Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 31. August 2021
ADVA Optical Networking SE und ADTRAN, Inc., unterzeichnen eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss und ein Umtauschangebot für alle ADVA-Aktien
München, Deutschland, 30. August 2021. ADVA Optical Networking SE ("ADVA") und ADTRAN, Inc. ("ADTRAN") haben heute eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement - "BCA") getroffen, mit der ein global führender Anbieter von Ende-zu-Ende Glasfasernetzwerklösungen für Netzbetreiber, Unternehmen und Behörden geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des Unternehmenszusammenschlusses sollen ADVA und ADTRAN unter einer neuen Holdinggesellschaft zusammengeführt werden, die von ADTRAN als Tochtergesellschaft gegründet worden ist und die eine Börsennotierung an der NASDAQ und der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen wird ("HoldCo"). Im BCA ist vorgesehen, dass ADVA und ADTRAN jeweils eine unmittelbare Tochtergesellschaft der HoldCo werden; ADTRAN aufgrund einer Verschmelzung nach US-Recht und ADVA durch ein öffentliches Umtauschangebot ("Angebot") an alle ADVA-Aktionäre. Die HoldCo hat unmittelbar nach Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung ihre Absicht zur Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots in Gestalt eines Umtauschangebots nach § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 WpÜG bekanntgegeben.
Gemäß den Bedingungen des Angebots wird jede ADVA-Aktie gegen 0,8244 HoldCo-Aktien getauscht, was einem Wert von EUR 17,17 pro Aktie entspricht, basierend auf dem ADTRAN-Schlusskurs von USD 24,57 sowie einer Prämie von 33 % auf den ADVA-Schlusskurs, jeweils zum 27. August 2021, dem letzten Handelstag vor der Unterzeichnung des BCA. Auf der Basis von volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskursen beträgt das Angebot EUR 14,98 pro ADVA-Aktie, basierend auf dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs von ADTRAN vom 27. August 2021. Dies entspricht einer Prämie von 22 % auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs von ADVA im gleichen Zeitraum, einem Eigenkapitalwert von EUR 789 Millionen und einem Unternehmenswert von EUR 759 Millionen, was einem impliziten Multiple von 1,3x des LTM-Umsatzes zum 30. Juni 2021 entspricht. Die ADTRAN Aktien werden im Verhältnis eins zu eins in Aktien der neuen Holdinggesellschaft eingetauscht. Sollten sämtliche ADVA-Aktionäre das Angebot annehmen, wären nach Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses die ADVA-Aktionäre mit etwa 46% und die ADTRAN Aktionäre mit etwa 54% an der HoldCo beteiligt.
Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten oder dritten Quartal 2022 erwartet und wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören die Erteilung aller erforderlichen kartellrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben, die Erreichung einer Mindestannahmeschwelle von 70% der ausgegebenen ADVA-Aktien, die Zustimmung der Hauptversammlung von ADTRAN, die Nichtvornahme bestimmter Handlungen seitens ADVA sowie den Nichteintritt bestimmter wesentlicher nachteiliger Ereignisse und andere übliche Vollzugsbedingungen.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von ADVA begrüßen das Angebot. Vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, ihrer Sorgfalts- und sämtlicher anderer gesetzlichen Pflichten beabsichtigten sie, das Umtauschangebot zu unterstützen.
Im Hinblick auf den geplanten Zusammenschluss hat die HoldCo mit der EGORA Holding GmbH und deren hundertprozentigen Tochtergesellschaft EGORA Investment GmbH eine verbindliche Vereinbarung (irrevocable undertaking) geschlossen, in der diese sich verpflichtet haben, das Umtauschangebot für Aktien anzunehmen, die insgesamt etwa 13,7 % des Grundkapitals von ADVA ausmachen.
Das zusammengeschlossene Unternehmen wird unter dem Namen ADTRAN Holdings, Inc. geführt werden und sein globales Headquarter in Huntsville, Alabama haben. Das europäische Headquarter soll sich in Planegg/Martinsried bei München befinden. Das "Board of Directors" der HoldCo soll nach dem Closing aus neun Personen bestehen und mit drei Vertretern von ADVA und sechs Vertretern von ADTRAN besetzt sein. Thomas Stanton, ADTRANs Chairman und CEO, soll nach dem Vollzug der Transaktion dieselbe Funktion bei dem zusammengeschlossenen Unternehmen übernehmen. ADVAs CEO, Brian Protiva, wird in die Rolle des Executive Vice Chairman wechseln. Aus ADVAs Aufsichtsrat sollen der Vorsitzende Nikos Theodosopoulos und Johanna Hey Mitglieder des Board of Directors des neuen Unternehmens werden. ADTRANs CFO, Michael Foliano, wird seine aktuelle Rolle behalten und ADVAs CTO, Christoph Glingener, soll die gleiche Funktion bei dem zusammengeschlossenen Unternehmen übernehmen.
Auf Basis der veröffentlichten Geschäftsergebnisse für die zwölf Monate vor dem 30. Juni 2021 wird das zusammengeschlossene Unternehmen jährliche Umsätze von ca. USD 1,2 Milliarden erwirtschaften. Mit dem Zusammenschluss streben ADVA und ADTRAN innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Transaktion jährliche Synergien von ca. USD 52 Millionen vor Steuern an. Zur Erreichung dieser Synergien werden Einmalaufwendungen in Höhe von ca. USD 37 Millionen erwartet, wobei die Transaktionskosten der Parteien bereits eingerechnet sind.
ADTRAN und ADVA geben Unternehmenszusammenschluss bekannt, um globalen Marktführer für skalierte glasfaserbasierte Kommunikationstechnik zu schaffen
Übernahmeangebot für Aktien der ADVA Optical Networking SE
Bieterin:
Acorn HoldCo, Inc.
901 Explorer Boulevard
Huntsville, Alabama
Vereinigte Staaten
gegründet nach dem Recht von Delaware, Vereinigte Staaten, und eingetragen bei der Abteilung für Gesellschaften des Staates Delaware, Vereinigte Staaten, unter der Registernummer 6141966
Zielgesellschaft:
ADVA Optical Networking SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreißigacker
Deutschland
gegründet nach deutschem Recht und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 508155
(WKN: 510300 / ISIN: DE0005103006)
Am 30. August 2021 hat die Acorn HoldCo, Inc. (die "Bieterin"), eine nach dem Recht von Delaware, Vereinigte Staaten, neu gegründete Aktiengesellschaft (Corporation) und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ADTRAN, Inc., eine nach dem Recht von Delaware, Vereinigte Staaten, gegründete Gesellschaft, ("ADTRAN"), entschieden, den Aktionären der ADVA Optical Networking SE (die "Gesellschaft") anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005103006) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "ADVA-Aktien") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das "Umtauschangebot") zu erwerben.
Als Gegenleistung für die angedienten ADVA-Aktien bietet die Bieterin für jede angediente ADVA-Aktie 0,8244 Stammaktien der Bieterin (die "HoldCo-Aktien").
Kurz vor der Abwicklung des Umtauschangebots soll ADTRAN durch eine Verschmelzung von ADTRAN als aufnehmender Rechtsträger mit einer mittelbaren hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Bieterin ("MergerSub"), nach dem anwendbaren Recht von Delaware, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bieterin werden (die "Verschmelzung"). Die Verschmelzung erfolgt vorbehaltlich der Veröffentlichung des Umtauschangebots und der Erfüllung aller Angebotsbedingungen (wie unten beschrieben). Mit Vollzug des Umtauschangebots und der Verschmelzung (gemeinsam der "Unternehmenszusammenschluss") wird die Bieterin die Holdinggesellschaft für die Gesellschaft und ADTRAN. Unter der Annahme einer Andienung von 100% der ADVA-Aktien, würden die ADTRAN-Aktionäre ca. 54% und die ADVA-Aktionäre ca. 46% des Grundkapitals der Bieterin halten.
Das Umtauschangebot wird unter bestimmten Bedingungen stehen, einschließlich der Zustimmung der Mehrheit der ADTRAN-Aktionäre, einer Mindestannahmeschwelle von 70% aller ausstehenden ADVA-Aktien, kartellrechtlicher Genehmigungen und Freigaben zur Kontrolle ausländischer Investitionen, der Erklärung der Wirksamkeit des sog. "Registration Statement on Form S-4" über die Ausgabe von HoldCo-Aktien durch die U.S. Securities and Exchange Commission sowie anderer üblicher Angebotsbedingungen.
Die Bieterin hat mit der EGORA Holding GmbH und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft EGORA Investments GmbH, eine Andienungsvereinbarung (Irrevocable Undertaking) abgeschlossen, in der sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Umtauschangebot für insgesamt 7,000,000 von ihnen gehaltenen Aktien anzunehmen (dies entspricht ca. 13.7% des Grundkapitals der Gesellschaft). Die Andienungsvereinbarung stellt ein Instrument im Sinne des § 38 WpHG dar.
ADTRAN, MergerSub, die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss (Business Combination Agreement) geschlossen, in der die grundlegenden Bestimmungen und Bedingungen des Unternehmenszusammenschlusses und des Umtauschangebots sowie die gegenseitigen Absichten und Absprachen im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit festgelegt sind.
Die Angebotsunterlage für das Umtauschangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot stehende Informationen werden im Internet unter www.acorn-offer.com veröffentlicht.
Important Notice
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Umtauschangebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Umtauschangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Umtauschangebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Umtauschangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
München, 30. August 2021
Acorn HoldCo, Inc.
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der i:FAO AG eingetragen
HRB 45980: i :FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Amadeus Corporate Business AG mit Sitz in Erding (Amtsgericht München, HRB 234199) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die Amadeus Corporate Business AG mit dem Sitz in Erding (Amtsgericht München, HRB 234199) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft
Blaubeuren
ISIN DE0005910004 / WKN 591000
Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem verschmelzungsrechtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Gruschwitz Textilwerke AG (§§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG)
Auf Grund Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gruschwitz Textilwerke AG vom 31.05.2016 sind die Stammaktien der Minderheitsaktionäre der Gruschwitz Textilwerke AG auf den Hauptaktionär, die pdm Holding AG, gegen Gewährung einer von der pdm Holding AG zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 89,08 je Stammaktie der Gruschwitz Textilwerke AG gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übertragen worden. Verschiedene ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht Stuttgart Antrag auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung gestellt.
I. Landgericht Stuttgart
Das Landgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.10.2019 (Az.: 31 O 36/16 KfHSpruchG) entschieden:
„In dem Rechtsstreit
1) Verbraucherzentrale f. Kapitalanleger e.V., (...)
- Antragsteller -
44) Dr. Maser, als Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre, Löffelstraße 42, 70587 Stuttgart
- Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (§ 6 SpruchG) -
gegen
pdm Holding AG, vertreten durch d. Vorstand, Schützenstraße 72, 89231 Neu-Ulm- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Kuhn Carl Norden Baum Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gähkopf 3, 70192 Stuttgart
wegen SpruchG
hat das Landgericht Stuttgart – 31. Kammer für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Schumann, den Handelsrichter Irtingkauf und den Handelsrichter Dipl.-Kfm. Renz am 07.10.2019 beschlossen:
1. Die Anträge der Antragsteller Ziff. 30, 31, 38 und 39 werden als unzulässig verworfen.
2. Die Anträge der übrigen Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre werden als unbegründet zurückgewiesen.
3. Von den Gerichtskosten tragen die Antragsteller Ziff. 30, 31, 38 und 39 jeweils 1/43, jeweils gesamtschuldnerisch mit der Antragsgegnerin. Im Übrigen trägt die Antragsgegnerin die Gerichtskosten. Die Antragsteller tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Antragsgegnerin trägt die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnende Vergütung des gemeinsamen Vertreters sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.
4. Die Beschwerde wird zugelassen.
5. Der zur Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebliche Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.“
II. Oberlandesgericht Stuttgart
Gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart haben verschiedene Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 31.03.2021 (Az.: 20 W 8/20) entschieden:
„In Sachen
1) Verbraucherzentrale f. Kapitalanleger e.V., (...)
- Antragsteller -
44) Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, als Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre, Löffelstraße 42, 70597 Stuttgart
- Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (§ 6 SpruchG) -
Prozessbevollmächtigter zu 1:Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405
gegen
pdm Holding AG, vertreten durch d. Vorstand, Schützenstraße 72, 89231 Neu-Ulm
- Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin -
Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Kuhn Carl Norden Baum Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gähkopf 3, 70192 Stuttgart
wegen Feststellung der angemessenen Abfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG
hier: Beschwerde nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG)
hat das Oberlandesgericht Stuttgart – 20. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Vatter, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Starke und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Mollenkopf am 31.03.2021 beschlossen:
1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 10, 11, 13, 15 bis 21, 27 sowie 42 und 43 gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 07.10.2019 (31 O 36/16 KfH SpruchG) werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.“
Die Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG. Die Beschlüsse werden gemäß § 14 SpruchG ohne Gründe wiedergegeben.
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. August 2021
TLG IMMOBILIEN AG zeichnet Kapitalerhöhung und erhöht Beteiligung an WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Berlin, Deutschland, 31. Mai 2021 - Der Vorstand der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") (ISIN DE000A1X3X33 / WKN A1X3X3) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft beschlossen. Hierzu soll die Gesellschaft 13.680.255 neue auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien) mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021 zu einem Platzierungspreis von EUR 4,95 je neuer Aktie an die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") ausgeben. Der Platzierungspreis entspricht dem letzten XETRA-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzüglich eines Aufschlags von rund 3 %.
Der Gesellschaft wird ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rund EUR 68 Mio. zufließen. Nach Vollzug der Kapitalerhöhung wird TLG ca. 94,94 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft halten und damit weiterhin der größte Einzelaktionär der Gesellschaft sein. WCM beabsichtigt, die erwarteten Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung zu verwenden.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Impreglon SE ohne Erhöhung beendet
Wie berichtet hatte das Landgericht Hannover in der I. Instanz die Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Impreglon SE mit einem auf den 24. Januar 2017 datierten und am 25. April 2017 verkündeten Beschluss zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/05/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html.
OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2018, Az. 9 W 104/17
LG Hannover, Beschluss vom 24. Januar 2017, verkündet am 25. April 2017, Az. 26 O 106/15
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. GMT Investment AG (jetzt: Impreglon GmbH)
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafczyk, 30167 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (Rechtsanwältin Dr. Petra Mennicke)
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Matth. Hohner AG
GxP German Properties AG: Anstehender Wechsel in Vorstand und Aufsichtsrat im Zuge des Vollzugs des Erwerb der mittelbaren 77,4 %-igen Beteiligung an der GxP German Properties AG durch Tristan Capital Partners („Tristan Capital“)
GxP German Properties AG
Der Vorstand
Tristan Capital Partners erwirbt mittelbar 77,4 %-ige Beteiligung an der GxP German Properties AG von Summit-Gruppe
Der Vorstand der GxP German Properties AG (nachfolgend „GxP“) wurde heute von Tristan Capital Partners im Namen von EPISO 5 Luxembourg Holding S.à.r.l. (nachfolgend „Tristan Capital“) benachrichtigt, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zum indirekten Erwerb einer 77,4%-igen Beteiligung an der GxP von einer Gesellschaft, die von der Summit Properties Limited (nachfolgend „Summit“) ultimativ kontrolliert wird, abgeschlossen worden ist (nachfolgend „Transaktion“). Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen einschließlich der Kartellfreigabe.
Tristan Capital hat den Vorstand der GxP ferner informiert, dass Tristan Capital vorbehaltlich des Vollzugs der Transaktion erwägt, ein freiwilliges Angebot zum Erwerb aller ausstehenden übrigen Aktien der GxP zu unterbreiten. Auf Basis der gegenwärtigen Marktbedingungen plant Tristan Capital einen Barkaufpreis in Höhe von EUR 5,00 je Aktie anzubieten. Eine finale Entscheidung über das Ob des freiwilligen Kaufangebots und über den Angebotspreis wurde von Tristan Capital bislang nicht getroffen.
Ferner wurde GxP von Tristan Capital darüber informiert, dass Tristan Capital nach Vollzug der Transaktion dem Vorstand der GxP seine Unterstützung anbieten wird, ein Delisting durchzuführen bzw. zu beantragen, die Einbeziehung der Aktien im Handel im Freiverkehr der Börsen, an denen die Aktie auf Veranlassung der GxP gehandelt wird, zu beenden.
Vorstand und Aufsichtsrat von GxP begrüßen Tristan Capital als neuen Ankeraktionär.
GxP German Properties AG
Der Vorstand
Montag, 30. August 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pironet AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
79 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Cancom SE:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 40211 Düsseldorf (RA Goslar)
Auftragsgutachterin: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP Sobanski)
sachverständige Prüferin: I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)
- Aves One AG
- ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
- HELLA GmbH & Co. KGaA
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- KUKA AG
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert, aber nunmehr Freigabebeschluss
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021
- Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Bekanntmachung des Vergleichs zum Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG: Erhöhung der Barabfindung auf EUR 9,20 (+ 20,89 %)
Angebotsunterlage für Aktien der Schaltbau Holding AG veröffentlicht
Zu der Angebotsunterlage der VoltageBidCo GmbH auf der Webseite der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/schaltbau_holding_ag.htm
Squeeze-out bei der ISRA VISION PARSYTEC AG eingetragen
HRB 7346: ISRA VISION PARSYTEC AG, Aachen, Pascalstraße 16, 52076 Aachen. Die Hauptversammlung vom 30.06.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die ISRA VISION AG mit Sitz in Darmstadt, HRB 100966, gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.
Sonntag, 29. August 2021
EINLADUNG zum LIVE-Webinar: „Aktien als Teil der gesetzlichen Rente – eine Analyse aus Sicht der Aktionäre und der Politik“
die Initiative Minderheitsaktionäre und das Aktionärsforum laden Sie herzlich zu einem weiteren LIVE-Webinar am 6. September 2021 um 14:30 Uhr ein.
Das deutsche Rentensystem steuert auf eine Finanzierungslücke zu, die letztlich bei den Bürgern zu einer Versorgungslücke führen wird. Die Politik diskutiert bereits eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters und eine Erhöhung der Rentenbeiträge. Beide Lösungen sind hoch problematisch und nicht im Interesse der Bevölkerung. Kann eine kapitalbasierte Komponente dieses Dilemma der gesetzlichen Rente lösen? Wie wäre eine solche Aktienrente umsetzbar? Warum bedarf es in diesem Zuge auch einer Verbesserung von Aktionärsrechten in Deutschland?
Darüber diskutieren Dr. Florian Toncar, MdB und finanzpolitischer Sprecher der FDP, und Robert Peres, Vorstandsvorsitzender der Inititative Minderheitsaktionäre:
- Vorstellung des FDP-Konzepts der Aktienrente durch Dr. Florian Toncar
- Vorstellung der Ergebnisse der forsa-Umfrage zur Aktienrente durch Robert Peres
- Diskussionsrunde mit beiden Teilnehmern
Im Anschluss an die Diskussion besteht die Möglichkeit, den Experten Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung wird von n-tv-Börsenexpertin Katja Dofel moderiert.
Donnerstag, 26. August 2021
Übernahmeangebot für Aktien der Deutsche Wohnen SE: Angebotsunterlage der Vonovia SE veröffentlicht
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Odeon Film AG eingetragen
Veränderungen
24.08.2021
HRB 188612: Odeon Film AG, München, Taunusstraße 21, 80807 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2021 mit der LEONINE Licensing AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 246725) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 29.06.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die LEONINE Licensing AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 246725), gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der übernehmenden Aktiengesellschaft, der LEONINE Licensing AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 246725), wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
____________
Anmerkung der Redaktion:
Die Eintragung bei der LEONINE Licensing AG ist ebenfalls am 24. August 2021 erfolgt und am 25. August bekannt gemacht worden. Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden.
Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
Squeeze-out bei der Deutschen Binnenreederei AG im Handelsregister eingetragen
Veränderungen
20.08.2021
HRB 73234 B: Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft, Berlin, Revaler Str. 100, 10243 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 07.07.2021 hat die Übertragung der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 6871) als Hauptaktionär beschlossen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG.
Mittwoch, 25. August 2021
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der msg life ag: Bestellung des gemeinsamen Vertreters
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem von der
msg systems ag mit der msg life ag als beherrschter Gesellschaft
abgeschlossenen Beherrschungsvertrag hat das LG Stuttgart mit dem kürzlich zugestellten Beschluss vom 14. Juni 2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Rieg von der Kanzlei KUHL CARL NORDEN BAUM zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Nach Mitteilung des Landgerichts handelt es sich um das erste Spruchverfahren, das dort in elektronischer Form ("eAkte") geführt wird.
Den Minderheitsaktionären wird in dem Beherrschungsvertrag eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,48 je msg life-Aktie angeboten. Die msg systems garantiert für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags den außenstehenden Aktionären der msg life, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, für jedes Geschäftsjahr je msg life-Aktie eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,04 brutto („Garantiedividende“) abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, netto EUR 0,03.
Squeeze-out bei der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft) eingetragen
Samstag, 21. August 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)
- Aves One AG
- ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
- HELLA GmbH & Co. KGaA
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
- KUKA AG
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft:
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar
2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen
verzögert, aber nunmehr Freigabebeschluss
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021
- Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 20. August 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main kürzlich die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Schaltbau Holding AG: EcoVadis Rating erneut verbessert
Corporate News
- Top-15 % der Branche in der Gesamtbewertung der von EcoVadis
beurteilten Unternehmen
- Verbesserungen insbesondere im Bereich Umwelt tragen zum guten
Ergebnis bei
Silber-Status mit 59/100 Punkten (Vorjahr 54/100)
- Nachhaltigkeit und verantwortliche Unternehmensführung als Managementprinzipien
München, 18. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2] hat
ihre Punktzahl beim jährlichen Nachhaltigkeitsrating von EcoVadis erneut
verbessert und mit 59/100 (Vorjahr: 54/100) Punkten wiederum den
Silber-Status erreicht. EcoVadis gehört mit über 75.000 bewerteten
Unternehmen zu den großen, global tätigen Rating-Anbietern für das Thema
Nachhaltigkeit. Im Branchenvergleich (Herstellung von elektronischen
Bauelementen und Leiterplatten) konnte sich die Schaltbau-Gruppe unter den
Top-15 % der von EcoVadis beurteilten Unternehmen platzieren. Verbesserungen
insbesondere im Bereich Umwelt tragen zu diesem Ergebnis bei. Nachhaltigkeit
und verantwortliche Unternehmensführung gehören zu den Managementprinzipien
der Schaltbau-Gruppe.
"Wir freuen uns sehr über das gerade im Branchenvergleich sehr gute
Abschneiden im diesjährigen Rating", so Dr. Jürgen Brandes, CEO der
Schaltbau Holding AG. "Die erneute Verbesserung um weitere 5 Punkte zeigt,
dass wir mit der Umsetzung unserer ESG-Strategie auf dem richtigen Weg
sind."
Umfassendes CSR-Rating
EcoVadis ist ein weltweit tätiger Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen
zur kollaborativen Leistungsverbesserung für globale Lieferketten. Die
EcoVadis-Bewertungen konzentrieren sich auf 21 Kriterien aus den vier
Themenbereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige
Beschaffung, die auf internationalen Nachhaltigkeitsstandards wie den
Global-Compact-Grundsätzen, den Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO), dem Standard der Global Reporting Initiative
(GRI), der Norm ISO 26000 und den CERES-Grundsätzen basieren.
Der jährliche Nachhaltigkeitsbericht der Schaltbau Holding AG ist auf der
Website www.schaltbaugroup.com unter dem Menüpunkt Verantwortung veröffentlicht.
Über die Schaltbau-Gruppe
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt
a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem
Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den
international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die
Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der
Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS
entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen
für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge.
Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf
Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber
für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und
E-Mobility.
Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter:
https://schaltbaugroup.com/de
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Gremium will am 29. September 2021 weiter verhandeln
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien