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Donnerstag, 19. August 2021

SdK zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Zum Erhalt der Zuzahlung müssen Aktionäre aktiv werden

Bei der BEKO HOLDING wurden die Streubesitzaktionäre am 20.11.2015 per Squeeze-out-Beschluss vor die Türe gesetzt. Als Barabfindung erhielten Sie damals 5,80 Euro je Aktie. 

Im anschließenden Gremialverfahren ließ das Landesgericht Krems ein Bewertungsgutachten zur Überprüfung der Höhe der Barabfindung erstellen. Dieses sah einen Umtauschwert in Höhe von 7,05 Euro als angemessen an. Nach einem gescheiterten gerichtlichen Vergleich erhöhte das Landesgericht Krems die Barabfindung sogar auf 7,88 Euro je Aktie. Nach Beschwerden u. a. der Antragsgegnerin gegen diesen Beschluss legte das Oberlandesgericht Wien die Zuzahlung nun endgültig auf 0,98 Euro je Aktie fest. 

Die ausgeschlossenen Aktionäre der BEKO HOLDING AG müssen sich zum Zweck der Abwicklung der Zuzahlung bis zum 31.8.2021 bei der Bullybursti GmbH, Seeblick 12, 7091 Breitenbrunn, brieflich melden.

Quelle: SdK, AnlegerPlus News Nr. 8/2021

Mittwoch, 18. August 2021

Squeeze-out Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung AG: Verhandlungstermin am 16. Dezember 2021

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG, Lörrach, hat das Landgericht Mannheim Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 16. Dezember 2021, 10:30 Uhr, bestimmt. Die Beteiligten können angesichts der Pandemiesituation per Videoübertragung (§ 128a Abs. 1 ZPO) teilnehmen.

Bei dem Termin soll der Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Popp angehört werden. 

Das Gericht hatte zuletzt unter Hinweis auf die Wella-Entscheidung des BGH (Beschluss vom 15. September 2020, Az. II ZB 6/20) eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 506,04 angeregt. Dieser Betrag entspricht dem Barwert der Ausgleichzahlungen, der nach Auffassung des BGH eine Untergrenze für eine noch angemessene Barabfindung darstellt.

Zur Wella-Entscheidung: 
https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/wella-entscheidung-des-bgh-zur.html
https://www.slideshare.net/SpruchZ/bgh-wellaentscheidung (Entscheidungsgründe)

Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 315,47 je Stammaktie (WKN 515 450) im Nennbetrag von DM 100,00 angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/squeeze-out-bei-der-badische-gas-und.html.

LG Mannheim, Az. 23 AktE 1/14
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte Rödl & Partner (Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, 81925 München)

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der IFM Immobilien AG zu EUR 1,45

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der IFM IMMOBILIEN macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: IFM IMMOBILIEN 
WKN: A0JDU9 
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG 
Abfindungspreis: 1,45 EUR je Aktie 

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossene Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Diese  und  alle  weiteren  Details  des  Angebots  können  Sie  jederzeit  im Bundesanzeiger  vom  16.08.2021 unter  www.bundesanzeiger.de  nachlesen.    (...)

__________

Anmerkung der Redaktion:

Die Aktien der IFM Immobilien AG notieren bei Valora deutlich höher:
https://veh.de/isin/de000a0jdu97

Zu dem Übernahmeangebot vor einem Jahr zu EUR 3,75:

Dienstag, 17. August 2021

RM Rheiner Management AG: Halbjahresergebnis 2021

Die RM Rheiner Management AG weist für das 1. Halbjahr 2021 mit einem Halbjahresüberschuss von rd. 297 TEUR (Vorjahr: 1.318 TEUR) ein geringeres Ergebnis als im Vorjahr aus. Im 1. Halbjahr 2020 hatten sehr hohe Ergebnisbeiträge aus dem Nachbesserungsrechteportfolio der Gesellschaft zu dem außerordentlich hohen Halbjahresresultat beigetragen, die im laufenden Jahr nicht anfielen. Daher fielen die Erträge aus Wertpapierverkäufen mit 378 TEUR (2020: 990 TEUR) geringer aus. Es wurden keine Umsatzerlöse vereinnahmt (1. Hj. 2020 501 TEUR). Die Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen lagen mit 214 TEUR (119 TEUR) über dem Vorjahr. Während die Zuschreibungen auf das Wertpapierportfolio der Gesellschaft mit 183 TEUR (49 TEUR) deutlich über Vorjahr lagen, fielen die Abschreibungen von 317 TEUR im 1. Halbjahr 2020 auf 64 TEUR. Wegen des deutlich niedrigeren Ergebnisses waren niedrigere Rückstellungen für die ergebnisabhängigen Vorstandstantiemen zu bilden. Daher verminderte sich der Personalaufwand von 132 TEUR auf 43 TEUR.

Der Inventarwert je Aktie der RM Rheiner Management AG betrug per 30.06.2021 etwa 41,38 EUR (31.12.2020: 34,80 EUR). Bei der Berechnung des Inventarwerts je Aktie bleiben sämtliche Nachbesserungsrechte außer Ansatz.

Derzeit verfügt die RM Rheiner Management AG über ein Nachbesserungsrechtevolumen von rund 9,3 Mio. Euro.

Die sechs größten darin enthaltenen Positionen sind:
Audi AG 2,3 Mio. Euro
Hypovereinsbank AG 2,2 Mio. Euro
Kölnische Rück AG 0,8 Mio. Euro
Do Deutsche Office AG 0,8 Mio. Euro
Bank Austria Creditanstalt AG 0,6 Mio. Euro
Linde AG 0,4 Mio. Euro

Das Nachbesserungsvolumen errechnet sich aus dem Produkt der Anzahl der Aktien und dem zunächst von der Gesellschaft vereinnahmten Abfindungspreis im Rahmen einer Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages). Die Höhe des Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft.

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus diesen und anderen laufenden Spruchstellenverfahren kommen wird. Die Gesellschaft veröffentlicht in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung regelmäßig die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungs-rechteportfolios.

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts erfolgt am 17. August 2021 auf der Homepage der Gesellschaft.

Köln, 16. August 2021

Der Vorstand

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Lotto24 AG zu EUR 380,97

Mitteilung meiner Depotbank:

Die ZEAL Network SE, Hamburg ('Bieterin'), hat den Aktionären der Lotto24 AG, Hamburg ('Lotto24'), durch Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 16. August 2021 ein freiwilliges öffentliches DelistingErwerbsangebot ('Angebot') zum Erwerb sämtlicher Aktien der Lotto24 unterbreitet.

Die Bieterin bietet den Aktionären einen Preis von EUR 380,97 in bar je Lotto24-Aktie an. Die Frist für die Annahme dieses Angebots endet am 13. September 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M., Deutschland).

Der Angebotspreis in Höhe von EUR 380,97 je Lotto24-Aktie entspricht dem gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG i.V. m. § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG und § 4 WpÜG-Angebotsverordnung zu zahlenden Mindestpreis, d.h. den gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktie der Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. Weitere Angaben zum Angebotspreis entnehmen Sie bitte Ziffer 9 der Angebotsunterlage.

Das Delisting-Erwerbsangebot erfüllt die Voraussetzungen für ein Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG und steht insbesondere unter keinen Bedingungen. Daher unterliegen der Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots und die Verträge, die als Folge der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots mit den Lotto24-Aktionären geschlossen werden, keinerlei Vollzugsbedingungen.

(...)

Mit Wirksamwerden der Annahmeerklärung, das heißt mit der fristgerechten Umbuchung der Lotto24Aktien in die ISIN DE000LTT01V6, kommt ein Kauf- und Übereignungsvertrag zwischen Ihnen und der Bieterin nach den Bestimmungen des Angebots zustande.

Die weiteren Einzelheiten der Annahme und Abwicklung des Angebots sind in Ziffer 14 der Angebotsunterlage dargestellt. Unter den in Ziffer 16 der Angebotsunterlage geschilderten Umständen können Sie von den durch die Annahme geschlossenen Verträgen zurücktreten.

Weitere Informationen und den vollständigen Wortlaut des Angebots können Sie der Angebotsunterlage entnehmen, die unter der Internetadresse www.zealnetwork.de/angebot abrufbar ist.

Ferner können Exemplare der Angebotsunterlage in deutscher Sprache kostenfrei bei der Commerzbank AG, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt a.M. (Bestellung unter Angabe der vollständigen Postanschrift per E-Mail an ZEAL-Offer@commerzbank.com) bezogen werden. (...)

Montag, 16. August 2021

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out,  Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)

  • Aves One AG
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021 
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021

  • Schaltbau Holding AG:  Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt

  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
Gesucht werden noch Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/squeeze-out-bei-der-andritz-fabrics-and.html (Squeeze-out 15 Jahre nach dem HV-Beschluss), und der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft.

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der ERLUS AG

Girnghuber GmbH
Marklkofen

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb.

Die ordentliche Hauptversammlung der ERLUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Neufahrn/Ndb. („ERLUS AG“) vom 25. Juni 2021 hat u. a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG auf die Hauptaktionärin, die Girnghuber GmbH mit Sitz in Marklkofen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 96,99 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. August 2021 in das Handelsregister der ERLUS AG beim Amtsgericht Landshut (HRB 401) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG in das Eigentum der Girnghuber GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ERLUS AG von der Girnghuber GmbH

eine Barabfindung von EUR 96,99
je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ERLUS AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Girnghuber GmbH hat die Baader Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim mit der wertpapiertechnischen Abwicklung der Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin beauftragt.

Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto bei dem jeweiligen depotführenden Institut. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die inländischen ausgeschiedenen Aktionäre der ERLUS AG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der ERLUS AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Girnghuber GmbH übergegangen sind. 

Marklkofen, im August 2021

Girnghuber GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. August 2021

___________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: LG Frankfurt am Main hebt Barabfindung auf EUR 10,23 an (+ 5,25 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. August 2021 die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html

Die Antragsgegnerin hatte die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre von ursprünglich vorgeschlagenen EUR 9,36 kurz vor der Hauptversammlung auf EUR 9,72 je Aktie erhöht. Im Verhältnis zu diesem erhöhten Betrag ergibt sich eine Anhebung um 5,25 %.

Trotz der substantiellen Erhöhung hat das Landgericht den Antragstellern keine Kostenerstattung zugesprochen.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf

HELLA GmbH & Co. KGaA: HELLA und Faurecia vereinbaren Zusammenschluss: Partnerschaft eröffnet zusätzliches Wachstumspotenzial

Corporate News

- Faurecia übernimmt das 60 Prozent-Aktienpaket der Poolaktionäre von HELLA und kündigt Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren HELLA Aktien zum Angebotspreis von EUR 60 an

- Durch Zusammenschluss entsteht der siebtgrößte Autozulieferer weltweit und ein globaler Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern

- HELLA Bereiche können weiterhin signifikant in Forschung und Entwicklung investieren und mit einer hohen operativen Verantwortung agieren

- Geschäftsführung, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat von HELLA begrüßen Transaktion


Lippstadt, 14. August 2021. Der Licht- und Elektronikspezialist HELLA und der französische Automobilzulieferer Faurecia haben heute eine Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen unterzeichnet. In dem Zuge übernimmt Faurecia das 60 Prozent-Aktienpaket der HELLA Poolaktionäre. Zudem hat Faurecia ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren HELLA Aktien zum Angebotspreis von 60 Euro angekündigt (Bruttoangebotspreis von EUR 60,96 inklusive der erwarteten Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie). Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird für Anfang 2022 erwartet. Über eine Rückbeteiligung in Höhe von bis zu neun Prozent werden die derzeitigen Poolaktionäre von HELLA an der börsennotierten Obergesellschaft beteiligt bleiben und HELLA somit auch in Zukunft eng begleiten. Vor dem Hintergrund soll auch ein Pool-Vertreter dem Verwaltungsrat von Faurecia beitreten.

HELLA und Faurecia werden durch Zusammenschluss ihrer Aktivitäten zum siebtgrößten Automobilzulieferer weltweit aufsteigen. Hierdurch eröffnet sich signifikantes Potenzial für weiteres profitables Wachstum. Bereits heute zählen beide Unternehmen zu den globalen Marktführern in ihren jeweiligen Bereichen. Durch Bündelung ihrer spezifischen Stärken wollen HELLA und Faurecia ihre Marktposition insbesondere in zentralen Wachstumsfeldern wie Elektromobilität, autonomes Fahren und Fahrzeuginnenraumgestaltung weiter ausbauen und ihre Position gegenüber Kunden sowie in den Regionen zusätzlich stärken.

"Faurecia und HELLA passen sehr gut zusammen. Das gilt insbesondere mit Blick auf Produktspektrum und Marktabdeckung. Zudem legen beide Partner hohen Wert auf konsequente Kundenorientierung, operative Exzellenz und Technologieführerschaft", sagt Dr. Rolf Breidenbach, Vorsitzender der HELLA Geschäftsführung. "Von daher ist es naheliegend, dass wir unsere Kräfte bündeln, um die Zukunft der Mobilität in vorderster Reihe gemeinsam voranzutreiben. Mit Faurecia an unserer Seite werden wir diesbezüglich noch mehr Möglichkeiten haben als bisher."

"Wir nehmen als Familiengesellschafter unsere unternehmerische Verantwortung für Hella wahr, indem wir frühzeitig vor Auslaufen unseres Familienpoolvertrags das Unternehmen HELLA in neue Hände geben und damit seine strategische Positionierung weiter verbessern - zum Wohl von HELLA und ihrer 36.000 Mitarbeiter. Gleichzeitig wird die Familie als Anteilseigner bei Faurecia die Entwicklung dieses führenden europäischen Unternehmens weiter begleiten", sagt Dr. Jürgen Behrend, Leiter des Pools der Familiengesellschafter. "Mit Faurecia als neuem Mehrheitseigner wird HELLA ihre Stärken noch effektiver ausspielen können. Die Kompetenzen beider Unternehmen ergänzen sich hervorragend. Wir haben langjährige Zusagen für die Standorte und Investitionen in die Zukunftsfelder sichergestellt. HELLA hat damit die idealen Voraussetzungen, weiterhin langfristig erfolgreich zu sein."

"Dieser Zusammenschluss ist eine einzigartige Gelegenheit, einen weltweit führenden Anbieter für Automobiltechnologien zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass Faurecia und HELLA hervorragend zueinander passen, da wir eine gemeinsame Vision, Werte und Kultur haben", sagt Faurecia-CEO Patrick Koller. "Unsere beiden hoch-qualifizierten Teams arbeiten seit Ende 2018 eng zusammen und haben Ihre Kooperationsfähigkeit unter Beweis gestellt. Gemeinsam werden wir den entscheidenden Vorsprung haben, um von den strategischen Treibern zu profitieren, die die Automobilindustrie verändern. Durch die Kombination unserer Produktportfolios und unserer Marktposition werden wir unser profitables Wachstum durch Innovation, ein größeres Elektronik und Softwareangebot und erweiterte Umsetzungskraft beschleunigen. Unser Finanzprofil wird weiterhin solide bleiben, wir werden einen Fokus auf eine nachhaltige Cash-Generierung und den Abbau der Verschuldung des Unternehmens legen. . Insofern bin ich zuversichtlich, dass die Übernahme einen nachhaltigen Wert für die Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre von Faurecia als auch von HELLA schaffen wird."

Durch Zusammenschluss entsteht der siebtgrößte Autozulieferer weltweit und ein globaler Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern

Durch Zusammenschluss von HELLA und Faurecia entsteht ein globaler Technologieführer, der sowohl ein breites Kundenspektrum als auch wesentliche automobile Zukunftsfelder abdeckt. Beispielsweise eröffnen sich für die HELLA Geschäftsbereiche durch den guten Marktzugang von Faurecia in China und Japan sowie zu US-amerikanischen Automobilherstellern zusätzliche Wachstumspotenziale. Weitere Potenziale liegen vor allem in den Bereichen emissionsfreie Mobilität, Fahrassistenzsysteme und Automatisiertes Fahren, Fahrzeuginnenraum der Zukunft sowie Lifecycle Value Management (inklusive Aftermarket und Special Applications). Gerade in diesen Feldern verfügen beide Unternehmen über komplementäre Geschäftsaktivitäten, die zusammen ein leistungsstarkes Portfolio mit breitem Marktzugang bieten.

So entsteht im Zuge der Transaktion beispielsweise ein globaler Anbieter für Elektromobilität mit einem umfassenden Leistungsspektrum. HELLA bringt hierfür das leistungsstarke Portfolio in den Bereichen Batterie- und Lenkungselektronik, Sensorik sowie Aktuatorik ein, während Faurecia anspruchsvolle Wasserstoff-Lösungen und Speichersysteme beisteuert. Auch im Hinblick auf Lösungen für Fahrerassistenzsysteme und Autonomes Fahren wird durch den Zusammenschluss ein globaler Technologieführer mit breitem Produkt- und Systemangebot hervorgehen. Hierfür bringt Faurecia unter anderen die Kompetenzen seines Tochterunternehmens Faurecia Clarion Electronics ein.

Basierend auf der bereits seit 2018 bestehenden engen Entwicklungspartnerschaft beider Unternehmen bezüglich innovativer Lichtlösungen für den Fahrzeuginnenraum sollen diese Aktivitäten durch Einbringen der Kompetenzen von Faurecia bei Sitzen und Innenausstattung sowie der HELLA Expertise in den Bereichen Innenbeleuchtung, Sensorik und Elektronik für Fahrzeugzugangssysteme weiter forciert werden. Weitere Vorteile ergeben sich durch Kombination der Aftermarket Aktivitäten von HELLA sowie des Geschäfts mit Herstellern von Spezialfahrzeugen mit den Lifecycle Value Management Aktivitäten von Faurecia.

HELLA Bereiche können weiterhin signifikant in Forschung und Entwicklung investieren und mit einer hohen operativen Verantwortung agieren

Um das Potenzial beider Partner bestmöglich auszuschöpfen, sollen die HELLA Bereiche bei hoher operativer Verantwortung in die Faurecia-Gruppe integriert werden. Zugleich sieht die Zusammenschlussvereinbarung beider Unternehmen die Fortsetzung der Mehrsäulen-Strategie von HELLA und konsequente Investitionen in die Entwicklung automobiler Zukunftstechnologien zur Sicherung der Position als Technologie- und Marktführerschaft vor. Ebenso wird das etablierte Kooperationsnetzwerk von HELLA bestehend aus zahlreichen Gemeinschaftsunternehmen sowie strategischen Partnerschaften weiter gestärkt. Paritätisch besetzte Gremien werden die Umsetzung überwachen und die Einhaltung der Zusammenschlussvereinbarung sicherstellen.

Zudem beinhaltet die Vereinbarung weitreichende Zusagen an HELLA Beschäftigte. So werden alle Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bestehen bleiben. Es soll auch zu keinen Änderungen der Betriebsverfassungsstruktur kommen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat soll ebenso beibehalten werden. Gemäß der Einigung beider Unternehmen wird auch der Sitz von HELLA in Lippstadt ein zentraler Standort in der gemeinsamen Gruppe bleiben.

"Die getroffenen Vereinbarungen mit Faurecia sind Ausdruck dafür, dass es zwischen beiden Partnern eine große Übereinstimmung gibt, was generelle Zielvorstellungen und grundsätzliche Unternehmenswerte angeht. Aus meiner Sicht sind das wichtige Voraussetzungen, um den Erfolgskurs weiter fortsetzen", sagt HELLA CEO Dr. Rolf Breidenbach. "Von daher blicke ich der Partnerschaft mit Faurecia positiv entgegen. Gemeinsam werden wir noch mehr Mehrwert für unsere Stakeholder generieren können."

Geschäftsführung, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat von HELLA begrüßen die Transaktion

Im Zuge der Übernahme des von den HELLA Poolaktionären gehaltenen Aktienpakets in Höhe von 60 Prozent der HELLA Aktien und der Zusammenschlussvereinbarung hat Faurecia ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren Aktien im Streubesitz angekündigt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 60 Euro je HELLA Aktie. Der Bruttoangebotspreis wird sich auf EUR 60,96 je HELLA-Aktie belaufen; dies entspricht dem mit den Poolaktionären vereinbarten Anteilskaufpreis und einem Gesamtwert sämtlicher HELLA-Aktien von rund EUR 6,8 Mrd. Dies entspricht einer Prämie von 33 Prozent auf den Schlusskurs der HELLA GmbH & Co. KGaA vom 26. April 2021 und von 24 Prozent auf Basis des gewichteten Durchschnittskurses der HELLA Aktie der letzten drei Monate bis zum 26. April 2021.

Vorbehaltlich der Prüfung der von Faurecia noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, heißen die Geschäftsführung, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat von HELLA den Zusammenschluss willkommen und unterstützen das Übernahmeangebot.

Die Angebotsunterlage wird von Faurecia gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte September veröffentlicht. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG dazu abgeben. Aus heutiger Sicht gehen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA davon aus, dass die Gremien den Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen werden.

Für das Übernahmeangebot ist keine Mindestannahmequote vorgesehen. Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet zugänglich gemacht. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Angebots veröffentlicht.

HELLA wird am 16. August 2021 um 9:30 Uhr (MESZ) einen erläuternden Investoren-Call in englischer Sprache durchführen.

Für die HELLA Geschäftsführung agiert Perella Weinberg Partners als Finanzberater, Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater sowie die Brunswick Group als Kommunikationsberater.

Hinweis: Diesen Text sowie passendes Bildmaterial finden Sie auch in unserer Pressedatenbank unter: www.hella.de/presse

HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt: HELLA ist ein börsennotiertes, global aufgestelltes Familienunternehmen mit über 125 Standorten in rund 35 Ländern. Mit einem vorläufigen währungs- und portfoliobereinigten Umsatz von 6,5 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2020/2021 sowie über 36.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählt HELLA zu den weltweit führenden Automobilzulieferern. Spezialisiert auf innovative Lichtsysteme und Fahrzeugelektronik ist HELLA seit mehr als hundert Jahren ein wichtiger Partner der Automobilindustrie sowie des Aftermarket. Darüber hinaus entwickelt, fertigt und vertreibt HELLA im Segment Special Applications Licht- und Elektronikprodukte für Spezialfahrzeuge.

Faurecia: Faurecia wurde 1997 gegründet und hat sich zu einem bedeutenden Player in der globalen Automobilindustrie entwickelt. Mit 266 Industriestandorten, 39 Forschungs- und Entwicklungszentren und 114.000 Mitarbeitern in 35 Ländern ist Faurecia weltweit führend in seinen vier Geschäftsbereichen: Sitze, Innenausstattung, Clarion Electronics und nachhaltige Mobilität. Das starke Technologieangebot der Gruppe bietet Automobilherstellern Lösungen für das Cockpit der Zukunft und eine nachhaltige Mobilität. Im Jahr 2020 verzeichnete die Gruppe einen Gesamtumsatz von 14,7 Milliarden Euro. Faurecia ist an der Euronext Paris notiert und im CAC Next 20 Index vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.faurecia.com

Übernahmeangebot für Aktien der HELLA GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichenÜbernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)
c/o White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 123921

Zielgesellschaft: 
HELLA GmbH & Co. KGaA
Rixbecker Straße 75, 59552 Lippstadt, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6857 
ISIN: DE000A13SX22, WKN A13SX2

Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Faurecia S.E., Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH) ("Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 14. August 2021 entschieden, den Aktionären der HELLA GmbH & Co. KGaA ("Zielgesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A13SX22) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 2,00 je Aktie ("HELLA-Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 60,00 je HELLA-Aktie in bar zu erwerben.

Faurecia S.E. ist eine nach dem Recht von Frankreich gegründete und an der Euronext Paris notierte Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben die Bieterin und die Faurecia S.E. mit der Zielgesellschaft am 14. August 2021 ein Business Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen. Gegenstand des BCA ist das Verständnis der Parteien über die gemeinsame Strategie der zukünftigen Unternehmensgruppe sowie den Ablauf und die Konditionen des Übernahmeangebots. Die Geschäftsführung der Zielgesellschaft wird den Aktionären der Zielgesellschaft die Annahme des Übernahmeangebots empfehlen, sofern die zu erstellende Angebotsunterlage in allen wesentlichen Punkten den im BCA getroffenen Vereinbarungen entspricht.

Darüber hinaus hat die Bieterin mit Aktionären der Zielgesellschaft, die ihre HELLA-Aktien in einer Poolvereinbarung gebündelt haben und zusammen 60% des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft repräsentieren ("Pool-Aktionäre"), einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb dieser Aktien abgeschlossen. Die den Pool-Aktionären zu erbringende Gegenleistung wird in bar und in Aktien der Faurecia S.E. erbracht werden.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den detaillierten Bestimmungen und Bedingungen und sonstigen Informationen zu dem Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende Informationen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet unter www.faurecia-offer.com veröffentlicht.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen behördlichen Freigaben. Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen und/oder zusätzliche Bedingungen vorzusehen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Frankfurt am Main, den 14. August 2021

Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)

HELLA GmbH & Co. KGaA: Unterzeichnung Business Combination Agreement mit Faurecia S.E. nach 60%-Aktienpaketkauf; öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 60,00 je Aktie angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- HELLA-Poolaktionäre und Faurecia S.E. einigen sich auf Verkauf eines 60%-Aktienpakets an Faurecia S.E., vorbehaltlich regulatorischer Freigaben

- HELLA und Faurecia S.E. unterzeichnen Business Combination Agreement

- Faurecia SE kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 60,00 je HELLA-Aktie an (Bruttoangebotspreis von EUR 60,96 inklusive der erwarteten Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie)


Lippstadt, den 14. August 2021. Die HELLA GmbH & Co. KGaA ("HELLA" oder "Gesellschaft") und die Faurecia S.E. ("Faurecia") haben heute eine Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen ("Business Combination Agreement") unterzeichnet. Der Gesellschafterausschuss von HELLA hat dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt.

Die Unterzeichnung des Business Combination Agreement folgt auf den Abschluss eines von den sog. Poolaktionären der Gesellschaft initiierten und mit Unterstützung der Gesellschaft durchgeführten strukturierten Bieterprozesses. In dessen Verlauf haben die Poolaktionäre Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Diese Gespräche mündeten heute in den Abschluss eines Anteilskaufvertrags mit Faurecia. Bei den Poolaktionären handelt es sich um eine Gruppe familiär verbundener Aktionäre, die insgesamt 60% aller HELLA-Aktien einer sog. Poolvereinbarung unterworfen haben ("Poolaktien"). Der Anteilskaufvertrag zwischen den Poolaktionären und Faurecia bezieht sich auf sämtliche Poolaktien.

Das Business Combination Agreement zwischen HELLA und Faurecia enthält unter anderem langlaufende Vereinbarungen in Bezug auf die Unternehmensstrategie, die angemessene Finanzierung, die zukünftige Ausgestaltung der Corporate Governance, die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Fortbestand des Standorts Lippstadt als wesentliches Zentrum mit operativen Führungen, bestimmten Zentralfunktionen und Forschungs- und Entwicklungseinheiten nach dem Erwerb des Aktienpakets durch Faurecia.

In einem nächsten Schritt plant Faurecia die Veröffentlichung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien von HELLA. Abgegeben wir das Angebot durch die Faurecia Participations GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Faurecia. Der Bruttoangebotspreis wird sich auf EUR 60,96 je HELLA-Aktie belaufen; dies entspricht dem mit den Poolaktionären vereinbarten Anteilskaufpreis und einem Gesamtwert sämtlicher HELLA-Aktien von rund EUR 6,8 Mrd. Hiervon wird die nach der für den 30. September 2021 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gezahlte Dividende in Abzug gebracht. Die Geschäftsführung wird der Hauptversammlung voraussichtlich eine Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie vorschlagen. Die Geschäftsführung von HELLA heißt das Übernahmeangebot willkommen und unterstützt es vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss des Business Combination Agreement zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Angebotsunterlage wird von der Faurecia Participations GmbH gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich gegen Mitte bis Ende September veröffentlicht. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG dazu abgeben. Aus heutiger Sicht geht die Gesellschaft davon aus, dass beide Gremien den Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen werden.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter www.faurecia-offer.com zugänglich gemacht. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Angebots veröffentlicht.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt verschiedener regulatorischer Freigaben und wird für Anfang 2022 erwartet.

Sonntag, 15. August 2021

Weiteres Kaufangebot für Aktien der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) zu EUR 7,52

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der BELLEVUE INVESTM. NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: BELLEVUE INVESTM. NA O.N.
WKN: 722078
Art des Angebots: Erwerbsangebot 
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 7,52 EUR je Aktie 
Sonstiges: Der Bieter behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor.    
(...)
______________

Anmerkung der Redaktion:

Die BELLEVUE-Aktien notieren bei Valora deutlich höher, aktuell Geld EUR 10,50, Brief EUR 13,20:
https://veh.de/isin/de0007220782

Samstag, 14. August 2021

Übernahmeangebot für Aktien der zooplus AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Zorro Bidco S.à r.l.
15, Boulevard F.W. Raiffeisen
L-2411 Luxemburg
Luxemburg
Eingetragen im Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés)
von Luxemburg unter B257849.

Zielgesellschaft:
zooplus AG
Sonnenstraße 15
80331 München
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 125080.
ISIN: DE0005111702
WKN: 511170

Die Zorro Bidco S.à r.l. (die "Bieterin") hat am 13. August 2021 entschieden, sämtlichen Aktionären der zooplus AG (die "Gesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005111702; die "zooplus-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 390 je zooplus-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Am heutigen Tag haben die Bieterin und die Gesellschaft eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, welche die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus-Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben und weitere marktübliche Bedingungen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.hf-offer.de veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von zooplus-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von zooplus-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen des US-Übernahmerechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar zooplus-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf zooplus-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen erfolgen, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden und anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich des US Securities Exchange Act von 1934, entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Luxemburg, 13. August 2021

Zorro Bidco S.à r.l.

Freitag, 13. August 2021

Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG: Erhöhung der Barabfindung durch Teil-Vergleich auf EUR 9,20 (+ 20,89 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG, München, mit Beschluss vom 12. August 2021 einen Teil-Vergleich festgestellt. Dieser sieht eine Anhebung der Barabfindung um EUR 1,59 auf EUR 9,20 je ISARIA-Aktie vor.

Die Hauptaktionärin LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, ein zu dem Private-Equity-Investor Lone Star gehörenden Transaktionsvehikel, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je ISARIA-Stückaktie angeboten. Die vereinbarte Anhebung bedeutet damit eine Erhöhung um 20,89 %.

LG München I, Az. 5 HK O 15524/20
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, c/o Bröckers Rechtsanwälte, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

zooplus AG: Strategische Partnerschaft mit Zorro Bidco S.à r.l.; freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die zooplus AG in Höhe von EUR 390 je zooplus Aktie

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 13. August 2021 - Die Zorro Bidco S.à r.l. und die zooplus AG haben heute eine Investorenvereinbarung geschlossen mit der Absicht, eine strategische Partnerschaft einzugehen und die Position der zooplus AG als Europas führende Online-Plattform für Heimtierbedarf weiter auszubauen.

In diesem Zusammenhang wird die Zorro Bidco S.à r.l. (nachfolgend der "Bieter") ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der zooplus AG zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der zooplus AG (ISIN DE0005111702) ("zooplus Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 390 in bar je zooplus Aktie abgeben. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen, dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftlichen Freigaben und weitere marktübliche Bedingungen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der zooplus AG begrüßen das Übernahmeangebot. Vorbehaltlich einer sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage, unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat das Übernahmeangebot und beabsichtigen, dessen Annahme zu empfehlen. Unternehmensprofil:
Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nichtbepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7 % am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf rund 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

zooplus schließt Investorenvereinbarung mit Hellman & Friedman, um langfristige Wachstumspotenziale voll auszuschöpfen

- Hellman & Friedman wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 390 Euro pro Aktie in bar abgeben

- Mit Hellman & Friedman als strategischem und finanziellem Partner gewinnt zooplus zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, größere finanzielle Flexibilität und eine stabile Eigentümerstruktur, um langfristige Wachstumspotenziale im europäischen Heimtiermarkt voll auszuschöpfen

- Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus begrüßen die langfristige strategische Partnerschaft und unterstützen das Angebot

- Aktionäre profitieren von einer Prämie von 50 Prozent auf den 3M VWAP und sofortiger Wertrealisierung

- Hellman & Friedman hat unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für rund 17 Prozent der zooplus-Aktien erhalten, u. a. von Vorstandsmitgliedern und dem langjährigen Investor Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG

- Investorenvereinbarung definiert Eckpunkte der strategischen Partnerschaft, inklusive klarer Zusagen zur Strategie, der paneuropäischen Marktpräsenz sowie zu Management, Mitarbeitern und Geschäftspartnern


München, 13. August 2021. Die zooplus AG, Europas führende Online-Plattform für Heimtierbedarf, und Hellman & Friedman (H&F) haben eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. Die strategische Partnerschaft zielt darauf ab, die Marktführerschaft von zooplus in dem wachsenden und sich schnell wandelnden europäischen Heimtiermarkt auf lange Sicht zu behaupten. Angesichts von steigenden Kundenerwartungen und neuen Wettbewerbern wird H&F die zooplus AG dabei unterstützen, wachstumsorientierte Investitionen in substanzieller Höhe zu tätigen. Die daraus resultierenden kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf die Profitabilität und den Cashflow nimmt H&F in Kauf. Mit H&F als strategischem und finanziellem Partner gewinnt zooplus zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, größere finanzielle Flexibilität und eine stabile Eigentümerstruktur, um ihren Wettbewerbsvorsprung auszubauen und nachhaltiges Wachstum langfristig sicherzustellen. In dem Zusammenhang hat H&F ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle zooplus-Aktien zu einem Angebotspreis von 390 Euro je Aktie in bar angekündigt.

"Der sich fundamental wandelnde europäische Heimtiermarkt bietet große Wachstumspotenziale für die Akteure, die den Online-Wandel erfolgreich gestalten, steigende Kundenerwartungen erfüllen oder gar übertreffen und das für Tierliebhaber relevante Produkt- und Service-Angebot weiter ausbauen. Mit Hellman & Friedman als Partner gewinnen wir zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, finanziellen Spielraum und eine langfristige Sichtweise, um diese Marktopportunität besser und effektiver für uns zu nutzen. Wir sind überzeugt, dass das aktuelle Marktumfeld einen klaren Fokus auf nachhaltiges Wachstum und wertschaffende Investitionen erfordert und dies Vorrang gegenüber kurz- und mittelfristigen Gewinnen haben sollte. Diese Strategie trägt Hellman & Friedman uneingeschränkt mit", so Dr. Cornelius Patt, CEO von zooplus.

"Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung verschiedener strategischer Optionen wie auch der Partnerschaft mit Hellman & Friedman und dem damit einhergehenden Übernahmeangebot sind beide Gremien zu der Auffassung gelangt, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre ist. Daher begrüßen wir die strategische Partnerschaft mit Hellman & Friedman und unterstützen das Angebot. Die Transaktion ist im besten Sinne unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter und schafft sofortigen Wert für unsere Aktionäre", betont Karl-Heinz Holland, Aufsichtsratsvorsitzender von zooplus.

"Wir freuen uns sehr auf die Partnerschaft mit zooplus und die Möglichkeit, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen. Hellman & Friedman bringt die idealen Voraussetzungen mit, um zooplus bei der Umsetzung von Initiativen zu helfen, um dem zunehmend intensiven Wettbewerbsumfeld mit großen E-Commerce-Plattformen und Tierfachhandelsketten zu begegnen, die mit Omnichannel-Strategien Marktanteile im Online-Geschäft anstreben. Unsere strategische Partnerschaft wird das Unternehmen in die Lage versetzen, sein Investitionstempo und die Umsetzung wichtiger, langfristiger Maßnahmen erheblich zu beschleunigen. Dazu gehören ein stärkeres Leistungsangebot für die Kunden, eine überlegene Infrastruktur für Logistik und Auftragsabwicklung, neue Produkt- und Serviceinnovationen und ein erstklassiges Personalmanagement. Das Übernahmeangebot bietet den zooplus-Aktionären außerdem die Möglichkeit, einen erheblichen Teil der erwarteten langfristigen Wertschöpfung sofort und vorab zu realisieren", sagen Stefan Goetz, Partner, und Adrien Motte, Director, bei Hellman & Friedman.

Eckdaten des Angebots

H&F beabsichtigt, den zooplus-Aktionären ein Barangebot in Höhe von 390 Euro je Aktie zu unterbreiten. Das impliziert eine Equity-Bewertung für zooplus von ca. 3 Milliarden Euro (diluted) und entspricht einer Prämie von 50 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der zooplus-Aktie in den vergangenen drei Monaten sowie eine Prämie von 40 Prozent auf den Schlusskurs vom 12. August 2021. Angesichts der starken Kursentwicklung der zooplus-Aktie in den vergangenen zwölf Monaten liegt der Angebotspreis auch 34 Prozent über dem Allzeit-Schlusshochkurs der Aktie.

Somit gibt das Angebot allen zooplus-Aktionären die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich kartellbehördlicher und außenwirtschaftlicher Freigaben. H&F wird das Angebot vollständig mit Eigenkapital finanzieren und hat nicht die Absicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen.

Das Angebot ist das Ergebnis einer sorgfältigen und strukturierten Prüfung strategischer Optionen seitens des Vorstands sowie des Aufsichtsrats von zooplus. Da beide Gremien zu der Auffassung gelangt sind, dass die Transaktion im besten Interesse der Aktionäre und Anspruchsgruppen des Unternehmens ist, begrüßen sie die strategische Partnerschaft sowie das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot. Vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen beide Gremien, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. H&F hat mit diversen Anteilseignern bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen über rund 17 Prozent des Grundkapitals von zooplus geschlossen, unter anderem mit Mitgliedern des Vorstands sowie mit Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, einem langjährigen Investor von zooplus, der auch mit einem Sitz im Aufsichtsrat von zooplus vertreten ist.

Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots hat H&F die Absicht, zooplus zu gegebener Zeit nach dem Vollzug der Übernahme von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von zooplus betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie abseits des Börsenumfelds als einen Vorteil und trägt das von H&F beabsichtigte potenzielle Delisting grundsätzlich mit.

Fundamentaler Wandel auf europäischem Heimtiermarkt birgt langfristige Wachstumspotenziale

Als die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in allen wichtigen europäischen Märkten mit einer großen und treuen Kundenbasis ist zooplus gut positioniert, um von den großen Trends in diesem Markt zu profitieren: einer steigenden Haustierpopulation, der "Humanisierung" von Haustieren, der Premiumisierung des Heimtierbedarfs und der Verlagerung auf das Online-Geschäft - eine Verlagerung, die sich in den kommenden Jahren rasant vollziehen und den E-Commerce auch im Markt für Heimtierbedarf zum Mainstream machen wird. Um zusätzliche Marktanteile zu gewinnen und den Wettbewerbsvorsprung langfristig zu halten, bedarf es allerdings substanzieller Investitionen in die Customer Journey und in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen.

H&F ist ein strategischer und finanzieller Partner, der viele Unternehmen aus den Bereichen Internet & Medien sowie Konsumgüter & Handel erfolgreich auf ihrem nachhaltigen Wachstumskurs begleitet hat. Mit H&F gewinnt zooplus zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, größeren finanziellen Freiraum und eine stabile Eigentümerstruktur und hat damit beste Voraussetzungen, seinen Wettbewerbsvorsprung langfristig auszubauen und nachhaltig Wert zu schaffen - denn H&F hat sich dazu verpflichtet, die dazu erforderlichen Investitionen zu ermöglichen.

Partnerschaft baut auf der Erfolgsgeschichte von zooplus auf Beide Parteien haben eine Investorenvereinbarung mit der klaren Zusage unterzeichnet, langfristigen Wert zum Vorteil von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu schaffen. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, dass die Führung des Unternehmens beim derzeitigen Vorstand von zooplus verbleibt. Der Firmensitz in München sowie alle anderen wesentlichen Standorte sollen ebenfalls erhalten bleiben.

Gegründet im Jahr 1984 ist Hellman & Friedman eines der ältesten und erfahrensten Private-Equity-Unternehmen. Der Investitionsansatz von H&F konzentriert sich auf groß angelegte Kapitalbeteiligungen an hochwertigen Wachstumsunternehmen in entwickelten Märkten, hauptsächlich in den USA und Europa, mit einem Fokus auf wachstumsorientierte Sektoren. H&F hat bereits mehrfach erfolgreiche Partnerschaften mit Unternehmen in den Bereichen Internet & Medien sowie Konsumgüter & Handel geführt, darunter Action, Autoscout24, Axel Springer, DoubleClick, Grocery Outlet, ProSiebenSat.1, Scout24, SimpliSafe und Verisure.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes werden die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von H&F nach Freigabe durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.hf-offer.de.

Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

Goldman Sachs fungiert als Finanzberater und GLNS Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB als Rechtsberater von zooplus. H&F wird von J.P. Morgan als Finanzberater und von Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater unterstützt. Zusätzlich wurde H&F von Goetz Partners beraten.

Live- und Replay-Link zum Investoren- & Analyst-Call: https://www.webcast-eqs.com/cometis20210809.

Unternehmensprofil:

Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nicht-bepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7% am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf etwa 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

Donnerstag, 12. August 2021

Squeeze-out-Beschluss bei der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft kann nach Freigabeentscheidung eingetragen werden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft am 19. Februar 2021 gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NIAG SE (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) konnte bislang aufgrund von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen nicht eingetragen werden, siehe die Bekanntmachung im Bundesanzeiger: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/06/eintragung-des-squeeze-out-beschlusses.html

Wie sich aus einer Veröffentlichung in der Datenbank juris ergibt, war ein diesbezüglich eingereichter Freigabeantrag der Gesellschaft erfolgreich. Das OLG München entschied:

1. Es wird festgestellt, dass die Erhebung der Klagen der Antragsgegner beim Landgericht München I, Az. 5 HK O 3712/21 gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.02.2021 unter dem einzigen Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss mit folgendem Wortlaut:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der N. I. Aktiengesellschaft mit Sitz in M. werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der N... SE mit Sitz in M. (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktien der N. I. Aktiengesellschaft auf die N... SE übertragen.“

der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

2. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Der Squeeze-out-Beschluss dürfte daher zeitnah eingetragen werden.

Klageverfahren: LG München I, Az. 5 HK O 3712/21 
Freigabeverfahren: OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2021, Az. 7 AktG 4/21

Mittwoch, 11. August 2021

Noch bis 15.8. zum günstigen Einführungspreis: Jahrbuch der Unternehmensbewertung 2021

Verlagstext:

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Volkswirtschaften und Kapitalmärkte haben auch die Unternehmensbewertung vor neue und große Herausforderungen gestellt. Die Existenzbedrohung der Geschäftsmodelle ganzer Industrien und unvorhersehbare Veränderungen der Börsenkurse machten die Schätzung von Parametern für die Ermittlung der Kapitalkosten oder von künftigen Überschüssen zu einem noch schwierigeren Unterfangen.

Die Existenzbedrohung der Geschäftsmodelle gesamter Industrien durch die ökonomischen Effekte der Pandemie macht die Projektion und Schätzung künftiger Überschüsse zu einem noch schwierigeren Unterfangen. Die unvorhersehbaren Veränderungen der Börsenkurse werfen schwierige Fragen bei der Schätzung von Parametern (Beta-Faktoren, Marktrisikoprämien) für die Ermittlung der Kapitalkosten auf.

Ein wichtiger Bestandteil des Jahrbuchs der Unternehmensbewertung 2021 sind daher Empfehlungen für das Vorgehen bei einer Unternehmensbewertung unter der eingetretenen Pandemie. Das Werk liefert Ihnen eine einzigartige und umfassende Sammlung relevanter, verlagsübergreifender Fachbeiträge aus 2020.

Dienstag, 10. August 2021

Voltage BidCo GmbH: Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG abzuschließen

Die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group beratene Fonds, hat am 7. August 2021 die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (die "Schaltbau-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie (das "Angebot") nach § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht. Das Angebot wird keine Mindestannahmeschwelle enthalten.

Die Bieterin hat Andienungsvereinbarungen mit gewissen Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet haben, sämtliche von ihnen gehaltene Schaltbau-Aktien sowie Schaltbau-Aktien, die nach Wandlung der von diesen Aktionären gehaltenen Wandelanleihen ausgegeben werden, in das Angebot einzuliefern. Insgesamt beziehen sich diese Andienungsvereinbarungen auf ca. 69 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft auf vollständig verwässerter Basis. Die Bieterin geht insofern sicher davon aus, dass sie nach Vollzug des Angebots über das notwenige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.

Vor diesem Hintergrund gibt die Bieterin hiermit ihre Absicht bekannt, unmittelbar nach Vollzugs des Angebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen und in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat die Gesellschaft am heutigen Tag entsprechend informiert und darum geben, bereits jetzt in Verhandlungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einzutreten.

München, 9. August 2021

Voltage BidCo GmbH

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out,  Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)

  • Aves One AG
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 25. Juni 2021
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021 
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021

  • Schaltbau Holding AG:  Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt

  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021

Gesucht werden noch Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/squeeze-out-bei-der-andritz-fabrics-and.html (Squeeze-out 15 Jahre nach dem HV-Beschluss), und der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft.

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Matth. Hohner AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Stuttgart hatte in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei dem 1857 gegründeten und weltweit bekannten Musikinstrumentenhersteller Matth. Hohner AG mit Beschluss vom 22. Mai 2017 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt, siehe  https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/05/squeeze-out-bei-der-matth-hohner-ag-lg.html. Mehrere Antragsteller hatten gegen diese Entscheidung Beschwerden einlegen. Wie das OLG Stuttgart nunmehr auf Anfrage mitteílte, wurden diese Beschwerden mit Beschluss vom 20. April 2020 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung beendet. Eine in § 14 SpruchG vorgeschriebene Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht erfolgt.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. April 2020, Az. 20 W 12/17
LG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az. 31 O 26/14 KfH Spruch
Zürn ./. HS Investment Group Inc.
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Maser, c/o Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, HS Investment Group Inc., Tortola, British Virgin Islands: Rechtsanwälte Dr. Heiss & Partner, 80801 München

STS Group AG: Adler Pelzer veröffentlicht Angebotsunterlage betr. freiwilliges Übernahmeangebot in Kombination mit einem Delisting-Erwerbsangebot mit einer Angebotsgegenleistung von EUR 7,31 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hallbergmoos/München, 09. August 2021. Die STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68), ein im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierter weltweit tätiger Systemlieferant für die Automotive-Industrie, hat soeben erfahren, dass die Adler Pelzer Holding GmbH die Angebotsunterlage betr. ein freiwilliges Übernahmeangebot in Kombination mit einem Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der STS Group AG gemäß § 34, 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) auf der Internetseite www.adler-pelzer-offer.com veröffentlicht hat. Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot richtet sich an alle Aktionäre der STS Group AG und auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stammaktien der Gesellschaft gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 7,31 je Aktie. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt heute und läuft - vorbehaltlich einer Verlängerung - bis zum 06. September 2021.

Vorstand und Aufsichtsrat der STS Group AG werden die Angebotsunterlage prüfen und zeitnah eine Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG veröffentlichen, voraussichtlich innerhalb der nächsten beiden Wochen.

Montag, 9. August 2021

Angebotsunterlage für Aktien der GxP German Properties AG veröffentlicht

Die Summit RE eight GmbH hat den Aktionären der GxP German Properties AG - wie mit Ad-hoc-Meldung vom 2. August 2021 angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/gxp-german-properties-ag-delisting-der.html - ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 je GxP-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 9. August 2021 bis zum 10. September 2021.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft (Verschmelzung auf die danach in Renk Aktiengesellschaft umfimierte Rebecca BidCo AG) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 2459/21 verbunden. 

Die neue Renk Aktiengesellschaft ist zwischenzeitlich rechtsformwechselnd in die RENK GmbH umgewandelt worden. 

Für Nachbesserungsrechte zu diesem Verfahren wurde bereits ein Kaufangebot zu EUR 1,50 veröffentlicht: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/kaufangebot-fur-renk.html

LG München I, Az. 5 HK O 2459/21
Arendts, C. ./. RENK GmbH
75 Antragsteller

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zur Verschmelzung der ABIT Aktiengesellschaft auf die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

Lowell Financial Services GmbH
Essen

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchGder Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der ABIT Aktiengesellschaft und der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

Die ABIT Aktiengesellschaft, Meerbusch, wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung der ABIT Aktiengesellschaft vom 21. Juni 2005 und der Hauptversammlung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Essen, vom 22. Juni 2005 auf die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 16. August 2006 durch Eintragung im Handelsregister der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft wirksam.

Ehemalige Aktionäre der ABIT Aktiengesellschaft leiteten nachfolgend ein Spruchverfahren ein und begehrten die Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung. Das Landgericht Düsseldorf erhöhte mit Beschluss vom 13. Februar 2020 (Az. 31 O 80/06 [AktE]) die angemessene Barabfindung auf EUR 16,13 je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG-Aktien im Umtausch gewährter Aktie der GFKL Financial Services AG und wies die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlung zurück. Gegen den Beschluss legte die Antragstellerin zu 18. Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/20 [AktE]) über die Beschwerde entschieden.

Die Geschäftsführung der Lowell Financial Services GmbH (ehemals in der Rechtsform einer AG firmierend unter GFKL Financial Services Aktiengesellschaft) gibt die rechtskräftige Entscheidung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG (ohne Gründe) wie folgt bekannt:

„31 O 80/06 [AktE]

Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Spruchverfahren
betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen
der ABIT Aktiengesellschaft
und
der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

an dem beteiligt sind:

1. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.,    (...)
- 29. (...)
Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigte (...)

30. GFKL Financial Services GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer James Cornell, Marc Schillinger und Anke Blietz, Am Europa Center 1 b, 45145 Essen,
Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg (Bonn), Fritz-Schäffer-Straße 1,53113 Bonn.

hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 13.02.2020 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Kintzen, den Handelsrichter Dr.-Ing. Brockmeier und den Handelsrichter Dr. Schilling, beschlossen:

1. Die angemessene Barabfindung wird auf 16,13 € je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG Aktien im Umtausch gewährter Aktien der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft festgesetzt.

2. Die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen werden zurückgewiesen.

3. Die Beteiligte zu 30. trägt die Gerichtskosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1–29 sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens.“

Zudem gibt die Geschäftsführung der Lowell Financial Services GmbH den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/20 [AktE] (nur Tenor) wie folgt bekannt: 

„Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 18) vom 26.05.2020 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13.02.2020 – 31 O 80/06 (AktE) – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Beschlusses hinsichtlich der Barabfindung zur Klarstellung dahingehend neu gefasst wird, dass die angemessene Barabfindung auf 16,13 EUR je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG-Aktien im Umtausch gewährter Aktie der GFKL Financial Services AG festgesetzt wird.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung der gemeinsamen Vertreter trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 EUR festgesetzt.“

Abwicklungshinweise

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der ABIT AG bekannt gegeben:

Mit der Zahlung des Erhöhungsbetrages zzgl. Zinsen („Nachbesserung“) wird als zentrale Abwicklungsstelle die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, beauftragt.

Die im Hinblick auf den durch den Beschluss des OLG Düsseldorf festgesetzten Erhöhungsbetrag nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut eine Kontoverbindung unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der jeweiligen Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut. Diejenigen nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis drei Monate nach dieser Bekanntmachung keine entsprechende Gutschrift der jeweiligen Nachbesserung erhalten, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde. Die genaue Abstimmung über die Anforderung und die spätere Auszahlung der Nachbesserungsbeträge findet dann zwischen der ggf. neuen und der alten Depotbank statt. Nachbesserungsansprüche können nur von der Depotbank bei der Abwicklungsstelle abgefordert werden, über die die Barabfindung ausgezahlt wurde.

Alle Zahlungen sollen für die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der ABIT AG, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt wurden, von den Depotbanken kosten-, spesen- und provisionsfrei abgewickelt werden. Kosten, Provisionen und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen nachzahlungsberechtigten Aktionär der ABIT AG selbst zu tragen. Nachbesserungsberechtigten Aktionären der ABIT AG wird empfohlen, wegen der persönlichen steuerlichen Behandlung des Erhöhungsbetrags auf die Barabfindung ihren jeweiligen steuerlichen Berater zu konsultieren. Bei eventuellen Rückfragen werden die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der ABIT AG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. 

Essen, im August 2021

Lowell Financial Services GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. August 2021