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Donnerstag, 29. August 2019

Hauptversammlung der Weber & Ott AG beschließt Squeeze-out zu EUR 9,50

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der bereits 1834 gegründeten Weber & Ott AG, Forchheim, am 28. August 2019 hat dem von der Hauptaktionärin RSL Investment AG verlangten Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) zugestimmt. RSL hält derzeit schon 3.828.618 der insgesamt 3.899.150 Weber & Ott-Aktien, d.h. knapp über 98 %. Statt der zunächst angebotenen EUR 8,95 zahlt die Hauptaktionären entsprechend dem gefassten Beschluss nunmehr EUR 9,50. Die Dividende wurde von EUR 0,20 auf EUR 0,25 erhöht.

Der Geschäftsführer der Hauptaktionärin RSL, Herr Ralf Hellmann, verwies darauf, dass die Gesellschaft ohne die Kleinaktionäre "in ihren Entscheidungen flexibler" sei. 
Der Weber & Ott-Vorstand Oliver Dück betonte, dass der Squeeze-out keine Veränderungen in der Unternehmensstrategie mit sich bringe. Allerdings werde Geld gespart, weil die Aktionäre nicht mehr betreut werden müssten. Die Gesellschaft habe in den letzten Jahren zwischen EUR 20.000 und EUR 25.000 Kosten für die jährliche Hauptversammlung aufgewendet.

Mehrere Minderheitsaktionäre haben angekündigt, den angebotenen Barabfindungsbetrag gerichtlich überprüfen lassen zu wollen. Zuständig ist hierfür die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth. 

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