Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 18. Mai 2022
ADLER Real Estate AG: KPMG nicht Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
Berlin, 17. Mai 2022: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") gibt bekannt, dass KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("KPMG") der Gesellschaft heute mitgeteilt hat, dass KPMG nicht als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zur Verfügung steht.
Die Gesellschaft wird ein Auswahlverfahren zur Bestellung eines neuen Abschlussprüfers für die Gesellschaft in die Wege leiten.
Berlin, 17. Mai 2022
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG: Verhandlungstermin am 27. September 2022
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG, Berlin, hat das Landgericht Berlin nunmehr einen Verhandlungstermin auf den 27. September 2022, 10:00 Uhr, bestimmt.
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Analytik Jena AG ohne Erhöhung abgeschlossen
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Analytik Jena AG, Jena, hatte das LG Gera mit einer nur kursorisch begründeten Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen (Beschluss vom 25. Juni 2018). Die dagegen von mehrere Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Jena nunmehr mit Beschluss vom 16. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.
OLG Jena, Beschluss vom 16.Mai 2022, Az. 2 W 197/19
Buis, J. u.a. ./. Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Pöschko, SMP Schinogl Müller & Partner GbR, 60486 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG: Rechtsanwälte Friedrich Graf von Westphalen & Partner, 79098 Freiburg
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Grohe AG ohne Erhöhung abgeschlossen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Sanitärtechnikunternehmen Grohe AG zugunsten der zur LIXIL-Konzern gehörenden Grohe Beteiligungs GmbH hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 3. Juli 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehrere Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 9. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2022, Az. I-26 W 3/21 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 3. Juli 2020, Az. 18 O 7/18 AktE
Coello Garcia Coello u.a. ./. Grohe Beteiligungs GmbH
26 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clifford Chance, 60325 Frankfurt am Main
Montag, 16. Mai 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin am 18. Mai 2022 aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem
Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft hat das LG Stuttgart
den auf den 18. Mai 2022 anberaumten Termin wegen einer Erkrankung der Vorsitzenden Richterin aufgehoben. Bei diesem Termin sollte der sachverständige Prüfer von der Mazars
Wirtschaftprüfungsgesellschaft zur ergänzenden Erläuterung des
Prüfungsberichts angehört werden.
Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten.
LG Stuttgart, Az. 40 O 64/20 KfHSpruchGSpruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding AG abgeschlossen: Auszahlung der Zuzahlung verzögert sich
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 28. März 2017 eine Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie angeordnet, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/04/spruchverfahren-zur-fusion-der-bewag.html. Das Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin) hat dagegen eingelegte Rechtsmittel mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 zurückgewiesen.
Die Auszahlung der Zuzahlung verzögert sich etwas. Die Verfahrensbevollmächtigen der Antragsgegnerin haben uns mitgeteilt:
"Aufgrund der zurückliegenden Zeit ist die Aufbereitung durch die beteiligten Banken mühsamer als sonst üblich. Unserer Mandantin bittet Sie und Ihre Mandanten insofern um etwas Verständnis und Geduld. Dass die Auszahlung einschl. Verzinsung erfolgt, daran besteht kein Zweifel."
LG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017, Az. 102 O 126/03 AktG
Lägeler u. a. ./. Vattenfall GmbH (früher: Vattenfall Europe AG)
19 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, 10789 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l. angekündigt
- alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
- Aves One AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH)
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 6. April 2022
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out
- Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
- KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022 (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 8. April 2022
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
Sonntag, 15. Mai 2022
Anfechtungsklagen gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG
München
ISIN DE000A2NBTL2
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:
Quelle: Bundesanzeiger vom 7. April 2022
alstria office REIT-AG: Ergebnis für das erste Quartal 2022
Pressemitteilung
- Umsatzerlöse in Höhe von EUR 45,9 Mio. und operatives Ergebnis (FFO) in Höhe von EUR 27,5 Mio.
- Substanzwert (EPRA-NTA) bei EUR 19,09 pro Aktie
- Neue dreijährige EUR 200 Mio. revolvierende Kreditlinie (RCF)
Hamburg, 2. Mai 2022 - Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) berichtet über den Geschäftsverlauf in den ersten drei Monaten des Jahres 2022.
Umsatzerlöse in Höhe von EUR 45,9 Mio. und FFO in Höhe von EUR 27,5 Mio.
alstrias Umsatz entwickelte sich im Jahresverlauf plangemäß und erreicht im ersten Quartal des Jahres 2022 EUR 45,9 Mio. (3M 2021: EUR 44,7 Mio.). Die Steigerung um 2,8 % resultiert hauptsächlich aus dem Nettoeffekt der Transaktionen im Jahr 2021.
Das operative Ergebnis (FFO nach Minderheiten) lag im Berichtszeitraum bei EUR 27,5 Mio. (3M 2021: EUR 29,4 Mio.). Die höheren Mieteinnahmen wurden teilweise durch höhere Grundstücksbetriebskosten infolge einer höheren Aktivität im Immobilienportfolio kompensiert. Das Konzernperiodenergebnis belief sich im Berichtszeitraum auf EUR 20,7 Mio. (3M 2021: EUR 26,2 Mio.).
Steigerung des Substanzwertes (EPRA-NTA) auf EUR 19,09 pro Aktie
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien lag zum 31. März 2022 mit EUR 4.767 Mio. leicht unter dem Niveau zum 31. Dezember 2021 (EUR 4.776 Mio.). Der leichte Rückgang resultierte hauptsächlich aus dem Verkauf einer Immobilie in Düsseldorf. Zum 31. März 2022 verfügte alstria über liquide Mittel in Höhe von EUR 378 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 314 Mio.).
In den ersten drei Monaten des Jahres 2022 stieg alstrias Eigenkapital bedingt durch das positive Konzernperiodenergebnis um 0,6 % auf EUR 3.388 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 3.367 Mio.). Im Zuge dessen verbesserte sich der EPRA-NTA auf EUR 19,09 je Aktie. Zum 31. März 2022 belief sich die REIT-Eigenkapitalquote auf 70,4 % und der Nettoverschuldungsgrad (LTV) betrug 27,7 %.
Gesteigertes Vermietungsergebnis
alstrias Vermietungsergebnis verbesserte sich von 16.900 Quadratmeter in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 auf 34.100 Quadratmeter in der Berichtsperiode. Dies bildet neue Mietverträge über eine Fläche von 11.600 Quadratmeter und Mietvertragsverlängerungen über eine Fläche von 22.500 Quadratmeter ab. Die EPRA-Leerstandsquote lag bei 7,7 % (31. Dezember 2021: 6,9 %). Die Verbesserung des Vermietungsergebnisses spiegelt teilweise die verbesserte Stimmung auf dem Vermietungsmarkt im ersten Quartal 2022 wider, nachdem die wahrgenommene Unsicherheit in Bezug auf die Corona-Pandemie nachgelassen hat.
Beabsichtigte Anpassungen der Kapitalstruktur - neue RCF-Fazilität
Als Folge der Überprüfung der Kapitalstruktur der Gesellschaft beabsichtigt der Vorstand der alstria, Finanzverbindlichkeiten in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 850 Mio. aufzunehmen. Die Gesellschaft beabsichtigt, mit einem Verschuldungsgrad zu operieren, der die Mindestkriterien für ein Investment-Grade-Rating erfüllt und einem Verschuldungsgrad des Unternehmens von ca. 50 % LTV entspricht. Die zusätzliche Verschuldung kann durch die Emission besicherter oder unbesicherter Schuldtitel, wie z. B. Unternehmensanleihen und / oder durch Bankfinanzierung erfolgen.
Der erwartete Erlös soll dazu verwendet werden, ca. EUR 1 Mrd. an Kapital an die Aktionäre zurückzugeben, und zwar in Form eines Aktienrückkaufs gemäß der bestehenden Ermächtigung oder - vorbehaltlich eines Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft - in Form einer Sonderausschüttung.
alstria hat zudem kürzlich eine revolvierende Kreditfazilität (RCF) in Höhe von EUR 200 Mio. mit einer Laufzeit von drei Jahren unterzeichnet, um die bereits starke Liquiditätsposition zu verbessern.
Bestätigung der Prognose für das Jahr 2022
Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 verlief erwartungsgemäß. Vor diesem Hintergrund bestätigt alstria die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 mit erwarteten Umsatzerlösen in Höhe von rund EUR 183 Mio. und einem operativen Ergebnis (FFO) von EUR 106 Mio.
"Während die Auswirkungen der Corona-Pandemie langsam nachlassen und erste positive Auswirkungen auf den Vermietungsmärkten spürbar sind, haben andere bedeutende Makro-Ereignisse die allgemeine Unsicherheit im Markt erhöht", sagt Olivier Elamine, CEO der alstria. "Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind über alle Branchen durch eine dramatisch gestiegene Inflation spürbar. Unser Portfolio mit indexierten Einnahmen in Kombination mit starken Realwerten und aktivem Management bietet eine solide Basis, um das Unternehmen sicher durch das derzeitige Umfeld zu navigieren." (...)
Samstag, 14. Mai 2022
Adecco-Gruppe erwirbt vollständige Beteiligung an AKKA Technologies
ERGEBNISSE DES SQUEEZE-OUT-ANGEBOTS FÜR AKKA TECHNOLOGIES - DELISTING
Die Adecco Gruppe gibt heute bekannt, dass während der Annahmefrist des Squeeze-out-Angebots für AKKA Technologies 604'672 Aktien (entsprechend 5,89% der Aktien, auf die sich das Angebot bezieht) angedient wurden.
Alle Wertpapiere, die im Rahmen des Squeeze-Out nicht angedient werden, gelten als an die Adecco Group über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Modis übertragen, wobei die erforderlichen Mittel zur Zahlung des Angebotspreises für diese Wertpapiere bei der Hinterlegungs- und Konsignationsstelle hinterlegt werden.
Modis wird somit alle Aktien und Wandelschuldverschreibungen von AKKA erwerben.
Die Auszahlung des Squeeze-out ist für den 13. Mai 2022 vorgesehen.
Auslistung
Mit Wirkung vom 12. Mai 2022 wurde die Notierung der von AKKA ausgegebenen Wertpapiere an der Euronext Brüssel und der Euronext Paris (für die Aktien) und am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Börse (für die Wandelanleihen) eingestellt.
Freitag, 13. Mai 2022
Geratherm Medical AG: Freiwilliges Delisting-Übernahmeangebot der JotWe GmbH veröffentlicht
Die Annahmefrist beginnt heute am 11. Mai 2022 und läuft voraussichtlich bis zum 8. Juni 2022, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verlängert wird. Falls eine solche Fristverlängerung eintritt, wird diese unverzüglich veröffentlicht. Die weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 14. Juni 2022 und endet am 27 Juni 2022. Zur Annahme des Angebots ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat der Geratherm Medical AG werden das Angebot sorgfältig prüfen und innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG veröffentlichen. Wie bereits in der Ad hoc Meldung vom 13. April 2022 angekündigt, begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat grundsätzlich das Angebot und streben nach Vollzug des Angebots ein Downlisting mit künftiger Notierung im Segment Scale – dem Börsensegment für mittelständische Unternehmen – an der Frankfurter Wertpapierbörse an. Die gemeinsame Stellungnahme wird auf der Homepage der Gesellschaft unter https://geratherm.com unter der Rubrik Investor Relations veröfffentlicht werden.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft hat das LG Düsseldorf mit dem unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 17. März 2022 gefassten Beschluss die Spruchanträge zurückgewiesen.
Nach Ansicht des Gerichts sind bei dem Börsenkurs nicht nur den durchschnittlichen Börsenkurs im regulierten Markt (hier EUR 9,87) abzustellen, sondern auf den Handel sowohl im regulierten Markt, als auch im Freiverkehr (EUR 9,70). Eine Trennung zwischen beiden Märkten sei nicht gerechtfertigt. Bei dem Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und Hauptversammlung läge mit 6 Monaten und 3 Tagen kein "längerer Zeitraum" vor, der eine Hochrechnung des ermittelten Durchschnittskurses erfordern würde (S. 11). Außerbörsliche Vorerwerbspreise seien dagegen nicht zu berücksichtigen. Bei einer Anwendung der Ertragswertmethode ergebe sich kein über dem durchschnittlichen Börsenkurs liegender Betrag.
Die Antragsgegnerin KD River Invest AG hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 9,70 angeboten. Nach Zeitungsberichte haben die Investoren (d.h. die Antragsgegnerin) ihren Kaufpreis bereits nach drei Jahren zu zwei Dritteln wieder hereingeholt.
Mehrere Antragsteller haben angekündigt, in die Beschwerde gehen zu wollen. Über diese entscheidet das OLG Düsseldorf.
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
Donnerstag, 12. Mai 2022
Unternehmens Invest AG: Delisting - Widerruf der Zulassung vom Amtlichen Handel festgesetzt - Letzter Handelstag: 19. August 2022
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (11.05.2022/15:25) - Die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft hat am 4. Mai 2022 nach der Veröffentlichung des Delisting-Angebotes der Knünz GmbH den Widerruf der Zulassung der Aktien der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft (ISIN AT0000816301) vom Amtlichen Handel der Wiener Börse gemäß § 38 Abs 6 BörseG beantragt (Delisting).Mit Beschluss vom 11. Mai 2022 hat die Wiener Börse den Widerruf der Zulassung vom Amtlichen Handel mit Ablauf des 19. August 2022 verfügt und als letzten Handelstag somit den 19. August 2022 festgesetzt.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft dar.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Erstinstanzlich keine Erhöhung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 6. April 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es somit keine Erhöhung von Abfindung und Ausgleich.LG Dortmund, Beschluss vom 6. April 2022, Az. 18 O 9/17 AktE
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
PNE AG: Starkes Q1-Ergebnis getrieben durch Stromerzeugung und kontinuierliche Geschäftserweiterung
- Bestes Q1-EBITDA der Unternehmensgeschichte
- Projektpipeline Wind und PV jetzt bei 7,2 GW/GWp
- Ausbau Eigenbetrieb und Service-Geschäft fortgesetzt
Cuxhaven, 11. Mai 2022 - Die PNE AG ist operativ und finanziell dynamisch in das Geschäftsjahr 2022 gestartet. Dies geht aus der heute veröffentlichten Quartalsmitteilung hervor.
Für das erste Quartal 2022 weist der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 29,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 16,1 Mio. Euro), eine Gesamtleistung von 37,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 49,4 Mio. Euro), ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 15,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,3 Mio. Euro) und ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von 0,13 Euro (im Vorjahr: 0,01 Euro) auf.
"Wir haben das beste Q1-EBITDA-Ergebnis in der Unternehmensgeschichte erzielt und unsere bereits gut gefüllte Projektpipeline auf 7,2 GW/GWp weiter vergrößert. Gleichzeitig sorgen wir durch den Ausbau des Eigenbestands und des Service-Geschäfts für die Verstetigung unserer Erträge auf hohem Niveau", sagte Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender der PNE AG. "Ergebnistreiber war das Segment "Stromerzeugung", in dem sich die Gesamtleistung aufgrund unserer größeren installierten Basis in Verbindung mit dem verbesserten Windangebot und den hohen Strompreisen erheblich erhöht hat. Außerdem haben wir durch unsere eigene Stromerzeugung im ersten Quartal rund 110.000 Tonnen CO2 eingespart und damit einen Beitrag zu Klimaschutz und Energiesicherheit geleistet", so Lesser weiter.
Projektpipeline Wind und PV wächst signifikant
Die Pipeline für Wind- und Photovoltaikprojekte stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 939 MW/MWp auf 7,2 GW/GWp. Davon entfallen 5.778 MW auf Onshore-Windenergieprojekte und 1.423 MWp auf Photovoltaikprojekte. Allein in Deutschland hatte die PNE-Gruppe Windparks mit einer Nennleistung von rund 1.957 MW (Q1 2021: 1.817 MW) in Bearbeitung. Davon waren acht Windparks mit einer Nennleistung von 135,1 MW in Bau, darunter ein Dienstleistungsprojekt. Der Bau von Windparks im Kundenauftrag in Schweden, Polen und Frankreich wurde fortgesetzt und die Entwicklung weiterer Projekte national und international vorangetrieben.
Ausbau des Eigenbetriebs wird fortgesetzt
Das Windparkportfolio im Eigenbetrieb lag Ende des ersten Quartals bei 233,2 MW. Gleich nach Quartalsende konnte das Windparkportfolio bereits im April auf 252,6 MW erweitert werden. Bis zum Jahresende wird mit der Inbetriebnahme weiterer Windparks für das eigene Portfolio gerechnet. Insgesamt hat PNE aktuell 112,3 MW für den Eigenbetrieb im Bau. Genehmigungsverfahren für zusätzliche Projekte laufen. Damit kommt der Konzern dem angestrebten Ausbau des eigenen Betriebs auf bis zu 500 MW bis Ende 2023 immer näher.
Servicegeschäft wächst - Markteintritt in Litauen
Der Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts trägt ebenfalls dazu bei, den Anteil der stetigen Erträge weiter zu erhöhen. Im ersten Quartal 2022 konnte das internationale Geschäft der Betriebsführung sowie der technischen Inspektionen und Prüfungen in Schweden und Polen mit zusätzlichen Dienstleistungen ausgeweitet und um den neuen Markt Litauen erweitert werden. Damit wurde das von uns betreute Auftragsvolumen im Betriebsmanagement nochmals deutlich auf über 2.200 MW gesteigert.
Prognose bestätigt
Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender der PNE AG fasst zusammen: "PNE ist auf Kurs und für die weitere Entwicklung hervorragend aufgestellt. Entsprechend den Ergebnissen im ersten Quartal 2022 bestätigen wir unser Ziel für das Gesamtjahr: Wir rechnen für unsere Guidance des Geschäftsjahres 2022 mit einem EBITDA im Konzern in Höhe von 20 bis 30 Mio. Euro."
Über die PNE-Gruppe
Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem "Clean Energy Solutions Provider", einem Anbieter von Lösungen für saubere Energie. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von Windparks. Neben der Windenergie sind Photovoltaik, Speicherung, Dienstleistungen und die Lieferung sauberen Stroms Teil unseres Angebotes. Wir beschäftigen uns dabei auch mit der Entwicklung von Power-to-X-Lösungen.
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der UNIWHEELS AG (jetzt: Superior Industries Europe AG): LG Frankenthal ordnet Vorlage der Planbilanzen an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit
dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG hat das Landgericht
Frankenthal (Pfalz) der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 10. Mai 2022 aufgegeben, die verwendeten Planbilanzen 2017 - 2020, die Kapital- und Liquiditätsplanung und die Synergieplanung vorzulegen. Das Gericht begründete dies damit, dass die angeforderten Unterlagen entscheidungserheblich sein könnten.
Das Gericht hatte einen weiteren Verhandlungstermin auf den 10. November 2022, 9:00 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin sollen die sachverständigen Prüfer, die Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Martin Jonas und Silke Jacobs (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton), als "sachverständige Zeugen" angehört werden.
Hoppe, M. u.a. ./. Superior Industries International Germany AG
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)
Mittwoch, 11. Mai 2022
Kaufangebot für die delisteten Aktien der Agrarius AG zu EUR 0,56
Geratherm Medical AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
JotWe GmbH
Bekanntmachung gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemaß § 43 Abs. 1 WpHG
Mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33, 34 WpHG von Joachim Wiegand betreffend die Geratherm Medical AG vom 13. April 2022 und vom 27. April 2022, die auch für die JotWe Beteiligungs GmbH & Co. KG und die JotWe GmbH als Tochterunternehmen (Joachim Wiegand, die JotWE Beteiligungs GmbH & Co. KG und die JotWe GmbH, die "Meldepflichtigen") abgegeben wurden, teilen die Meldepflichtigen der Geratherm Medical AG gemäß § 43 Abs. 1 WpHG wegen des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte der Geratherm Medical AG im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der fur den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der Geratherm Medical AG dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Geratherm Medical AG zu erwerben. Die JotWe GmbH hat am 11. Mai 2022 eine Angebotsunterlage fur ein freiwilliges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot (das "Angebot") an alle Aktionäre der Geratherm Medical AG zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender nennwertloser Stuckaktien der Geratherm Medical AG veröffentlicht. Auch Erwerbe außerhalb des Angebots sind möglich. Wir möchten nach Durchführung des Angebots eine Beteiligungsquote am Grundkapital und den Stimmrechten der Geratherm Medical AG von mindestens 30 %, aber nicht mehr als 52 % erreichen.
3. Wir beabsichtigen nicht, auf eine Änderung der Zusammensetzung und/oder Große des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der Geratherm Medical AG hinzuwirken. Allerdings beabsichtigen wir mittelfristig, entsprechend unserer Beteiligung im Aufsichtsrat vertreten zu sein und einen Sitz im Aufsichtsrat mit einer von uns vorgeschlagenen Person besetzen zu können.
4. Wir streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Geratherm Medical AG insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
5. Die mit dem Angebot verfolgten Absichten, auch der angestrebte Widerruf der Zulassung aller Geratherm Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard), sind im Einzelnen in der am 11. Mai 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage (siehe: https://www.jotwebe-offer.de) dargestellt.
6. Soweit Aktien und Stimmrechte durch die JotWe GmbH erworben wurden, teilen wir gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Erwerb der Aktien aus Eigenmitteln der JotWe Beteiligungs GmbH & Co. KG finanziert wurde, welche der JotWe GmbH als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt wurden. Soweit Stimmrechte aus Aktien der Geratherm Medical AG den Meldepflichtigen aufgrund eines Poolvertrags mit der G M F Capital GmbH nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden, wurden dafür weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.
Übernahmeangebot für Aktien der Geratherm Medical AG zu EUR 8,50
Zu der Angebotsunterlage der JotWe GmbH vom 11. Mai 2022 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/geratherm_medical_ag.html
Dienstag, 10. Mai 2022
Beta Systems Software AG: SPARTA AG veröffentlicht Unternehmensbewertung der Beta Systems Software AG
UNTERNEHMENSMITTEILUNG
Berlin, 10. Mai 2022 - Die SPARTA AG ("SPARTA") hatte am 16. Februar 2022 per Ad-Hoc Meldung mitgeteilt, dass die Deutsche Balaton AG ("Deutsche Balaton") der SPARTA am selbigen Tag ein Angebot unterbreitet hat, bis zu 2.707.517 von der Deutsche Balaton gehaltene Aktien der Beta Systems Software AG ("Beta Systems", BSS, ISIN DE000A2BPP88) zu übernehmen. Zur Umsetzung der Transaktion hatte die Deutsche Balaton die Einbringung der Beta Systems Aktien in die SPARTA in Form einer gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung unter Wahrung des Bezugsrechts der weiteren Aktionäre der SPARTA vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang haben der Vorstand der SPARTA und der Deutsche
Balaton den Vorstand der Beta Systems im März 2022 darüber informiert, dass
sie beabsichtigen, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, ("Rödl & Partner") mit der Durchführung
einer Unternehmensbewertung der Beta Systems nach dem Standard des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (IDW) gemäß IDW S1 zu beauftragen. Für die
Durchführung einer objektivierten Unternehmensbewertung war es erforderlich,
Rödl & Partner interne Planungsunterlagen, die nicht zum Zwecke der
Kapitalmarktkommunikation, sondern rein zur internen Steuerung der
Gesellschaft erstellt worden waren, zur Verfügung zu stellen. Um eine
Weitergabe von vertraulichen Informationen zu vermeiden, haben die im Rahmen
der Unternehmensbewertung involvierten Parteien (Beta Systems, SPARTA,
Deutsche Balaton, Rödl & Partner) mit Datum vom 28. März 2022 eine
"Clean-Team-Vereinbarung" getroffen. Hierin vereinbart wurde insbesondere,
dass lediglich Rödl & Partner Zugriff auf sensible und vertrauliche
Informationen für den Zweck der Erstellung des Bewertungsgutachtens erhält,
während in dem Bewertungsgutachten selbst lediglich aggregierte
Informationen (öffentlich verfügbare Informationen sowie aggregierte
Analysen der Planungsrechnungen) dargestellt und den Auftraggebern
zugänglich gemacht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Aktionäre weist der Vorstand der Beta
Systems darauf hin, dass das vollständige Bewertungsgutachten der Beta
Systems seit dem 10. Mai 2022 auf der Internetseite der SPARTA unter
https://sparta.de/spv2/investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist. Der
Vorstand der Beta Systems weist außerdem darauf hin, dass den in dem
Bewertungsgutachten dargestellten Zahlen keine Prognosen des Vorstands
zugrunde liegen, sondern mehrjährige interne Planungsrechnungen, die rein
zum Zwecke der mittel- und langfristigen Steuerung der Gesellschaft erstellt
wurden.
Gemäß der Ad-hoc Meldung der SPARTA vom 5. Mai 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat der SPARTA beschlossen, der für den 1. Juni 2022 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalerhöhung von derzeit 27.853.742,00 Euro um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro zur Abstimmung vorzulegen. Die Deutsche Balaton ist dabei berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems. Dabei darf die Deutsche Balaton für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA 0,81007454 Aktien der Beta Systems an die SPARTA übertragen. Dem Einbringungsverhältnis liegt ein Wert von 45,07 Euro je Aktie der Beta Systems zugrunde, der sich im Rahmen der durch Rödl & Partner durchgeführten Unternehmensbewertung ergeben hat.
Der Vorstand der Beta Systems erwartet aus der möglichen Übertragung der Beta Systems Aktien von der Deutsche Balaton an die SPARTA keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Beta Systems.
ECHOS Holding AG: BaFin untersagt Pflichtangebot
Mitteilung der BaFin
Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. April 2022 das Pflichtangebot der Astutia Venture Capital AG, Walzenhausen, Schweiz, an die Aktionäre der ECHOS Holding AG, Frankfurt am Main, wie es am 23. Februar 2022 im Bundesanzeiger angekündigt wurde, untersagt.
Die Untersagung erfolgte auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Die Astutia Venture Capital AG, Walzenhausen, Schweiz, hatte keine Angebotsunterlage, die den Anforderungen des WpÜG entspricht, bei der BaFin eingereicht.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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Anmerkung der Redaktion:
Bei der ECHOS Holding AG handelt es sich um die frühere Vascory AG. Ein Aktienhandel findet seit Februar 2020 nicht mehr statt.
Aareal Bank veröffentlicht begründete Stellungnahme zum erneuten Übernahmeangebot der Atlantic BidCo GmbH
Corporate News
Auf Basis der zwischen der Aareal Bank AG und der Atlantic BidCo GmbH am 6. April 2022 abgeschlossenen Investorenvereinbarung, die in der am 26. April 2022 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage reflektiert ist, liegt das Angebot nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat aus strategischer Sicht im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Stakeholder. Daneben halten Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage die Höhe des Angebotspreises von 33,00 € in bar je Aareal-Bank-Aktie für fair und angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurde der Vorstand von Perella Weinberg Partners beraten, der Aufsichtsrat von der Deutschen Bank. Von beiden Häusern liegt jeweils eine Fairness Opinion vor, die die Angemessenheit bestätigt.
Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Sie empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Unabhängig von dieser Empfehlung weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass alle Aktionäre der Aareal Bank AG unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung bezüglich der möglichen künftigen Entwicklung in jedem Einzelfall selbst entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.
Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 26. April 2022 begonnen und endet voraussichtlich am 24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MEZ). Das Übernahmeangebot sieht, neben weiteren üblichen Bedingungen, eine Mindestannahmeschwelle von 60 Prozent vor. Ein Vollzug des Übernahmeangebotes steht unter dem Vorbehalt der Erteilung regulatorischer Freigaben. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der folgenden Internetseite zu finden ist: www.atlantic-offer.com.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aareal-bank.com/investorenportal/aktieninvestoren/investorenvereinbarung-und-uebernahmeangebot in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung abgerufen werden. Exemplare der Stellungnahme werden zudem bei Aareal Bank AG, Investor Relations, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 (0)611 348 3009, Fax: +49 (0) 611 348 2637, E-Mail: IR@Aareal-Bank.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
IMMOFINANZ AG: Aktualisierter Ausblick für das Geschäftsjahr 2022
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
26.04.2022 / 09:00 CET/CEST
Die IMMOFINANZ AG wird im Rahmen des Kontrollwechselereignisses für ihre
beiden Unternehmensanleihen mit den Laufzeiten bis 2023 und 2027 einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf von rund EUR 568,8 Mio. haben. Bis 25. April haben Inhaber der Unternehmensanleihe mit Laufzeit 2023 (XS1935128956) ein Nominale von EUR 295,7 Mio. sowie der Unternehmensanleihe mit Laufzeit 2027 (XS2243564478) ein Nominale von EUR 262,2 Mio. der IMMOFINANZ zum Rückkauf angedient. Das Recht, die Rückzahlung zu 101% des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, konnte von den Anleiheinhabern aufgrund des Kontrollwechselereignisses bis zum 25. April 2022 ausgeübt werden und betraf ein Nominale von insgesamt EUR 982,8 Mio.
Die Rückzahlung der angedienten Anleihen wird aus liquiden Mitteln der IMMOFINANZ bedient. Diese belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf EUR 987,1 Mio.
Die Höhe des Liquiditätsabflusses hat Auswirkungen auf den von der IMMOFINANZ gegebenen Ausblick zur Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 in Bezug auf das Portfoliowachstum auf rund EUR 6 Mrd., dem Ziel für den FFO 1 (vor Steuern) von mehr als EUR 135 Mio. und folglich auch auf die Höhe der Dividendenzahlungen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022. Diese Guidance wird daher zurückgenommen und der Vorstand wird die voraussichtliche Geschäftsentwicklung neu bewerten.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Mit der neuen Marke On Top Living expandiert die IMMOFINANZ in nachhaltiges und leistbares Wohnen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,2 Mrd., das sich auf mehr als 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
IVA: S IMMO Vorstand - Höchststimmrecht für höheren Übernahmepreis
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, mit Beschluss vom 9. Mai 2022 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 HK O 7993/20 verbunden. Gleichzeitig hat das Gericht Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München, zur gemeinsamen Vertreterin der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionären bestellt. Die Antragsgegnerin und die gemeinsame Vertreterin können bis zum 5. August 2022 zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.
Das Gericht hat im Übrigen mitgeteilt, dass es derzeit die Einwände gegen die Nichtberücksichtigung des Börsenkurses für berechtigt hält. Insoweit dürfte der durchschnittliche Kurs von EUR 14,35 je Aktie vor der Squeeze-out-Ankündigung als Untergrenze für die Barabfindung heranzuziehen sein. Die Antragsgegnerin hatte lediglich EUR 9,83 je Stückaktie der BHS tabletop AG angeboten.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20Rolle u.a. ./. BHS Verwaltungs AG
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München