Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Mittwoch, 3. Februar 2021
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der SMT Scharf AG: Angebotsunterlage veröffentlicht
Zur Veröffentlichung des Angebots auf der Webseite der BaFin:
BaFin - Publikationen & Daten - Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main, Shareholder …
Umicore SA beabsichtigt Durchführung einer Konzernverschmelzung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG in Verbindung mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
Umicore hat dem Vorstand der Agosi AG weiter mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Agosi AG auf die Hauptaktionärin der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Agosi AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes beabsichtigt ist (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Agosi AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest und wird durch die Hauptaktionärin zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Umicore hat dem Vorstand der Agosi AG zudem mitgeteilt, dass eine Beschlussfassung der Hauptversammlung der Agosi AG über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im zweiten oder dritten Quartal des Jahres 2021 angestrebt wird.
Umicore ist die mittelbar kontrollierende Aktionärin der Agosi AG und hält derzeit über ihre direkte 100%ige Tochtergesellschaft Umicore International Société Anonyme, eine Luxemburger Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg, eine Beteiligung an der Agosi AG, die ca. 91,21% des Grundkapitals der Agosi AG entspricht. Umicore hat dem Vorstand der Agosi AG mitgeteilt, dass diese Beteiligung auf die Hauptaktionärin übertragen werden soll.
Montag, 1. Februar 2021
Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG - LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon an
München, 1. Februar 2021
Die LEONINE Licensing AG hat heute das Aktienpaket von Herrn Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG von 5,59 % (661.765 Stück) erworben. LEONINE Licensing AG wird nach dem Vollzug des Kaufvertrags ca. 90,82 % der Aktien der Odeon Film AG halten.
Die LEONINE Licensing AG wird damit die erforderliche Beteiligungsschwelle in Höhe von 90 % der Aktien für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreichen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat dem Vorstand der Odeon Film AG heute seine Absicht mitgeteilt, die Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG verschmelzen zu wollen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat deshalb seine Absicht angekündigt, zunächst mit dem Vorstand der Odeon Film AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufnehmen zu wollen.
Daneben hat der Vorstand der LEONINE Licensing AG dem Vorstand der Odeon Film AG heute angekündigt, in den kommenden Wochen ein förmliches Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG zu übermitteln, um das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der Odeon Film AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die LEONINE Licensing AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht noch nicht fest.
Bei der LEONINE Licensing AG handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft.
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Die außerordentliche Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf („HSBC“), hat am 19. November 2020 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der HSBC („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die HSBC Germany Holdings GmbH („HSBC GmbH“), gegen Gewährung einer von der HSBC GmbH zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. Januar 2021 in das Handelsregister der HSBC beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 54447 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HSBC auf die HSBC GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC eine von der HSBC GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 69,08 je auf den Inhaber lautende Stückaktie. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der HSBC unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister durch die
über die jeweilige Depotbank. Da sämtliche Aktien in Form von mehreren Globalurkunden bei der Clear-stream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an den Globalurkunden sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327f AktG, 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der HSBC gewährt werden.
Düsseldorf, im Januar 2021
Samstag, 30. Januar 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- AUDI AG: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 31. Juli 2020, Eintragung am 16. November 2020 und Bekanntmachung am 17. November 2020, Fristende: 17. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020, Fristende: 23. Februar 2021
- comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 5. Mai 2020, Eintragung am 2. November 2020 (Fristende am 2. Februar 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Hauptversammlung für Januar 2021 angekündigt, bislang keine Einladung
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, Hauptversammlung am 17. Dezember 2020
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
- ISARIA Wohnbau AG: Squeeze-out zugunsten der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eintragung am 3. November 2020 und Bekanntmachung am 4. November 2020 (Fristende: 4. Februar 2021)
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020
- Schuler Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2020 (Fristende: 18. Februar 2021)
- STADA Arzneimittel AG: Squeeze-out zugunsten der Nidda Healthcare GmbH, außerordentliche virtuelle Hauptversammlung am 24. September 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 6. November 2020 (Fristende: 8. Februar 2021)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 29. Januar 2021
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 116,38
Aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2012 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG, Bayreuth, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von € 77,27 je Aktie auf die Hauptaktionärin, Daun & Cie. AG, übertragen.
In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG, Bayreuth, auf die Hauptaktionärin Daun & Cie. AG, Rastede, hat das Oberlandgericht München (Az. 31 Wx 299/16) mit Beschluss vom 15.12.2020 die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG auf € 116,38 je Aktie festgelegt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München ist rechtskräftig und wird hiermit mit seinem Tenor gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:
Az.: 31 Wx 299/16
1 HK O 1750/13 LG Nürnberg-Fürth
In Sachen
1) - 9) (...)
- Antragsteller und Beschwerdeführer -
gegen
Daun & Cie. AG, vertreten durch d. Vorstand, Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede
– Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, Johanna-Kinkel-Straße 2-4, 53175 Bonn, Gz.: 803166_11
Bergdolt Daniela, Nibelungenstraße 84, 80639 München, Gz.: DB-ES
– gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (§ 6 SpruchG) –
wegen Barabfindung
hier: Beschwerde
erlässt das Oberlandesgericht München - 31. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Rieder, den Richter am Oberlandesgericht Krätzschel und die Richterin am Landgericht Dorn am 15.12.2020 folgenden
1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 2), 6), 8), 10), 13), 16), 21) und 22) wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.12.2015 aufgehoben.
Im Rahmen des Spruchverfahrens wurde mit dem obigen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 15.12.2020 die von der Daun & Cie. AG für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG auf die Hauptaktionärin Daun & Cie. AG zu leistende Barabfindung auf € 116,38 je Aktie erhöht.
Unter Berücksichtigung des nach der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister gezahlten Abfindungsbetrages von € 77,27 je Aktie ergibt sich in Folge des obigen Beschlusses des Oberlandesgerichts München ein Erhöhungsbetrag von € 39,11 je Aktie (€ 116,38 minus € 77,27) („Erhöhungsbetrag“).
Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises sowie ihrer Bankverbindung an die Daun & Cie. AG, Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede, zu wenden.
Rastede, im Januar 2020
SCI AG: Net Asset Value
Usingen (28.01.2021/22:00) - Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - mit aktuell 22,85 Euro ermittelt. Dies bedeutet einen Anstieg von 3% gegenüber der letzten turnusmäßigen Ermittlung vor 2 Monaten und liegt damit etwas über der DAX-Entwicklung. Bei den größeren Positionen ragt die InnoTec TSS AG mit einem Kursanstieg von 12,4 % heraus.
Das Einreichungsvolumen (Aktien die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt unverändert bei 19,9 Mio. Euro.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: Verhandlungstermin pandemiebedingt auf den 10. August 2021 verlegt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal, in seinem Gutachten vom 8. Mai 2020 auf einen Wert von EUR 10,23 je ADC-Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.htmlLG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Donnerstag, 28. Januar 2021
Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 26. Januar 2021 eingetragen
26.01.2021
HRB 54447: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf. Die Hauptversammlung vom 19.11.2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die HSBC Germany Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 30712), gegen Barabfindung beschlossen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: LG München I hebt Verhandlungstermin 10./11. Februar 2021 wegen COVID-19-Pandemie auf
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hatten die gerichtlich bestellten Gutachter, Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (IVA VALUATION & ADVISORY AG) und Prof. Dr. Christian Aders (c/o ValueTrust Financial Advisors SE), Anfang 2018 ihr Gutachten vorgelegt. Die Sachverständigen kamen darin bei einer "kumulierten Betrachtung aller Werteffekte" zu einem Wert je HVB-Aktie in Höhe von EUR 41,55. Die "kumulierte Wertabweichung" betrage EUR 3,29 je HVB-Aktie bzw. 8,6 % mehr im Vergleich zu dem durch das Auftragsgutachten von Ernst & Young ermittelten Wert von EUR 38,26, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.htmlNach Vorlage eines schriftliche Ergänzungsgutachtens vom 25. Februar 2020 sollten die beiden Sachverständigen zu ihrem Gutachten ursprünglich am 21. Oktober 2020 und ggf. am 22. Oktober 2020 angehört werden. Angesichts der Zuspitzung der COVID-19-Pandemie wurde dieser Termin abgesagt. Auch der Folgetermin 10./11. Februar 2021 wurde nunmehr pandemiebedingt aufgehoben. Eine Entscheidung dürfte daher wohl frühestens im nächsten Jahr ergehen.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München
Mittwoch, 27. Januar 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GARANT Schuh + Mode AG: OLG Düsseldorf will Ergänzungsgutachten des gerichtlichen Sachverständigen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahrem zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der GARANT Schuh + Mode AG (Verschmelzung auf die ANWR GARANT International AG) kam der gerichtlich bestellte Gutachter WP/StB Jörg Neis (c/o Ebner Stolz) in seinem Gutachten vom 12. Februar 2016 zu meist höheren Werten. Je nach Aktiengattung (Stammaktien und drei unterschiedlich ausgestattete Arten von Vorzugsaktien) entsprechen seine Feststellungen einer Anhebung um 3,38 % bis 8,88 % (bzw. bei der Vorzugsaktie VZ 0,39 sogar einen geringeren Betrag), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-squeeze-out-garant.html.Trotzdem hatte das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 15. Januar 2018 die Spruchanträge zurückgewiesen. Bei einer Abweichung bis 10 % sei das Ergebnis der Berechnung lediglich einer von mehreren möglichen Anhaltspunkten für dessen Schätzung.
Mehrere Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr mit Beweisbeschluss vom 18. Januar 2021 den Sachverständigen Neis um ein Ergänzungsgutachten gebeten. Es soll u.a. die angeführten Betafaktoren erläutern und sich mit den Einwendungen gegen die Erhöhung der Ausschüttungsannahmen auseinandersetzen. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, für die ergänzende Begutachtung einen Auslagenvorschuss von EUR 30.000,- einzuzahlen.
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 13/18 AktE
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Antragsgegnerin: ANWR Garant International GmbH, Düsseldorf (früher: ANWR Garant International AG)
Verfahrensbevollmächtigte: SKW Schwarz Rechtsanwälte, 60598 Frankfurt am Main
publity AG: Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an PREOS Global Office Real Estate & Technology AG angestrebt
Frankfurt am Main, 25.01.2021 - Die publity AG ("publity", ISIN DE0006972508) strebt den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS", ISIN: DE000A2LQ850) an einen strategischen Investor an. Die Ausgestaltung der Transaktion einschließlich ihres genauen Umfangs sowie die künftige Kapitalausstattung der PREOS sind Gegenstand laufender Gespräche zwischen publity und dem strategischen Investor. Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten Quartal 2021 angestrebt.
FourWorld Capital Management LLC will weitere AUDI-Nachbesserungsrechte zu EUR 45,- kaufen
Die FourWorld Capital Management LLC u.a. wollen weitere Nachbesserungsrechte zu dem Squeeze-out bei der AUDI AG kaufen. Sie lädt entsprechende ausgeschiedende AUDI-Minderheitsaktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten ein.
Auszug aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger:
Einladung zum Verkauf
Die Käufer laden alle Minderheitsaktionäre ein, ihnen ihre Nachbesserungsrechte gemäß dem nachfolgend beschriebenen Verfahren zu verkaufen. Die Käufer möchten die Nachbesserungsrechte zum Preis von EUR 45 für jedes auf eine Aktie der AUDI AG entfallende Nachbesserungsrecht erwerben.
Verfahren und Zeitplan
Zur Teilnahme an dieser Einladung, muss jeder Minderheitsaktionär bis zum Fristende am 31. Januar 2021 24Uhr den Käufern ein wirksames Angebot unterbreiten (nachfolgen „Verkaufsangebot“).
Die Übermittlung eines Verkaufsangebots an den jeweiligen Käufer erfolgt durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschiebenen Kauf- und Abtretungsvertrages in zweifacher Ausfertigung (einschließlich aller darin genannten weiteren Dokumente, zusammen die „Angebotsunterlagen“) an die CFO AG als Abwicklungsstelle, die diese Angebote an die Käufer weiterleitet. Interessierte Minderheitsaktionäre erhalten die Angebotsunterlagen von der CFO AG (siehe „Kontaktdaten für Angebotsunterlagen und Fragen“ unten).
Die Käufer bitten darum, keine Verkaufsangebote für weniger als 100 Nachbesserungsrechte abzugeben, da der abwicklungstechnische Aufwand für kleinere Angebote zu hoch ist. Kleinere Angebote nehmen die Käufer voraussichtlich nicht an. Die Käufer planen, die ihnen zugegangenen Verkaufsangebote sukzessive jeweils nach Eingang anzunehmen. Die Annahme des Verkaufsangebots des jeweiligen Minderheitsaktionärs erfolgt durch Bezahlung des Kaufpreises. Die Abtretung des Nachbesserungsrechts wird im Anschluss unverzüglich der Volkswagen AG durch Übermittlung einer Abtretungsanzeige des Minderheitsaktionärs über den Käufer als Boten angezeigt. (...)
Siltronic AG: Siltronic begrüßt Erhöhung des Angebotspreises im Rahmen des Übernahmeangebots von GlobalWafers
München, 23. Januar 2021 - GlobalWafers hat heute bekannt gegeben, dass der Angebotspreis im Rahmen ihres Übernahmeangebots an alle Siltronic-Aktionäre auf 145 Euro je Aktie erhöht wurde, da GlobalWafers zu diesem Preis Parallelerwerbe getätigt hat.
Der Vorstand von Siltronic begrüßt den erhöhten Angebotspreis und hält das Übernahmeangebot für attraktiv.
Der erhöhte Angebotspreis entspricht
- einer Erhöhung um 16 % gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis von EUR 125
- einer Prämie von 28 % gegenüber dem Schlusskurs der Siltronic-Aktie am 27. November 2020 (EUR 113,55)
- einer Prämie von 52 % auf den volumengewichteten XETRA-Kurs der Aktie in den drei Monaten vor der Ankündigung des Angebots zum 8. Dezember 2020 (EUR 95,18), und
- einer Prämie von 71 % gegenüber dem volumengewichteten XETRA-Aktienkurs während der 90 Tage vor der Ankündigung der fortgeschrittenen Gespräche zum 27. November 2020 (EUR 84,59).
Es wird auf die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG vom 22. Dezember 2020 und die darin enthaltene Empfehlung zur Annahme des Angebots sowie weitere Informationen verwiesen.
Dienstag, 26. Januar 2021
i:FAO Aktiengesellschaft: i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
Jetzt hat i:FAO von Amadeus den Vorschlag erhalten, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.
Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai 2021 stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
Sonntag, 24. Januar 2021
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Seit den zuletzt veröffentlichten Listen ist nach Eintragungen von Squeeze-out-Beschlüssen u.a. bei BHS tabletop AG, Schuler AG und der STADA Arzneimittel AG (siehe "Anstehende Spruchverfahren") u.a. bei der Design Hotels AG, ISRA VISION AG und der Renk AG ein Squeeze-out angekündigt worden. Diese Unternehmen sind daher nicht mehr aufgeführt.Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 %) oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
- ACCENTRO Real Estate AG: geringer Streubesitz
- ADLER Real Estate AG: Umtauschangebot, Beherrschungsvertrag geplant, Squeeze-out?
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft: Streubesitz < 5 %
- AGROB Immobilien AG: geringer Streubesitz
- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): BuG, Streubesitz < 10 %
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG (Agosi): Streubesitz < 10 %
- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz
- CCR Logistics Systems AG: delistet
- Covivio Office AG (bisher: Godewind Immobilien AG): Übernahmeangebot, geringer Streubesitz
- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting, Übernahmeangebot
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz
- EUWAX AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out abgesagt
- McKesson Europe AG (ehemals Celesio AG): Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MediClin AG: geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- MyHammer Holding AG: geringer Streubesitz
- Odeon Film AG: geringer Streubesitz
- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot
- RHÖN-KLINIKUM AG: Übernahmeangebot
- SinnerSchrader AG: Spruchverfahren zum BuG, Delisting, geringer Streubesitz
- Sixt Leasing SE: Übernahmeangebot, geringer Streubesitz
- Sport1 Medien AG (ehemals: Constantin Medien AG): Delisting, geringer Streubesitz
- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
- TLG IMMOBILIEN AG: Business Combination Agreement, kürzlich Rückkaufangebot, geringer Streubesitz
- Uniper SE: BuG ab 2022?
- VTG Aktiengesellschaft: Delisting, geringer Streubesitz
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- WESTAG & GETALIT AG: geringer Streubesitz
- WESTGRUND AG: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, Delisting, Streubesitz < 2 %
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
TLG IMMOBILIEN AG veröffentlicht Ergebnis des öffentlichen Rückkaufangebots
- Annahme des öffentlichen Rückkaufsangebots für 4.877.846 TLG-Aktien, was ca. 4,35 % des Grundkapitals der TLG entspricht
- Überzeichnung des öffentlichen Rückkaufangebots, Zuteilungsquote von 91,98 %; Vollständige Berücksichtigung von Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger
- Endgültige Aktienzahl bei ca. 4.487.032 TLG-Aktien
- Endgültiger Kaufpreis beträgt EUR 23,25 je TLG-Aktie
Berlin, 18. Januar 2021 - Die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") gibt hiermit das Ergebnis zu dem am 7. Dezember 2020 angekündigten öffentlichen Rückkaufangebot ("Rückkaufangebot") bekannt. Im Rahmen des Rückkaufangebots sind der TLG bis zum Ablauf der Annahmefrist am 13. Januar 2021 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) 4.877.846 TLG-Aktien (ca. 4,35 % des Grundkapitals der TLG gemäß Gesamtstimmrechtsmitteilung vom 30. November 2020) angedient worden.
Die Gesamtzahl der in das Rückkaufangebot eingereichten TLG-Aktien liegt oberhalb des Maximalen Angebotsvolumens. Es liegt ein Fall der Überzeichnung des Angebots im Sinne der Ziffern 2.1, 3.4 der Angebotsunterlage vor. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Berücksichtigung der Annahmeerklärungen gemäß einer Zuteilungsquote, welche bei 91,98 % liegt. Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger werden jedoch in vollem Umfang berücksichtigt.
Die Endgültige Aktienanzahl umfasst auf der Grundlage der Zuteilungsquote ca. 4.487.032 TLG-Aktien. Die TLG wird die Endgültige Aktienzahl in einer gesonderten Mitteilung auf ihrer Internetseite sowie im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Der Endgültige Kaufpreis entspricht gemäß Ziffer 2.2 der Angebotsunterlage dem niedrigsten Preis, zu dem TLG die Endgültige Aktienanzahl erwerben kann. Der von der TLG auf dieser Grundlage am Ende der Angebotsfrist ermittelte Endgültige Kaufpreis beträgt EUR 23,25 je TLG-Aktie und entspricht damit dem Höchstkaufpreis innerhalb der Kaufpreisspanne.
Die Abwicklung des Rückkaufangebots erfolgt voraussichtlich bis zum 28. Januar 2021.
Alle Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://www.tlg.de im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" zur Verfügung.
WICHTIGE HINWEISE
DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") DAR. DAS ANGEBOT IST ABGESCHLOSSEN.
DAS ANGEBOT WURDE AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES DEUTSCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. (...)
Freitag, 22. Januar 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- AUDI AG: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 31. Juli 2020, Eintragung am 16. November 2020 und Bekanntmachung am 17. November 2020, Fristende: 17. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020, Fristende: 23. Februar 2021
- comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 5. Mai 2020, Eintragung am 2. November 2020 (Fristende am 2. Februar 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Hauptversammlung für Januar 2021 angekündigt, bislang keine Einladung
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, Hauptversammlung am 17. Dezember 2020
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 19. November 2020
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- ISARIA Wohnbau AG: Squeeze-out zugunsten der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eintragung am 3. November 2020 und Bekanntmachung am 4. November 2020 (Fristende: 4. Februar 2021)
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020
- Schuler Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2020 (Fristende: 18. Februar 2021)
- STADA Arzneimittel AG: Squeeze-out zugunsten der Nidda Healthcare GmbH, außerordentliche virtuelle Hauptversammlung am 24. September 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 6. November 2020 (Fristende: 8. Februar 2021)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
BÖRSE ONLINE spekuliert über eine Vollübernahme der MOBOTIX AG
Bezüglich der MOBOTIX AG, bei der Konica Minolta 2016 eine Mehrheitsbeteiligung übernommen hatte (https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/04/mobotix-ag-konica-minolta-inc-erwirbt.html), bringt BÖRSE ONLINE eine mögliche Vollübernahme in die Diskussion (Heft 2/2021: "Spekulation auf eine Vollübernahme"). Begründet wird dies mit dem Übernahmeangebot für den US-Wärmebildkamera-Hersteller Flir Systems. MOBOTIX stelle ebenfalls Wäremebildkamersa her und sei dabei, seine Prdukte über eine eigene Plattform zu steuern.
IVA zum Überprüfungsverfahren BWT AG
Quelle: IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger
Beherrschungsvertrag mit der msg life AG im Handelsregister eingetragen
HumanOptics AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
Erlangen, 21. Januar 2021 - Dem Vorstand der HumanOptics AG (ISIN DE000A1MMCR6), ist heute das förmliche Verlangen der HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("Holding") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der HumanOptics AG auf die Holding durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der HumanOptics AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG beschließen zu lassen. Die Holding beabsichtigt mit der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG erfolgen soll, die Beteiligungsstruktur zu vereinfachen. Der Verschmelzungsvertrag soll eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Holding den übrigen Aktionären der HumanOptics AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Holding zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Die Holding wird der Hauptversammlung der HumanOptics AG einen schriftlichen Bericht erstatten, welcher die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG darlegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
Die Holding hält nach eigenen Angaben 3.249.870 Aktien der HumanOptics AG, die einem Anteil von rund 93,2 Prozent am Grundkapital der HumanOptics AG entsprechen. Die Holding ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der HumanOptics AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der HumanOptics AG bzw. der Holding ab.
Donnerstag, 21. Januar 2021
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: BaFin teilt maßgeblichen Durchschnittskurs für das Delisting-Übernahmeangebot mit
Die Bieterin hat DEAG darüber informiert, dass laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die für die Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises relevanten volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurse der DEAG-Aktien während der letzten drei und der letzten sechs Monate vor Ankündigung des Angebots EUR 3,09 (drei Monate) und EUR 3,03 (sechs Monate) betragen. Die Angebotsgegenleistung unter dem Angebot wird daher laut Bieterin dem von der BaFin verbindlich mitgeteilten Durchschnittskurs der letzten drei Monate in Höhe von EUR 3,09 je DEAG-Aktie entsprechen.
Über DEAG
Die DEAG Deutsche Entertainment AG (DEAG) ist ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG seit mehr als 40 Jahren an 12 Standorten in ihren Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz und Irland präsent. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Vermarktung und Durchführung von Events.
Gegründet 1978 in Berlin, umfassen die Kern-Geschäftsfelder der DEAG heute die Bereiche Rock/Pop, Classics & Jazz, Family-Entertainment, Arts+Exhibitions und das Ticketing. Insbesondere Family-Entertainment und Arts+Exhibitions sind elementare Bausteine für die Weiterentwicklung des eigenen Content.
In 2019 wurden für über 4.000 Veranstaltungen mehr als 5 Mio. Tickets umgesetzt - ein kontinuierlich wachsender Anteil davon über die konzerneigenen E-Commerce-Plattformen "MyTicket" und "Gigantic.com" für eigenen und Dritt-Content.
Mit ihrem starken Partnernetzwerk ist die DEAG hervorragend im Markt als international tätiger Live-Entertainment-Dienstleister positioniert.
Mittwoch, 20. Januar 2021
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Verhandlungstermin mit den Parteien am 8. Februar 2021 angesichts der COVID-19-Lage abberaumt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Dienstag, 19. Januar 2021
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE erwirbt aufgrund ihres öffentlichen Aktienrückkaufangebots 259.729 eigene Aktien zurück
Das Aktienrückkaufangebot der Gesellschaft bezog sich auf den Erwerb von bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft.
Da die Gesamtzahl der Aktien, die der Gesellschaft bis zum Ablauf der Annahmefrist angedient wurden, diese Maximalzahl des Angebots nicht überschreitet, werden die Annahmeerklärungen für sämtliche der Gesellschaft angedienten Aktien vollständig berücksichtigt. Die Zuteilungsquote beträgt folglich 100 %.
Die zum Rückkauf angedienten und akzeptierten Aktien werden voraussichtlich bis zum 11. Januar 2021 durch die Depotbanken gegen Gutschrift des Angebotspreises aus den Kundendepots ausgebucht.
Nach Abschluss der Transaktion wird die Gesellschaft - unter Berücksichtigung der bereits zuvor gehaltenen 2.004.999 eigenen Aktien - insgesamt 2.264.728 eigene Aktien halten, was ca. 2,10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
WICHTIGER HINWEIS:
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