"Spruchverfahren mit Gast Uwe Jännert"
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 22. Oktober 2024
Hauptversammlung der MEDION AG zum Squeeze-out am 12. November 2024
Die anstehende Hauptversammlung der MEDION AG am 12. November 2024 soll unter TOP 6 der Übertragung der Aktien der verbliebenden MInderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Lenovo Germany Holding GmbH zustimmen.
Zu den Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.):
https://www.medion.com/investor/hauptversammlung/einladung_hv.php
Baker McKenzie berät Haron Holding S.A. bei Übernahme-Delisting-Angebot
Baker McKenzie hat die Haron Holding S.A. bei dem öffentlichen Übernahme-Delisting-Angebot an die Aktionäre der DFV Deutsche Familienversicherung AG („DFV") sowie bei dem vorgeschalteten Inhaberkontrollverfahren beraten. Das Delisting-Angebot ermöglicht ein Delisting der DFV nach den Regeln des Börsengesetzes.
"Wir freuen uns, dass wir unsere Mandantin dabei unterstützen konnten, ihre bestehende Beteiligung an der DFV profitabler zu machen und gleichzeitig der DFV auf ihrem Wachstumskurs zu helfen. Dabei konnten wir insbesondere einen sehr straffen Zeitplan mit vorgeschaltetem Inhaberkontrollverfahren entsprechend den Zielen unserer Mandantin umsetzen.", kommentiert Dr. Christoph Wolf, federführender Partner der Transaktion.
Die Haron Holding S.A. als Bieterin (die „Bieterin“) hält bereits Stimmrechte an der DFV. Die Bieterin hat mit der DFV eine Delisting-Vereinbarung zur zeitnahen Erreichung des Delistings abgeschlossen.
Die DFV ist ein digitaler Direktversicherer, der mit modernen und skalierbaren, in-house entwickelten IT-Systemen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche setzt.
Die Corporate/M&A-Praxis von Baker McKenzie berät regelmäßig bei nationalen und internationalen Transaktionen. Zuletzt beriet Baker McKenzie im Bereich Public M&A die Hauptaktionäre von Wild Bunch AG bei einem kombinierten freiwilligen Übernahme- und Pflichtangebot sowie ein Family Office bei dem Delisting-Übernahmeangebot für die Geratherm Medical AG. Im Bereich private M&A beriet Baker McKenzie in letzter Zeit die UBE Corporation bei der Übernahme des Geschäftsbereichs Urethane Systems von LANXESS, Grundfos bei der Übernahme des C&I-Geschäfts von Culligan, Flipp Operations beim Zusammenschluss mit MEDIA Central zum weltweit führenden Anbieter von Drive-to-Store-Marketing, VINCI Energies bei der Übernahme der Fernao Group, GNMI bei der Vereinbarung zum Erwerb des Geschäftsbereichs Surface Solutions von Merck, KD Pharma Group zum Erwerb des Geschäftsbereichs Marine Lipide von dsm-firmenich, Saab zu einer weiteren Investition in Helsing, Freaks 4U Gaming zu einer strategischen Akquisition durch NODWIN Gaming, Trane Technologies zu einer strategischen Investition in Trailer Dynamics, EQT Life Sciences zu einer 128 Millionen Euro schweren Serie B2-Finanzierung von Tubulis und Knorr-Bremse zum Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an Kiepe Electric.
Rechtlicher Berater Haron Holding S.A.:
Baker McKenzie
Federführung:
Corporate/M&A: Dr. Christoph Wolf (Partner, Frankfurt)
Corporate/M&A/Aufsichtsrecht: Manuel Metzner (Senior Counsel, Frankfurt)
Team:
Corporate/M&A: Dr. Manuel Lorenz (Partner, Frankfurt)
Corporate/Aufsichtsrecht: Rouven Reuter (Associate, Frankfurt)
Montag, 21. Oktober 2024
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG
Luxemburg
Geschäftsanschrift: 55 Allée Scheffer, 2520 Luxemburg
Die außerordentliche Hauptversammlung der Consus Real Estate AG („Gesellschaft“), vom 11. Juni 2024 hat die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Adler Group S.A., Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), als Hauptaktionärin („Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Quelle: Bundesanzeiger vom 21. Oktober 2024
Bekanntmachung zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MorphoSys AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Oktober 2024
Baader Bank AG: Baader Bank und Scalable Capital vereinbaren mehrjährige Kooperation
Die Baader Bank hat die weitere Zusammenarbeit mit ihrem B2B2C-Kooperationspartner Scalable Capital mit einem mehrjährigen Kooperationsvertrag vereinbart. Bereits seit 2015 arbeiten die beiden Unternehmen erfolgreich in den Bereichen Brokerage und Wealth Management zusammen.
„Seit Gründung arbeitet Scalable Capital mit der Baader Bank als zuverlässiger und starker Partner Seite an Seite zusammen, das wird auch in Zukunft so sein“, so Erik Podzuweit, Gründer und Co-CEO von Scalable Capital. Mit dem Ziel, die Partnerschaft weiterzuentwickeln, haben Scalable Capital und die Baader Bank einen neuen Kooperationsvertrag über einen mehrjährigen Zeitraum unterzeichnet.
Die Baader Bank setzt mit ihren bestehenden und auch neuen Kooperationspartnern konsequent auf das B2B- bzw. das B2B2C-Geschäft. Zuletzt wurden andere bestehende Kooperationen im Depot- und Wertpapierhandelsgeschäft u.a. mit Smartbroker, Traders Place, sino und finanzen.net ZERO um mehrere Jahre verlängert, wodurch sich die Baader Bank langfristiges Ertragspotential gesichert hat.
Die Baader Bank treibt die Diversifikation ihrer B2B2C-Kooperationspartnerschaften konsequent voran. Damit einhergehend werden auch stets neue Produktverbesserungen umgesetzt und das Handelsangebot unter der neuen Marke Baader Trading weiter optimiert.
„Unsere Kooperationspartnerschaft mit Scalable Capital basiert bereits auf vielen gemeinsamen Erfahrungswerten. Wir freuen uns über die weitere zukünftige Zusammenarbeit“, so Oliver Riedel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Baader Bank AG.
ALBIS Leasing AG: Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum angekündigten Übernahmeangebot mit einem Angebotspreis von EUR 2,80 je Aktie
Hamburg, 21. Oktober 2024. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de), Hamburg, gibt bekannt, dass Rolf Hauschildt, Düsseldorf (“Bieter”), am heutigen Tage die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb von Aktien der ALBIS u.a. auf der Internetseite www.rh-angebot.de veröffentlicht und der ALBIS übermittelt hat. Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot richtet sich an alle Aktionäre der ALBIS. Es ist auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gerichtet. Abweichend von der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots ist nun eine Geldleistung in Höhe von EUR 2,80 je Aktie vorgesehen. Der Bieter beabsichtigt im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der ALBIS keine Änderungen anzustreben. Weitere Details zum Übernahmeangebot, insbesondere auch zur Annahmefrist, den Bestimmungen und Bedingungen sowie den Absichten des Bieters, können der veröffentlichten Angebotsunterlage entnommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS werden die Angebotsunterlage prüfen und eine Stellungnahme gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. 34 und 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG auf der Homepage der ALBIS und im Bundesanzeiger veröffentlichen.
"Zitronen-Depot" der Divantis
Das "Zitronen-Depot" ist ein Sondersituationen-Depot mit Schwerpunkt auf Squeeze-out-Fällen. Auf der Webseite werden anstehende Fälle diskutiert.
Freitag, 18. Oktober 2024
flatexDEGIRO AG: Mandat des BaFin-Sonderbeauftragten bei flatexDEGIRO beendet
Das Mandat des BaFin-Sonderbeauftragen bei der flatexDEGIRO Bank AG (die „Gesellschaft“) wurde nach der erfolgreichen Beseitigung der schwerwiegenden Mängel aus der Sonderprüfung 2022 durch die Gesellschaft und positiver Prüfung durch den Sonderbeauftragten zum 30. September 2024 beendet. Das hat die flatexDEGIRO AG am 18. Oktober 2024 nach einer entsprechenden Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt.
flatexDEGIRO-CEO Oliver Behrens sagte: „Wir haben unsere organisatorischen Strukturen und Prozesse in konstruktiver Zusammenarbeit mit BaFin und Sonderbeauftragtem neu aufgestellt und nachhaltig gestärkt. Wir schließen damit ein regulatorisches Kapitel ab und richten unseren Fokus wieder verstärkt auf unsere Kunden und wichtige Wachstumsprojekte. Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unter Führung von Bank-Vorstand Steffen Jentsch, das Erreichen dieses wichtigen Meilensteins ermöglicht haben.”
Dr. Benon Janos, stellvertretender CEO & CFO von flatexDEGIRO, ergänzte: „In vergleichsweise kurzer Zeit von zwei Jahren und mit einer starken Teamleistung haben wir erfolgreich die Mängel beseitigt. Die Lösungen, die wir implementiert haben, gehen dabei teilweise über die regulatorischen Anforderungen hinaus.“
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Verkauf der ThyssenKrupp Electrical Steel India Pvt Ltd.
Die Geschäftsführung der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH hat heute den Vorstand der Eisen und Hüttenwerke AG (EHW AG) über den Verkauf der ThyssenKrupp Electrical Steel India Pvt Ltd., Nashik, Indien, an das Investoren-Konsortium aus JSW Steel Limited und JFE Steel Corporation informiert. Der Vollzug der Transaktion wird im Laufe des Geschäftsjahrs 2024/2025 erwartet.
Der Veräußerungserlös kann sich auf die aktienrechtliche Ausgleichszahlung der thyssenkrupp Steel Europe AG an die EHW AG aus dem zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auswirken und damit zukünftige Ausschüttungen der EHW AG an ihre Aktionäre beeinflussen.
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Donnerstag, 17. Oktober 2024
HELMA Eigenheimbau AG: Kündigung Einbeziehung Freiverkehr
Lehrte, 17. Oktober 2024 – Der Insolvenzverwalter der HELMA Eigenheimbau AG hat bei der Deutschen Börse AG die Einbeziehung der Aktien des Unternehmens (WKN: A0EQ57, ISIN: DE000A0EQ578, Ticker-Symbol: H5E) in das Segment Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt (sog. Delisting). Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG und damit spätestens zum 31.01.2025 wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt.
Bis dahin können die Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Nach Beendigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse werden diese nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG:
aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR
33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat
zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, dürfte zeitnah erfolgen
- ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 7,94 je ALBA-Aktie angekündigt
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, Übernahmeangebot
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft:
Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je
Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft:
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für
eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am
13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 62,- je Covestro-Aktie
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (früher: Digital Identification Solutions AG):
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies
Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch
Anfechtungsklage verzögert, Sitzverlegung für nichtig erklärt
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- EQS Group AG:
Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo,
L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12.
September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- Linus Digital Finance AG: Delisting-Erwerbsangebot
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
- Nagarro SE: mögliches Übernahmeangebot
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- Philomaxcap AG: Pflichtangebot
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024
- SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, bevorstehendes Delisting
- SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- VARTA AG: StaRUG-Verfahren angekündigt
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Delisting-Angebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
BayWa AG: Veränderungen im Vorstand der BayWa AG
Der Aufsichtsrat der BayWa AG und der Vorstandsvorsitzende, Herr Marcus Pöllinger, haben sich heute darauf verständigt, dass Herr Pöllinger mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2024 einvernehmlich aus dem Vorstand der BayWa AG ausscheidet.
Ferner haben sich der Aufsichtsrat und der Finanzvorstand, Herr Andreas Helber, heute einvernehmlich auf die Beendigung der Amtszeit von Herrn Helber mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2025 verständigt.
Herr Michael Baur, Chief Restructuring Officer und Generalbevollmächtigter der Gesellschaft, wurde zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt.
Der Nachfolgeprozess für die Neubesetzung der Ämter wurde bereits eingeleitet.
SM Wirtschaftsberatungs AG meldet erfolgreiche Beteiligungstransaktion
Ad hoc Meldung
Die SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft (ISIN: DE000A1RFMZ1 | WKN: A1RFMZ) hat den Verkauf von circa einem Drittel der von ihr an der Raisin GmbH, Berlin gehaltenen Geschäftsanteile beurkundet.
Entsprechend den kaufvertraglichen Regelungen ist die Abwicklung des Kaufvertrags noch in diesem Geschäftsjahr vorgesehen, sodass die Auswirkungen dieser Transaktion bei erfolgreichem Closing noch in 2024 gewinnwirksam werden.
Die Gesellschaft freut sich über diesen erfolgreichen Geschäftsabschluss, mit dem es ihr gelungen ist, stille Reserven aus dem Beteiligungsportfolio in Höhe von circa einer Million Euro zu heben.
Da die SM Wirtschaftsberatungs AG grundsätzlich nach den strengen Bewertungsregeln der nationalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß dem HGB bilanziert, werden etwa vorhandene stille Reserven grundsätzlich erst mit deren Realisierung bilanz- und gewinnwirksam.
Hinsichtlich der genauen Bedingungen des Vertrags wurde vertraglich eine Vertraulichkeit vereinbart.
SM Wirtschaftsberatungs AG
Der Vorstand
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: Gericht bittet Abfindungsprüfer um weitere ergänzende Stellungnahme
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I die Sache am 10. und 11. Oktober 2024 verhandelt. Dabei wurde der Abfindungsprüfer Forvis Mazars (zuvor: Mazars) umfassend angehört. Diskutiert wurde insbesondere der Beta-Faktor (Zusammensetzung der Peer Group? Einbeziehung von Traton unter Ausschluss von Tata Motors, Dongfeng und Sinotruk?), vgl. https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_22.html.Im Nachgang zu der Verhandlung hat das Gericht die Abfindungsprüfer mit Beschluss vom 16. Oktober 2024 gebeten, in einer ergänzenden Stellungnahme zu folgenden Aspekten Stellung zu nehmen:
1. Wie lässt sich aus den Effekten der Aktualisierung (vgl. Seiten 7 und 8 der Stellungnahme vom 2.9.2024) der Betrag von € 1,7 Mrd. ableiten?
2. Es wird um die Darstellung der Ansätze zu den Beteiligungen im Einzelnen im Rahmen des Beteiligungsergebnisses gebeten.
Die ergänzende Stellungnahme sollte bis spätestens 30.Oktober 2024 beim Landgericht München I eingehen.
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der HolidayCheck Group AG: Vorbereitung der Verhandlung - Fragen an die Vertragsprüfer
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Burda Digital SE mit der HolidayCheck Group AG, München, als beherrschter Gesellschaft hatte das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 24. Oktober 2024 mit möglicher Fortsetzung am 25. Oktober 2024 bestimmt. Zu diesem Termin wurden die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Jochen Breithaupt und Frau Sylvia Fischer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly), geladen.
Zur Vorbereitung der Verhandlung hat das Gericht die Vertragsprüfer mit Beschluss vom 17. Oktober 2024 um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie verteilen sich die Umsatzzahlen im Forecast 1-2023 auf die einzelnen Umsatzarten?
2. Wie hoch ist der Basiszinssatz exakt in einem Zeitraum von drei Monaten, der am Tag vor der Hauptversammlung endet (mit und ohne Berücksichtigung des Wachstums)?
3. Wie erfolgte die Ermittlung des Barwerts der steuerlichen Vorteile aus dem steuerlichen Einlagenkonto?
4. Welcher Unternehmenswert ergibt sich, wenn nicht die schweizer Mindestbesteuerungs-VO angewandt würde, nachdem diese erst am 22.12.2023 im Bundesrat und damit nach dem Bewertungsstichtag beschlossen wurde?
LG München I, Az. 5 HK O 8475/23
Weber, M. u.a. ./. Burda Digital SE
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Burda Digital SE:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP, München
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG: Abwicklungshinweise veröffentlicht
1. Die angemessene Barabfindung, welche die Antragsgegnerin den angeschlossenen Minderheitsaktionären der Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung AG aufgrund der Übertragung deren Aktien auf die Hauptaktionärin zu gewähren hat, wird auf 506,04 € festgesetzt.2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.3. Der Geschäftswert für das Verfahren sowie die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre wird auf 612.301,41 € festgesetzt.4. Die Beschwerde wird zugelassen, auch wenn der Beschwerdewert von 600 € nicht erreicht wird.
1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Antragsteller Ziffer 13 bis 18 gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim - 3. Kammer für Handelssachen - vom 21.07.2022, Az. 23 AktE 1/14 (2), werden zurückgewiesen.2. Die Antragsgegnerin trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen._____________________
Nichtigkeit der Sitzverlegung bei der DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG: Wiedereintragung im Handelsregister München
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Matica Technologies AG (zwischenzeitlich als DISO Verwaltungs AG firmierend) hatte mit Hauptversammlungsbeschluss vom 18. März 2022 eine Satzungsänderung und eine Sitzverlegung nach Esslingen am Neckar beschlossen. Die Gesellschaft wurde daraufhin im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen (HRB 785069) und die Firmierung danach in DISO Verwaltungs AG geändert. Das LG München I hat nunmehr den Beschluss zur Sitzverlegung für nichtig erklärt (Az. 5 HK O 3385/22). Von Amts wegen ist daher der Sitz zurück nach München verlegt und die Gesellschaft dort wieder unter ihrer vorherigen Firma im Handelsregister eingetragen worden (AG München, HRB 220428), ein in der Praxis sehr seltener Vorgang.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Januar 2024 hatte einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Hauptaktionärin Matica Technologies Group SA zugestimmt. Eine Eintragung in das Handelsregister ist allerdings aufgrund einer Anfechtungsklage bislang nicht erfolgt.
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Nagarro SE ist in Gesprächen über ein mögliches Übernahmeangebot
16. Oktober 2024 - Vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte bestätigt der Vorstand der Nagarro SE, dass die Nagarro SE als Teil einer Evaluierung strategischer Optionen und mit Unterstützung der Nagarro-Aktien haltenden Organmitglieder Gespräche mit bestimmten Interessenten über ein take-private der Nagarro SE einschließlich eines öffentlichen Übernahmeangebots führt.
Der Vorstand der Nagarro SE betont, dass es unsicher ist, ob es tatsächlich zu einer Einigung bezüglich des take-private einschließlich eines Übernahmeangebots kommen wird.
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Anmerkung der Redaktion:
Bloomberg hatte gemeldet, dass der US-Finanzinvestor Warburg Pincus an einer Übernahme von Nagarro Interesse habe.
Zentiva AG: Zentiva kündigt freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für APONTIS PHARMA an – Investitionsvereinbarung unterzeichnet
Frankfurt am Main, 16. Oktober 2024 - Zentiva hat heute mit der APONTIS PHARMA AG („APONTIS PHARMA“) eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet, die die beiderseitigen Ziele für die zukünftige Zusammenarbeit festlegt. Zentiva ist ein europäisches Pharmaunternehmen mit Sitz in Prag, Tschechische Republik, das hochwertige und erschwingliche Arzneimittel entwickelt, herstellt und bereitstellt.
Auf der Grundlage der Investitionsvereinbarung wird die Zentiva AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zentiva Pharma GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und Teil der Zentiva Gruppe („Zentiva“), ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot abgeben (das „Angebot“). Zentiva wird den Aktionären von APONTIS PHARMA einen Preis von 10,00 EUR je ausstehender APONTIS PHARMA-Aktie in bar anbieten. Der Preis entspricht einer Prämie von 52,9 % auf den Schlusskurs der APONTIS PHARMA-Aktie vom 15. Oktober 2024 und einer Prämie von 38,3 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der APONTIS PHARMA-Aktie in den drei Monaten vor dem 15. Oktober 2024. Diese Werte liegen deutlich über vergleichbaren Transaktionen in Deutschland in den letzten drei Jahren, deren durchschnittliche Prämie bei 31,4 % liegt [1]. Das Angebot bewertet APONTIS PHARMA mit 85 Mio. EUR für 100 % des Aktienkapitals.
Zentiva ist als langfristige Eigentümerin der ideale Partner, um die Vision von APONTIS PHARMA zu unterstützen und das Single Pill-Therapiekonzept als Goldstandard in der Behandlung von Herz-Kreislauf-Patienten zu etablieren. Die Übernahme ergänzt die Strategie von APONTIS PHARMA und ermöglicht dem Unternehmen, seine wichtigsten Wachstumstreiber durch einen besseren Marktzugang in ganz Europa, verstärkte Investitionen in die Produktpipeline und eine höhere Anzahl von Produkteinführungen voranzutreiben. APONTIS PHARMA wird Teil der Vision von Zentiva, die Gesundheit und das Wohlergehen aller Generationen durch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger und erschwinglicher Arzneimittel für Menschen, die sie täglich benötigen, zu gewährleisten.
Transaktionsdetails
Die Investitionsvereinbarung legt die wesentlichen Bedingungen der Transaktion sowie die gegenseitigen Absichten und Vereinbarungen zwischen Zentiva und APONTIS PHARMA und in diesem Zusammenhang, die künftige Organisations- und Führungsstruktur von APONTIS PHARMA und die Geschäftsstrategie der strategischen Partnerschaft fest.
Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA begrüßen und unterstützen das Angebot, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, und beabsichtigen, den APONTIS PHARMA-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat haben auch bestätigt, dass sie alle von ihnen gehaltenen APONTIS PHARMA-Aktien in das Angebot einreichen werden.
Der Mehrheitsaktionär des Unternehmens, Paragon, hat einen Aktienkaufvertrag („SPA“) über seine Beteiligung von ca. 37,5 % an APONTIS PHARMA-Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 9,00 je Aktie abgeschlossen. Dies unterstreicht die Attraktivität des Angebotspreises.
Die Abwicklung des Angebots unterliegt den üblichen Angebotsbedingungen, einschließlich regulatorischer Freigaben. Zudem ist eine Mindestannahmeschwelle von 65 % der APONTIS PHARMA-Aktien vorgesehen. Der Vollzug der Transaktion wird voraussichtlich Ende des vierten Quartals 2024 oder im ersten Quartal 2025 erfolgen.
Zentiva und APONTIS PHARMA haben in der Investitionsvereinbarung vereinbart, dass der Vorstand von APONTIS PHARMA unmittelbar nach Vollzug des Angebots, soweit rechtlich zulässig und vorbehaltlich seiner Treuepflichten, die Einbeziehung der APONTIS PHARMA-Aktien in den Freiverkehr beenden wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.
Da APONTIS PHARMA nicht im regulierten Markt notiert ist, unterliegt das Angebot nicht dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage genannten Bedingungen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Angebot werden online unter www.zentiva-offer.com veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich bis zum 27. Oktober 2024 veröffentlicht werden. Die Annahmefrist zur Einlieferung von APONTIS PHARMA-Aktien in das Angebot beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und dauert vier Wochen.
Eine starke strategische Partnerschaft
Steffen Saltofte, CEO von Zentiva, sagte: „Wir freuen uns, dass Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA das Angebot als langfristige Lösung für das Unternehmen begrüßen. Wir sind der festen Überzeugung, dass APONTIS PHARMA unter einer einheitlichen Eigentümerstruktur in der Lage sein wird, qualitativ hochwertige und erschwingliche Produkte für noch mehr Kunden in ganz Europa anzubieten, und dass diese Partnerschaft ein wichtiger Schritt zur Erreichung der langfristigen Strategie und Ziele von Zentiva ist.“
Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA, sagte: „In den vergangenen Monaten haben wir das Unternehmen grundlegend neu aufgestellt, Strukturen verändert, Kostensenkungsmaßnahmen realisiert und unseren Marktzugang strategisch neu ausgerichtet. Von unserem erfahrenen Aufsichtsrat unter der Führung von Matthias Wiedenfels sind wir dabei bestmöglich unterstützt worden. APONTIS PHARMA ist heute wesentlich besser aufgestellt und wir sehen die ersten Erfolge dieser Anstrengungen. Das jetzt vorliegende Übernahmeangebot ist Beleg für die positive Entwicklung und die Marktrelevanz des Single-Pill-Konzepts. Wir begrüßen das Interesse von Zentiva und unterstützen das Angebot. Durch den Zusammenschluss sehen wir die Chance, dass mehr Patienten in schnellerer Zeit von einer besseren Therapie profitieren.“
Dr. Matthias Wiedenfels, Aufsichtsratsvorsitzender von APONTIS PHARMA, sagte: „Bruno Wohlschlegel und sein Vorstandsteam haben APONTIS PHARMA zu einem profitablen Unternehmen mit großem Wachstumspotential entwickelt. Es freut uns, dass sich die Wertsteigerungen, die seit dem Amtsantritt von Herrn Wohlschlegel erzielt werden konnten in der Übernahmeabsicht von Zentiva klar widerspiegeln.“
Unter dem Dach von Zentiva wird APONTIS PHARMA als eigenständige Geschäftseinheit für verschreibungspflichtige Medikamente (Rx) in Deutschland operieren. Die Partnerschaft wird die Pipeline von APONTIS PHARMA mit einem zusätzlichen Angebot an Single Pills und Medikamenten stärken, zusätzliche Optionen im Bereich der Kardiologie erschließen und es APONTIS PHARMA ermöglichen, seine Produkte in ganz Europa zu vermarkten.
Zentiva sieht die Mitarbeitenden von APONTIS PHARMA als zentrales Element für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens und plant den Vorstand dabei zu unterstützen, attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, um weltweit und auch am Hauptsitz von APONTIS PHARMA in Monheim am Rhein eine herausragende Belegschaft zu erhalten.
Zentiva ist ein führendes paneuropäisches Pharmaunternehmen, das von Advent, einem globalen Investor mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Gesundheitssektor, unterstützt wird. Zentiva entwickelt, produziert und liefert qualitativ hochwertige und erschwingliche Arzneimittel an mehr als 100 Millionen Menschen in Europa und verfügt über ein Team von mehr als 5.000 engagierten Mitarbeitern und eine 500-jährige Geschichte. Unterstützt durch Volumenwachstum und eine starke Pipeline an Neueinführungen hat Zentivas Bruttoumsatz die Marktentwicklung im Zeitraum 2020-23 um 11 Prozentpunkte übertroffen. Der Marktanteil von Zentiva bei Verlust der Exklusivitätsrechte (LoE) betrug im Jahr 2023 11 %, verglichen mit 7 % für den Gesamtmarkt.
Zentiva wird von Freshfields als Rechtsberater unterstützt.
APONTIS PHARMA AG: APONTIS PHARMA und Zentiva schließen Partnerschaft für zukünftiges Wachstum – Zentiva wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot abgeben
- Wachstumsstrategie von APONTIS PHARMA soll gemeinsam mit Zentiva fortgesetzt werden
- APONTIS PHARMA profitiert von der europäischen Aufstellung, den vorhandenen Forschungs- und Produktionsstätten sowie der Finanzkraft von Zentiva
- Zentiva wird den Aktionären der APONTIS PHARMA EUR 10,00 je Aktie anbieten. Dies entspricht einer Prämie von 52,9 % gegenüber dem Börsenschlusskurs vom 15. Oktober 2024 sowie einer Prämie von 38,3 % gegenüber dem durchschnittlichen XETRA-Schlusskurs der vergangenen drei Monate
- Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA unterstützen das Angebot vollumfänglich
- Zentiva hat bereits einen Anteil von ca. 37,5 % aller ausstehenden APONTIS PHARMA-Aktien durch Abschluss eines Kaufvertrags mit der Hauptaktionärin gesichert
Monheim am Rhein, 16. Oktober 2024. Die APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), ein führendes Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, und Zentiva, ein paneuropäisches Unternehmen für die Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung hochwertiger und erschwinglicher Arzneimittel, haben heute eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird Zentiva das künftige Wachstum von APONTIS PHARMA unterstützen.
Die Zentiva AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zentiva Pharma GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und Teil der Zentiva-Gruppe („Zentiva“), wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (das „Angebot“) für alle ausstehenden Aktien der APONTIS PHARMA zu einem Angebotspreis von EUR 10,00 je Aktie in bar abgeben. Die Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“) wird im Internet unter www.zentiva-offer.com veröffentlicht werden. Zentiva strebt den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an und setzt eine Mindestannahmeschwelle von 65 % der Aktien fest.
Zentiva strebt gemeinsame Weiterentwicklung von APONTIS PHARMA an
Zentiva ist mit über 100 Millionen verkauften Packungen pro Jahr der größte Anbieter von Generika in Deutschland. Das Unternehmen beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter an seinem Hauptsitz in Prag und in 7 Tochtergesellschaften. Das Geschäftsmodell basiert auf der Bereitstellung von Marken-, Spezial-, OTC- und Generika-Präparaten. Zentiva verfügt dazu über zwei eigene Forschungs- und vier Produktionsstandorte. Mit der Übernahme wollen beide Unternehmen ihre strategische Partnerschaft vertiefen. Darüber hinaus sollen verstärkte Investitionen in die APONTIS PHARMA-Pipeline und eine Ausweitung der Anzahl der Produkteinführungen sowie eine Zusammenarbeit bei der möglichen internationalen Expansion der APONTIS PHARMA-Produkte und -Pipeline realisiert werden.
Zentiva wird die Wachstumsstrategie des Vorstands uneingeschränkt unterstützen. Der Firmensitz und die Unternehmenszentrale von APONTIS PHARMA in Monheim sollen beibehalten werden.
Die Geschäftsstrategie von APONTIS PHARMA mit der Fokussierung auf das Konzept der Single Pill-Kombinationen im kardiovaskulären Bereich sowie selektive Vertriebsaktivitäten für Dritte soll fortgesetzt und die Produktpipeline mit zunehmendem Anteil an Exklusivverträgen oder exklusiv entwickelten Produkten erweitert werden. Die verschiedenen starken Brands von APONTIS PHARMA besitzen in Deutschland einen hohen Bekanntheitsgrad und sollen unverändert (auch als Warenzeichen auf den Produkten von APONTIS PHARMA) weitergeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA unterstützen Angebot
Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA begrüßen und unterstützen das Angebot, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aktionären von APONTIS PHARMA die Annahme des Angebots zu empfehlen. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, die von ihnen gehaltenen APONTIS PHARMA-Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Sie gehen derzeit davon aus, dass das Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeitenden und anderer Stakeholder ist.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, eine gemeinsame, begründete Stellungnahme zum Angebot abzugeben. Diese wird auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Steffen Saltofte, CEO von Zentiva: „Wir freuen uns, dass Vorstand und Aufsichtsrat das Angebot als langfristige Lösung für das Unternehmen begrüßen. Wir sind der festen Überzeugung, dass APONTIS PHARMA unter einer einheitlichen Eigentümerstruktur in der Lage sein wird, qualitativ hochwertige und erschwingliche Produkte für noch mehr Kunden in ganz Europa anzubieten, und dass diese Partnerschaft ein wichtiger Schritt zur Erreichung der langfristigen Strategie und Ziele von Zentiva ist.“
Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA, ergänzt: „In den vergangenen Monaten haben wir das Unternehmen grundlegend neu aufgestellt, Strukturen verändert, Kostensenkungsmaßnahmen realisiert und unseren Marktzugang strategisch neu ausgerichtet. Von unserem erfahrenen Aufsichtsrat unter der Führung von Matthias Wiedenfels sind wir dabei bestmöglich unterstützt worden. APONTIS PHARMA ist heute wesentlich besser aufgestellt und wir sehen die ersten Erfolge dieser Anstrengungen. Das jetzt vorliegende Übernahmeangebot ist Beleg für die positive Entwicklung und die Marktrelevanz des Single Pill-Konzepts. Wir begrüßen das Interesse von Zentiva und unterstützen das Angebot. Durch den Zusammenschluss sehen wir die Chance, dass mehr Patienten in schnellerer Zeit von einer besseren Therapie profitieren.“
Dr. Matthias Wiedenfels, Aufsichtsratsvorsitzender von APONTIS PHARMA: „Bruno Wohlschlegel und sein Vorstandsteam haben APONTIS PHARMA zu einem profitablen Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial entwickelt. Es freut uns, dass sich die Wertsteigerungen, die seit dem Amtsantritt von Herrn Wohlschlegel erzielt werden konnten, in der Übernahmeabsicht von Zentiva klar widerspiegeln.“
Rahmenbedingungen der Transaktion
Zentiva bietet den Aktionären der APONTIS PHARMA AG EUR 10,00 je Aktie in bar an. Dieser Angebotspreis entspricht einer sehr attraktiven Prämie von 52,9 % auf den XETRA-Schlusskurs der APONTIS PHARMA-Aktie am 15. Oktober 2024, dem letzten Handelstag vor dieser Veröffentlichung, und von 38,3 % zum volumen-gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs (VWAP) in den vergangenen drei Monaten. Auf der Grundlage des Angebotspreises beläuft sich die Marktkapitalisierung auf ca. EUR 85 Mio.
Das Angebot unterliegt verschiedenen Vollzugsbedingungen, wie z. B. behördlicher Genehmigungen. Es wird auch eine Mindestannahmeschwelle von 65 % aller Aktien vorsehen. Die Annahmefrist wird mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage beginnen. Zentiva hat sich über einen Kaufvertrag mit der Hauptaktionärin der Gesellschaft bereits einen Anteil von ca. 37,5 % der APONTIS PHARMA-Aktien gesichert.
Zentiva und APONTIS PHARMA haben in der Investorenvereinbarung vereinbart, dass der Vorstand der APONTIS PHARMA – vorbehaltlich des gesetzlich Zulässigen und seiner treuhänderischen Pflichten – die Einbeziehung der Aktien von APONTIS PHARMA in den Handel im Freiverkehr unmittelbar nach Abwicklung des Angebots beenden wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot wird nicht erforderlich sein.
Weitere Einzelheiten und Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Da die APONTIS PHARMA nicht im regulierten Markt notiert ist, unterliegt das Angebot nicht dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Die Angebotsunterlage (in deutscher und englischer Sprache) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht werden: www.zentiva-offer.com.
Über APONTIS PHARMA:
Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.
APONTIS PHARMA AG: APONTIS PHARMA und Zentiva schließen Investorenvereinbarung – Zentiva wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot abgeben
Monheim am Rhein, 16. Oktober 2024. Die APONTIS PHARMA AG („APONTIS PHARMA“ oder die „Gesellschaft“, Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), die Zentiva Pharma GmbH und die Zentiva AG (die „Bieterin“), die beide Unternehmen der Zentiva-Gruppe („Zentiva“) sind, haben heute eine Investorenvereinbarung unterzeichnet, die das Ziel hat, das zukünftige Wachstum von APONTIS PHARMA durch Zentiva zu unterstützen. Die Bieterin wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (das „Angebot“) für alle außenstehenden Aktien der APONTIS PHARMA (die „Aktien“) zu einem Angebotspreis von EUR 10,00 je Aktie in bar unterbreiten.
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter www.zentiva-offer.com veröffentlicht. Da die APONTIS PHARMA nicht im regulierten Markt gelistet ist, findet das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf das Angebot keine Anwendung.
Der Vollzug des Angebots wird unter marktüblichen Vollzugsbedingungen stehen wie z. B. der Erteilung regulatorischer Freigaben. Das Angebot wird auch eine Mindestannahmeschwelle von 65 % aller Aktien enthalten. Zentiva hat bereits einen Anteil von ca. 37,5 % der Aktien durch Abschluss eines Kaufvertrags mit der Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA gesichert.
Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA begrüßen und unterstützen das Angebot, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien anzudienen.
Gemäß der Investorenvereinbarung wird APONTIS PHARMA – vorbehaltlich aller Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands – den Widerruf der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an allen Börsen, an denen die Aktien gehandelt werden, beantragen.
ALBA SE: Delisting der ALBA SE-Aktien von der Börse Düsseldorf mit Ablauf des 8. November 2024
Velten, 15. Oktober 2024 – Die Börse Düsseldorf hat der ALBA SE ("Gesellschaft"), deren Aktien (ISIN DE0006209901) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind (Dual Listing), heute mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stattgegeben wurde. Das Delisting wird mit Ablauf des 8. November 2024 wirksam werden. Nach diesem Zeitpunkt können die ALBA SE-Aktien nicht mehr im regulierten Markt der Börse Düsseldorf, aber weiterhin im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr gehandelt werden.
Nach Beendigung des Dual Listing wird die ALBA SE – auf Grundlage der mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin") geschlossenen Delisting-Vereinbarung vom 25. September 2024 – in einem weiteren Schritt nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Bieterin einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien auch zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen, um ein vollständiges Delisting der ALBA SE-Aktien zu bewirken.
Dienstag, 15. Oktober 2024
Schumag Aktiengesellschaft: Die Schumag Aktiengesellschaft hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt
Die Schumag Aktiengesellschaft (WKN 721670) hat heute beim Amtsgericht Aachen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Hintergrund ist, dass die in den letzten Stunden geführten Gespräche über eine kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher Liquidität zur Abfederung unerwarteter Belastungen durch den Cyberangriff vom 22. September 2024 nicht in der erforderlichen Zeit zum Abschluss gebracht werden konnten. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt.
Über die Schumag Aktiengesellschaft:
Die Schumag Aktiengesellschaft produziert hochkomplexe Präzisionsteile aus Stahl, welche nach Kundenzeichnung in unterschiedlichen Stückzahlen, auch bis in den Millionenbereich, an Kunden weltweit geliefert werden. Im Bereich Normteile stellt die SCHUMAG Produkte für den Formen- und Werkzeugbau her. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.schumag.de
Schumag Aktiengesellschaft: Umsatzeinbrüche und die Folgen des Cyberangriffs verschärfen die wirtschaftliche Krise der Schumag Aktiengesellschaft
Die Schumag Aktiengesellschaft (WKN 721670) verzeichnete im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 einen unerwartet hohen Rückgang der Produktionsleistung und damit verbunden hohe Umsatzeinbrüche. Hinzukommend haben die zusätzlichen unerwarteten Belastungen aus dem Cyberangriff vom 22. September 2024, in dessen Folge es zu weiteren Produktionsausfällen, Verzögerungen von Einnahmen und Kostenbelastungen kam und noch kommt, die ohnehin angespannte Liquiditätssituation der Schumag Aktiengesellschaft derart zusätzlich, dass sich die Organe der Schumag Aktiengesellschaft veranlasst sehen, zur Intensivierung der laufenden Restrukturierung weitere tatsächliche und rechtliche Maßnahmen, einschließlich der Sanierungsmöglichkeiten unter dem Schutz des Insolvenzrechts, zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten.
Über die Schumag Aktiengesellschaft:
Die Schumag Aktiengesellschaft produziert hochkomplexe Präzisionsteile aus Stahl, welche nach Kundenzeichnung in unterschiedlichen Stückzahlen, auch bis in den Millionenbereich, an Kunden weltweit geliefert werden. Im Bereich Normteile stellt die SCHUMAG Produkte für den Formen- und Werkzeugbau her. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.schumag.de