Berlin, 27. Oktober 2019 - Gemäß der Ad hoc-Mitteilung der TLG IMMOBILIEN AG
("TLG") (ISIN: DE000A12B8Z4) von letzter Nacht hat der Vorstand der TLG mit
Zustimmung des Aufsichtsrates mit der Aroundtown SA ("Aroundtown") ein
rechtlich nicht verbindliches Term Sheet über wesentliche Eckpunkte eines
möglichen Zusammenschlusses der beiden Unternehmen unterzeichnet.
Wie in der Kommunikation der TLG von Anfang September angekündigt, haben beide Unternehmen mit ihren jeweiligen Beratern während der letzten Wochen gemeinsam das Potenzial eines erfolgreichen Unternehmenszusammenschlusses ausgelotet. Die beiden Gesellschaften haben sich jetzt darauf verständigt, dass die bestmögliche Zusammenführung ihrer Geschäfte aus wirtschaftlicher, finanzieller, operativer, rechtlicher und steuerlicher Sicht durch ein freiwilliges öffentliches Angebot der Aroundtown für alle TLG-Aktien erreicht werden kann, wobei die Gegenleistung in Aroundtown-Aktien bestehen soll. Durch das Verfolgen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses beabsichtigen TLG und Aroundtown ein führendes europäisches Immobilienunternehmen mit vorrangigem Schwerpunkt auf Bürogebäude und Hotels in führenden Großstädten in Deutschland und den Niederlanden zu schaffen.
Vorbehaltlich der gesetzlichen Mindestpreisvorgaben würden die geplante Transaktion und das beabsichtigte Umtauschangebot auf einem Umtauschverhältnis beruhen, welches auf Grundlage des jeweiligen EPRA NAV pro Aktie der TLG und Aroundtown ermittelt wird.
Auf Grundlage der bisher geführten Gespräche haben Aroundtown und TLG Möglichkeiten für signifikante Wertschöpfung durch einen Unternehmenszusammenschluss identifiziert. Die Parteien werden damit fortfahren, ihre Analyse zu bewerten und weiter zu differenzieren, um Potential für Synergien zu ermitteln.
Für die TLG eröffnet die ins Auge gefasste Transaktion ihren Aktionären die Möglichkeit, an der erheblichen Wertschöpfung eines zusammengeschlossenen Unternehmens in gleichem Verhältnis teilzuhaben. Dies soll unter einem von Aroundtown und TLG zu bestimmenden neuen Namen und mit operativem Hauptsitz des zusammengeführten Unternehmens in Berlin geschehen. Die Führungsstruktur spiegelt die umfängliche Kooperation von Aroundtown und TLG wider und schafft eine gute Corporate Governance für das gemeinsame Unternehmen.
Für den Fall, dass Aroundtown einen Anteil von 50 % plus eine Aktie oder mehr aller TLG-Aktien hält ("Halteschwelle"), ist vorgesehen, dass Aroundtown eine aus einem Geschäftsleitungsorgan (Comité de Direction) mit fünf Mitgliedern und einem Verwaltungsrat aus sechs oder sieben Mitgliedern bestehende Struktur der Unternehmensführung einführt. Im Verwaltungsrat soll dem Vorsitzenden bei Stimmengleichheit das entscheidende Stimmrecht zustehen und drei Mitglieder sollen unabhängig von beiden Parteien sein.
Bei Erreichen der Halteschwelle wird die TLG den ersten Vorsitzenden von Aroundtowns Verwaltungsrat und den Finanzvorstand (CFO) nominieren. Wenn Aroundtown mindestens 66 % aller TLG-Aktien hält, wird die TLG ein weiteres Mitglied des Geschäftsleitungsorgans benennen. Eines der von TLG nominierten Mitglieder wird als Co-CEO fungieren. Die übrigen Positionen des Geschäftsleitungsorgans (einschließlich des CEO) und des Verwaltungsrates werden weiterhin von Aroundtown benannt.
Es besteht keine Sicherheit dahingehend, dass eine endgültige und rechtlich verbindliche Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss erreicht oder eine Transaktion vollzogen wird. Die Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Einigung beider Parteien im Hinblick auf alle Konditionen eines Zusammenschlusses, zufriedenstellender Ergebnisse der Due Diligence-Prüfungen sowie der Zustimmung zu einer endgültigen Vereinbarung durch Vorstand und Aufsichtsrat der TLG sowie durch den Verwaltungsrat der Aroundtown.
Wie in der Kommunikation der TLG von Anfang September angekündigt, haben beide Unternehmen mit ihren jeweiligen Beratern während der letzten Wochen gemeinsam das Potenzial eines erfolgreichen Unternehmenszusammenschlusses ausgelotet. Die beiden Gesellschaften haben sich jetzt darauf verständigt, dass die bestmögliche Zusammenführung ihrer Geschäfte aus wirtschaftlicher, finanzieller, operativer, rechtlicher und steuerlicher Sicht durch ein freiwilliges öffentliches Angebot der Aroundtown für alle TLG-Aktien erreicht werden kann, wobei die Gegenleistung in Aroundtown-Aktien bestehen soll. Durch das Verfolgen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses beabsichtigen TLG und Aroundtown ein führendes europäisches Immobilienunternehmen mit vorrangigem Schwerpunkt auf Bürogebäude und Hotels in führenden Großstädten in Deutschland und den Niederlanden zu schaffen.
Vorbehaltlich der gesetzlichen Mindestpreisvorgaben würden die geplante Transaktion und das beabsichtigte Umtauschangebot auf einem Umtauschverhältnis beruhen, welches auf Grundlage des jeweiligen EPRA NAV pro Aktie der TLG und Aroundtown ermittelt wird.
Auf Grundlage der bisher geführten Gespräche haben Aroundtown und TLG Möglichkeiten für signifikante Wertschöpfung durch einen Unternehmenszusammenschluss identifiziert. Die Parteien werden damit fortfahren, ihre Analyse zu bewerten und weiter zu differenzieren, um Potential für Synergien zu ermitteln.
Für die TLG eröffnet die ins Auge gefasste Transaktion ihren Aktionären die Möglichkeit, an der erheblichen Wertschöpfung eines zusammengeschlossenen Unternehmens in gleichem Verhältnis teilzuhaben. Dies soll unter einem von Aroundtown und TLG zu bestimmenden neuen Namen und mit operativem Hauptsitz des zusammengeführten Unternehmens in Berlin geschehen. Die Führungsstruktur spiegelt die umfängliche Kooperation von Aroundtown und TLG wider und schafft eine gute Corporate Governance für das gemeinsame Unternehmen.
Für den Fall, dass Aroundtown einen Anteil von 50 % plus eine Aktie oder mehr aller TLG-Aktien hält ("Halteschwelle"), ist vorgesehen, dass Aroundtown eine aus einem Geschäftsleitungsorgan (Comité de Direction) mit fünf Mitgliedern und einem Verwaltungsrat aus sechs oder sieben Mitgliedern bestehende Struktur der Unternehmensführung einführt. Im Verwaltungsrat soll dem Vorsitzenden bei Stimmengleichheit das entscheidende Stimmrecht zustehen und drei Mitglieder sollen unabhängig von beiden Parteien sein.
Bei Erreichen der Halteschwelle wird die TLG den ersten Vorsitzenden von Aroundtowns Verwaltungsrat und den Finanzvorstand (CFO) nominieren. Wenn Aroundtown mindestens 66 % aller TLG-Aktien hält, wird die TLG ein weiteres Mitglied des Geschäftsleitungsorgans benennen. Eines der von TLG nominierten Mitglieder wird als Co-CEO fungieren. Die übrigen Positionen des Geschäftsleitungsorgans (einschließlich des CEO) und des Verwaltungsrates werden weiterhin von Aroundtown benannt.
Es besteht keine Sicherheit dahingehend, dass eine endgültige und rechtlich verbindliche Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss erreicht oder eine Transaktion vollzogen wird. Die Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Einigung beider Parteien im Hinblick auf alle Konditionen eines Zusammenschlusses, zufriedenstellender Ergebnisse der Due Diligence-Prüfungen sowie der Zustimmung zu einer endgültigen Vereinbarung durch Vorstand und Aufsichtsrat der TLG sowie durch den Verwaltungsrat der Aroundtown.