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Freitag, 1. März 2024

Shareholder Value Beteiligungen AG: Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung zur Veräußerung eines Aktienpaketes an der SMT Scharf AG

Pressemitteilung

Die Shareholder Value Beteiligungen AG (ISIN: DE000A168205) sowie die SMT Scharf AG (ISIN: DE000A3DRAE2) haben am 01.03.2024 bekannt gegeben, dass ein Teil der Aktionäre inkl. der Shareholder Value Beteiligungen AG, an diesem Tag ihre Beteiligung im Umfang von ca, 52,66% des Grundkapitals der SMT Scharf AG an die Yankuang Energy Group Company Limited mit Sitz in der Provinz Shandong, China zu einem Preis von EUR 11,10 je Aktie veräußert haben. Dieser Preis je Aktie unterliegt einem fixierten Anpassungsmechanismus in Abhängigkeit abschließend beschriebener Variablen bis zum Vollzug der Transaktion, der zu einer Reduktion des Preises pro Aktie führen kann.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion besitzt die Shareholder Value Beteiligungen AG mehr als ein Fünftel des Grundkapitals der SMT Scharf. Gegenstand der Transaktion ist der weit überwiegende Anteil der vorgenannten Position der Shareholder Value Beteiligungen AG.

Nach aktueller Einschätzung des Vorstandes ist bei Vollzug der Transaktion bei bis dahin normalem Geschäftsverlauf hierdurch von einem positiven Beitrag zur Steigerung des Inneren Wertes der Gesellschaft gegenüber dem letzten Stichtag auszugehen.

Der Vollzug der Vereinbarungen steht insbesondere noch unter dem Vorbehalt des Eintritts üblicher Vollzugsbedingungen, insbesondere dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Investitionskontrollverfahren in Deutschland und in weiteren Jurisdiktionen von Tochtergesellschaften der SMT Scharf AG sowie der Zustimmung durch die zuständigen chinesischen Behörden.
Yankuang Energy Group Company Limited betrachtet Bergbau, High-End-Chemikalien und neue Materialien, neue Energien, High-End-Ausrüstungsherstellung und intelligente Logistik als Säulenindustrien. Es handelt sich um ein Mega-Energieunternehmen in China, das über vier große Börsenplätze in China und darüber hinaus (Shanghai, Hongkong, New York, Australien) verfügt.
Darüber hinaus gibt die SMT Scharf AG bekannt, dass sie beabsichtigt, nach Abschluss der Transaktion die Zulassung der Aktien der SMT Scharf AG zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen.

Durch die Transaktion selbst entsteht nach Kenntnis der Shareholder Value Beteiligungen AG keine Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes gegenüber dem Streubesitz der SMT Scharf AG.

Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH für Aktien der HanseYachts AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

HY Beteiligungs GmbH
Ludwig-Ganghofer-Straße 6
82031 Grünwald
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193153

Zielgesellschaft:
HanseYachts AG
Ladebower Chaussee 11
17493 Greifswald
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7053
ISIN: DE000A0KF6M8

Die HY Beteiligungs GmbH (die „Bieterin“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, hat heute entschieden, den Aktionären der HanseYachts AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das „Delisting-Angebot“) anzubieten, sämtliche auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der HanseYachtsAG (DE000A0KF6M8; die „HanseYachts-Aktien”), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der HanseYachts-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung je HanseYachts-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ermittelt wird („VWAP“), anzubieten („Angebotsgegenleistung“). Die Bieterin wird die Angebotsgegenleistung nach Ermittlung des VWAP in einer gesonderten Veröffentlichung bekanntmachen.

Die Bieterin hat mit der HanseYachts AG am heutigen Tage unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass die HanseYachts AG noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der HanseYachts-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der HanseYachts-Aktien zum Handel im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart, via Tradegate Exchange, gettex und jeder anderen Börse, die der HanseYachts AG bekannt wird, zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Delisting-Angebot erfolgt im Internet unter


Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Internetseite der BaFin verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von HanseYachts-Aktien. Die Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre der HanseYachts betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern von HanseYachts-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Delisting-Angebot an die HanseYachts-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher HanseYachts-Aktien wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung unterbreitet werden. Eine Durchführung des Delisting-Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigte Staaten“), Kanadas, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der Zielgesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Delisting-Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein anderes Mittel oder Instrument des zwischenstaatlichen Handels oder Handels mit dem Ausland (any means or instrumentality of interstate or foreign commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, E-Mail oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange) in den Vereinigten Staaten durchgeführt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar HanseYachts-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf HanseYachts-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen die „Aurelius Gruppe“), oder die HanseYachts AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen die „HanseYachts-Gruppe“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. (...)

Grünwald, 1. März 2024

HY Beteiligungs GmbH

HanseYachts Aktiengesellschaft: HanseYachts beschließt Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Greifswald, 01. März 2024

Der Vorstand der HanseYachts AG, Greifswald, („Gesellschaft“), hat heute beschlossen den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) zu beantragen und hat in diesem Zusammenhang eine Delisting-Vereinbarung mit der HY Beteiligungs GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA („Aurelius“), abgeschlossen.

Um das Delisting zu ermöglichen, haben die Gesellschaft, die HY Beteiligungs GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Aurelius, und Aurelius heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die HY Beteiligungs GmbH verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate je Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird, zu erwerben („Delisting-Angebot“).

HanseYachts AG
Der Vorstand

ABO Wind AG: Bekanntmachung des Freigabebeschlusses des OLG Frankfurt betreffend den Formwechsel der ABO Wind AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 29. Februar 2024 einen Freigabebeschluss betreffend den von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Formwechsel der ABO Wind AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA erlassen.

Die Hauptversammlung hatte am 27. Oktober 2023 zu Tagesordnungspunkt 1 in der Fassung des Gegenantrags A beschlossen, die Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH formzuwechseln.

Gegen diesen Beschluss haben Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung des Formwechsels im Handelsregister bisher blockiert.

Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.

Mit der heute zugegangenen positiven Entscheidung des OLG Frankfurt kann nun die Durchführung des Formwechsels erfolgen.

Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

EQS Group AG: Übermittlung eines Squeeze-Out-Verlangens durch die Pineapple German Bidco GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 1. März 2024 – Die Pineapple German Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, hat heute der EQS Group AG ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, wonach die Hauptversammlung der EQS Group AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Pineapple German Bidco GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Pineapple German Bidco GmbH hat der EQS Group AG mitgeteilt, dass sie rund 98 % am Grundkapital der EQS Group AG hält.

Die EQS Group AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren.

SMT Scharf AG: Yankuang Energy Group wird neuer strategischer Kernaktionär der SMT Scharf AG

- Yankuang Energy Group Company Limited erwirbt insgesamt ca. 52,66 % an der SMT Scharf AG

- Als großes chinesisches Energieunternehmen ist Yankuang auf die Herstellung von Kohlebergbau-Ausrüstung und verwandte Services spezialisiert

- Zulassung der Aktien zum Regulierten Markt geplant

Hamm, 01. März 2024 – Die SMT Scharf AG (WKN: A3DRAE; ISIN: DE000A3DRAE2), ein weltweit führender Anbieter für kundenindividuelle Transportlösungen und Logistiksysteme für den Untertagebergbau, gibt bekannt, dass ihre Kernaktionäre, die Shareholder Value Beteiligungen AG, die Share Value Stiftung sowie die Shareholder Value Management AG, sie darüber informiert haben, dass die Kernaktionäre und weitere Aktionäre am 01. März 2024 mit der Yankuang Energy Group Company Limited mit Sitz in der Provinz Shandong, China verbindliche Vereinbarungen über den Erwerb einer Beteiligung von insgesamt ca. 52,66 % an der SMT Scharf AG durch die Yankuang Energy Group Company Limited zu einem Preis von EUR 11,10 je Aktie geschlossen haben. Dieser Preis je Aktie unterliegt einem fixierten Anpassungsmechanismus in Abhängigkeit abschließend beschriebener Variablen bis zum Vollzug der Transaktion, der zu einer Reduktion des Preises pro Aktie führen kann. Der Vollzug der Vereinbarungen steht noch unter dem Vorbehalt des Eintritts üblicher Vollzugsbedingungen, insbesondere dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Investitionskontrollverfahren in Deutschland und in weiteren Jurisdiktionen von Tochtergesellschaften der SMT Scharf AG sowie der Zustimmung durch die zuständigen chinesischen Behörden.

Vorstand und Aufsichtsrat der SMT Scharf AG begrüßen es, dass mit Yankuang ein strategischer Investor die Mehrheitsbeteiligung an der SMT Scharf AG erwerben will. Volker Weiss, Finanzvorstand der SMT Scharf AG, kommentiert: „Wir streben einen engen und regelmäßigen Austausch mit unserem neuen Kernaktionär an, um das Geschäft der SMT Scharf Gruppe erfolgreich weiterzuentwickeln. In dieser Hinsicht sehen wir die Chance, weitreichende Synergien zu erzielen, da Yankuang als führender Hersteller von Ausrüstung für den Kohlebergbau eine weitreichende Expertise aus der Bergbaubranche mit einbringen könnte.“

Die Yankuang Energy Group Company Limited fokussiert sich auf die Branchen Bergbau, hochwertige Chemikalien und neue Materialien, neue Energie sowie die Herstellung hochwertiger Ausrüstung und intelligente Logistik. Als großes Energieunternehmen in China ist es an vier wichtigen Börsenplätzen in China und darüber hinaus (Shanghai, Hongkong, New York und Australien) notiert.

Gleichzeitig gibt die SMT Scharf AG bekannt, dass sie beabsichtigt nach Vollzug der Vereinbarungen einen Antrag auf Zulassung der Aktien der SMT Scharf AG zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu stellen.

Unternehmensprofil


Die SMT Scharf Gruppe entwickelt, baut und wartet Transportausrüstungen für den Bergbau unter Tage sowie für Tunnelbaustellen. Hauptprodukt sind entgleisungssichere Bahnsysteme, die weltweit vor allem in Steinkohlebergwerken sowie beim Abbau von Gold, Platin und anderen Erzen unter Tage eingesetzt werden. Sie transportieren dort Material und Personal bis zu einer Nutzlast von 48 Tonnen auf Strecken mit Steigungen bis zu 30 Grad. Daneben beliefert SMT Scharf den Bergbau mit Sesselliften. Zudem gehören seit 2018 gummibereifte Diesel- und Elektrofahrzeuge für den Berg- und Tunnelbau, darunter Fahrlader, Scherenarbeitsbühnen oder Untertage-LKWs, zum vielfältigen Portfolio von SMT Scharf. Im Zuge der weiteren Diversifizierung des Geschäfts wurde seit 2019 das Lieferspektrum erfolgreich um elektronische Komponenten und Steuerungen für den Bergbau und andere Industrien ergänzt. Insgesamt verfügt die SMT Scharf Gruppe über eigene Gesellschaften in sieben Ländern sowie weltweite Handelsvertretungen. Weitere Informationen zur SMT Scharf Gruppe finden Sie online unter www.smtscharf.com.

SMT Scharf AG SMT Scharf AG erhält neuen strategischen Kernaktionär/ Zulassung der Aktien zum Regulierten Markt geplant

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamm, 01. März 2024 – Die SMT Scharf AG (WKN: A3DRAE; ISIN: DE000A3DRAE2) gibt bekannt, dass ihre Kernaktionäre, die Shareholder Value Beteiligungen AG, die Share Value Stiftung sowie die Shareholder Value Management AG, sie darüber informiert haben, dass die Kernaktionäre und weitere Aktionäre am 01. März 2024 mit der Yankuang Energy Group Company Limited mit Sitz in der Provinz Shandong, China verbindliche Vereinbarungen über den Erwerb einer Beteiligung von insgesamt ca. 52,66 % an der SMT Scharf AG durch die Yankuang Energy Group Company Limited zu einem Preis von EUR 11,10 je Aktie geschlossen haben. Dieser Preis je Aktie unterliegt einem fixierten Anpassungsmechanismus in Abhängigkeit abschließend beschriebener Variablen bis zum Vollzug der Transaktion, der zu einer Reduktion des Preises pro Aktie führen kann. Der Vollzug der Vereinbarungen steht noch unter dem Vorbehalt des Eintritts üblicher Vollzugsbedingungen, insbesondere dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Investitionskontrollverfahren in Deutschland und der Erteilung behördlicher Genehmigungen in weiteren Jurisdiktionen von Tochtergesellschaften der SMT Scharf AG sowie der Zustimmung durch die zuständigen chinesischen Behörden.

Die Yankuang Energy Group Company Limited stützt sich auf die Branchen Bergbau, hochwertige Chemikalien und neue Materialien, neue Energie, Herstellung hochwertiger Geräte und intelligente Logistik. Es handelt sich um ein großes chinesisches Energieunternehmen, das an vier wichtigen Börsenplätzen in China und darüber hinaus (Shanghai, Hongkong, New York, Australien) notiert ist.

Gleichzeitig gibt die SMT Scharf AG bekannt, dass sie beabsichtigt nach Vollzug der Vereinbarungen einen Antrag auf Zulassung der Aktien der SMT Scharf AG zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu stellen.

Donnerstag, 29. Februar 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG: Anhörung des Prüfers nunmehr am 29. August 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG hatte das OLG München mit Beschluss vom 13. Juni 2019 das mit Beschluss vom 30. Juli 2018 angeordnete Ruhen des Verfahrens für beendet erklärt. Ein vom LG Nürnberg-Fürth bestimmter Anhörungstermin im September 2020 wurde pandemiebedingt verschoben. Auch zu einer für Herbst 2023 geplanten Anhörung kam es nicht. Ein Termin für die Anhörung des Prüfers IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde nunmehr auf Donnerstag, den 29. August 2024, 10:00 Uhr bestimmt.

Über das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt.

Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart

Außerbörsliche Aktienkurse der Valora Effekten Handel AG nunmehr auch auf 4investors.de

Viele delistete Aktien sind wenigstens noch auf der Plattform der Valora Effekten Handel AG handelbar (allerdings zu einem relativ hohen Spread). Die Kurse sind nunmehr auch auf 4investors.de abrufbar:

Aktien-Kurse – außerbörslicher Aktienhandel bei Valora Effekten Handel AG (4investors.de)

Kontron AG: Kontron erlangt die Kontrolle über die Katek SE – Pflichtangebot folgt

Linz, 29. Februar 2024 – Die Kontron AG hat als weltweit führender Anbieter von IoT-Technologie heute mittels Kontron Acquisition GmbH die Kontrolle an der börsennotierten KATEK SE erlangt. Sämtliche Vollzugsbedingungen des Aktienkaufvertrages vom 18. Jänner 2024 zwischen der Kontron Acquisition GmbH, Ismaning und der PRIMEPULSE SE, München sind eingetreten. Die Integration der KATEK SE in die Kontron Gruppe wird ab sofort gestartet. Die Veröffentlichung eines Pflichtangebots folgt nach der Gestattung durch die Bafin voraussichtlich im April.

Nach der heutigen Kontrollerlangung über die Katek SE wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in den kommenden Wochen ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Katek SE veröffentlichen. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien von KATEK SE zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu unterbreiten. Der angebotene Preis im Pflichtangebot wird EUR 15 pro Aktie betragen. Darüber hinaus arbeitet Kontron auch an einem Tauschangebot mit Kontron-Aktien, das den KATEK-Aktionären alternativ offen stehen soll. Die Angebotsunterlage wird unter www.katek-angebot.de voraussichtlich im April veröffentlicht werden.

Neue Division GreenTec und weitreichende Synergien für weiteres Wachstum

Die zukunftsstarke Division „GreenTec“ wird mit ihren hochwertigen Lösungen und Produkten für Solarenergie und E-Mobility das Segment „Software + Solutions“ von Kontron erweitern. Ein wichtiger Teil dieses Produktangebots ist Steuerelektronik für Photovoltaik-Anlagen sowie der schnell wachsende Bereich an intelligenten Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Der Avionics-Bereich wird sich nahtlos in das bestehende Kontron Luftfahrtgeschäft einfügen. Das derzeitige Electronics-Geschäft wird in ein ODM (Originalentwicklungshersteller)-Geschäft weiterentwickelt.

Synergie-Effekte werden sowohl aus dem sich ergänzenden Produktportfolio als auch in der globalen Marktabdeckung entstehen. Die Produkte der Katek werden mit Software-Kompetenz und IoT-Konnektivität von Kontron aufgerüstet (upgrading). Durch das Upgrade auf Basis des Kontron Betriebssytems (K-OS) werden die Produkte erheblich sicherer. Sie erhalten Firewall Funktionalität, können zu komplexen Grids verbunden und auch remote gewartet werden.

Hannes Niederhauser, CEO der Kontron AG: „Mit der heutigen Kontrollerlangung haben wir einen Meilenstein in der IoT-Geschichte der Kontron gesetzt. Mit nunmehr rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie erwarteten kumulierten Umsatzerlösen für das Geschäftsjahr 2024 von rund EUR 1,9 Mrd. erreicht Kontron eine neue Größe im Markt. Mit unserer neuen GreenTec Division werden wir das Potential im Bereich Clean Energy ausschöpfen und gleichzeitig durch das Upgrading der Katek-Produkte mit Kontron-Software die Brutto Margen mittelfristig um etwa 5 Prozentpunkte steigern.“

Hannes Niederhauser wird KATEK-Vorstand

KATEK-CEO Rainer Koppitz hat sein Amt mit heutigem Datum niedergelegt. Hannes Niederhauser, CEO der Kontron AG, wurde mit Wirkung zum 04. März 2024 bis zum 28. Februar 2027 zum Vorstand bestellt. Dr. Johannes Fues, CFO der KATEK SE, wird bis Ende April 2024 sein Vorstandsmandat niederlegen und soll zukünftig als Chief Operating Officer (COO) mit dem Verantwortungsbereich GreenTec den Vorstand der Kontron AG ergänzen. Der Aufsichtsratsvorsitzende der KATEK SE Klaus Weinmann und das Aufsichtsratsmitglied Markus Saller haben ihre Ämter am 28.02.2024 niederlegt.

Über Kontron


Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit.

Kontollerlangung über die KATEK SE

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft
nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

1. Bieterin

Kontron Acquisition GmbH
Gutenbergstraße 2
85737 Ismaning
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288950

2. Zielgesellschaft

KATEK SE
Promenadeplatz 12
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 245284

3. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, ISIN DE000A2TSQH7, WKN A2TSQH.

4. Angaben zum Kontrollerwerb

Die Bieterin hat am 29. Februar 2024 durch den Erwerb von 8.587.138 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 8.587.138 Stimmrechte von insgesamt 14.445.687 Stimmrechten der Zielgesellschaft. Dies entspricht 59,44 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 14.445.687 ist in insgesamt 14.445.687 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

5. Weitere Kontrollerwerber

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch die Bieterin haben auch folgende Personen mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:

Kontron Beteiligungs GmbH
Gutenbergstraße 2
85737 Ismaning
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 257908.

Kontron AG
Industriezeile 35
4020 Linz
Österreich
eingetragen im Firmenbuch des Registergerichts Linz unter 190272m.

Die Kontron AG hält 100 % der Geschäftsanteile an der Kontron Beteiligungs GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Bieterin hält. Sowohl die Kontron AG als auch die Kontron Beteiligungs GmbH halten unmittelbar keine Aktien an der Zielgesellschaft. Ihnen werden aber die Stimmrechte der Bieterin aus 8.587.138 Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 59,44 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der Kontron Beteiligungs GmbH und der Kontron AG (die „Weiteren Kontrollerwerber“), vertreten durch die Bieterin.

6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu unterbreiten.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot („Pflichtangebot“) erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse


veröffentlicht.

Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG und § 39 BörsG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

7. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Ismaning, den 29. Februar 2024

Kontron Acquisition GmbH
Die Geschäftsführung

Südzucker AG: Südzucker AG schließt Delisting-Angebot erfolgreich ab - Beteiligung an der CropEnergies AG zum heutigen Tage auf 94,2 Prozent erhöht

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Mannheim (28.02.2024/19:48) - NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE

- Beteiligung der Südzucker AG an der CropEnergies AG zum heutigen Tage auf 94,2 Prozent erhöht

- Börsennotierung der CropEnergies AG an der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2024


Die Südzucker AG ("Südzucker") hat am 21. Februar 2024 die Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots im Zusammenhang mit dem Delisting der CropEnergies AG ("CropEnergies") bekannt gegeben. Innerhalb der Annahmefrist, die am 16. Februar 2024 endete, wurden 9.191.764 CropEnergies-Aktien angedient. Dies entspricht etwa 10,5 Prozent aller ausstehenden CropEnergies-Aktien. Einschließlich der außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots durch die Südzucker erworbenen CropEnergies-Aktien hat sich die Beteiligung von Südzucker an der CropEnergies (von rund 69,2 Prozent) zum heutigen Tage auf rund 94,2 Prozent erhöht.

Die Börsennotierung der CropEnergies am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2024, wie von der Frankfurter Wertpapierbörse am 23. Februar 2024 bekanntgegeben.

Dr. Niels Pörksen, CEO der Südzucker, sagt: "Wir freuen uns, dass wir nach erfolgreichem Abschluss unseres attraktiven Angebots unsere Beteiligung an CropEnergies signifikant erhöhen konnten. Wir sehen dies als großen Vertrauensbeweis der CropEnergies-Aktionärinnen und -Aktionäre gegenüber der Südzucker-Gruppe. Diese präsentiert sich nun mit einem klaren Profil am Kapitalmarkt. Die gewonnenen Freiräume werden wir zur weiteren Umsetzung unserer Wachstumsstrategie nutzen."

Wichtige Hinweise


Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CropEnergies AG noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der Südzucker AG.

Das Delisting-Erwerbsangebot wurde unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots sind auf www.powerofplants-offer.com verfügbar. Jeder auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis konnten bzw. können die Südzucker AG, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der CropEnergies AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der CropEnergies AG gewähren. Diese Erwerbe konnten bzw. können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen wurden bzw. werden unter Angabe der Anzahl der erworbenen oder der zu erwerbenden CropEnergies-Aktien sowie der gewährten oder vereinbarten Gegenleistung nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG, im Bundesanzeiger und, sofern nach ausländischen Rechtsordnungen erforderlich, in englischer Sprache über ein elektronisches Verbreitungssystem, veröffentlicht. Entsprechende Informationen sind auch in Form einer englischen Übersetzung im Internet unter www.powerofplants-offer.com abrufbar.

Sanierungsrechtlicher „Squeeze-out“ ohne Abfindung?

Markus Kienle von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger kritisiert den "Bedenklichen StaRUG-Fall LEONI": 

https://www.goingpublic.de/hv-magazin/restrukturierungsverfahren-bedenklicher-starug-fall-leoni/

Kontron AG, Linz/Österreich, Vollzugsbedingungen für den Erwerb von rund 59 % der Aktien der KATEK SE sind eingetreten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Linz, 28. Februar 2024 – Sämtliche Vollzugsbedingungen des Aktienkaufvertrages vom 18. Jänner 2024 zwischen der Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, und der PRIMEPULSE SE, München, über den Erwerb von 8.587.138 Aktien (das entspricht ca. 59,4%) der im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten KATEK SE sind heute eingetreten.

Nachdem der dingliche Vollzug voraussichtlich am 29. Februar 2024 erfolgen wird, wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ihre Kontrollerlangung an der KATEK SE unter gleichzeitiger Ankündigung eines Pflichtangebots veröffentlichen.

Über Kontron


Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit.

Dienstag, 27. Februar 2024

aifinyo AG: Beantragung der Beendigung der Börseneinbeziehung in München

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 27. Februar 2024 – Der Vorstand der aifinyo AG, Berlin (WKN: A3EX2X, ISIN: DE000A3EX2X7) ("Gesellschaft"), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats aus strategischen Gründen beschlossen, die Einstellung der Notiz der Aktien der aifinyo AG in dem Segment m:access und den Widerruf der Einbeziehung in den Freiverkehr an der Börse München zu beantragen. Es ist beabsichtigt, den entsprechenden Antrag bei der Börse München kurzfristig zu stellen.

Der Zeitpunkt der Beendigung der Notiz der Aktien im Segment m:access und der Einbeziehung in den Freiverkehr hängt noch von der Entscheidung der Börse München hierzu ab.

Montag, 26. Februar 2024

CropEnergies AG: Ende der Börsennotierung von CropEnergies - Delisting der Aktien an Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 28. Februar 2024

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Mannheim (23.02.2024/12:35) - Mannheim, 23. Februar 2024 - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der CropEnergies AG, Mannheim, ("CropEnergies") heute mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung stattgegeben wurde. Somit wird die CropEnergies Aktie (ISIN: DE000A0LAUP1) mit Ablauf des 28. Februar 2024 nicht mehr im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Dr. Stephan Meeder, CEO und CFO der CropEnergies AG: "Auch nach dem Rückzug aus dem regulierten Aktienmarkt bleibt CropEnergies eine starke und eigenständige Säule innerhalb der Südzucker-Gruppe. Mit unseren Biokraftstoffen für eine nachhaltige Mobilität und der neuen Sparte der biobasierten Chemikalien leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Defossilisierung der Produkte unserer Kunden. CropEnergies wird die Umsetzung der Wachstumsstrategie der letzten Jahre fortführen."

Mit der Beendigung der Börsennotierung am regulierten Markt enden auch wesentliche umfangreiche finanzielle Berichtspflichten und Kapitalmarktveröffentlichungspflichten.

Die CropEnergies AG

Nachhaltige Produkte aus nachwachsender Biomasse sind das Geschäft von CropEnergies. Im Jahr 2006 in Mannheim gegründet, ist das Mitglied der Südzucker-Gruppe der führende europäische Hersteller von nachhaltig erzeugtem, erneuerbarem Ethanol. Mit einer Produktionskapazität von 1,3 Millionen Kubikmeter Ethanol pro Jahr erzeugt CropEnergies an Standorten in Deutschland, Belgien, Großbritannien und Frankreich Neutral- sowie technischen Alkohol (Ethanol) für eine breite Palette von Anwendungen: von klimaschonendem Kraftstoff, über die Getränkeherstellung oder Kosmetikprodukte bis hin zu pharmazeutischen Anwendungen, beispielsweise als Grundlage für Desinfektionsmittel oder als Ausgangsstoff innovativer Biochemikalien.

Dank hocheffizienter Produktionsanlagen reduziert Ethanol für Kraftstoffanwendungen den CO2-Ausstoß über die gesamte Wertschöpfungskette um durchschnittlich über 70 Prozent im Vergleich zu fossilem Kraftstoff. Aus der Biomassenutzung werden darüber hinaus jährlich über 1 Million Tonnen hochwertige, eiweißhaltige Lebens- und Futtermittel sowie biogenes Kohlendioxid, das unter anderem in der Getränkeherstellung genutzt wird, gewonnen.

Die CropEnergies AG (ISIN DE000A0LAUP1) ist an der Frankfurter Börse im regulierten Markt (Prime Standard) notiert. Die Notierung wird mit Wirksamkeit des Widerrufs der Börsenzulassung mit Ablauf des 28. Februar 2024 enden.

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Munich Re plant Dividende in Höhe von 15 € je Aktie für 2023 und beschließt Aktienrückkauf mit einem Volumen von bis zu 1,5 Mrd.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft plant, der Hauptversammlung eine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 15,00 € je Aktie vorzuschlagen (Konsens: 12,49 €). Der Aufsichtsrat wird seine Entscheidung zur Dividendenplanung des Vorstands treffen sobald die endgültigen Geschäftszahlen für das Jahr 2023 vorliegen. Die Dividendenzahlung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

Darüber hinaus hat der Vorstand beschlossen, im Zeitraum vom 26. April 2024 bis spätestens zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2025 eigene Aktien im Wert von maximal 1,5 Mrd. € (ohne Nebenkosten) zu erwerben. Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden. Der Aktienrückkauf steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschusses des Aufsichtsrats.

Damit beträgt die Kapitalrückführung von Munich Re 3,5 Mrd. €.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Verhandlung voraussichtlich am 26. November 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat der Sachverständige Breithaupt dem Landgericht Itzehoe mitgeteilt, seine Stellungnahme zu den Einwendungen der Antragsteller voraussichtlich bis Ende August 2024 fertigzustellen. Das Gericht beabsichtigt, die Sache voraussichtlich am Dienstag, den 26. November 2024, zu verhandeln.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

clearvise AG: Boè AcquiCo GmbH, einer Holdinggesellschaft des EQT Active Core Infrastructure Fund, gehören mehr als 25 % der Aktien

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Die Boè AcquiCo GmbH hat der clearvise AG heute im Rahmen einer Mitteilung nach § 20 (1) Satz 1 und (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als 25 % aller Aktien der clearvise AG gehören, die teilweise von ihr selbst und teilweise von der Tion Renewables AG als einem von der Boè AcquiCo GmbH kontrollierten Unternehmen gehalten werden und ihre deshalb zuzurechnen sind. Unter Annahme einer Hauptversammlungspräsenz in der Größenordnung derjenigen der Hauptversammlung von 2023 von ca. 46 % würde die Boè AcquiCo GmbH dadurch in Zukunft über eine Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der clearvise AG verfügen.

Vitesco Technologies Group AG einigt sich mit Schaeffler AG auf vorläufiges Umtauschverhältnis im Rahmen der beabsichtigten Verschmelzung von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco Technologies-Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Regensburg, 26. Februar 2024 – Die Vitesco Technologies Group AG („Vitesco Technologies“) hat sich mit der Schaeffler AG („Schaeffler“) im Rahmen der angestrebten Verschmelzung von Vitesco Technologies als übertragendem Rechtsträger auf Schaeffler als übernehmendem Rechtsträger vorläufig auf ein Umtauschverhältnis zwischen Vitesco Technologies-Aktien und Schaeffler-Aktien von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco Technologies-Aktie geeinigt. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt, dass der von beiden Parteien bestellte gemeinsame Bewertungsgutachter und der gerichtlich bestellte Verschmelzungsprüfer das Umtauschverhältnis als angemessen bestätigen. Des Weiteren steht die Einigung auch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsräte von Vitesco Technologies und Schaeffler.

Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags ist für einen Zeitpunkt vor den Einberufungen der ordentlichen Hauptversammlungen von Vitesco Technologies und Schaeffler geplant, die über die Verschmelzung beschließen sollen. Der Verschmelzungsvertrag wird auf die Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlungen von Vitesco Technologies und Schaeffler bedingt sein und mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz von Vitesco Technologies sowie am Sitz von Schaeffler wirksam werden. Vitesco Technologies wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über weitere relevante Entwicklungen im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen informieren.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Vitesco Technologies oder Schaeffler dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Vitesco Technologies zum Ausdruck. (...)

Vorerst kein Squeeze-out bei der Telefónica Deutschland Holding AG

Der spanische Telekomkonzern Telefónica hat mit dem Angebot der Telefónica Local Services GmbH an die Minderheitsaktionäre der Deutschland-Tochter - wie berichtet - seinen Anteil auf mehr als 94 % erhöht. Der bereits ab 90 % mögliche Squeeze-out der restlichen Aktionäre von Telefónica Deutschland wird derzeit nicht durchgeführt, wie die Börsen-Zeitung berichtet. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis unseres Angebots. Wir benötigen keinen spezifischen Anteil, um unsere strategischen Ziele in Deutschland zu erreichen. Wir bewahren uns alle Optionen“, erklärte der Vorsitzende von Telefónica, José María Álvarez-Pallete, auf der Präsentation der Jahreszahlen vor Analysten am letzten Donnerstag.

Sonntag, 25. Februar 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rück: Sachverständige NPP kommt in "Zweiter ergänzender Stellungnahme“ auf einen Wert in Höhe von EUR 181,59 je Aktie (+ 9,68 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 15 Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem 2007 beschlossenen Squeeze-out bei der Kölnischen Rückversicherungs AG kamen die gerichtlich bestellten Sachverständigen, die Wirtschaftsprüfer Buchert und Dr. Buck, NPP Niethammer, Poserwang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), in ihrem 2020 vorgelegten Sachverständigengutachten auf EUR 182,06 je Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_76.html

Das LG Köln hatte mit Beschluss vom 6. November 2020 von NPP eine (erste) ergänzende schriftliche Stellungnahme angefordert und um Stellungnahme zu den Ausführungen der Antragsgegnerin (mit einem Privatgutachten von Value Trust) und den Antragstellern gebeten. NPP hat nach Fristverlängerungen Anfang letzten Jahres die angeforderte Stellungnahme vorgelegt, in der nunmehr ein geringerer Wert von EUR 173,43 je Aktie errechnet wird. siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/04/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html

Die Antragsgegnerin, die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter haben gegen diese ergänzende Stellungnahme zahlreiche Einwendungen erhoben. Das Landgericht hatte daher mit Beschluss vom 16. Dezember 2022 der Sachverständigen NPP aufgegeben, zu den Einwänden der Verfahrensbeteiligten ergänzend Stellung zu nehmen. Insbesondere sollte der Frage nachgegangen werden, ob die Anwendung eines Kapitalisierungszinssatzes vor Steuern (Bruttorendite) auf steuerfreie thesaurierte Beträge berechtigt ist, oder ob unter Äquivalenzgesichtspunkten nicht ein Kapitalisierungszinssatz nach Steuern (Nettorendite) maßgeblich sein muss, weil die Renditeforderung des Marktes bei steuerfreien Gewinnen bzw. Erträgen geringer ist als die Renditeforderung bei Erträgen, die der Besteuerung unterliegen.

In der nunmehr vorgelegten „Zweiten ergänzenden Stellungnahme“ kommt die Gutachterin NPP auf einen Wert je Aktie in Höhe von EUR 181,59 (geringfügig niedriger als die in dem Sachverständigengutachten 2020 genannten EUR 182,06 je Aktie).

LG Köln, Az. 82 O 2/09
SCI AG u.a. ./. General Reinsurance Corporation
176 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main

Freitag, 23. Februar 2024

Highlight Communications AG: Sport1 Medien AG verkauft 50 % Geschäftsanteile an der Sport1 GmbH im Rahmen umfassender Kooperation

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäss Artikel 17 MAR

Pratteln, 23. Februar 2024

Sport1 Medien AG, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Highlight Communications AG hat heute Nacht mit dem internationalen Medien- und Unterhaltungsunternehmen ACUNMEDYA mit Sitz in Istanbul eine umfassende Kooperation vereinbart, welche den Verkauf von 50 Prozent der Geschäftsanteile an der Tochtergesellschaft Sport1 GmbH zu einem Kaufpreis von 30 Millionen Euro beinhaltet.

ACUNMEDYA hat sich verpflichtet, ihre international erfolgreichen Entertainment- und Sportunterhaltungsprogramme für Sport1 zu produzieren. Highlight Communications AG wird weiterhin Sport1 GmbH in der Rechnungslegung vollkonsolidieren.

Der Vollzug der Transaktion unterliegt verschiedenen Bedingungen, wie insbesondere medien- und kartellrechtliche Zustimmungsvorbehalte.