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Mittwoch, 6. Januar 2021

Aktionärsvereinigung DSW klagt gegen den Squeeze-out-Beschluss bei der Axel Springer SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie die Aktionärsvereinigung Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) mitteilte, hat sie Klage gegen den Squeeze-out-Beschluss auf der "virtuellen" Hauptversammlung am 26. November 2020 eingereicht. “Aus unserer Sicht wurden die von der COVID-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten, die Aktionärsrechte massiv einzuschränken, unverhältnismäßig genutzt”, begründete DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler das juristische Vorgehen. Mit der Anfechtungsklage wolle man geklärt wissen, “ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen - und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen”. 

Es bleibt abzuwarten, ob bzw. wie lange die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses durch die Klage verhindert werden kann. Ggf. kann eine Eintragung auch über ein Freigabeverfahren erreicht werden.

Die Klage richtet sich gegen den unter TOP 9 gefaßten Beschluss zur Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Traviata B.V. Dieses Transaktionsvehikel des Private-Equity-Investors KKR hält aufgrund mehrerer Wertpapierdarlehen, u.a. mit von Friede Springer bzw. Mathias Döpfner kontrollierten Gesellschaften, (allerdings nur kurzzeitig) über 99 % der Axel-Springer-Aktien (ein nicht ganz unproblematisches, aber zuletzt immer beliebter werdendes Vorgehen, da eine offenkundige Gesetzesumgehung), siehe: http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/ordentliche-hauptversammlung-der-axel.html

Diese Vorgehensweise war auch von der Aktionärsvereinigung SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. in der von ihr herausgegebenen "AnlegerPlus News" heftig kritisiert worden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/anlegerplus-news-kritisiert-squeeze-out.html

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