaktionär, die Merz Real Estate GmbH & Co. KG („Merz“), heute, am 05.03.2025, eine Vereinbarung über den Verkauf seiner gesamten Aktien an der Noratis (entsprechend ca. 71,2 % des Grundkapitals der Noratis) an die ImmoWerk Holding GmbH, einen Immobilieninvestor und Asset Manager mit Sitz in Frankfurt am Main („IMMOWERK“), im Rahmen eines Aktienkaufvertrags abgeschlossen hat. Im Rahmen der Transaktion wurden 35,6 % des Grundkapitals der Noratis übertragen. Zusätzlich hat IMMOWERK ein Optionsrecht zum Erwerb weiterer 35,6 % des Grundkapitals der Noratis AG erhalten.

Darüber hinaus hat sich IMMOWERK gegenüber Merz verpflichtet, sämtliche Verpflichtungen von Merz gegenüber der Noratis aus der Investoren- und Festbezugsvereinbarung vom 2. Juli 2024/14. August 2024 („Investorenvereinbarung“) zu übernehmen. Gemäß der Investorenvereinbarung hat sich Merz bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verpflichtet, der Noratis weitere bis zu EUR 16.000.000 durch eine Kapitalerhöhung zur Verfügung zu stellen, sofern aus den eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen wider Erwarten nicht genügend Liquidität generiert werden kann, um den in einem Sanierungsgutachten der Unternehmensberatung FTI-Andersch AG (Internal Business Review - IBR) vom 19.12.2024 beschriebenen Sanierungspfad einzuhalten.

Die heute zwischen Noratis und IMMOWERK abgeschlossene Investitionsvereinbarung sieht unter anderem vor, dass ImmoWerk der Noratis bis Ende Juli 2025 Barmittel in Höhe von EUR 16.000.000 durch geeignete Kapitalmaßnahmen zur Verfügung stellt. Dabei bleiben sämtliche Ansprüche der Noratis gegenüber Merz aus der Investorenvereinbarung unberührt und entfallen erst im Falle der vollständigen Einbringung von Barmitteln in Höhe von mindestens EUR 16.000.000 in die Noratis.

Durch den Einstieg der IMMOWERK als Großaktionär soll die Fortsetzung der operativen Geschäftstätigkeit der Noratis als börsennotiertes Immobilienunternehmen ermöglicht werden.

Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung die Bestellung von Herrn Kim Niklas Andersson zum Vorstandsmitglied der Noratis mit Wirkung zum 1. April 2025 und einer Laufzeit von drei Jahren beschlossen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Joachim von Bredow, sowie die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, die Herren Hans-Jörg Bergler und Christof Scholl, haben den Vorstand der Noratis heute darüber informiert, dass sie ihr jeweiliges Mandat als Aufsichtsrat der Noratis mit Wirkung zum 3. April 2025 vorzeitig niederlegen werden.

Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein anschließendes Aktienrückkaufangebot sowie Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 6. März 2025 – Die Cliq Digital AG ("Gesellschaft") hat heute mit der Dylan Media B.V. ("Dylan Media") einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches öffentliches Teilangebot von Dylan Media an alle Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb ihrer Aktien ("Potentielles Teilerwerbsangebot") abgeschlossen und erwägt, ein öffentliches Teilrückkaufangebot durchzuführen ("Potentielles Teilrückkaufangebot") sowie ein Delisting der Aktien der Gesellschaft von allen Börsen zu beantragen ("Delisting").

In Anbetracht der geringen Nachfrage und Liquidität der Aktien der Gesellschaft sowie der Tatsache, dass die öffentlichen Kapitalmärkte nicht mehr die beste Option für die Finanzierung der Gesellschaft darstellen, während gleichzeitig erhebliche laufende Einbeziehungsfolgepflichten, Aufwendungen und Kosten anfallen, erwägen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft das Delisting.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Gesellschaft die Gespräche mit Dylan Media und würde es unterstützen, wenn Dylan Media den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit zur Veräußerung ihrer Aktien im Rahmen des Potentiellen Teilerwerbsangebots geben würde, falls sie nicht Aktionäre eines nicht börsennotierten Unternehmens bleiben möchten. Dylan Media ist ein Unternehmen, das unter anderem von internationalen Kapitalgebern, erfahrenen Medienmanagern und Investoren sowie einer Gruppe von Aktionären der Gesellschaft unterstützt wird, zu denen auch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gehören.

In Abhängigkeit von, unter anderem, dem Umfang und den Bedingungen des Potentiellen Teilerwerbsangebots und der Aktionärsstruktur der Gesellschaft nach dem Potentiellen Teilerwerbsangebot erwägt die Gesellschaft zudem, der Hauptversammlung der Gesellschaft vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien herabzusetzen, die sie im Rahmen des Potentiellen Teilrückkaufangebots zu erwerben beabsichtigt. Ein Potentielles Teilrückkaufangebot würde zu gegebener Zeit nach Vollzug des Potentiellen Teilerwerbsangebots erfolgen. Im Falle eines Potentiellen Teilrückkaufangebots wird sich Dylan Media unwiderruflich und bedingungslos dazu verpflichten, das Potentielle Teilrückkaufangebot für keine von ihr gehaltenen Aktien der Gesellschaft anzunehmen.

Die Gesellschaft und Dylan Media haben einen Transaktionsrahmenvertrag geschlossen, der das gemeinsame Verständnis der Parteien in Bezug auf das Potentielle Teilerwerbsangebot, das Potentielle Teilrückkaufsangebot und das Delisting festlegt.

Die Gesellschaft ist darüber informiert worden, dass sich Dylan Media noch in Verhandlungen mit Eigen- und Fremdkapitalgebern befindet, um etwaig zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, und noch keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen sie das Potentielle Teilerwerbsangebot abgeben wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, das Potentielle Teilerwerbsangebot grundsätzlich zu unterstützen, sofern es einem wesentlichen Teil der Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit gibt, ihre Aktien zu einem angemessenen Angebotspreis zu veräußern. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen zudem, das Delisting zu unterstützen, sofern Dylan Media eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt. Bei einem Delisting bleiben die Rechte der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft grundsätzlich unberührt, mit der Ausnahme, dass die kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten der Gesellschaft entfallen und die Aktionäre keine Möglichkeit haben, ihre Aktien über die Börse zu veräußern.

Die für den 11. April 2025 vorgesehene ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Mittwoch, 5. März 2025

Nexus AG: Sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2024

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Die Nexus AG – einer der europaweit führenden Anbieter von Softwarelösungen im Gesundheitswesen – konnte im Geschäftsjahr 2024 den Umsatz um 8,3 % und das EBT um 21,4 % steigern. Die kontinuierlich positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung der letzten zwei Jahrzehnte konnte damit erneut fortgesetzt werden.

In 2024 hat sich der Umsatz von TEUR 241.459 auf TEUR 261.463 (+8,3 %) erhöht. Der Anteil des internationalen Geschäftes am Gesamtumsatz betrug 45,0 % (Vj: 45,3 %) und erreichte TEUR 117.715 nach TEUR 109.261 im Vorjahr. Die Nexus AG vertreibt ihre Produkte in 42 Ländern.

Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) stieg sehr stark um 21,4 % von TEUR 32.994 im Vorjahr auf TEUR 40.042 an. Das EBIT stieg um 21,4 % auf TEUR 38.683 (Vj: TEUR 31.873), das EBITA um 19,1 % von TEUR 38.276 im Vorjahr auf TEUR 45.584 an. Das EBITDA erhöhte sich um 14,4 % auf TEUR 57.645 (Vj: TEUR 50.389), der Konzernjahresüberschuss stieg sehr stark um 31,0 % auf TEUR 31.163 (Vj: 23.792). Das Ergebnis pro Aktie (verwässert/unverwässert) stieg von EUR 1,39 im Vorjahr auf EUR 1,79 und um 28,8 %.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg sehr stark um 69,5 % auf TEUR 51.541 (Vj: TEUR 30.407). Zum Jahresende 2024 standen liquide Mittel in Höhe von TEUR 114.038 (Vj: TEUR 97.434) zur Verfügung.

Die Nexus AG verfügt zum 31.12.2024 über ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 282.958 (Vj: TEUR 258.582). Die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf 64,6 % (Vj: 62,8 %). Damit zeigt die Nexus AG eine nachhaltig gesunde Bilanz und verfügt über ausreichend Kapital zur weiteren Finanzierung der europäischen Wachstumsstrategie.

Der Aufsichtsrat und Vorstand werden der Hauptversammlung am 22.05.2025 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,23 je Aktie zu beschließen.

Donaueschingen, den 04.03.2025

Der Vorstand

tiscon AG: Bekanntmachung über Vorstandswechsel

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Linden, 05.03.2025 

Die tiscon AG informiert über einen Wechsel im Vorstand der Gesellschaft. Der seit Mai 2023 amtierende Alleinvorstand Michael Winkel scheidet zum 05.03.2025 im besten gegenseitigen Einvernehmen aus. "Ich danke Michael Winkel für seine wertvolle Arbeit im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Insolvenzplan waren nicht die besten, doch auch dank des Engagements von Michael Winkel konnten wir unser Ziel – die Wiederbelebung der tiscon AG – erreichen, sagt Hans-Georg Möckesch, Aufsichtsvorsitzender der Gesellschaft.

Zum neuen Alleinvorstand wurde Herr Sascha Magsamen (1974) bestellt. Er ist gleichzeitig Vertreter des größten Einzelaktionärs der tiscon AG, der PVM Private Values Media AG aus Frankfurt am Main. Die PVM AG war der so genannte Plansponsor für den Insolvenzplan, durch den eine Reaktivierung der Gesellschaft erst möglich geworden war. "Ich danke dem Aufsichtsrat für sein Vertrauen und werde nun intensiv an einer Neuausrichtung der tiscon AG arbeiten, damit alle Aktionäre davon profitieren können", sagt Sascha Magsamen.

Aufsichtsrat und Vorstand
Frankfurt am Main, im März 2025

tiscon AG: Bekanntmachung über die Fortsetzung der Gesellschaft

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Frankfurt am Main, 28.02.2025 (28.02.2025/14:20 UTC+1)

Die tiscon AG ist vom Amtsgericht Gießen darüber informiert worden, dass das seit 2009 laufende Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden ist. Die Gesellschaft ist nun wieder eine aktive Gesellschaft. Die Reaktivierung war über einen von der PVM Private Values Media AG gesponserten Insolvenzplan möglich geworden. "Wir sind dem Investor PVM Private Values Media AG sehr dankbar, dass er die Reaktivierung der tiscon AG ermöglicht hat", sagt Hans-Georg Möckesch, Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft. Der Insolvenzplan war am 21.06.2023 rechtskräftig geworden. Die Schlussverteilung wurde durch den Insolvenzverwalter, Herrn Bernd Völpel, nachfolgend innerhalb von 7 Monaten vorgenommen und dem Insolvenzgericht Rechenschaft abgelegt. Das Verfahren zog sich über 17 Kalenderjahre. Die Gesellschaft wurde von Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB begleitet.

Vorstand und Aufsichtsrat
Frankfurt am Main, im Februar 2025

Robau Beteiligungsverwaltung GmbH: Einstieg bei Rosenbauer International AG abgeschlossen

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Wels (05.03.2025/10:17 UTC+1)

Mit dem Closing hält das Konsortium rund um die Pierer Industrie AG, Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH sowie Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH und Invest Unternehmensbeteiligungs AG die Mehrheit am Feuerwehrausstatter.

Die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH ("Robau") hat heute den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung am Rosenbauer Konzern abgeschlossen. Der Einstieg im Zuge einer Kapitalerhöhung wurde Mitte 2024 angekündigt. Neben der Pierer Industrie AG und der Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH sind die Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH und die Invest Unternehmensbeteiliungs AG an der Robau beteiligt. Gleichzeitig bleibt die Rosenbauer Beteiligungsverwaltung GmbH (BVG) als Kernaktionär dem Unternehmen weiterhin verbunden. Das Konsortium freut sich über den erfolgreichen Abschluss des Kaufs und blickt positiv in die Zukunft des Feuerwehrausstatters. Für nächste strategische Entscheidungen wird zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

Über die Pierer Industrie-Gruppe (beteiligt über die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH)

Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf das globale Motorradsegment und den automotiven High-Tech Komponentenbereich. Zu den wesentlichen Beteiligungen gehören die PIERER Mobility AG und die Pankl AG. Weitere Informationen unter: www.piererindustrie.at

Über die Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH (beteiligt über die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH)

Die Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH ist eine 100% Tochter der Distribution & Marketing GmbH im Eigentum von Mark Mateschitz. Sie wurde 2004 mit Sitz in Salzburg gegründet. Die Gruppe mit zahlreichen Beteiligungen im In- und Ausland tritt als Betreiber und Investor von Unternehmen verschiedenster Branchen auf, dazu zählt unter anderem der Red Bull Ring in Spielberg.

Über die Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH

Die Raiffeisen Beteiligungsholding, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, ist seit 1976 ein führender Investor in Österreich. Mit einem verwalteten Vermögen von über 4,0 Milliarden Euro und mehr als 350 Beteiligungen mit insgesamt über 116.000 Mitarbeiter:innen steht das Unternehmen für langfristige Partnerschaften ohne geplanten Exit. Der Fokus bei Neuinvestment liegt auf die Entwicklung der regionalen Wirtschaft sowie nachhaltigen Unternehmen. Beteiligungsunternehmen profitieren vom großen Raiffeisen-Netzwerk bei gleichzeitig größtmöglicherSelbstbestimmung und Eigenverantwortung. Weiter Informationen unter: www.rbhooe.at

Über die Invest Unternehmensbeteiligungs AG

Die Invest AG ist der führende österreichische Private-Equity-Fonds und hat sich auf die Bereitstellung von Eigenkapital, eigenkapitalähnlichem Kapital und Mezzanine-Kapital für Unternehmen unterschiedlicher Größe spezialisiert. Mit ihrer Evergreen-Fondsstruktur ist die Invest AG seit fast 30 Jahren in Österreich, dem deutschen Markt und der Schweiz stark vertreten und verwaltet derzeit ein Fondsvermögen von rund einer halben Milliarde Euro. Der typische Investitionsschwerpunkt liegt auf Transaktionen in Höhe von 2 bis 50 Millionen Euro im Rahmen von Mehrheits-, aber auch Minderheitstransaktionen. Die Branchenschwerpunkte der Invest AG sind generell flexibel, mit Präferenz auf die Bereiche Konsumgüter und Einzelhandel, Industrie, Technologie, Software, Nahrungsmittel, Pharma & Life Sciences und Medizintechnik. Mit derzeit rund 55 Portfoliounternehmen, einem jährlichen Gesamtportfolioumsatz von ca. 13,5 Milliarden Euro und 127.000 Arbeitsplätzen steht die Invest AG für langfristige Partnerschaften mit Unternehmen in verschiedenen Branchen im deutschsprachigen Raum. Weitere Informationen unter www.investag.at

Weng Fine Art AG: Weng Fine Art AG und Rüdiger K. Weng beabsichtigen, ihre Artnet-Aktien der Art Technology Holdings, Inc. anzubieten

Artnet soll eine Neuaufstellung ermöglicht werden

Monheim, 4. März 2025 – Rüdiger K. Weng, der über die Weng Fine Art AG (WFA) größter Aktionär der artnet AG (Artnet) ist, hat sich entschlossen, seine Artnet-Beteiligung in Höhe von etwa 29,5 % der Art Technology Holdings, Inc. (ATH) in San Francisco/USA zum Preis von 11 EUR je Aktie zum Kauf anzubieten. Zu diesem Zweck haben die WFA und ATH am gestrigen Abend eine unverbindliche Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) geschlossen. ATH prüft derzeit, allen Artnet-Aktionären ein Übernahmeangebot zu unterbreiten.

Rüdiger K. Weng, Vorstand der WFA: "Wir sind seit mehr als fünf Jahren wesentlich an Artnet beteiligt. In dieser Zeit hat es das Management von Artnet nicht geschafft, die angestrebten Wachstumsziele auch nur annähernd zu erreichen. Wir wollen daher die Weiterentwicklung des Unternehmens fördern, indem wir erfahrenen Investoren zu einer Mehrheitsbeteiligung verhelfen. Nach Prüfung mehrerer Optionen haben wir uns für die Art Technology Holdings aus dem Silicon Valley entschieden. Sollte ATH ein öffentliches Übernahmeangebot zu elf Euro je Aktie abgeben, werden wir alle unsere Aktien andienen."

Nachfolgend die Pressemeldung der Art Technology Holdings zu dieser Vereinbarung:

Art Technology Holdings Inc. gibt die Absicht bekannt, ein Angebot zum Erwerb der Mehrheit von Artnet zu prüfen

Das Software-Entwicklungsunternehmen aus dem Silicon Valley war auf der Artnet- Hauptversammlung in Berlin, um ein Übernahmeangebot zum Erwerb der Mehrheit der Artnet-Aktien und ein anschließendes Delisting zu prüfen


San Francisco, Kalifornien - Letzte Woche gab Art Technology Holdings, Inc. (ATH) auf der Hauptversammlung der Artnet AG ihre Absicht bekannt, ein Angebot zum Erwerb der Mehrheit an Artnet zu prüfen. Artnet ist der führende Anbieter von Kunst-Auktionspreisdaten und eine angesehene Stimme in den Medien der Kunstbranche. Führungskräfte von ATH waren letzte Woche in Berlin, um sich mit Aktionären zu treffen und ein Übernahmeangebot für einen Preis von 11 EUR je Aktie zu prüfen.

"Artnet ist ein sehr angesehenes Unternehmen in der Kunstwelt. Es ist die führende Anlaufstelle für wichtige Daten wie Kunstpreise sowie Branchentrends und bildet damit das Rückgrat für die Entwicklung des gesamten Kunstmarktes. Leider hat das Unternehmen sein volles Potenzial nicht ausgeschöpft und benötigt eine neue Führung, neue Ideen und neue Technologien, um den Käufern und Verkäufern auf dem globalen Kunstmarkt einen besseren Service zu bieten", sagte Garry McGuire, Executive Chairman von ATH. "Wir glauben, dass wir durch einen Wechsel im Management, Investitionen und die Einführung von Technologieinnovationen aus dem Silicon Valley einen Mehrwert für Aktionäre und Kunden schaffen können."

Trevor Ruegg, CEO von ATH, fügte hinzu: "Artnet hat erhebliche technische Defizite und aufgrund seiner geringen Marktkapitalisierung einen sehr eingeschränkten Zugang zu Investitionskapital. Dieses Unternehmen sollte privatisiert werden und neues Kapital und neue Strategien erhalten, um seine Kunden und den Kunstmarkt im Allgemeinen besser bedienen zu können. ATH möchte eine Infrastruktur bereitstellen, die als Katalysator für das Wachstum auf dem Kunstmarkt fungiert und eine schrittweise Entwicklung ermöglicht, ohne die Teilnehmer der aktuellen Wertschöpfungskette auszuschließen."

ATH arbeitet mit mehreren Großaktionären zusammen, darunter Weng Fine Art (WFA) und Rüdiger K. Weng, sowie verschiedenen Private-Equity-Partnern und sehr vermögenden Privatinvestoren. ATH würde das Angebot über eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle) abgeben und beabsichtigt, mit dem bestehenden Management und Vorstand zusammenzuarbeiten, um den Werterhalt zu gewährleisten, während das Unternehmen privatisiert und von der Börse genommen wird.

Der globale Kunstmarkt wird im Jahr 2024 schätzungsweise einen Umsatz von etwa 65 Mrd. US-Dollar erzielt haben, wobei etwa 12 Mrd. US-Dollar auf Online-Kunstverkäufe entfallen. Während der globale Kunstmarkt in den letzten Jahren unter mangelndem Wachstum gelitten hat, verfügt Artnet mit der stärksten Kundenbasis in der Branche über erhebliche Wachstumschancen in den Bereichen Datenlizenzierung, Medien und Online-Kunstverkäufe.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ATH unter pr@arttechholdings.com.

Über die Art Technology Holdings, Inc.:

ATH ist ein Softwareentwicklungsunternehmen aus dem Silicon Valley, das sich auf die Verbesserung des Kaufs und Verkaufs von Kunstwerken konzentriert, indem es Software und eine Workflow-Infrastruktur entwickelt, die das gesamte Ökosystem des Kunstverkaufs unterstützt: Kunstberater, Kunstgalerien, Auktionshäuser und Kunstmessen. Das Unternehmen entwickelt B2B-Softwarelösungen, die künstliche Intelligenz nutzen, um einen modernen Prozess zur Entdeckung und Präferenzabstimmung durch datengesteuerte Entwicklung des ästhetischen Geschmacks zu schaffen, und die Blockchain nutzen, um die Registrierung und Authentizität von Kunstwerken, die Herkunft und weitere Transaktionshindernisse zu bewältigen.

APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG – Verschmelzungsvertrag geplant

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Monheim am Rhein, 5. März 2025. Die Zentiva AG („Zentiva“) hat heute der APONTIS PHARMA AG („APONTIS PHARMA“ oder die „Gesellschaft“, Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5) ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt, wonach zwischen der Gesellschaft und der Zentiva AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der APONTIS PHARMA über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Zentiva als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Zentiva hat APONTIS PHARMA mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der APONTIS PHARMA (170.000 Stück) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % am Grundkapital der Gesellschaft hält. Damit ist die Zentiva die Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Zentiva den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird Zentiva zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

APONTIS PHARMA wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren.

Die Zentiva hat die Aufnahme von Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen Zentiva und APONTIS PHARMA vorgeschlagen.

VARTA AG: VARTA AG erwartet kurzfristig Wirksamwerden der Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen der bestehenden Aktien und zum Delisting führen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 5. März 2025. Die VARTA AG („Gesellschaft“) erwartet, dass die im rechtskräftigen Restrukturierungsplan zur finanziellen Sanierung vorgesehene vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro und gleichzeitige Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss (zusammen „Kapitalmaßnahmen“) kurzfristig, durch Eintragung in das Handelsregister wirksam werden.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der Kapitalherabsetzung und der gleichzeitigen Kapitalerhöhung beschlossen. Die Zeichnung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlagen neu ausgegebenen Aktien ist, wie im Restrukturierungsplan vorgesehen, allein durch eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft („MT InvestCo“), eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“) und eine mittelbar von MT InvestCo und Porsche gehaltene Gesellschaft („MidCo“) erfolgt.

Die Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals auf 0 Euro führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien („Altaktien“) und zum Erlöschen der Börsennotierung der Altaktien (Delisting). Die Altaktien werden in den auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht.

Nach der Eintragung der Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister wird die Gesellschaft zeitnah die Voraussetzungen für die Auszahlung des neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro schaffen. Kurz zuvor werden die MT InvestCo und Porsche der Gesellschaft Barmittel in Höhe von ca. 40 Mio. Euro als Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Verfügung stellen und wird die Übertragung von Geschäftsanteilen an Grundstücksgesellschaften im Gegenwert von ca. 20 Mio. Euro durch MT InvestCo auf die Gesellschaft wirksam werden.

Die im Rahmen der Restrukturierung durchgeführten Maßnahmen werden eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.

Dienstag, 4. März 2025

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Aus V4Drive wird V4Smart: Porsche übernimmt Geschäftsfeld für Ultra-Hochleistungs-Lithium-Ionen-Rundzellen von der VARTA AG

Corporate Nwes

- Unternehmen zur Produktion von Hochleistungs-Akku-Rundzellen

- Bis Ende 2025 375 Mitarbeiter an Standorten Ellwangen und Nördlingen

- Know-how der Porsche Werkzeugbau GmbH für Produktionsanlagen


Stuttgart. Die Porsche AG hat zum 1. März 2025 die V4Drive GmbH von der VARTA AG-Gruppe übernommen. Der Sportwagenhersteller ist neuer Mehrheitseigner der Gesellschaft, die VARTA AG bleibt mit einer Minderheitsbeteiligung ohne operativen Einfluss am Unternehmen beteiligt. Porsche und die VARTA AG bündeln damit ihr Know-how in der Entwicklung und Produktion von Hochleistungs-Akku-Rundzellen. Die V4Drive wird in V4Smart umbenannt. Damit findet die Neuausrichtung des Unternehmens auch im Namen Ausdruck. Der Namenswechsel soll unterstreichen, dass der potenzielle Einsatz der Hochleistungszellen deutlich über den Automotive-Bereich hinausgeht. Neue Kundengruppen für Ultra-Hochleistungs-Lithium-Ionen-Rundzellen sollen erschlossen werden.

Die Zellen der V4Smart kommen derzeit bereits als Boosterzellen in den 911 GTS-Modellen bei Porsche zum Serieneinsatz. Sie heben die Fahrperformance der Sportwagenikone auf ein neues Leistungsniveau. Die Produktion der Booster-Zellen findet aktuell am Standort Ellwangen statt. Die dortige Produktionsanlage wurde bereits maßgeblich unter Mitwirkung der Porsche Werkzeugbau GmbH zur Serienreife gebracht. Ab voraussichtlich April sollen die Rundzellen zusätzlich auf einer neuen Anlage am Standort Nördlingen gefertigt werden.

„Mit den Booster-Zellen übertragen wir Motorsport-Technologie in unsere Serienfahrzeuge. Als Bestandteil des T-Hybrid-Antriebes sorgen die Zellen für eine außergewöhnliche Fahrdynamik in unserer Sportwagenikone 911. Diesen Speed nehmen wir mit in die V4Smart. Ich freue mich auf unser neues Team, das unsere Innovationskraft mit seinem Know-how weiter stärken wird", sagt Albrecht Reimold, Vorstand für Produktion und Logistik der Porsche AG. Die Leitung des Gemeinschaftsunternehmens übernehmen Lutz Kramer als Vorsitzender der Geschäftsführung (ehemals Porsche Werkzeugbau GmbH), Andreas Tschürtz als Geschäftsführer Produktion (ehemals VARTA AG) und Monika Steuss als Geschäftsführerin Finanzen (ehemals Porsche AG). Bis Ende 2025 plant das Unternehmen rund 375 Arbeitsplätze an beiden Produktionsstandorten aufzubauen und dabei eine Vielzahl an Mitarbeitern aus der VARTA-Gruppe zu übernehmen.

Der Ausbau der Produktionslinie am Standort Nördlingen wurde ebenfalls bereits federführend durch die Porsche Werkzeugbau GmbH vorgenommen – unterstützt durch weitere Unternehmen aus dem Anlagenbau. „Mit der Entwicklung von Batterie-Produktionsanlagen hat der Porsche Werkzeugbau seine Geschäftsfelder weiter ausgebaut. Durch die strategische Partnerschaft der V4Smart GmbH und der Porsche Werkzeugbau GmbH sind wir nun in der Lage, unseren Kunden die gesamte Prozesskette für Rundzellen anzubieten – von der Zellchemie über das Zelldesign bis zur fertigen Rundzelle oder kompletten Produktionsanlage“, sagt Markus Kreutel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Porsche Werkzeugbau GmbH und zukünftiges Beiratsmitglied der V4Smart GmbH & Co. KG. Für die künftige Fertigung werden überwiegend neu entwickelte Anlagen genutzt, die ihre Energie auch aus regenerativen Quellen speisen.

Unabhängig davon beabsichtigt die Porsche AG auch weiterhin, eine Beteiligung an der VARTA AG zu erwerben, um die baden-württembergische VARTA AG-Gruppe auf ihrem Sanierungspfad zu unterstützen. Diese Transaktion ist noch nicht vollzogen.

Squeeze-out bei der home24 SE eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.

Bei der home24 SE ist heute am 4. März 2025 der Squeeze-out zugunsten ihrer zur XXL-Lutz-Gruppe gehörenden Mehrheitsaktionärin RAS Beteiligungs GmbH eingetragen worden. Die Minderheitsaktionäre verlieren damit ihr Aktieneigentum und sollen dafür eine Abfindung in Höhe von EUR 7,46 je Aktie erhalten.

Der den Minderheitsaktionären angebotene Barabfidnungbetrag wird in einem Spruchverfahren auf seine Angemessenheit hin überprüft werden.

Nach einem Delisting im vorletzten Jahr zugunsten von XXL Lutz wurden die home24-Aktien nur noch im Freiverkehr an der Börsen Hamburg gehandelt.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beabsichtigt Absenkung der Dividende für das Geschäftsjahr 2024 auf das gesetzliche Minimum

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) (ISIN: DE000A288904 | WKN: A28890) beabsichtigen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 lediglich das gesetzlich geforderte Minimum als Dividende auszuschütten. Dies entspräche bei unverändertem Bestand an eigenen Aktien einer Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: EUR 1,00). Der Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie der Gesellschaft, einschließlich von Investitionen in Infrastruktur und Ressourcen für eine größere Kundennähe sowie KI basierte Verfahren und Produkte. Er berücksichtigt zudem auf Basis des aufgestellten Konzernabschlusses die Umsatz- und Profitabilitätsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 gemäß der korrigierten Gesamtjahresprognose.

Auf Grundlage des aufgestellten Konzernabschlusses erzielte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von ca. EUR 1,154 Mrd. (Vorjahr: ca. EUR 1,188 Mrd.). Die organische Umsatzentwicklung ging im Vorjahresvergleich um rund zwei Prozent zurück. Das bereinigte EBITDA sank um rund 15 Prozent auf ca. EUR 224,6 Mio. (Vorjahr: ca. EUR 264,8 Mio.). Das bereinigte Ergebnis je Aktie belief sich auf ca. EUR 1,27 (Vorjahr: ca. EUR 2,06).

Eine Dividendenzahlung auf Basis des endgültigen Dividendenvorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung, die voraussichtlich im August 2025 stattfinden wird, sowie dem Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wird wie vorgesehen am 6. März 2025 den vollständigen Geschäftsbericht des Geschäftsjahres 2024 veröffentlichen.

„Bereinigtes EBITDA“ und „bereinigtes Ergebnis je Aktie“ sind im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ab S. 45 ff. definiert.

Montag, 3. März 2025

voxeljet AG: Außerordentliche Hauptversammlung – Erste Hauptversammlung zum Verkauf des voxeljet-Geschäfts abgeschlossen

FRIEDBERG, Deutschland-- Die voxeljet AG ("voxeljet") gab heute bekannt, dass voxeljet auf der außerordentlichen Hauptversammlung der voxeljet AG am Donnerstag, den 27. Februar 2025, die erste Aktionärsversammlung mit Beschlüssen über den Verkauf des Geschäfts von voxeljet abgeschlossen hat. Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5, der Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats - bekannt gemacht im Bundesanzeiger vom 17. Januar 2025, wurde von der Hauptversammlung angenommen.

Die anwesenden Aktionäre stimmten der Vertagung weiterer diesbezüglicher Beschlüsse (Tagesordnungspunkte 1, 2, 3, 4 und 6) zu. Die Verschiebung bietet der Gesellschaft die Möglichkeit, den Aktionären im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres stattfinden wird, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

ÜBER VOXELJET

Die Wurzeln von voxeljet reichen zurück bis ins Jahr 1995 mit der ersten erfolgreichen Dosierung von UV-Harzen. Im Rahmen eines „geheimen“ Projekts werden erste 3D-Druckversuche an der Technischen Universität München durchgeführt. Unser Unternehmen wird am 5. Mai 1999 als Spin-Off der TUM in München gegründet mit der klaren Vision, durch die Entwicklung neuer generativer Verfahren für die Serienfertigung komplexer Bauteile mittels 3D-Druck einen neuen Fertigungsstandard zu etablieren. Zu Beginn wird der Betrieb mit vier Mitarbeitern an der TUM aufgenommen. Heute sind wir ein weltweit agierender, führender Anbieter von schnellen, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden. Bauteile, die mit Hilfe unserer Technologie hergestellt werden, fliegen im Weltraum, machen Mobilität effizienter und ermöglichen die Produktion neuer technischer Lösungen. Besuchen Sie unsere Website www.voxeljet.com, und folgen Sie uns auf LinkedIn oder auf Twitter.

Virtueller Rundgang durch die voxeljet-Zentrale in Deutschland:

https://www.youtube.com/watch?v=BVt4h_6oWkc.

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

Ad-Hoc Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Der Vorstand der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die derzeitige Beteiligung von Fresenius an der Fresenius Medical Care AG ("FME") zu reduzieren.

Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien, das entspricht ungefähr 3,6 % des ausgegebenen Grundkapitals der FME, im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius, Anleihen mit Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5 Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME entspricht. Das endgültige Volumen der jeweiligen Instrumente wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten.

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten der Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.

Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion der mit Abstand größte Aktionär der FME und wird den Vorstand der FME als Aktionär und über die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin tatkräftig unterstützen.

WICHTIGE HINWEISE


Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind ("qualifizierte Anleger"), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist.

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. (...)

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.  (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Keine Erhöhung nach Zurückverweisung an das LG Frankfurt am Main

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.html

Das OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellte der vom Landgericht herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden. Vorliegend habe der Börsenkurs angesichts eines fehlenden liquiden Aktienhandels keine Aussagekraft.
 
Das LG Frankfurt am Main hält nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Das Landgericht verweist hierzu auf den relativ hohen Bid-Ask-Spread (S. 17 f) und die erheblichen Kurssprünge (S. 18 f). Von einem liquiden Handel können daher nicht ausgegangen werden. Damit sei der Börsenkurs vorliegend keine ausreichend tragfähige Grundlage zur Schätzung des Unternehmenswerts.
 
Das Landgericht schätzt den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value (S. 20). Der Net Asset Value (NAV) sei eine geeignete Bewertungsmethode, da die gesamte Gruppe im Wesentliche ihre eigenen Immobilien verwaltete und betrieb. Synergien beim Personal seien angesichts von nur vier Mitarbeitern vernachlässigbar (S. 22). Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgt das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzt die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Der Barwert der Verwaltungskosten in Höhe von knapp EUR 2,2 Mio. sei nicht zu hoch (S. 23). "Echte" Synergien seien unabhängig von dem Entwurf des neuen IDW S 1 (der insoweit einen Ansatz vorsieht) nicht zu berücksichtigen (S.24).
 
Die Börsenkurse könnten angesichts der festgestellten Marktenge nicht als Untergrenze herangezogen werden (S. 26 ff). Der Ausweis von Geldkursen sei jedenfalls im vorliegenden Fall nicht für ausreichend, um anzunehmen, dass der Minderheitsaktionär zum Börsenkurs hätte deinvestieren können (S. 28). Zwar lagen an mindestens einem der Handelsplätze jeweils Geldkurse für die Elikraft-Aktie vor. Jedoch kann daraus aus Sicht des Gerichts vorliegend nicht darauf geschlossen werden, dass der einzelne Aktionär seine Aktien zum Börsenkurs hätte veräußern können. Denn gerade, weil zum Geldkurs kein passender Briefkurs vorlag, und also kein Handel stattfand, zeigt dies, dass ein Handel zu diesem Preis nicht möglich war.
 
Der vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert (umgerechnet EUR 69,69) liege 
nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39 (S. 31). Jedenfalls bei einer Abweichung von 1 - 2 % greife regelmäßig eine "Bagatellgrenze" (S. 32).
 
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2025, Az. 3-05 O 79/19
OLG Frankfurt am Main,  Beschluss vom 15. Juni 2022, Az. 21 W 135/20
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. August 2020, Az. 3-05 O 79/19
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)

Hauptversammlung der STEMMER IMAGING AG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 9. April 2025

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der STEMMER IMAGING AG am 9. April 2025 soll unter TOP 4 wie angekündigt einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der STEMMER IMAGING AG und der Ventrifossa BidCo AG als herrschender Gesellschaft zugestimmt werden. Die Ventrifossa BidCo AG verpflichtet sich in dem Vertrag, eine Barabfindung in Höhe von EUR 48,38 je STEMMER-Aktie (etwas mehr als die im Rahmen des Übernahmeangebots angebotenen EUR 48,-) oder eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,40 brutto pro STEMMER-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr zu zahlen.

Hinter dem Transaktionsvehikel Ventrifossa BidCo AG stehen Fonds, die von dem Private-Equity-Unternehmen MiddleGround Management L.P. verwaltet oder beraten werden.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung:

"TOP 4  Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der STEMMER IMAGING AG und der Ventrifossa BidCo AG

Die Ventrifossa BidCo AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069, („BidCo“) und die STEMMER IMAGING AG („STEMMER“) haben am 21. Februar 2025 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („Vertrag“) abgeschlossen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung von STEMMER und der Hauptversammlung der BidCo. Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt, wobei sich die genannten Paragraphen ohne nachfolgende Gesetzesbezeichnung auf den Vertrag beziehen: (…)

Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr von STEMMER pro STEMMER-Aktie jeweils brutto EUR 3,40 (sog. Bruttoausgleichsbetrag), abzüglich Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag zu dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf den im Bruttoausgleichsbetrag enthaltenen Teilbetrag von EUR 2,77 vorzunehmen ist, der sich auf die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegenden Gewinne von STEMMER bezieht. Künftige Änderungen des Steuerrechts, die Auswirkungen auf die Steuerbelastung von STEMMER haben, führen nicht zu einer Änderung des Bruttoausgleichsbetrags. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelangen auf den im Bruttoausgleichsbetrag enthaltenen Teilbetrag von EUR 2,77 je STEMMER-Aktie 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, d.h. insgesamt EUR 0,44, zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 0,63 je STEMMER-Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag eine Ausgleichszahlung in Höhe von netto EUR 2,96 je STEMMER-Aktie für jedes volles Geschäftsjahr von STEMMER. Vorstehendes ist in § 4.2 geregelt. (...)

Weiter verpflichtet sich die BidCo auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs von STEMMER, dessen STEMMER-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 48,38 je STEMMER-Aktie („Abfindung“) ohne Kosten für die Veräußerung und Abfindung zu erwerben. Die Verpflichtung der BidCo zum Erwerb der STEMMER-Aktien ist befristet und endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister von STEMMER nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Unter bestimmten genannten Umständen kann sich diese Frist verlängern."

Samstag, 1. März 2025

Artnet AG: Ergebnisse der Hauptversammlung und strategische Neuausrichtung

Berlin, 28.02.2025 – Die Artnet AG, führender Anbieter von Kunstmarktdaten, Medien und Online-Transaktionen, hat am gestrigen Tag ihre Hauptversammlung in Berlin abgehalten.

Wesentliche Punkte der Vorstandsrede

  • Artnet sieht großes Potenzial für weiteres Wachstum und Innovation, insbesondere im Bereich Künstlicher Intelligenz. Neue technologische Entwicklungen, wie ein KI-gestützter Chatbot, zeigen vielversprechende Möglichkeiten für die Zukunft.
  • In einem schwierigen Marktumfeld konnte sich Artnet besser als der Gesamtmarkt behaupten und seine Position als führende digitale Plattform im Kunstmarkt festigen.
  • Das Unternehmen setzt ein ambitioniertes Restrukturierungsprogramm um, das Kosteneinsparungen in Höhe von 5 Millionen USD erzielt hat.

Aufsichtsratswahl: Neue Mitglieder mit starkem Potenzial Ein zentraler Punkt der Hauptversammlung war die Wahl des neuen Aufsichtsrats. Es gab mehrere Vorschläge, wobei die letztlich gewählte Besetzung vom Großaktionär Galerie Neuendorf AG unterstützt wurde, jedoch nicht vom zweiten Großaktionär Weng Fine Art. Die neuen und wiedergewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

  • Roy Israel, renommierter New Yorker Unternehmer und Gründer von NAM (National Arbitration and Mediation), einem führenden Anbieter für Streitbeilegung.
  • Rory Normanton, CEO von ArtFacts, mit umfangreicher Erfahrung im digitalen Kunstmarkt.
  • Dr. Pascal Decker, der erneut in den Aufsichtsrat gewählt wurde.

Kapitalerhöhung erneut blockiert Ein weiterer bedeutender Abstimmungspunkt war die geplante Kapitalerhöhung, die jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fand. Großaktionär Weng Fine Art stimmte – wie bereits seit 2019 auf jeder Hauptversammlung – dagegen. Dies ist bedauerlich, da dadurch eine Kapitalzufuhr über diese Maßnahme nicht zustande kam.

Herr Weng hat die von der Gesellschaft vorgeschlagene und öffentlich kommunizierte Einigung zur Aufsichtsratswahl völlig unverständlich nicht eingehalten. Damit hat er nun konsequent seine persönlichen Interessen über die des Unternehmens gestellt – obwohl der Kunstmarkt sich seit Jahren in einer schweren Krise befindet und gerade in solchen Zeiten der Zugang zu Kapital essenziell ist.

Die Hauptversammlung dauerte 14 Stunden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben den Aktionären ausführlich Zeit, Fragen zur Unternehmensleitung und Strategie zu stellen – und beantworteten alle Fragen sehr detailliert. Die Versammlung verlief zeitweise turbulent, da ein Aktionär oder einige Aktionäre versuchten, ihre persönlichen Interessen mit Hilfe von professionellen Störenfrieden durchzusetzen.

Artnet zählt zu den fünf stärksten und bekanntesten Marken im Kunstmarkt. Die Hauptversammlung, an der fast 88 % der Aktionäre teilgenommen haben, hat eindrucksvoll gezeigt, wie groß das Interesse an Artnet ist.

Blick nach vorn Trotz dieser Herausforderungen bleibt Artnet zuversichtlich, dass die neue Aufsichtsstruktur und anhaltende Gespräche mit potenziellen Investoren neue Finanzierungsoptionen eröffnen werden. CEO Jacob Pabst erklärte: „Mit diesem starken Aufsichtsrat und unserer klaren strategischen Ausrichtung wollen wir die Marktführerschaft von Artnet weiter ausbauen. Wir treiben die Digitalisierung des Kunstmarktes aktiv voran, indem wir Transparenz schaffen und die Effizienz von Transaktionen erhöhen, um den Markt für alle Akteure zugänglicher und wirtschaftlicher zu gestalten.

Über Artnet:

Artnet ist mit über 60 Millionen Nutzern pro Jahr die weltweit größte Plattform für Kunst. Artnet wurde 1989 gegründet und hat die Art und Weise, wie Menschen heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln, revolutioniert. Die Marktdaten von Artnet sind eine entscheidende Ressource für die Kunstbranche. Sie umfassen mehr als 17 Millionen Auktionsergebnisse und KI- und ML-gesteuerte Analysen, die ein beispielloses Maß an Transparenz sowie Einblick in den Kunstmarkt bieten. Der Marktplatz von Artnet verbindet führende Galerien und Auktionshäuser mit unseren weltweiten Nutzern und Kunden und bietet eine kuratierte Auswahl von über 290.000 Kunstwerken zum Verkauf an. Die Online-Kunstauktions-Plattform Artnet Auctions bietet Käufern und Verkäufern unvergleichbare Reichweite, Liquidität und Effizienz. Artnet News berichtet mit aktuellen Analysen und Expertenkommentaren über die Ereignisse, Trends und Menschen, die den globalen Kunstmarkt prägen. Artnet News ist die meistgelesene Nachrichtenpublikation der Kunstbranche. Die Synergien zwischen den Produkten der Artnet AG bilden ein umfassendes Ökosystem, das den modernen Kunstmarkt antreibt und informiert. 

Die Artnet AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert, dem Segment mit den höchsten Transparenzvorschriften. Der Großteil der Geschäfte wird über die 1989 gegründete Artnet Worldwide Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft mit Sitz in New York, abgewickelt. Artnet Worldwide Corp. besitzt eine in London ansässige Tochtergesellschaft, Artnet UK Ltd.