Bonn
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der KROMI Logistik AG, Hamburg (ISIN DE000A0KFUJ5)
Die ordentliche Hauptversammlung der KROMI Logistik AG vom 27. Februar 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss ist am 27. Juni 2023 in das Handelsregister der KROMI Logistik AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 98256) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der KROMI Logistik AG auf die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 8,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der KROMI Logistik AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Hamburg ausgewählten und zu sachverständigen Prüfern bestellten Herrn WP Dr. Matthias Popp und Herrn WP Dr. Frederik Ruthardt, Stuttgart, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der KROMI Logistik AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der Baader Bank Aktiengesellschaft zentralisiert.
Die Auszahlung der Barabfindung (und etwaiger gesetzlicher Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der KROMI Logistik AG provisions- und spesenfrei.Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327 f. AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der KROMI Logistik AG gewährt werden.
Bonn, im Juni 2023
Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Juni 2023
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen hierzu: kanzlei@anlageanwalt.de