Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Freitag, 26. Februar 2021
Appraisal Litigation in Germany: A Remedy Against Unfair Valuations - or Their Cause?
https://www.law.ox.ac.uk/business-law-blog/blog/2021/02/appraisal-litigation-germany-remedy-against-unfair-valuations-or
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung am 23. Februar 2021 und Bekanntmachung am 24. Februar 2021
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Donnerstag, 25. Februar 2021
Übernahmeangebot/Delisting-Angebot für Aktien der DEAG Deutsche Entertainment AG: Angebotsunterlage veröffentlicht
Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/deag_deutsche_entertainment_ag.html?nn=7845970
Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der AMIRA Verwaltungs AG
Die AMIRA Verwaltungs AG hat am 15. Dezember 2020 bekannt gemacht, dass die Blitz 11-263 SE am 14. Dezember ihr Übertragungsverlangen konkretisiert hat. Dabei wurde die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AMIRA Verwaltungs AG auf die Blitz 11-263 SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 1.632,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AMIRA Verwaltungs AG festgelegt.
Die Blitz 11-263 SE hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass ganz überwiegend aufgrund der gestiegenen Aktienkurse, der von der AMIRA Verwaltungs AG gehaltenen Wertpapiere seit dem 14. Dezember 2020 eine Aktualisierung der Bewertung der AMIRA Verwaltungs AG erforderlich war und vorgenommen wurde. Aus diesem Grund hat die Blitz SE der AMIRA Verwaltungs AG mitgeteilt, die Barabfindung von EUR 1.632,00 auf EUR 1.710,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AMIRA Verwaltungs AG zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat der AMIRA Verwaltungs AG haben aufgrund dieser neuen Tatsache beschlossen, ihren Beschlussvorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung der AMIRA Verwaltungs AG am 24. Februar 2021 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Blitz 11-263 SE entsprechend anzupassen.
Die AMIRA Verwaltungs AG wird eine Aktualisierung des Übertragungsberichts der Hauptaktionärin einschließlich des aktualisierten Beschlussvorschlags auf der Internetseite der AMIRA Verwaltungs AG unter www.amira-ag.de unter "Investor Relations/Hauptversammlung" bereitstellen.
München, 24. Februar 2021
AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mittwoch, 24. Februar 2021
Axel Springer SE: Squeeze-Out vollzogen
Squeeze-Out mit heutiger Eintragung ins Handelsregister vollzogen / Eigentum an den Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen
Der von der Hauptversammlung am 26. November 2020 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-Out) ist mit der heute erfolgten Eintragung ins Handelsregister wirksam geworden. Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind auf die Hauptaktionärin Traviata B.V., eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden, übergegangen. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von EUR 60,24 pro Aktie von der Traviata B.V. Die Einzelheiten hierzu werden von der Traviata B.V. in den nächsten Tagen bekannt gemacht.
Zukünftig werden die Traviata B.V. mit rund 48,5 Prozent sowie Friede Springer und Mathias Döpfner jeweils mit rund 22 Prozent als Großaktionäre an der Axel Springer SE beteiligt sein.
Mit dem Squeeze-Out endet auch der Handel der Axel Springer-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörse Hamburg.
Squeeze-out bei der Axel Springer SE eingetragen
23.02.2021
HRB 154517 B: Axel Springer SE, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 26.11.2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Traviata B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nr. 74999869), gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.
IVA-News: Börsenrückzug der Autobank
Mit diesem Beschluss ist ein Listing der Autobank-Aktien an den Börsen von Wien (Dritter Markt) und München (m:access) nicht mehr sinnvoll. Daher endet das Listing an der Wiener Börse mit 26. Februar 2021, das Listing an der Börse München wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
IVA-News: Starwood-Offert für CA Immo
Das Angebot ist für den IVA weiterhin nicht überzeugend. Es liegt deutlich unter dem zuletzt berichteten Branchensubstanzwert von 38,36 EUR je Aktie (EPRA NAV), der in der Vergangenheit immer Benchmark für Übernahmen im Immobiliensektor war. Darüber hinaus liegt der aktuell kommunizierte „FFO1“ (Funds From Operations, Kennzahl der operativen Ertragskraft) über der Prognose, hinzu kommt ein starkes 4. Quartal 2020 im Bewertungsergebnis. Die durchschnittliche Dividendenrendite der letzten drei Jahre beträgt 3,36 %, mit weiter attraktiven Dividenden kann gerechnet werden. Eine Nachbesserung des Angebots durch Starwood ist nicht ausgeschlossen.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat die zum Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG, München, eingereichten Spruchanträge zum führenden Aktenzeichen 5 HK O 15524/20 verbunden.
Die Hauptaktionärin LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, ein zu Lone Star gehörenden Transaktionsvehikel, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je ISARIA-Stückaktie angeboten.
LG München I, Az. 5 HK O 15524/20
Dienstag, 23. Februar 2021
Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der ZEAG Energie AG
Als Aktionär der ZEAG ENERGIE AG macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Gemeinsamer Vertreter bestellt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat das Landgericht Itzehoe mit Beschluss vom 18. Februar 2021 die eingegangenen Spruchanträge zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selber antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau bestellt.
LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Verhandlungstermin vom 11. März 2021 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund den für den 11. März 2021 anberaumten Termin pandemiebedingt aufgehoben. Als neuer Termin ist voraussichtlich der 10. Juni 2021 vorgesehen.LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
OSRAM Licht AG: Osram dank effizientem Management gut für die Zukunft gerüstet
- Positive Geschäftsentwicklung für das Jahr 2021 in Sicht
- Neue Mitglieder verstärken Osram-Aufsichtsrat
- Unternehmen gleicht Fiskaljahr an Kalenderjahr an
Osram stellt neuerdings die Weichen, um unangefochtener Weltmarktführer für Photonik- und Sensorlösungen im Verbund mit ams zu werden. Die letzten Monate haben bewiesen, dass die jahrelang verfolgte Strategie von Osram genau richtig ist. "Das vergangene Geschäftsjahr hat gezeigt, dass wir trotz erschwerter Bedingungen durch die Corona-Krise auf die richtigen Produkte und Lösungen gesetzt haben. Das zeigt sich an den hervorragenden Ergebnissen im ersten Quartal", so Olaf Berlien, Vorstandvorsitzender der OSRAM Licht AG. "Die Rekord-Marge unseres Halbleitergeschäfts bestätigt, dass der Produktionsausbau ein wichtiger Zukunftsschritt war."
In der heutigen Hauptversammlung stimmen die Aktionäre über die Bestellung von Christin Eisenschmid (Intel Deutschland) und Ulrich Huewels (ams AG) in den Aufsichtsrat ab. Zudem stehen die Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalenderjahr ab 2022 und die Zustimmung der Aktionäre zu den Vergütungssystemen für Vorstand und Aufsichtsrat auf der Tagesordnung.
Das Osram-Management hat auf die weltweite Corona-Pandemie mit früh eingeleiteten und effizienten Krisenmaßnahmen reagiert. Damit erreichte das Unternehmen sehr gute Ergebnisse im ersten Quartal. Daher hob das Management Ende Januar die Jahresprognose an. "Osram geht als kerngesundes Unternehmen in die gemeinsame Zukunft mit ams. Für seine Aktionäre war, ist und bleibt Osram ein großer Erfolg", sagt Kathrin Dahnke, Finanzvorstand der OSRAM Licht AG.
"Ich danke Olaf Berlien für sein unermüdliches Engagement bei der Neuausrichtung von Osram", erklärt Thomas Stockmeier, Aufsichtsratschef von Osram. "Damit hat er zusammen mit meinem Amtsvorgänger Peter Bauer die Ausgangsbasis für ein erfolgreiches Unternehmen im Zusammenschluss mit ams gelegt." Vorstandsvorsitzender Olaf Berlien verlässt zum 28. Februar im besten Einvernehmen die Osram-Spitze. Ihm folgt Ingo Bank, der die CEO-Rolle bei Osram zusätzlich zu seiner Aufgabe als Finanzvorstand der ams AG wahrnehmen wird.
Osram richtet die Hauptversammlung am 23. Februar 2021 virtuell aus. Die Themenschwerpunkte der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting
ams AG: Eintragung und Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit OSRAM Licht AG kann kurzfristig erfolgen
Montag, 22. Februar 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, erfolgreiches Freigabeverfahren
- BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020 und Bekanntnmachung am 24. November 2020, Fristende: 24. Februar 2021
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
TLG IMMOBILIEN AG: TLG IMMOBILIEN AG plant öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft
- Erwerb von bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 24,25 bis EUR 26,00 je Aktie
- Annahmefrist läuft voraussichtlich vom 20. Februar 2021 bis zum 20. März 2021
- TLG wird nach Ablauf der Annahmefrist die zu erwerbende Aktienzahl festlegen und den endgültigen Kaufpreis veröffentlichen
Berlin, 17. Februar 2021 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG" oder die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 beschlossen, bis zu 5,85 Millionen Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß Gesamtstimmrechtsmitteilung vom 29. Januar 2021) im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 24,25 bis EUR 26,00 je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zurück zu erwerben.
Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich am 19. Februar 2021 auf der Internetseite der TLG (https://www.tlg.de) im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden. TLG-Aktionäre haben, vorbehaltlich einer Verlängerung, die Möglichkeit, das Aktienrückkaufangebot während der Annahmefrist, die bei der voraussichtlichen Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 19. Februar 2021 vom 20. Februar 2021 bis zum 20. März 2021 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzunehmen.
Der Grund für das öffentliche Rückkaufangebot ist es, von dem erheblichen Abschlag des Aktienkurses auf den zugrunde liegenden Net Asset Value und der aktuellen operativen Performance der TLG zu profitieren.
TLG-Aktionäre können das Angebot für alle oder einen Teil ihrer TLG-Aktien entweder durch Bestimmung eines Kaufpreises innerhalb der Kaufpreisspanne oder ohne Bestimmung eines Kaufpreises annehmen, wobei sie sich in letzterem Fall verpflichten, für diese TLG-Aktien das Angebot zum endgültigen Kaufpreis anzunehmen, wie er von der Gesellschaft nach Ablauf der Annahmefrist festgesetzt wird. Der endgültige Kaufpreis wird für alle zu erwerbenden TLG-Aktien dem höchsten Preis entsprechen, der vor dem Hintergrund der erhaltenen Annahmeerklärungen entrichtet werden muss, um die von der TLG festgesetzte Aktienzahl zu erwerben. Wenn TLG-Aktionäre eine Anzahl an TLG-Aktien in Höhe von 2,00 % oder weniger des Grundkapitals andienen, entspricht der endgültige Kaufpreis dem höchsten von einem TLG-Aktionär bestimmten Preis.
Wenn das Aktienrückkaufprogramm überzeichnet ist, werden relevante Annahmeerklärungen verhältnismäßig behandelt. Eine Überzeichnung liegt vor, wenn die Gesamtzahl an Annahmeerklärungen für TLG-Aktien ohne bestimmten Kaufpreis bzw. zu einem Kaufpreis, der dem endgültigen Kaufpreis entspricht oder diesen unterschreitet, die von der Gesellschaft festgelegte Anzahl an zu erwerbenden TLG-Aktien übersteigt. Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger werden bevorzugt berücksichtigt.
TLG wird den endgültigen Kaufpreis und die endgültige Aktienzahl nach Ablauf der Annahmefrist im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft voraussichtlich am 24. März 2021 bekanntgegeben. Alle Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://www.tlg.de im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" zur Verfügung.
Weitere "Dutch Auction Tender Offer" für Aktien der TLG IMMOBILIEN AG
Als Aktionär der TLG IMMOBILIEN AG macht die TLG IMMOBILIEN AG Ihnen ein Rückkaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben: So gilt dieses Angebot nicht in den USA und auch in anderen Ländern kann es nationale Restriktionen geben. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.
Samstag, 20. Februar 2021
Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Die Nymphenburg Immobilien AG hat am 15. Dezember 2020 bekannt gemacht, dass die NIAG SE am 14. Dezember ihr Übertragungsverlangen konkretisiert hat. Dabei wurde die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG auf die NIAG SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 813,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft festgelegt.
Die NIAG SE hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass im wesentlichen aufgrund der gestiegenen Aktienkurse der von der Nymphenburg Immobilien AG gehaltenen Wertpapiere seit dem 14. Dezember 2020 eine Aktualisierung der Bewertung der Nymphenburg Immobilien AG erforderlich war und vorgenommen wurde. Aus diesem Grund hat die NIAG SE der Nymphenburg Immobilien AG mitgeteilt, die Barabfindung von EUR 813,00 auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat der Nymphenburg Immobilien AG haben aufgrund dieser neuen Tatsachen heute beschlossen, ihren Beschlussvorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Februar 2021 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NIAG SE entsprechend anzupassen.
Die Nymphenburg Immobilien AG wird eine Aktualisierung des Übertragungsberichts der Hauptaktionärin einschließlich des aktualisierten Beschlussvorschlags auf der Internetseite der Nymphenburg Immobilien AG unter www.nymphenburg-immobilien-ag.de unter "Investor Relations/Hauptversammlung" bereitstellen.
München, 19. Februar 2021
Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Freitag, 19. Februar 2021
Tele Columbus AG: Übernahmeangebot: Tele Columbus bestätigt Kontrollwechselverzicht zur Erfüllung einer Vollzugsbedingung
- Tele Columbus hat gegenüber der Kublai GmbH den Kontrollwechselverzicht bestätigt, der als Bedingung des Übernahmeangebots, das am 1. Februar 2021 von der Kublai GmbH veröffentlicht wurde, erforderlich ist
- Eine der Vollzugsbedingungen für das öffentliche Übernahmeangebot durch die Kublai GmbH ist damit erfüllt
- Die ursprüngliche Annahmefrist des Übernahmeangebots hat am 1. Februar begonnen und läuft bis zum 15. März 2021
- Für den Fall des Erfolgs des Übernahmeangebots ist ein Bezugsrechtsangebot in Höhe von € 475 Millionen in Q2 2021 geplant. Dieses ist vollständig durch die Kublai GmbH garantiert
- Ein erfolgreiches Übernahmeangebot erfordert eine Annahmequote von 50% und einer Aktie
Berlin, 16. Februar 2021. Heute hat der Vorstand der Tele Columbus AG (ISIN: DE000TCAG172, WKN: TCAG17) in einem Schreiben an die Kublai GmbH bestätigt, dass die folgenden Voraussetzungen für den Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Kublai GmbH, das am 1. Februar 2021 veröffentlicht wurde, erfüllt sind:
1. Tele Columbus AG hat einen Änderungsvertrag zu den Anleihebedingungen der 2018 ausgegebenen Anleihe abgeschlossen, um den Erwerb von Aktien an Tele Columbus durch Kublai GmbH zu ermöglichen, ohne einen Kontrollwechsel ("change of control") gemäß den Anleihebedingungen auszulösen;
2. Soweit Kreditgeber unter den Kreditverträgen der Tele Columbus AG infolge eines Kontrollwechsels zur Kündigung ihrer Kreditzusagen berechtigt sind, hat sich Tele Columbus ausreichende Mittel gesichert, um die betreffenden Kreditgeber zurückzuzahlen bzw. deren betreffende Kreditzusagen zu dem entsprechenden Zeitpunkt ersetzen zu können;
3. Es ist kein Kündigungsgrund oder Zahlungsverzug ("event of default or default") unter den Kreditverträgen der Tele Columbus AG eingetreten und ein solcher dauert zum Zeitpunkt dieser Bestätigung des Kontrollwechselverzichts nicht an; und
4. Alle Verpflichtungen und Bedingungen, die mit den Kreditgebern unter den Kreditverträgen der Tele Columbus AG im Rahmen der Verzichtserklärungen vom 16. Februar 2021 bezüglich des Kündigungsrechts bei Eintritt eines Kontrollwechsels vereinbart wurden, können zu dem jeweils maßgeblichen Zeitpunkt erfüllt werden.
Diese Veröffentlichung erfüllt zusammen mit der an die Kublai GmbH ausgestellten Bestätigung eine der Bedingungen des Übernahmeangebots der Kublai GmbH. Es existieren weitere Bedingungen, unter anderem eine Annahmequote von 50% und einer Aktie während der ursprünglichen Annahmefrist und regulatorische Genehmigungen.
Die ursprüngliche Annahmefrist hat am 1. Februar begonnen und endet am 15. März 2021.
Für den Fall des Erfolgs des Übernahmeangebots plant Tele Columbus ein Bezugsrechtsangebot im zweiten Quartal diesen Jahres in einer Höhe von € 475 Millionen, das vollständig von der Kublai GmbH garantiert ist.
Über die Tele Columbus AG
Als einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland versorgt die Tele Columbus AG mit ihrer Marke PΫUR über drei Millionen Haushalte mit Highspeed-Internet einschließlich Telefonanschluss, Mobilfunk und mehr als 250 TV-Programmen auf einer digitalen Entertainment-Plattform, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Tele Columbus Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt das Unternehmen maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Tele Columbus AG, mit Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz, ist seit Januar 2015 am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Renk Aktiengesellschaft
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Februar 2021
Axel Springer SE: Squeeze-out darf vollzogen werden
Gericht erteilt Freigabebeschluss
Das Kammergericht Berlin hat am 18. Februar 2021 entschieden, dass die erhobene Aktionärsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 26. November 2020 zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre einer Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister nicht entgegensteht. Die Axel Springer SE rechnet daher zeitnah mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister. Mit der Eintragung gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Traviata B.V. über, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden. Die Minderheitsaktionäre erhalten von der Traviata B.V. eine Barabfindung in Höhe von EUR 60,24 pro Aktie. Die Einzelheiten dazu werden nach der Eintragung bekannt gemacht.
“Aus unserer Sicht wurden die von der COVID-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten, die Aktionärsrechte massiv einzuschränken, unverhältnismäßig genutzt”, begründete DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler das juristische Vorgehen. Mit der Anfechtungsklage wolle man geklärt wissen, “ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen - und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen”.
Donnerstag, 18. Februar 2021
Siltronic AG: Zusammenschluss von Siltronic und GlobalWafers nimmt erste wichtige Hürden - Mindestannahmeschwelle erreicht und Freigabe durch Bundeskartellamt
München, 15. Februar 2021 - Der Zusammenschluss von Siltronic und GlobalWafers hat erste wichtige Hürden genommen. Die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von GlobalWafers wurde mit 56,92 Prozent erreicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG hatten den Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots zum Preis von 145 Euro je Aktie in bar empfohlen. Siltronic Aktionäre, die das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von GlobalWafers noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien im Rahmen der gesetzlichen weiteren Annahmefrist noch bis zum 1. März 2021 andienen.
Das Bundeskartellamt hatte am 9. Februar 2021 ebenfalls seine Freigabe für den Zusammenschluss gegeben, da es keine Anhaltspunkte dafür gesehen hat, dass der Wettbewerb in der Waferindustrie durch dieses Vorhaben behindert werden könnte. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes stehen Halbleiter-Produzenten nach dem Zusammenschluss ausreichende aktuelle und potentielle Beschaffungsalternativen zur Verfügung.
Beide Unternehmen sind damit ihrem Ziel nähergekommen, einen der weltweit führenden Waferproduzenten zu etablieren, der im globalen Halbleitermarkt der Zukunft erfolgreich agieren kann. Das Produktportfolio beider Unternehmen ergänzt sich in vielen Bereichen und bildet eine starke Basis, um von den langfristigen Wachstumstreibern in der Waferindustrie zu profitieren.
"Unsere gemeinsame Ausgangsbasis ist sehr gut: Ein starkes kombiniertes Produktportfolio, Technologie-Know-How und langjährige Expertise im Leading-Edge-Bereich zweier sich ergänzender Teams sowie eine kompetitive Kostenstruktur. Zusammen werden wir unsere Kunden noch besser bedienen können", so Dr. Christoph von Plotho, CEO der Siltronic AG.
In einer bereits Anfang Dezember 2020 unterzeichneten Zusammenschlussvereinbarung hatten sich beide Unternehmen auf eine Standortgarantie für die deutschen Siltronic-Standorte sowie einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen der Mitarbeiter-/innen an den deutschen Standorten bis Ende 2024 geeinigt. Die Sozialpartnerschaft mit den deutschen Arbeitnehmervertretern sowie die bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bleiben erhalten. Der Standort Burghausen bleibt das Technologie- und F&E-Zentrum von Siltronic. Investitionskapital wird grundsätzlich in angemessenem Umfang sichergestellt, um bestehende Produktionskapazitäten zu erhalten und fortzuentwickeln. Die etablierte Marke Siltronic bleibt auch im kombinierten Unternehmen erhalten.
Aufgrund der verbindlichen Zusagen von GlobalWafers wird Siltronic auch als Mitglied der GlobalWafers-Gruppe als einer der Technologieführer in der globalen Waferindustrie weiter bestehen. Für die Mitarbeiter beider Unternehmen werden sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen.
Vorbehaltlich des Erhalts außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen und Kartellfreigaben erwarten Siltronic und GlobalWafers den Vollzug der Transaktion in der zweiten Jahreshälfte 2021.
Mittwoch, 17. Februar 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- AUDI AG: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 31. Juli 2020, Eintragung am 16. November 2020 und Bekanntmachung am 17. November 2020, Fristende: 17. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020, Fristende: 23. Februar 2021
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021
- Schuler Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2020 (Fristende: 18. Februar 2021)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der InterComponentWare Aktiengesellschaft
Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der InterComponentWare Aktiengesellschaft, Walldorf, vom 10. Dezember 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die XT invest AG, Wels, Österreich, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 2. Februar 2021 in das Handelsregister B der InterComponentWare Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 351761 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der InterComponentWare Aktiengesellschaft in das Eigentum der xt invest AG übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Abfindung.
Der Übertragungsbeschluss sieht vor, dass die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der InterComponentWare Aktiengesellschaft eine von der xt invest AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 41,83 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der InterComponentWare Aktiengesellschaft erhalten.
Die xt invest AG hat der Hauptversammlung der InterComponentWare Aktiengesellschaft einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch Herrn Dr. Lars Franken von der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem von dem Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Diese Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der InterComponentWare Aktiengesellschaft AG erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung der Aktien der InterComponentWare aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der InterComponentWare, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der InterComponentWare Aktiengesellschaft, Walldorf, provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der InterComponentWare Aktiengesellschaft gewährt werden.
Wels, Österreich, im Februar 2021
Dienstag, 16. Februar 2021
BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien
Der Vorstand der Münchner Industrieholding BAVARIA Industries Group AG hat den Rückkauf von eigenen Aktien beschlossen. In der Zeit vom 15.Februar bis 02.März 2021 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. Juni 2018 bis zu 200.000 Stück Aktien von allen BAVARIA Industries Group AG-Aktionären zum Preis von EUR 62,50 verkauft werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 200.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien, was bis zu ca. 3,95% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Sofern im Rahmen dieses Angebots mehr als 200.000 BAVARIA Industries Group-Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe von Ziffer 3.5 teilweise (verhältnismäßig) berücksichtigt.
Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am Montag, den 15.Februar 2021 und endet am Dienstag, den 02.März 2021 um 12:00 (MEZ) (Annahmefrist).
Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.
Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.