Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Samstag, 1. April 2023
InCity Immobilien AG: INCITY ERZIELT 2022 NACH VORLÄUFIGEN ZAHLEN EINEN KONZERNJAHRESFEHLBETRAG VON RUND EUR 2,9 MIO. SOWIE EINEN JAHRESFEHLBETRAG VON RUND EUR 1,9 MIO. IM EINZELABSCHLUSS
Die negative Abweichung gegenüber der Prognose auf Einzelabschlussebene resultiert - unter Beachtung von weiteren sich maßgeblich gegenseitig aufhebenden Einmaleffekten - im Wesentlichen daraus, dass im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags mit der Tochtergesellschaft IC Objekt8 Frankfurt GmbH eine Verlustübernahme durch die InCity AG in Höhe von insgesamt rund EUR 2,0 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte. Diese Verlustübernahme resultiert maßgeblich aus der nicht liquiditätswirksamen außerordentlichen Abschreibung auf die durch die IC Objekt8 Frankfurt GmbH gehaltenen Bestandsimmobilie "Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main in Höhe von rund EUR 1,8 Mio. Die Abschreibung wurde aufgrund der Martkbewertung durch einen externen Dritten zum Stichtag 31. Dezember 2022 notwendig.
Auf Konzernebene konnte diese nicht geplante, außerordentliche sowie nicht liquiditätswirksame Abschreibung auf die Bestandsimmobilie "Stiftstraße 18/202" in Frankfurt am Main durch deutlich geringere als ursprünglich geplante Investionen in die Bestandsimmobilien, die nicht aktiviert worden wären, weitestgehend kompensiert werden (EUR + 1,0 Mio. bis EUR +1,5 Mio.). Weitere Einmaleffekte, zum Beispiel eine nicht liquididitätswirksame Risikovorsorge für eine abgeschlossene Projektbeteiligung (EUR -0,4 Mio.) konnten im Wesentlichen durch operative Mehrerträge in den Bestandsgesellschaftten sowie im Vergleich zur Prognose geringere sonstige betriebliche Aufwendungen der InCity AG überkompensiert werden.
Insgesamt lässt sich bezüglich der Marktbewertung durch einen externen Dritten zum Stichtag 31. Dezember 2022 Folgendes festhalten. Die Marktbewertung aller sieben sich im Eigentum der InCity befindenden Bestandsimmobilien beträgt zum 31. Dezember 2022 rund EUR 207,0 Mio. (31. Dezember 2021: rund EUR 227,2 Mio.). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der verwendeten Kapitalisierungszinssätze (beziehungsweise den Rückgang der verwendeten Vervielfältiger auf die erzielbaren Marktmieten der Bestandsimmobilien) zurückzuführen. Allein für die "Stiftstraße 18/20" in Frankfurt am Main wurde eine - oben bereits beschriebene - außerordentliche, nicht liquiditätswirksame Abschreibung in der HGB-Rechnungslegung notwendig, da hier der aktuell ermittelte Martkwert unter dem HGB-Buchwert (fortgeführte Anschaffungskosten: Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Regelabschreibung gemäß der Nutzungsdauer) liegt. Für die sechs weiteren Bestandsimmobilien liegen die zum Stichtag ermittelten Marktwerte weiterhin - zum Teil signifikant - über den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert - die sogenannten stillen Reserven - betragen zum 31. Dezember 2022 rund EUR 58,3 Mio. (31. Dezember 2021: rund EUR 75,0 Mio.). Trotz Reduzierung der Marktwerte zum Bilanzstichtag liegen somit die Marktwerte insgesamt rund 39 % über den HGB-Buchwerten.
Aufgrund der Reduzierung der Marktwerte der Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2022 im Vorjahresvergleich, reduzierte sich auch der Net Asset Value je Aktie auf EUR 1,66 (31. Dezember 2021: EUR 1,88; 30. Juni 2022: EUR 1,89).
Alle hier veröffentlichten Zahlen sind vorläufig und ungeprüft. Der Geschäftsbericht 2022 der InCity Immobilien AG mit den endgültigen Zahlen wird planmäßig am 27. April 2023 veröffentlicht.
MOBOTIX AG: i-PRO, MOBOTIX und Konica Minolta verstärken strategische Zusammenarbeit
Zusammenarbeit von i-PRO und MOBOTIX mit IP-Kameras
i-PRO bietet eine breite Palette von Videoüberwachungsprodukten mit modernster KI-Technologie. Zusammen mit der bekannten Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der japanischen Produkte hat dies dem Unternehmen ermöglicht, seine Präsenz auf dem globalen Markt zu erhöhen. MOBOTIX wiederum erfüllt mit seinen weltweit vertriebenen IP-Kameras mit dezentraler Verarbeitung (Edge Computing) die hohen Standards für Made-in-Germany-Produkte. Die MOBOTIX High-End-Wärmebildkameras verfügen zudem über die entscheidende Fähigkeit, Temperaturanomalien und -schwankungen genau zu erkennen.
MOBOTIX, i-PRO und Konica Minolta haben bereits 2020 gemeinsam ein System aus visuellen und thermischen Kameras entwickelt. Die neue strategische Kooperation sieht vor, dass MOBOTIX ausgewählte Hochleistungs-Kamerahardware von i-PRO einsetzen wird. Kombiniert mit den einzigartigen MOBOTIX-DNA-Funktionen auf ODM/JDM-Basis (Original Design Manufacturing / Joint Development Manufacturing) wird die Hardware mit der bestehenden Systemlandschaft von MOBOTIX und Konica Minolta kompatibel sein. Die Markteinführung des ersten Produkts ist bereits in diesem Jahr geplant.
Die Zusammenarbeit wird das Lösungsangebot für die vertikalen Märkte - z.B. Industrie & Produktion, Behörden, Gesundheitswesen, Logistik - gezielt mit leistungsfähigen End-to-End-Lösungen stärken. Sie ermöglicht es den Kunden, ihre Bedürfnisse hinsichtlich verbesserter Prozesse und höherer Gewinne zu erfüllen und die soziale Sicherheit in der Gesellschaft zu unterstützen.
Kombination von i-PRO- und MOBOTIX-Produkten mit FORXAI von Konica Minolta Der Markt für Überwachungs- und Videolösungen verlangt heute weit mehr als nur Videoüberwachung und Verifizierung von Ereignissen. Zunehmend rücken die Erkennung, die Analyse und die Vorhersage mithilfe von KI sowie die Bereitstellung von Datendiensten, die diese nutzen, als neue Wachstumsbereiche in den Fokus.
Die Verbindung von i-PRO- und MOBOTIX-Systemen mit der FORXAI Imaging IoT-Plattform von Konica Minolta ermöglicht die Integration und Nutzung verschiedener anderer Geräte und Systeme durch offene Partnerschaften. So wollen die Unternehmen einzigartige Lösungen auf der Grundlage der hochmodernen Imaging-KI-Technologie von Konica Minolta entwickeln, die Technologien von FORXAI-Partnerunternehmen integrieren, mit den neuen Lösungen ihren Kundenstamm erweitern und auch diese Daten kontinuierlich zur Optimierung und Erweiterung der KI-Lösungen nutzen.
Kommentare vom Top-Management:
Shohei Ozaki, COO von i-PRO Co., Ltd, sagt: "Seit seiner Gründung im Jahr 2019 hat i-PRO Kooperationen mit Partnern auf der ganzen Welt aufgebaut und ist 2020 eine Partnerschaft mit Konica Minolta und MOBOTIX eingegangen. Konica Minolta, MOBOTIX und i-PRO sind Pioniere im Bereich bildbasierter und intelligenter Dienstleistungen und sind für die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produkte und Lösungen bekannt. Ich bin davon überzeugt, dass diese Partnerschaft dazu beitragen wird, dass unser umfangreiches Angebot an Produkten, welche KI-Technologie enthalten, zur Lösung einer Vielzahl von sozialen Problemen und Herausforderungen beitragen wird.
"MOBOTIX und i-PRO teilen viele gemeinsame Werte und haben übereinstimmende Qualitätsstandards, insbesondere in Bezug auf Leistung und Cybersicherheit. Gemeinsam mit Konica Minolta können wir unsere Kompetenzen bündeln und innovative Lösungen - inklusive Thermaltechnik und KI - für unsere zentralen vertikalen Märkte anbieten", sagt Thomas Lausten, CEO der MOBOTIX AG. "Die Fokussierung der Videotechnologie auf die Datennutzung ist ein gemeinsamer Ansatzpunkt der Kooperationspartner. Intelligente Videotechnik bietet weit mehr als nur Sicherheit. Es geht darum, effektiv zu arbeiten, Umsätze zu steigern und das Leben der Menschen einfacher und besser zu machen."
Toshiya Eguchi, Konica Minoltas Executive Vice President und Executive Officer Responsible for Technologies and Imaging-IoT Solution Business, äußerte sich wie folgt. "Wir freuen uns auf diese intensive Partnerschaft. Durch diese Zusammenarbeit zwischen Konica Minoltas Imaging-IoT-Plattform FORXAI, MOBOTIX und i-PRO sind wir zuversichtlich, dass sich unsere Kompetenzen, Qualitätsstandards und Stärken perfekt ergänzen. Die Zusammenarbeit wird eine Win-Win-Win-Situation für die drei Unternehmen sein. Die mit Abstand größten Gewinner werden dabei unsere Kunden und Nutzer sein."
Über i-PRO
i-PRO ist ein weltweit führender Anbieter von fortschrittlichen Sensortechnologien in den Bereichen intelligente Überwachung, öffentliche Sicherheit und industrielle/medizinische Bildgebung. i-PRO wurde 2019 gegründet und baut auf einem Erbe von über 60 Jahren Innovation mit Panasonic auf.
Die Produkte, Software und Dienstleistungen des Unternehmens erweitern die menschlichen Sinne, um Momente der Wahrheit mit Innovationen zu erfassen, die informieren und schützen. Mit dem Ziel, eine sicherere Welt zu schaffen, unterstützt i-PRO die Arbeit von Fachleuten, die Leben schützen und retten.
Über MOBOTIX
MOBOTIX ist ein führender Hersteller von hochwertigen, intelligenten IP-Videosystemen. Im Laufe der Jahre hat MOBOTIX neue Maßstäbe in der innovativen Videoüberwachungstechnologie gesetzt und dezentrale Lösungen auf den Markt gebracht, die durch ein Höchstmaß an Cybersicherheit und DSGVO-Compliance abgesichert sind. MOBOTIX wurde 1999 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Langmeil, Deutschland, wo das Unternehmen eine eigene Forschung und Entwicklung sowie eine eigene Produktion "Made in Germany" unterhält. Weitere Niederlassungen befinden sich in New York, Dubai, Sydney, Paris und Madrid. Kunden in aller Welt vertrauen tagtäglich auf die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit der Hard- und Softwarekomponenten der MOBOTIX-Systeme und legen dabei besonderen Wert auf Flexibilität, integrierte Intelligenz und maximale Datensicherheit. Industrie, Handel, Logistik und Gesundheitswesen sind nur einige der zahlreichen vertikalen Branchen, in denen MOBOTIX Lösungen die Aktivitäten der Endanwender unterstützen. Durch etablierte Technologiepartnerschaften, auch auf internationaler Ebene, integriert die offene Plattform MOBOTIX 7 neue Anwendungen, die auf der Nutzung von künstlicher Intelligenz und Deep Learning basieren.
Über Konica Minolta
Konica Minolta hat sich fünf wesentliche Ziele gesetzt, darunter die "Gewährleistung von sozialer Sicherheit", und verfolgt diese durch seine Geschäftsbereiche für digitale Arbeitsplätze und Industrie. Dabei will das Unternehmen durch fortschrittliche Echtzeit-Erkennungs- und Beurteilungsdienste vor Ort (auf der Edge-Seite) auf der Grundlage von KI-Verarbeitung unter Verwendung der bildgebenden IoT-Plattform FORXAI zur Lösung sozialer Probleme bei Kunden beitragen.
Einige FORXAI-Edge-Geräte wurden unter Verwendung von IP-Kameras mit dezentraler Verarbeitung (Edge Computing) von MOBOTIX entwickelt. Konica Minolta hält seit dem Jahr 2016 eine Mehrheitsbeteiligung an MOBOTIX. Die IP-Kameras von MOBOTIX enthalten Technologien zur Bilddatenkomprimierung und Bilddatenanalyse auf der Edge-Seite. Lösungen für eine äußerst zuverlässige Überwachung, die Konica Minolta in Zusammenarbeit mit MOBOTIX entwickelt hat, haben dem Unternehmen geholfen, die Sicherheit seiner Kunden zu verbessern.
Freitag, 31. März 2023
Klöckner & Co SE: Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE empfehlen, das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der SWOCTEM GmbH nicht anzunehmen
Duisburg, 31. März 2023 - In der heute veröffentlichten begründeten
Stellungnahme empfehlen der Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE
den Aktionären des Unternehmens, das freiwillige öffentliche
Übernahmeangebot der SWOCTEM GmbH nicht anzunehmen. Vorstand und
Aufsichtsrat haben die am 27. März 2023 von der Bieterin veröffentlichte
Angebotsunterlage unabhängig voneinander sorgfältig und eingehend geprüft
und sind zu dem Entschluss gekommen, dass die Höhe des Angebotspreises von
9,75 EUR in bar je Klöckner & Co-Aktie aus finanzieller Sicht nicht angemessen
ist. Diese Empfehlung wird auch durch die Stellungnahmen zur finanziellen
Angemessenheit des Angebots, die durch Vorstand bzw. Aufsichtsrat der
Klöckner & Co SE von Goldman Sachs (für den Vorstand) sowie Macquarie
Capital (für den Aufsichtsrat) eingeholt wurden, gestützt.
Auf den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
festgestellten Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 10. März 2023 in
Höhe von 9,70 EUR je Klöckner & Co-Aktie, der den gesetzlichen Mindestpreis
darstellt, enthält der Angebotspreis einen Aufschlag von rund 0,5 %. Der
angebotene Aufschlag liegt damit deutlich unter dem historischen Median der
Angebotsprämien bei deutschen Übernahmen. Darüber hinaus spiegelt der
Angebotspreis nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht den
fundamentalen Wert von Klöckner & Co auf Basis der Wachstums- und
Profitabilitätspotenziale wider.
Allerdings begrüßt der Vorstand der Klöckner & Co SE ausdrücklich, dass Herr
Prof. Dr. E.h. Friedhelm Loh als langfristig orientierter Investor und
langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats die langfristigen Ziele des
Vorstands teilt und den Vorstand bei der Umsetzung seiner Strategie
"Klöckner & Co 2025: Leveraging Strengths" unterstützt.
Die SWOCTEM GmbH hat mitgeteilt, dass sie ihre bestehende Beteiligung an der
Klöckner & Co SE auf über 30 % ausbauen möchte, um mehr Flexibilität für
zukünftige Aktienkäufe zu erlangen. Die Bieterin strebt nach eigener Aussage
keine Mehrheitsbeteiligung an und die Börsennotierung der Klöckner & Co SE
soll bestehen bleiben. Zudem beabsichtigt die SWOCTEM GmbH nicht, die Größe
des Aufsichtsrats zu ändern. Ein Aktienbesitz der SWOCTEM GmbH von über 30 %
im Falle eines erfolgreichen Angebots gibt der Gesellschaft aus Sicht des
Vorstands der Klöckner & Co SE in der Zukunft zusätzliche Flexibilität, um
z.B. Aktienrückkäufe durchzuführen.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist
kostenlos erhältlich bei der Klöckner & Co SE, Investor Relations, Am
Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Zudem ist die Stellungnahme auf der
Unternehmenswebsite unter folgendem Link einzusehen:
https://www.kloeckner.com/de/investoren/freiwilliges-oeffentliches-uebernahmeangebot-durch-die-swoctem-gmbh.html.
Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder
Zusammenfassung der gemeinsamen Begründeten Stellungnahme von Vorstand und
Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer
Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die
Stellungnahme vollständig zu lesen.
Über Klöckner & Co:
Klöckner & Co ist weltweit einer der größten produzentenunabhängigen Stahl-
und Metalldistributoren und eines der führenden Stahl-Service-Unternehmen.
Über sein Distributions- und Servicenetzwerk mit rund 150 Standorten in 13
Ländern bedient Klöckner & Co über 90.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der
Konzern rund 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2022
erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 9,4 Mrd. EUR. Mit dem
Ausbau seines Portfolios an CO2-reduzierten Werkstoffen, Service- und
Logistikleistungen unter der neuen Dachmarke Nexigen® unterstreicht das
Unternehmen seine Rolle als Pionier einer nachhaltigen Stahlindustrie.
Gleichzeitig hat sich Klöckner & Co als Vorreiter der digitalen
Transformation in der Stahlindustrie zum Ziel gesetzt, seine Liefer- und
Servicekette zu digitalisieren und weitgehend zu automatisieren. So möchte
sich das Unternehmen zum führenden One-Stop-Shop für Stahl, andere
Werkstoffe, Ausrüstung und Anarbeitungsdienstleistungen in Europa und
Amerika entwickeln.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum
Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der
Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.
Wasserstandsmeldung zu dem Übernahmeangebot für Voltabox-Aktien
Pyrbaum OT Seligenporten
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Triathlon Holding GmbH, Pyrbaum OT Seligenporten („Bieterin“), hat am 16. März 2023 die Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Voltabox AG, Paderborn, („Voltabox“) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien an der Voltabox – ISIN DE000A2E4LE9 („Voltabox-Aktien“) – gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 1,20 je Voltabox-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 14. April 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE: Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats
Duisburg
Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Aktien der Klöckner & Co SE:
Anmerkung der Redaktion:
Laut der Angebotsunterlage sind keine Strukturmaßnahmen und auch kein Delisting geplant. Hierzu heißt es auf S. 36 der Angebotsunterlage:
"Die Bieterin erwartet nicht, dass durch den Vollzug des Angebots der Streubesitz der Klöckner-Aktien stark verringert wird oder dass sie nach Vollzug des Angebots eine (qualifizierte) Mehrheit der Stimmrechte an Klöckner halten wird.
Die Bieterin hat daher keine Absichten, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen oder einen Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG oder §§ 39a ff. WpÜG durchzuführen. Die Bieterin beabsichtigt darüber hinaus auch nicht, einen Widerruf der Zulassung der Klöckner-Aktien zum Handel im regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) in Übereinstimmung mit den Regelungen des WpÜG und dem Börsengesetz (Delisting) zu veranlassen oder zu beantragen."
Donnerstag, 30. März 2023
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft: LG Berlin hebt Barabfindung auf EUR 1,14 an (+ 2,7 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der früheren Pelikan Aktiengesellschaft hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 7. März 2023 die Barabfindung geringfügig auf EUR 1,14 angehoben.
LG Berlin, Beschluss vom 7. März 2023, Az. 102 O 2/18 SpruchG
Hoppe u.a. ./. Pelikan International Corporation Berhad
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Pelikan International Corporation Berhad:
Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright, 60310 Frankfurt am Main
Leoni AG vor Einigung über Sanierungskonzept zur Sicherung der Finanzierung - Restrukturierungsplan führt zum Ausscheiden der bisherigen Aktionäre
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Nürnberg, 29. März 2023 - Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888)
teilt mit, dass sie sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit ihren
Finanzgläubigern und Dipl.-Ing. Stefan Pierer als strategischem Investor
über ein finanzielles Sanierungskonzept befindet und mit einer kurzfristigen
Einigung hierüber rechnet. Das Sanierungskonzept wird das Unternehmen
wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten. Bei diesem
finanziellen Sanierungskonzept handelt es sich aus Sicht des Vorstandes der
Leoni AG um die einzige verbleibende Sanierungslösung. Die Umsetzung des
Sanierungskonzepts wird die Finanzierung der Leoni AG auf Basis der
derzeitigen Unternehmensplanung bis Ende 2026 sicherstellen und soll unter
Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes
erfolgen.
Eine von Dipl.-Ing. Stefan Pierer mittelbar gehaltene Gesellschaft würde
nach einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals der Leoni AG auf 0
Euro im Wege einer Barkapitalerhöhung mit nachfolgendem Sachagio einen
Betrag von 150 Mio. Euro gegen Ausgabe neuer Aktien der Leoni AG einbringen.
Zusätzlich soll diese Gesellschaft Finanzforderungen gegen die Leoni AG im
Volumen von 708 Mio. Euro von deren Finanzgläubigern gegen Einräumung eines
Wertaufholungsinstrumentes, das einer wirtschaftlichen Beteiligung von 45 %
entspricht, übernehmen und sie im Zuge der Kapitalerhöhung im Wege eines
Sachagio in die Leoni AG einbringen. Auf diese Weise wird die Leoni AG um
708 Mio. Euro entschuldet und erhält 150 Mio. Euro neue Liquidität.
Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Dipl.-Ing.
Stefan Pierer gehaltene Gesellschaft zugelassen wird, soll diese neue
Alleingesellschafterin der Leoni AG werden und die Börsennotierung der
Aktien der Leoni AG enden.
Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Sanierungskonzept
vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der
Hauptversammlung (mindestens 75% des anwesenden Grundkapitals) erreichen
werden und zudem bislang nicht alle Schuldscheingläubiger dem
Sanierungskonzept zugestimmt haben, soll das Sanierungskonzept unter
Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes
umgesetzt werden. Aufgrund des erreichten Verhandlungsstandes mit sämtlichen
Konsortialbanken und einer hinreichenden Zahl an Schuldscheingläubigern
können die hierfür notwendigen Mehrheiten bereits als gesichert gelten.
Ausstehend ist allerdings noch die Zustimmung der Bürgen (Länder NRW,
Niedersachsen, Bayern sowie der Bund), ohne die die gesamte Sanierung nicht
durchführbar ist.
Da ohne Umsetzung des Sanierungskonzepts Verluste entstünden, die das
Grundkapital der Leoni AG aufbrauchen, wird der Vorstand der Leoni AG
kurzfristig eine Hauptversammlung nach § 92 Aktiengesetz einberufen. Er wird
dieser vorsorglich den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals anzeigen.
Da die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses erst wieder möglich sein werden, wenn die Umsetzung des Sanierungskonzepts gesichert ist, wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 verzögern und kann erst nach Umsetzung des Sanierungskonzepts erfolgen.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Gestern wurde ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG angekündigt.
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei diesem und weiteren folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
- fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen
- GK Software SE: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Hauptversammlung am 2. Mai 2023
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- Studio Babelsberg AG:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG
Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft,
ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023
- Voltabox AG : Pflichtangebot
Mittwoch, 29. März 2023
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG: LG München I verhandelt am 30. und 31. März 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der
früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft wird das Landgericht
München I nach einer pandemiebedingten Verschiebung die Sache nunmehr am Donnerstag, den 30. März 2023, 10:30 Uhr, und
bei einer ggf. erforderlichen Fortsetzung am Folgetag, den 31. März 2023,
verhandeln. Angesichts der zahlreichen Beteiligten (alleine 235
Antragsteller) findet die Verhandlung im Justizpalast, Sitzungssaal 270,
statt.
Das Landgericht hatte aufgrund der COVID-Pandemie den ursprünglich auf den 2./3. Dezember 2020 anberaumten Termin aufgehoben und zunächst den Abfindungsprüfer Ebner Stolz um eine schriftliche Stellungnahme zu einem 15 Seiten umfassenden Fragenkatalog des Gerichts gebeten.
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Anfechtungsklageverfahren bezüglich BuG mit der AGROB Immobilien AG beendet
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung
gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG gibt der Vorstand der AGROB Immobilien AG Folgendes bekannt:
Das Verfahren über die gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG vom 30. August 2022 zum einzigen Tagesordnungspunkt (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH) erhobene Nichtigkeits- und Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, Aktenzeichen 5 HK O 11697/22, ist beendet. Der Kläger hat seine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage zurückgenommen.
Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.
Ismaning, im März 2023
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. März 2023
___________Das LG München I hat die eingegangenen zulässigen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 14351/22 verbunden.
Beta Systems Software AG: Hauptversammlung stimmt Abspaltung der Latonba AG zu und lehnt Beschluss über die Auszahlung einer Dividende ab
Berlin, 29. März 2023 – Die ordentliche Hauptversammlung der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hat heute der Abspaltung sämtlicher von der Beta Systems Software AG gehaltenen 4.600.000 Stückaktien an der Latonba AG sowie von sämtlichen Rechten und Pflichten aus dem zwischen der Beta Systems Software AG und der Deutsche Balaton AG bestehenden Cash Pool Vertrag einschließlich der nach Maßgabe des Cash Pool Vertrags unterhaltenen Sicherheiten sowie der seit dem Abspaltungsstichtag bis zum Vollzugstag auf die Cash Pool Einlage aufgelaufenen Zinsen zugestimmt. Dabei fand der als Gegenantrag bzw. hilfsweises Ergänzungsverlangen eingebrachte geänderte Vertragsentwurf der Aktionärin Deutsche Balaton AG die erforderliche Mehrheit. Dem Vorschlag der Deutsche Balaton AG zufolge werden in die Latonba AG vor dem Vollzugstag Barmittel in Höhe von 12,5 Mio. EUR (anstatt in Höhe von 1,4 Mio. EUR wie von der Verwaltung vorgeschlagen) als sog. verdeckte Einlage, d.h. ohne Erhöhung des gezeichneten Kapitals und ohne Gegenleistung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingebracht. Hinsichtlich der Auswirkungen der Umsetzung der Abspaltung auf das Eigenkapital der Beta Systems Software AG sowie des Beta-Systems Konzerns wird auf die Ad hoc Mitteilung vom 15.02.2023 verwiesen.
Unter Tagesordnungspunkt 2 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.710.205,46 einen Betrag von 184.000 EUR als Dividende an die Aktionäre auszuschütten und einen Betrag in Höhe von EUR 13.526.205,46 auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Beschluss wurde von der Hauptversammlung abgelehnt. Damit ist der für das Geschäftsjahr 2021/2022 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.710.205,46 insgesamt auf neue Rechnung vorzutragen.
Die weiteren Vorschläge der Verwaltung wurden angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021/2022 entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt. Zudem wurde eine Änderung der Satzung zur Ermöglichung der Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen (Vorstandsermächtigung) für die kommenden 5 Jahre beschlossen.
Vodafone Vierte Verwaltungs AG leitet verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei Kabel Deutschland Holding AG ein
Unterföhring, 29. März 2023 – Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Düsseldorf, hat der Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring, am 29. März 2023 mitgeteilt, dass sie derzeit Aktien an der Kabel Deutschland Holding AG von mehr als 90 % des ausgegebenen Grundkapitals hält. Vor diesem Hintergrund hat die Vierte Verwaltungs AG die Kabel Deutschland Holding AG gebeten, in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten und verlangt, dass eine Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG nach §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschließt (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out). Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hat angekündigt, der Kabel Deutschland Holding AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben (konkretisiertes Verlangen) mitzuteilen, sobald diese festgelegt worden ist.
Kabel Deutschland Holding AGDer Vorstand
Dienstag, 28. März 2023
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)
In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt.
- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting
- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Steuler Fliesengruppe AG (ehemals Norddeutsche Steingut AG): Streubesitz < 10 %
- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
- United Internet AG: Zukäufe durch Ralph Dommermuth
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Vantage Towers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2023 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
"Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich:
- Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Oak Holdings GmbH und der Vantage Towers AG,
- der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Vantage Towers AG und der Geschäftsführer der Oak Holdings GmbH inklusive Anlagen (insbesondere die gutachterliche Stellungnahme zum Unternehmenswert der Vantage Towers AG der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) vom 23. März 2023; und
Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien: Nichtabhilfebeschluss des LG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von
dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März
2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der
Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober
2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom gleichen Tag
gebilligt worden. Gegen diesen erstinstanzlichen
Beschluss haben mehrere beteiligte Biotest-Minderheitsaktionäre
Beschwerde eingelegt. Mit Beschluss vom 23. März 2023 hat das Landgericht nunmehr den Beschwerden nicht abgeholfen und diese dem OLG Frankfurt am Main vorgelegt. Auch unter Berücksichtigung der in den Beschwerdeschriften vorgebrachten Erwägungen sehe die Kammer keine Veranlassung, von ihren Rechtsansichten abzuweichen, insbesondere hinsichtlich der Erreichung der 5 %-Schwelle des § 39a Abs. 1 S. 1 WpÜG sowie der Angemessenheit der Gegenleistung.
Mit rechtskäftigem Abschluss des Verfahrens werden die Stammaktien des Blutplasmaspezialisten Biotest AG (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Gerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben).
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/22Montag, 27. März 2023
va-Q-tec AG: va-Q-tec verschiebt Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA plant Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je Aktie und weiteres Aktienrückkaufprogramm
Grünwald, 27. März 2023 – Die geschäftsführenden Direktoren der AURELIUS Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) („Gesellschaft“), haben heute beschlossen, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Aktie aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 vorzuschlagen.
Weitere 26 Mio. EUR des Bilanzgewinns sollen für ein mögliches neues Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehen, das nach Abschluss des derzeitigen laufenden Aktienrückkaufprogramms ("Aktienrückkaufprogramm 2023") aufgelegt werden soll.
SWOCTEM GmbH veröffentlicht freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE
Aktionäre der Klöckner & Co SE können ihre Aktien ab heute bis zum 25. April 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York) einreichen. Der Barangebotspreis in Höhe von 9,75 Euro je Aktie der Klöckner & Co SE entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Das Angebot enthält keine Mindestannahmeschwelle.
Der Vollzug des Angebots steht unter bestimmten Bedingungen, unter anderem kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie weiteren marktüblichen Bedingungen. Dazu zählt insbesondere eine „Market-MAC“-Klausel, nach der das Angebot entfällt, wenn der SDAX während der Annahmefrist an drei aufeinanderfolgenden Handelstagen um mehr als 15 % unter den Schlusskurs des SDAX am letzten Handelstag vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots, d.h. unter einen Schwellenwert des SDAX von 11.286,75 Punkten, fällt.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere in Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen sind im Internet unter https://www.offer-swoctem.com veröffentlicht.
Samstag, 25. März 2023
Tion Renewables AG: EQT Active Core Infrastructure erwirbt Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG vom Ankeraktionär Pelion Green Future, der reinvestieren und eine Minderheitsbeteiligung halten wird
Grünwald, 24. März 2023. Der Ankeraktionär der Tion Renewables AG (die "Gesellschaft", ISIN: DE000A2YN371), die Pelion Green Future Alpha GmbH ("Pelion"), hat heute mit der Boè TopCo GmbH & Co. KG (der "Käufer"), einer indirekt von EQT Active Core Infrastructure SCSp ("EQT") gehaltenen Erwerbsgesellschaft, einen verbindlichen Aktienkaufvertrag abgeschlossen, unter dem der Käufer - vorbehaltlich des Eintritts üblicher Closing Bedingungen - beabsichtigt 3.401.500 Aktien der Gesellschaft von Pelion zu erwerben (die "Transaktion"). Dies entspricht 71,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ein mit Pelion verbundenes Unternehmen wird in eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft reinvestieren. Ferner hat ein Tochterunternehmen des Käufers Aktienkaufverträge über den Erwerb von weiteren 10,4 % des Grundkapitals der Gesellschaft abgeschlossen.
Im Rahmen der Transaktion hat die Gesellschaft heute ein Investment Agreement mit der Erwerbsgesellschaft abgeschlossen, in dem das gemeinsame Verständnis im Hinblick auf die Transaktion, die künftige Organisations- und Corporate-Governance-Struktur sowie die Geschäftsstrategie der Gesellschaft niedergelegt ist. Das Investment Agreement sieht vor, die Gesellschaft in eine führende Plattform für Investitionen in die Energiewende von signifikanter Größe auszubauen, die über ein starkes Fundament an Cash-generierenden operativen Anlagen verfügt und von EQT als starkem strategischen und finanziellen Partner profitiert, der ihr langfristiges Wachstum unterstützt.
EQT beabsichtigt so bald wie möglich nach Vollzug der Transaktion die Freiverkehrsnotierung der Aktie der Gesellschaft an allen Börsen zu beenden.
Als Folge der Transaktion werden die in der Bekanntmachung zum unverbindlichen Memorandum of Understanding zwischen der Gesellschaft und der clearvise AG beschriebenen Maßnahmen nicht wie ursprünglich beabsichtigt umgesetzt werden.
Freitag, 24. März 2023
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 14351/22 verbunden.Deutsche Wohnen SE mit solider Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022
Corporate News
Jahresergebnis zum 31. Dezember 2022
- Group FFO Höhe von 593,6 Mio. EUR bzw. 1,50 EUR je Aktie
- Rückgang des NAV auf 20.361,0 Mio. EUR bzw. 51,30 EUR je Aktie
- Leichter Rückgang des Adjusted EBITDA Total und des Group FFO erwartet
Berlin, 24. März 2023. Das operative Geschäft der Deutsche Wohnen SE hat
sich in einem für die Wohnungswirtschaft herausfordernden Umfeld im
Geschäftsjahr 2022 stabil entwickelt. Der Wohnungsbestand war aufgrund der
Verkäufe (insbesondere an das Land Berlin) etwa 9.000 Wohnungen kleiner als
zum Ende des Vorjahres. Unter Berücksichtigung dieses Mengeneffekts blickt
die Deutsche Wohnen auf ein stabiles Geschäftsjahr zurück.
Olaf Weber, CFO der Deutsche Wohnen: "Die Deutsche Wohnen hat sich in einem
herausfordernden Umfeld im Geschäftsjahr 2022 stabil entwickelt. Die
wesentlichen Unternehmenskennzahlen liegen im Rahmen unserer Erwartungen."
Die Segmenterlöse Rental betrugen 767,1 Mio. EUR (-8,1%) und lagen
insbesondere aufgrund des kleineren Wohnportfolios unter der
Vergleichsperiode des Vorjahres. Die Ist-Miete pro m² betrug 7,48 EUR (+3,9%).
Der Leerstand bewegt sich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau von
1,9%.
Weitere wichtige Unternehmenskennzahlen entwickelten sich ebenfalls stabil.
Der Group FFO lag mit 593,6 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Der Group
FFO je Aktie betrug wie im Vorjahr 1,50 EUR. Die alte Steuerungskennzahl FFO I
lag mit 517,9 Mio. EUR -6,4% unter dem Vorjahr, aber rund 6% über dem
ursprünglich prognostizierten Wert. Der NAV (ehemals EPRA NTA) reduzierte
sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,6% auf 20.361,0 EUR bzw. 51,30 EUR je Aktie.
Dieser Rückgang resultiert vornehmlich aus dem Bewertungsergebnis von
-917,5 Mio. EUR. Der Verschuldungsgrad (Loan-to-Value Ratio) ist mit 28,1%
nahezu konstant.
Ausblick 2023
Die Deutsche Wohnen erwartet einen leichten Rückgang des Adjusted EBITDA
Total sowie des Group FFO. Des Weiteren wird eine Steigerung des
Unternehmenswerts und ein leichter Anstieg des NAV pro Aktie ohne
Berücksichtigung weiterer marktbedingter Wertveränderungen erwartet. Der
Hauptversammlung am 15. Juni 2023 wird vorschlagen, für das Geschäftsjahr
2022 eine Dividende von 0,04 EUR pro Aktie auszuschütten. (...)
CENTROTEC SE: Der Vorstand der CENTROTEC SE beschließt ein öffentliches Aktienrückkaufangebot
Brilon, den 24. März 2023 - Der Vorstand der CENTROTEC SE (ISIN DE0005407506 / WKN 540750) hat beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1.316.792 CENTROTEC-Aktien (dies entspricht bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Angebotspreis von EUR 57,20 je Stückaktie durchzuführen.
Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 29. Juni 2022 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
Die Annahmefrist beginnt am 28. März 2023, 00:00 Uhr (MESZ) und endet voraussichtlich am 25. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 1.316.792 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote). Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 27. März 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.centrotec.de) unter der Rubrik „Info - Investor Relations – Aktienrückkauf 2023“ sowie anschließend auch im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird.
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde. (...)
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
- fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen (?)
- GK Software SE: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt, Termin offen
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Hauptversammlung am 2. Mai 2023
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023
- Voltabox AG : Pflichtangebot
Rückkaufangebot für Aktien der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA
Die Gesellschaft wird der Hauptversammlung vorschlagen, das bisherige Grundkapital im Verhältnis 4:1 herabzusetzen. Bei Aktienbeständen, die nicht durch vier teilbar sind, werden die Depotbanken die überschießenden Wertpapierspitzen verwerten.
Durchführung der Abfindung
Aktionäre teilen ihrer Depotbank die Verkaufsabsicht mit, sodass die Depotbank die Bestände aller ihrer Depotkunden zum Verkauf der gemeldeten Aktienbestände an die Emittentin GUB Investment Trust mitteilen kann.
Der Abfindungsbetrag wird vier Bank-Tage nach Ende der Angebotsfrist und Meldung der Depotbanken durch die Emittentin auf die mitgeteilte Bankverbindung vergütet. Die Depotbank vergütet sodann den Verkaufserlös auf das Kundenkonto.
Rückkaufangebot der GUB Investment Trust zu 290 Euro
Donnerstag, 23. März 2023
Vantage Towers AG: Co-Control Partnerschaft von Vodafone, GIP und KKR besiegelt: Vantage Towers AG mit neuer Eigentümerstruktur
Corporate News
- Oak Holdings GmbH, das Gemeinschaftsunternehmen von Vodafone, GIP und KKR, hält künftig 89,3% an der Vantage Towers AG
- De-Listing der Vantage Towers AG vereinbart
- Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH beschlossen – außerordentliche Hauptversammlung soll am 5. Mai 2023 über Vertrag abstimmen
- Kündigung und Rückzahlung sämtlicher Inhaber-Schuldverschreibungen
Düsseldorf, 23. März 2023 – Die Vantage Towers AG ("Vantage Towers") agiert unter einer neuen Eigentümerstruktur: Die Vodafone Group Plc ("Vodafone") hat heute den Abschluss ihrer Co-Control-Partnerschaft für Vantage Towers mit einem Konsortium langfristiger Infrastrukturinvestoren unter der Führung von Global Infrastructure Partners (GIP) und KKR bekannt gegeben.
Das damit einhergehende freiwillige öffentliche Übernahmeangebot wurde ebenfalls durchgeführt, so dass die Oak Holdings GmbH ("Oak Holdings") nun 89,3 % der Aktien von Vantage Towers besitzt.
Vivek Badrinath, CEO von Vantage Towers: „Wir heißen unsere neuen Aktionäre willkommen, die Vantage Towers gemeinsam mit Vodafone in der nächsten Wachstumsphase unterstützen und seine Position als einer der führenden Funkmastbetreiber in Europa weiter ausbauen werden."
Delisting-Vereinbarung getroffen
Wie am 20. März 2023 angekündigt, haben Oak Holdings und Vantage Towers eine Delisting-Vereinbarung getroffen. Oak Holdings wird allen Aktionären von Vantage Towers ein Übernahmeangebot zum Preis von 32 € pro Aktie unterbreiten. Nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot werden der Vorstand und der Aufsichtsrat eine begründete Stellungnahme abgeben.
Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Ferner hat Vantage Towers heute – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Oak Holdings GmbH beschlossen. Die Vereinbarung soll die Zusammenarbeit zwischen Vantage Towers und dem Gemeinschaftsunternehmen vereinfachen und den konzerninternen Austausch von Informationen verbessern.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung von Vantage Towers. Hierfür ist am 5. Mai 2023 eine außerordentliche Hauptversammlung in Düsseldorf vorgesehen.
Laut dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird Oak Holdings den Minderheitsaktionären von Vantage Towers ein Abfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von 27,85 € je Aktie unterbreiten. Für die außenstehenden Aktionäre ist eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von 1,60 € (brutto) bzw. bei derzeitiger Besteuerung von 1,49 € netto je Vantage Towers Aktie vorgesehen.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands der Vantage Towers AG und der Geschäftsführung der Oak Holdings GmbH zu dem Vertragsentwurf, einschließlich der gutachterlichen Stellungnahme von Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sowie des Prüfberichts des Vertragsprüfers, werden zusammen mit der Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Vantage Towers AG veröffentlicht unter https://www.vantagetowers.com/de/investoren/annual-general-meeting-de.
Kündigung und Rückzahlung sämtlicher Inhaber-Schuldverschreibungen
Darüber hinaus hat der Vorstand der Vantage Towers AG heute beschlossen, alle ausstehenden Inhaber-Schuldverschreibungen zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Die notwendigen Finanzierungsmittel für die vollständige Rückzahlung dieser Inhaber-Schuldverschreibungen hat Vantage Towers gesichert.