Bieter:
SGW-Immo-GmbH
Römerstraße 39
A-4600 Wels
Österreich
eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 464343 h
LSW GmbH
Römerstraße 39
A-4600 Wels
Österreich
eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 272503 s
Zielgesellschaft:
home24 SE
Otto-Ostrowski-Straße 3
10249 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 196337 B
WKN A14KEB / ISIN DE000A14KEB5
Am 5. Oktober 2022 hat die österreichische RAS Beteiligungs GmbH, eine mehrheitlich gehaltene Tochtergesellschaft der österreichischen XXXLutz KG, die Entscheidung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb sämtlicher nennwertloser Inhaberaktien der home24 SE (die “Gesellschaft“) (ISIN DE000A14KEB5) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die “home24‑Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,50 je home24‑Aktie (der “Angebotspreis“) gegenüber den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots veröffentlicht.
Die SGW-Immo-GmbH und die LSW GmbH haben jeweils am heutigen 28. Oktober 2022 entschieden, ebenfalls ein Angebot zum Angebotspreis für den Erwerb sämtlicher home24-Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Gesellschaft zu unterbreiten.
Die drei Bieterinnen werden gemeinsam eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin“) einreichen und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin ein Angebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits von ihnen gehalten werden, abgeben (das “Angebot“). Insofern bilden die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH eine sogenannte nachträgliche Bietergemeinschaft i.S.d. § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots jede Beteiligte Bieterin i.S.d. WpÜG bleibt und die sich für sie ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.
Die SGW-Immo-GmbH und die LSW GmbH sind am heutigen Tag dem zwischen der RAS Beteiligungs GmbH, der XXXLutz KG und der Gesellschaft am 5. Oktober 2022 geschlossenen Business Combination Agreement als Gesamtschuldner mit der RAS Beteiligungs GmbH beigetreten.
Durch die Unterstützung von großen Aktionären der Gesellschaft im Rahmen von Andienungsvereinbarungen, zusammen mit home24-Aktien, die aus einer Kapitalerhöhung entstanden sind, sowie bereits getätigter Aktienerwerbe und anderen Instrumenten hat sich die RAS Beteiligungs GmbH gemeinsam mit ihrem Mutterunternehmen XXXLutz KG insgesamt ca. 68,7 % der Anteile am Grundkapital der Gesellschaft gesichert.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) – nach Gestattung durch die deutsche BaFin – und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.xxxlutz-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Die Erweiterung des Bieterkreises wird keine Auswirkung auf die mit der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch die RAS Beteiligungs GmbH vom 5. Oktober 2022 in Gang gesetzte Frist zur Einreichung der Angebotsunterlage bei der BaFin und den Angebotspreis in Höhe von 7,50 Euro je home24-Aktie haben.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Wels, 28. Oktober 2022
SGW-Immo-GmbH LSW GmbH