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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 11. September 2023

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Potsdam bezüglich des auf der ao. Hauptversammlung am 31. März 2023 gebilligten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG als beherrschtem Unternehmen eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung beantragt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht in § 4 eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,23 brutto je Stückaktie vor. Alternativ hat sich die Antragsgegnerin in § 5 des modifizierten Vertrages zur Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,65 je Stückaktie verpflichtet (deutlich unterhalb des früheren Übernahmeangebots). Zunächst hatte die Antragsgegnerin (so auch die Einladung zu der ao. Hauptversammlung) EUR 3,75 je Aktie angeboten. 

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23, 51 O 64/23, 51 O 65/23 u.a.

Epigenomics AG: Zustimmung der Hauptversammlung über den Erwerb nahezu sämtlicher Vermögenswerte und entsprechende Änderung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 11. September 2023 – Die Hauptversammlung der Epigenomics AG (Frankfurt General Standard: ECX1; die „Gesellschaft“) hat heute unter anderem dem mit New Day Diagnostics LLC, einem US-amerikanischen Diagnostik- und Auftragsforschungs-Unternehmen, geschlossenen Vertrag über die Veräußerung ihrer wesentlichen Vermögenswerte zugestimmt. Die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem Vertrag war nach § 179a AktG erforderlich. Des Weiteren hat die Hauptversammlung die entsprechende Änderung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands der Gesellschaft beschlossen. Damit hat die Hauptversammlung die für den Vollzug des Vertrags erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Vollzug des Vertrags steht allerdings unter weiteren marktüblichen Bedingungen.

Adler Group S.A. gibt den Verkauf eines Berliner Mietportfolios bekannt

PRESSEMITTEILUNG

Luxemburg, 11. September 2023 – Die Adler Group S. A. („Adler Group“) hat heute den Abschluss des Verkaufs des sogenannten „Wasserstadt“-Vermietungsportfolios in Berlin bekanntgegeben.

Die ADLER Real Estate AG, eine Tochtergesellschaft der Adler Group, hat ihre Anteile an einen von Quantum beratenen Immobilieninvestor verkauft. Das Wasserstadt-Portfolio befindet sich in Berlin-Mitte und umfasst eine vermietbare Fläche von rund 47 tausend Quadratmetern. Das Portfolio wurde 2019 nach einer Bauzeit von rund zwei Jahren fertiggestellt. Es wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt und umfasst rund 700 Wohnungen, darunter mehr als 200 Co-Living-Apartments. Die Portfolios „Wasserstadt Tankstelle“ und „Wasserstadt Kornversuchsspeicher“ gehören nicht zum verkauften Portfolio und werden separat vermarktet.

Aus der im September abgeschlossenen Transaktion fließt der Adler Group ein Nettoerlös von rund 130 Mio. € zu. Der Verkaufspreis liegt rund 0,7% unterhalb der Bewertung (GAV) des Portfolios zum 30. Juni 2023. „Wir betrachten den Verkauf der Wasserstadt als einen wichtigen Meilenstein in unserer Strategie, unser Unternehmen weiter zu entschulden und uns auf Berliner Mietportfolios zu konzentrieren, die ein erhebliches Mietsteigerungspotenzial bieten“, sagt Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group. „Angesichts des aktuellen Marktumfelds ist der Verkauf auch ein Beweis für unsere Fähigkeit, anspruchsvolle und wirtschaftlich sinnvolle Transaktionen durchzuführen. Wir sind unseren Teams dankbar für das großartige Ergebnis“, so Beaudemoulin weiter.

Die Transaktion trägt zum erklärten Ziel bei, die Verschuldung der Gruppe im Jahr 2023 und darüber hinaus weiter abzubauen.

STRABAG SE: Details zur Abwicklung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen

Corporate News

- Kapitalherabsetzung im Firmenbuch eingetragen

- Aktionär:innen können die Ausschüttung der Kapitalherabsetzung in Form von Aktien („Aktienvariante“) vom 12.9.2023 bis 29.9.2023 bei ihrer Depotbank wählen

- Aktuell noch kein Handlungsbedarf bei Wahl der Ausschüttung in bar („Barvariante“)

- Ausschüttung in Aktien bzw. in bar erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024

- Prospektersetzendes Dokument mit Abwicklungsdetails veröffentlicht

Der börsenotierte europäische Technologiekonzern für Baudienstleistungen STRABAG SE hat heute Details zur Abwicklung der Kapitalmaßnahmen veröffentlicht, die im Rahmen der 19. Ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2023 einstimmig beschlossen wurden. Im Kern wird eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen der STRABAG SE erfolgen, wobei jede:r Aktionär:in die Ausschüttung in Form neuer Aktien oder in bar in Anspruch nehmen kann.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Anteil von MKAO „Rasperia Trading Limited“ – einer Gesellschaft, die vom sanktionierten russischen Staatsbürger Oleg Deripaska kontrolliert wird – an der STRABAG SE von 27,8 % auf unter 25 % zu verringern. Damit sollen relevante Nachteile und Risiken für die STRABAG SE reduziert werden. Um die Zielsetzung zu erreichen, haben die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen – vertraglich zugesichert, die Aktienvariante zu wählen.

Nächste Schritte


Die Kapitalherabsetzung und der Beschluss der Sachkapitalerhöhung – als erste Teile der beschlossenen Maßnahmen – wurden nun im Firmenbuch eingetragen. Aktionär:innen können nun von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen:

Aktienvariante


- Wer die Aktienvariante wählt, kann dies ab 12. September 2023 bis einschließlich 29. September 2023, 17:00 Uhr MESZ, seiner Depotbank mit Bezugs- und Abtretungserklärung mitteilen. Die Bezugs- und Abtretungserklärung ist auf der Internetseite der STRABAG SE und bei den Depotbanken erhältlich.

- Die Einbuchung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch).

Barvariante

- Wer die Barvariante wählt, muss derzeit noch keine Handlungen setzen.

- Voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 werden für jene Aktien, für die die Aktienvariante nicht gewählt wurde, automatisch Wertrechte eingebucht (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch).

- Aktionär:innen können diese Wertrechte sodann gegen eine Barauszahlung einlösen. Zu den genauen Modalitäten der Einlösung wird die STRABAG SE gesondert informieren.

Eine Ausschüttung in Form von Aktien und die Einbuchung der Wertrechte wird – gegen Ende des ersten Quartals 2024 – zeitgleich erfolgen.

„Als Vorstand der STRABAG SE würden wir es begrüßen, wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern“, so CEO Klemens Haselsteiner.

Details zur Aktienvariante

Der Bezugspreis wurde auf Basis eines Bewertungsgutachtens mit EUR 36,20 je neuer Aktie festgelegt und errechnet sich aus der Höhe des Ausschüttungsanspruchs von EUR 9,05 je bestehender Aktie und einem Bezugsverhältnis von 4:1. Wer die Aktienvariante wählt, kann somit für je vier bestehende Aktien eine neue Aktie beziehen. Der Bezugspreis ist nicht in bar zu entrichten, da Aktionär:innen, die die Aktienvariante wählen, die Sacheinlage mit ihrem Ausschüttungsanspruch aus der Kapitalherabsetzung aufbringen. Im Bezugspreis der neuen Aktien ist der Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je Aktie nicht mehr enthalten.

Es werden keine gesonderten Bezugsrechte (in Form einer eigenen ISIN) auf den Wertpapierdepots der Aktionär:innen eingebucht. Um die Abwicklung sicherzustellen, werden jene Aktien, für die die Aktienvariante gewählt wird, in eine eigene temporäre ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“ umgebucht, die voraussichtlich ab Anfang Oktober 2023 im Auktionshandel der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) gehandelt wird. Diese Aktien verbriefen dieselben Aktionärsrechte wie jene Aktien mit der regulären ISIN AT000000STR1. Die temporäre ISIN wird bis zur Einbuchung der neuen Aktien existieren und an der Wiener Börse handelbar sein. Nach Einbuchung der neuen Aktien wird die temporäre ISIN automatisch wieder in die reguläre ISIN AT000000STR1 umgebucht.

Die neuen Aktien werden bis zum endgültigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, das MKAO „Rasperia Trading Limited“ beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg 20/23k) gegen die zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlüsse der 19. ordentlichen Hauptversammlung eingebracht hat, ebenfalls eine separate ISIN tragen. Die neuen Aktien sollen zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) zugelassen werden.

Prospektersetzendes Dokument 

Die STRABAG SE hat unter www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023 heute ein prospektersetzendes Dokument veröffentlicht, in dem die Details zur Ausschüttung des Kapitalherabsetzungsbetrages in Form von Aktien enthalten sind.

Hinweise:


Diese Mitteilung stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der STRABAG SE dar.

Die Verbreitung dieser Information und ein Angebot von Wertpapieren der STRABAG SE unterliegen in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Das Bezugsangebot für die neuen Aktien (Wahl der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von neuen Aktien) erfolgt ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des europäischen und österreichischen Rechts. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für ein Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion geschützt zu werden.

Zu Details der Ausschüttung des Kapitalherabsetzungsbetrages in Form von Aktien hat STRABAG SE ein Dokument (prospektersetzendes Dokument) gemäß Artikel 1 Abs 4 lit h und Abs 5 lit g EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) iVm § 13 Abs 6 KMG und § 4 MVSV 2019 auf der Internetseite der STRABAG SE veröffentlicht. Interessierte Aktionärinnen und Aktionäre sollten vor ihrer Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts (Wahl der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von neuen Aktien) das prospektersetzende Dokument in der jeweils aktuellen Fassung (und die darin referenzierten Dokumente) aufmerksam lesen und für ihre Entscheidung berücksichtigen.

Weder Bezugsrechte auf neue Aktien noch neue Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderen Hoheitsgebieten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Bezugsrechte und die neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder in eine andere Jurisdiktion, in der dies unzulässig wäre, direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet oder übertragen werden, außer innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika an qualifizierte institutionelle Käufer („qualified institutional buyers“ (QIBs) wie in Rule 144A des Securities Act definiert) oder aufgrund eines Befreiungstatbestands von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder den jeweiligen Ausnahmebestimmungen eines anderen Staates oder in einer solchen Transaktion, die nicht darunterfällt, und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten vorliegt.

Soweit diese Mitteilung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von STRABAG SE ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von STRABAG SE erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch STRABAG SE nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Ergebnisse und/oder Entwicklungen wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. STRABAG SE übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen. Es können sich die von STRABAG SE in dieser Mitteilung wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Mitteilung auch ändern.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft: Verhandlung am 7. März 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei dem Modeunternehmen Weber & Ott AG, Forchheim, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth Termin zu Verhandlung auf Donnerstag, den 7. März 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin soll Herr WP Dr. Matthias Popp von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz zu dem Prüfbericht angehört werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7281/19
Rolle, T. u.a. ./. RSL Investment GmbH
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München

Samstag, 9. September 2023

Symposium Kapitalmarktrecht 2023 am 12. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Oktober 2023 findet erneut das Symposium Kapitalmarktrecht statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktien-Experten im Sofitel Opera in Frankfurt am Main auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der diesjährigen Veranstaltung sind:

• Aktuelle Trends zur Corporate Governance in Deutschland
• Aktionäre vor Gericht: (K)ein Grund zum Klagen?
• ESG-Praxis in Deutschland - ein Weg ins Börsenabseits?

Auch das diesjährige Symposium verfolgt das Ziel, Aktionären, institutionellen Investoren, Aktionärsvereinigungen und sonstigen Stakeholdern eine Plattform des Austausches und der Information zu bieten.

Durch den Tag führt Sie die Moderatorin Sissi Hajtmanek. Seien Sie gespannt auf hochkarätige Referenten und Panel-Diskussionen mit Tiefgang.

Die fachliche Diskussion und der Meinungsaustausch – auch mit den Teilnehmern – stehen dabei im Vordergrund.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei

Das Symposium wird als Hybrid-Veranstaltung auch online übertragen. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte an, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder online. Im letzteren Fall bekommen Sie vor der Veranstaltung eine E-Mail mit Einwahldaten zugeschickt.

Aus organisatorischen Gründen, bitten wir um eine vorherige Anmeldung

Programm

09:30 Uhr
Registrierung/Kaffee

Durch den Tag führt Sissi Hajtmanek (Wirtschaftsjournalistin)

10:00 Uhr
Grußwort
Sissi Hajtmanek
Dr. Arno Balzer (Geschäftsführer, aktionaersforum)


10:10 Uhr
Keynote Speech
Leonhard Fischer (Investmentbanker, Fondsinitiator)


10:35 Uhr
Impulsvortrag
Aktuelle Trends zur Corporate Governance in Deutschland
Prof. Dr. Peter Ruhwedel (Wissenschaftlicher Leiter, KCU - KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance)

10:50 Uhr
Panel

Corporate Governance in Deutschland – mehr Soll als Haben?

Dr. Cäcilie Lüneborg (Partnerin, SZA Schilling, Zutt & Anschütz)
Prof. Christian Strenger (Deutschlands führender Governance Experte, Corporate Governance Institute der Frankfurt School of Finance & Management)
Wolfgang Sturm (Partner, Sozietät BROICH)
Thomas von Oehsen (Director Corporate Governance Solutions, S & P Global Inc.)

12:15 Uhr
Pause/Mittagessen

13:15 Uhr
Gespräch
Aktionäre vor Gericht: (K)ein Grund zum Klagen?
0Dr. Martin Müller (Ehemaliger Vorsitzender Richter, Landgericht Frankfurt/Main)
Dr. Arno Balzer

14:00 Uhr
Panel

ESG-Praxis in Deutschland - ein Weg ins Börsenabseits?

Ingo Speich (Head of Sustainability & Corporate Governance, Deka Investment)
Dr. Marlen Vesper-Gräske (Principal Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer)
Dennis Weber (Vice President Investor Relations, Deutsche Lufthansa AG)

15:00 Uhr
Fazit/Wrap-up
Dr. Arno Balzer

15:15 Uhr
Kaffee-Empfang/Get-Together

Wir würden uns freuen, Sie am 12. Oktober 2023 begrüßen zu können.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.symposium-kapitalmarktrecht.de

mit freundlichen Grüßen,

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer

Freitag, 8. September 2023

Covestro AG beschließt ergebnisoffene Gespräche mit Abu Dhabi National Oil Company aufzunehmen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Covestro AG hat heute beschlossen, im Hinblick auf das von Abu Dhabi National Oil Company bekundete Interesse an Covestro ergebnisoffene Gespräche mit Abu Dhabi National Oil Company aufzunehmen. Ob, in welcher Form und gegebenenfalls zu welchen Konditionen eine Vereinbarung zwischen den Gesprächspartnern zustande kommt, ist offen und wird vom Verlauf der bevorstehenden Gespräche abhängen. Der Vorstand von Covestro wird in den Gesprächen insbesondere auch die Absicherung der weiteren Umsetzung seiner zukunfts- und nachhaltigkeitsorientierten Strategie einschließlich entsprechender Regelungen zur Corporate Governance thematisieren. Eine Vereinbarung bedürfte neben der Einigung auf die kommerziellen und rechtlichen Transaktionsparameter auch der Zustimmung der jeweiligen Gremien der Unternehmen und der Freigabe durch die zuständigen Behörden.

GORE German Office Real Estate AG mit Verlusten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 08. September 2023 – Die GORE German Office Real Estate AG („GORE“, ISIN DE000A0Z26C8) veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 nach HGB-Rechnungslegung. Zudem hat GORE im Zusammenhang mit der freiwilligen Testierung des Jahresabschluss 2021 umfangreiche, nicht-liquiditätswirksame Wertanpassungen auf ihre Beteiligung an der PREOS Immobilien GmbH in Höhe von rd. 38,86 Mio. EUR vorgenommen. Die Wertanpassungen sind Folge der nicht durchgeführten Sachkapitalerhöhung bei der GORE.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird die GORE voraussichtlich einen Fehlbetrag von rd. 7,95 Mio. EUR aufweisen. Die Verluste resultieren aus Effekten in Zusammenhang mit dem schwachen Marktumfeld für Gewerbeimmobilien. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2022 lag voraussichtlich bei rd. 19,31 Mio. EUR.

Für das Geschäftsjahr 2021 geht der Vorstand der GORE davon aus, dass der operative Gesamtverlust im Jahr 2021 bei rd. 42,31 Mio. EUR lag. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2021 belief sich voraussichtlich auf rd. 27,26 Mio. EUR (31.12.2020: 69,57 Mio. EUR).

Die vom Vorstand in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer erstellten Jahresabschlüsse 2021 und 2022 werden bis spätestens zum 12.9.2023 auf der Website der GORE veröffentlicht (www.gore-ag.de). Das Testat der Jahresabschlüsse soll bis zur nächsten Hauptversammlung am 20. Oktober 2023 erfolgen.

Der Vorstand beabsichtigt in der nächsten Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 37.525.000,00, eingeteilt in 37.525.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG ) zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten in Höhe von EUR 51.936.949,77 und der Einstellung eines Betrags in Höhe von EUR 15.608.050,23 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 33.772.500,00 auf EUR 3.752.500,00 herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung dient der Deckung von Verlusten und der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage. Durch den infolge der Durchführung der Kapitalerhöhung steigenden Anteil jeder Aktie am Eigenkapital der Gesellschaft erwartet der Vorstand einen ent-sprechenden Anstieg des seit Monaten unter EUR 1,00 liegenden Börsenkurses auf deutlich über EUR 1,00. Auf diese Weise soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, bei Bedarf schnell und flexibel neue Mittel im Rahmen von Kapitalerhöhungen aufnehmen zu können.

Donnerstag, 7. September 2023

GLEISS LUTZ BEGLEITET NIKON SLM SOLUTIONS BEI VERSCHMELZUNGSRECHTLICHEM SQUEEZE-OUT UND DELISTING

Pressemitteilung von Gleiss Lutz vom 6. September 2023

Gleiss Lutz hat die Nikon SLM Solutions AG, vormals SLM Solutions Group AG, bei dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf die Nikon AM. AG und dem damit einhergehenden Delisting beraten.

Verschmelzung und Squeeze-out wurden in der ordentlichen Hauptversammlung der Nikon SLM Solutions am 13. Juli 2023 beschlossen und mit Eintragung in das Handelsregister am 1. September 2023 wirksam. Damit hat die Nikon SLM Solutions AG aufgehört zu existieren und die Nikon AM. AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der japanischen Nikon Corporation, wurde unter Übernahme auch der Firmierung als neue Nikon SLM Solutions AG zum Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft. Mit der Handelsregistereintragung sind die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je Aktie auf Nikon übergegangen. Infolgedessen wurde der Handel der Aktien von Nikon SLM Solutions an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt und deren Zulassung zum Handel widerrufen.

Nikon SLM Solutions mit Hauptsitz in Deutschland und Niederlassungen in Kanada, China, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die metallbasierte additive Fertigung. Gleiss Lutz hat die Gesellschaft u.a. bereits bei ihrem Börsengang 2014 begleitet sowie danach bei zahlreichen Kapitalmaßnahmen und Transaktionen sowie zuletzt beim öffentlichen Übernahmeangebot von Nikon, das mit dem Squeeze-out nun einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat Nikon SLM Solutions bei dem Squeeze-out und Delisting sowie der ordentlichen Hauptversammlung beraten: Dr. Stephan Aubel (Partner, Frankfurt), Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Hamburg, beide Federführung), Dr. Dirk Wasmann (Partner, Stuttgart), Alexander Gebhardt (Counsel, Frankfurt), Dr. Walter Andert (Berlin), Dr. Christina Aye (Counsel, Frankfurt), Anne Görg (Frankfurt, alle Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Dr. Thomas Winzer (Partner) und Dr. Tobias Abend (Counsel, beide Arbeitsrecht, Frankfurt).

Inhouse waren General Counsel André Witt, Senior Legal Counsel Melanie Remy und Senior Paralegal Susann Hinkel tätig.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung über Freigabe bis Oktober erwartet 
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Abfindungsangebot aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG

Kino BidCo GmbH
Frankfurt am Main

Abfindungsangebot
an die außenstehenden Aktionäre der Studio Babelsberg AG
Potsdam
aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages


- ISIN DE000A1TNM50 / WKN A1TNM5 -


Die Kino BidCo GmbH, Frankfurt am Main, („KINO GmbH“) und die Studio Babelsberg AG, Potsdam, („BABELSBERG AG“) haben am 1. April 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „Vertrag“) gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen, mit dem die BABELSBERG AG die Leitung ihrer Gesellschaft der KINO GmbH unterstellt und sich verpflichtet, ihren Gewinn für das Geschäftsjahr 2023 und folgende Geschäftsjahre an die KINO GmbH abzuführen. Die KINO GmbH ist zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet. Die Gesellschafterversammlung der KINO GmbH hat dem Vertrag am 30. März 2023 zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung der BABELSBERG AG hat dem Vertrag am 31. März 2023 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der BABELSBERG AG beim Amtsgericht Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden. Die Eintragung wurde nach § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de am 24. August 2023 bekannt gemacht.

Im Vertrag hat sich die KINO GmbH verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BABELSBERG AG dessen auf den Namen lautende Stückaktien der BABELSBERG AG (ISIN DE000A1TNM50) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,- je Aktie („BABELSBERG-Aktie“) gegen eine Barabfindung in Höhe von

Euro 3,65 je BABELSBERG-Aktie

(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“).

Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 25. August 2023 an, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

Die Verpflichtung der KINO GmbH zum Erwerb der BABELSBERG-Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrages im Handelsregister des Sitzes der BABELSBERG AG nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Die Angebotsfrist aufgrund des Vertrages endet demgemäß am Mittwoch, den 25. Oktober 2023. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen Abfindung durch das nach dem Spruchverfahrensgesetz bestimmte Gericht bleibt unberührt. In diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Barabfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG, die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der BABELSBERG AG. Ihnen garantiert die KINO GmbH als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages eine jährlich wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“).

Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der BABELSBERG AG für jede BABELS-BERG-Aktie jeweils brutto Euro 0,23 („Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich eines von der BABELS-BERG AG zu entrichtenden Betrages für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Die BABELSBERG AG verfügt ausschließlich über Ergebnisbestandteile, die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen. Bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Körperschaftsteuerbelastung von 15 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) ergibt sich ein Abzugsbetrag von Euro 0,03 und damit eine Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 0,20 je BABELSBERG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der BABELSBERG AG.

Die Ausgleichszahlung wird erstmals für dasjenige Geschäftsjahr der BABELSBERG AG, in dem der Vertrag nach § 7 Abs. 2 des Vertrages wirksam wird, gewährt und wird gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages erstmals nach der ordentlichen Hauptversammlung der BABELSBERG AG im darauffolgenden Geschäftsjahr gezahlt. Gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages ist die Ausgleichszahlung am dritten Geschäftstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der BABELSBERG AG für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr der BABELSBERG AG, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der BABELSBERG AG fällig.

Die Höhe der Abfindung und des Ausgleichs wurde durch die Geschäftsführung der KINO GmbH und den Vorstand der BABELSBERG AG auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des neutralen Bewertungsgutachters ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH, München, festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs ist vom gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und bestätigt worden.

Die außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen BABELSBERG-Aktien (WKN A1TNM5) in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von Euro 3,65 je BABELSBERG-Aktie

ab sofort

auf dem Girosammelwege der

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Den Aktionären, die das Abfindungsangebot angenommen haben, wird die Abfindung in Höhe von Euro 3,65 je BABELSBERG-Aktie zzgl. Zinsen spätestens auf den 18. Bankarbeitstag nach Zugang der Annahmeerklärung bei der Commerzbank AG gutgeschrieben.

Die Ausbuchung der BABELSBERG-Aktien im Rahmen des Abfindungsangebots soll für die außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG kosten- und spesenfrei erfolgen. Die KINO GmbH wird den depotführenden Instituten daher einen marktüblichen Betrag für Provisionen und Spesen erstatten.

Falls ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Abfindung bzw. des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung und/oder einen höheren Ausgleich festsetzt, können auch die außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG, die das Abfindungsangebot bereits angenommen haben, eine entsprechende Ergänzung ihrer Abfindung bzw. der auf ihre BABELSBERG-Aktien zwischenzeitlich gezahlten Ausgleichszahlungen verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre der BABELSBERG AG gleichgestellt, wenn in einem gerichtlich protokollierten Vergleich zur Beendigung eines Spruchverfahrens oder in einem Vergleich im schriftlichen Verfahren nach § 11 Abs. 4 Spruchverfahrensgesetz eine höhere Abfindung und/oder ein höherer Ausgleich vereinbart wird.

Frankfurt am Main, im September 2023

Kino BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den außenstehenden Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 6. September 2023

Anfechtungsklage gegen den Rechtsformwechsel der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
Hof

ISIN: DE0005785802 // WKN: 578580
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 Akt

GGemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA am 14. Juli 2023 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben wurde. Auf der Grundlage der von den Klägern gestellten Anträge ist unklar, ob die Klage daneben auch gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG) gerichtet sein soll. Die Klage wurde beim Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, erhoben und ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4610/23 rechtshängig.
 
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

Hof, im September 2023

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Medical Care Management AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023

Anfechtungsklageverfahren gegen Axel Springer SE bezüglich des Squeeze-out-Beschlusses beendet

Axel Springer SE
Berlin

ISIN DE0005501357 / WKN 550135
ISIN DE0005754238 / WKN 575423

Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung
gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der Axel Springer SE gibt gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 248a, 249 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung der Gesellschaft vom 20. Januar 2021 bekannt:
 
Die Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) eines Aktionärs wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. November 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Axel Springer SE auf die Traviata B.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung wurde mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Mai 2023 (Az. 97 O 187/20) zurückgewiesen. Der Kläger hat seine fristgerecht eingelegte Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Damit ist das Klageverfahren rechtskräftig beendet.
 
Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen. 
 
Berlin, im August 2023
 
Axel Springer SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023