Für Ihre Wertpapiere gibt es eine freiwillige Barabfindung zu den folgenden Konditionen:
Gültigkeit des Angebots
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die ao. Hauptversammlung der früher börsennotierten McKesson Europe AG am 6. April 2023 hatte unter dem einzigen Tagesordnungspunkt dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zugunsten der Hauptaktionärin McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zugestimmt. Die Verschmelzung der McKesson Europe AG und der Ausschluss der Minderheitsaktionäre ist am 14. Juni 2023 jeweils im Handelsregister der beiden Gesellschaften eingetragen und damit wirksam geworden.
Der Handel mit McKesson-Europe-Aktien ist eingestellt worden.
Die Barabfindung in Höhe von EUR 24,13 je Aktie der McKesson Europe AG dürfte in den nächsten Tagen an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre ausgezahlt werden. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Corporate News
Schrobenhausen – Die BAUER AG wurde heute von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert, dass der von der Gesellschaft beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005168108 sowie gleichzeitig im Teilbereich des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 20. Juni 2023 wirksam wird.
Nach dem 20. Juni 2023 werden sämtliche Transparenzpflichten, die mit einer Börsennotierung an einem Regulierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen, künftig entfallen.
Die Annahmefrist für das laufende Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) der SD Thesaurus GmbH („Bieterin“) für die Aktien der BAUER AG endet voraussichtlich am morgigen 16. Juni 2023 um 24:00 Uhr.
Alle relevanten Details zur Annahme sowie zum aktuellen Stand des Angebots sind auf der Internetseite der Bieterin unter https://bauer-angebot.de/ abrufbar.
Über Bauer
Die BAUER Gruppe ist führender Anbieter von Dienstleistungen, Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Der Konzern verfügt über ein weltweites Netzwerk auf allen Kontinenten. Die Geschäftstätigkeit ist in drei zukunftsorientierte Segmente mit hohem Synergiepotential aufgeteilt: Bau, Maschinen und Resources. Bauer profitiert in hohem Maße durch das Ineinandergreifen der drei Geschäftsbereiche und positioniert sich als innovativer und hoch spezialisierter Anbieter von Produkten und Serviceleistungen für anspruchsvolle Spezialtiefbauarbeiten und angrenzende Märkte. Damit bietet Bauer passende Lösungen für die großen Herausforderungen in der Welt, wie die Urbanisierung, den wachsenden Infrastrukturbedarf, die Umwelt sowie für Wasser. Die BAUER Gruppe, gegründet 1790, mit Sitz im oberbayerischen Schrobenhausen verzeichnete im Jahr 2022 mit etwa 12.000 Mitarbeitern weltweit eine Gesamtkonzernleistung von 1,7 Milliarden Euro. Die BAUER Aktiengesellschaft ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Weitere Informationen finden Sie unter www.bauer.de. Folgen Sie uns auf Facebook, LinkedIn und YouTube!.
Die Hauptversammlung der Vantage Towers AG hatte am 5. Mai 2023 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Hauptaktionärin Oak Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen zugestimmt. Dieser Unternehmensvertrag wurde am 13. Juni 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist). Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Bei der Vantage Towers AG gibt es nun noch einen minimalen Streubesitz. Nach einer kürzlich veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält Singer/Elliott 8,17 % an Vantage Towers, davon 5,02 % als Aktien und 3,15 % über Instrumente.
Die SD Thesaurus GmbH mit Sitz in München („Bieterin“), hat am 12.05.2023 die Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot und zugleich Delisting-Erwerbsangebot („Angebot“) an die Aktionäre der BAUER Aktiengesellschaft mit Sitz in Schrobenhausen („BAUER AG“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der BAUER AG – ISIN DE0005168108 („BAUER-Aktien“) – gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 6,29 je BAUER-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 16. Juni 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit München), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Das Grundkapital der BAUER AG beträgt derzeit EUR 183.398.343,74 und ist eingeteilt in 43.037.478 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von gerundet EUR 4,26.
1. Bis zum 13.06.2023, 18:00 Uhr (Ortszeit München), („Meldestichtag“) wurde das Angebot für insgesamt 940.405 BAUER-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der BAUER AG.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 12.000.000 BAUER-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 27,88 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der BAUER AG. Der Bieterin werden nach § 30 Abs. 2 WpÜG die Stimmrechte der Doblinger Beteiligung GmbH mit Sitz in München aus 10.727.533 BAUER-Aktien (dies entspricht einem Anteil von ca. 24,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der BAUER AG) zugerechnet. Insgesamt verfügte die Bieterin daher zum Meldestichtag unmittelbar und mittelbar über Stimmrechte aus 22.727.533 BAUER-Aktien, d.h. mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 52,81 % an der BAUER AG.
3. Die Doblinger Beteiligung GmbH hielt zum Meldestichtag unmittelbar 10.727.533 BAUER-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 24,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der BAUER AG. Der Doblinger Beteiligung GmbH werden nach § 30 Abs. 2 WpÜG die Stimmrechte der Bieterin aus 12.000.000 BAUER-Aktien (dies entspricht einem Anteil von ca. 27,88 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der BAUER AG) zugerechnet. Insgesamt verfügte die Doblinger Beteiligung GmbH daher zum Meldestichtag unmittelbar und mittelbar über Stimmrechte aus 22.727.533 BAUER-Aktien, d.h. mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 52,81 % an der BAUER AG.
4. Die EURO Risk Holding GmbH mit Sitz in Regensburg hielt zum Meldestichtag unmittelbar 258.956 BAUER-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,60 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der BAUER AG. Diese werden der RIM Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Regensburg sowie der HN Immobilien-Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Regensburg, persönlich haftende Gesellschafterin der vorgenannten RIM Holding GmbH & Co. KG, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.
5. Herr Alfons Doblinger hielt zum Meldestichtag unmittelbar keine BAUER-Aktien. Ihm werden die Stimmrechte aus insgesamt 22.727.533 BAUER-Aktien, mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 52,81 % an der BAUER AG zugerechnet, wobei ihm die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 10.727.533 BAUER-Aktien, mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 24,93 % an der BAUER AG, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG und darüber hinaus die Stimmrechte aus von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 12.000.000 BAUER-Aktien, mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 27,88 % an der BAUER AG, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet werden. Insgesamt verfügte Herr Alfons Doblinger daher zum Meldestichtag unmittelbar und mittelbar über Stimmrechte aus 22.727.533 BAUER-Aktien, d.h. mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 52,81 % an der BAUER AG.
6. Herr Helmuth Newin hielt zum Meldestichtag unmittelbar keine BAUER-Aktien. Ihm werden aber die Stimmrechte der Bieterin und der Doblinger Beteiligung GmbH aus insgesamt 22.727.533 BAUER-Aktien, mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 52,81 % an der BAUER AG, zugerechnet, wobei ihm die Stimmrechte aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 12.000.000 BAUER-Aktien, mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 27,88 % an der BAUER AG, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG und darüber hinaus die Stimmrechte aus von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 10.727.533 BAUER-Aktien, mithin Stimmrechte in Höhe von ca. 24,93 % an der BAUER AG, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet werden. Darüber hinaus werden Herrn Helmuth Newin die Stimmrechte der EURO Risk Holding GmbH aus von ihr unmittelbar gehaltenen 258.956 BAUER-Aktien, mithin Stimmrechte in Höhe von ca.0,60 % an der BAUER AG, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet. Insgesamt verfügte Herr Helmuth Newin damit unmittelbar und mittelbar zum Meldestichtag über Stimmrechte aus 22.986.489 BAUER-Aktien, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt ca. 53,41 % an der BAUER AG entspricht.
7. Darüber hinaus hielten weder die Bieterin noch die Weiteren Kontrollerwerber noch die mit der Bieterin bzw. den Weiteren Kontrollerwerbern jeweils gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG (wie in Ziffer 5.2 der Angebotsunterlage definiert und im Hinblick auf die jeweiligen Zurechnungen in Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage dargestellt) noch deren jeweilige Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG am Meldestichtag BAUER-Aktien und ihnen sind auch keine weiteren mit BAUER-Aktien verbundenen Stimmrechte nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zudem hielten weder die Bieterin noch die Weiteren Kontrollerwerber noch die mit der Bieterin bzw. den Weiteren Kontrollerwerbern jeweils gemeinsam handelnden Personen oder deren jeweilige Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG am Meldestichtag unmittelbar oder mittelbar mitzuteilende Instrumente nach den §§ 38, 39 WpHG betreffend BAUER-Aktien und damit verbundene Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Die Veröffentlichung steht zur VerfügungMünchen, den 14. Juni 2023
SD Thesaurus GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. Juni 2023
Die Stern Immobilien AG, eine auf die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken spezialisierte Immobiliengesellschaft, hat am 13. Juni 2023 mitgeteilt, dass die Gesellschaft eine Restrukturierung der von ihr begebenen Anleihe 2018/2023 (WKN: A2G8WJ / ISIN: DE000A2G8WJ4) plant. Die Inhaber der Anleihe sollen insbesondere einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2024 zustimmen. Im Gegenzug soll der Zinssatz der Anleihe von 6,25% p.a. auf 9,25 % p.a. angehoben werden. Ferner sollen die Anleiheinhaber am 15. September 2023 eine Teilrückzahlung in Höhe von 4,5 Millionen Euro zzgl. der aufgelaufenen Zinsen erhalten.
Hintergrund der notwendigen Sanierung ist eine zuvor aufgrund der veränderten Marktbedingungen gescheiterte Emission einer Anleihe, mit der die Anleihe 2018/2023 abgelöst hätte werden sollen. Eine alternativ von der Gesellschaft angedachte Bankenfinanzierung konnte anscheinend bis heute nicht abgeschlossen werden.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/stern für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 13.06.2023
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Stern Immobilien AG!
Veröffentlichung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Grünwald, 13. Juni 2023. Die von der STERN IMMOBILIEN AG (ISIN: DE000A13SSX4, „Gesellschaft“) begebene 6,25% Schuldverschreibung 2018/2023, ISIN: DE000A2G8WJ4 („Anleihe”), sah eine Rückzahlung zum 24. Mai 2023 („Fälligkeitsdatum“) vor. Die Gesellschaft hat die Rückzahlung zum Fälligkeitsdatum nicht geleistet.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Gläubiger der Anleihe zur einer Gläubigerversammlung zu laden, in der über eine Restrukturierung der Anleihe und eine Änderung der Anleihebedingungen Beschluss gefasst werden soll. Die Gläubigerversammlung wird am 14. Juli 2023 stattfinden. Eine Einladung mit den Details zur Gläubigerversammlung wird über den Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Gläubigerversammlung soll insbesondere vorgeschlagen werden, die Laufzeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Des Weiteren sehen die Beschlussvorschläge eine Anpassung der Zinsen von 6,25 % p.a. auf 9,25 % p.a. sowie eine Teilzahlung in Höhe von 4,5 Millionen Euro zzgl. der aufgelaufenen Zinsen an die Anleihegläubiger mit Fälligkeit zum 15. September 2023, sowie weitere Anpassungen vor.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über die STERN IMMOBILIEN AG: Die STERN IMMOBILIEN AG hält Immobilien an nationalen und internationalen Top-Standorten und entwickelt deren Werte. Der Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten liegt dabei besonders im Raum München. Im Fokus der Geschäftstätigkeit stehen die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken. Durch langjährige Immobilienexpertise, intelligente Wertschöpfungskonzepte und hervorragenden Marktzugang werden dabei überdurchschnittliche, risikoadjustierte Renditen erzielt.
Die Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2G8WJ4) der Gesellschaft ist im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stern-immobilien.com sowie unter https://www.stern-immobilien.com/finanznachrichten/.
Amadeus Corporate Business GmbH
Erding
(vormals: Amadeus Corporate Business AG)
Freiwillige Nachbesserungszahlung aufgrund einer erhöhten Barabfindung an ehemalige Aktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft vom 16. Juni 2021, welcher am 26. August 2021 in das Handelsregister der i:FAO Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 45980 eingetragen wurde, wurden die auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 10,03 je Aktie auf die Amadeus Corporate Business AG als Hauptaktionärin übertragen. Die Amadeus Corporate Business AG wurde kraft Formwechsels mit Wirkung zum 16. Mai 2023 in die Amadeus Corporate Business GmbH mit Sitz in Erding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 284654, umgewandelt.
In dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 (Az. 3-05 O 183/21) die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft auf EUR 21,73 je Aktie festgesetzt.
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main wird hiermit bekannt gemacht:
In dem Spruchverfahren wegen der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft
N. Weber u. a.Die ERWE Immobilien AG, eine auf die Revitalisierung von Objekten spezialisierte Immobiliengesellschaft, hat am 11. Juni 2023 mitgeteilt, dass die Gesellschaft eine umfassende finanzielle Sanierung plant. Wesentlicher Bestandteil des Sanierungsplans ist dabei ein Debt-to-Equity Swap, in dessen Zuge die Anleiheinhaber auf weitere Zinszahlungen und die Rückzahlung der Ende 2023 fälligen Anleihe (WKN: A255D0 / ISIN: DE000A255D05) verzichten und im Gegenzug hierfür 83 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhalten sollen.
Hintergrund der notwendigen Sanierung ist laut Unternehmensangaben vor allem der stark gestiegene Marktzinssatz, welcher die weiterhin nötigen Investitionen verteuert, und das aktuell schwierige Marktumfeld. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Fremdkapitalverbindlichkeiten schlägt die Gesellschaft daher den Tausch der emittierten Anleihe in Eigenkapital vor.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Das LG Meinigen hat mit Beschluss vom 23. Mai 2023 die eingegangenen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der ADVA Optical Networking SE zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Die
außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE am 30.
November 2022 hatte dem Abschluss des BuG zwischen der Adtran Holdings, Inc., als
herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen
zugestimmt. Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA
eine jährliche Ausgleichszahlung ("Garantiedividende") gem. § 304 AktG
in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA
vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto).
Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit,
ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR
17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
39 Spruchanträge
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Nach einer heute veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält das Übernahmevehikel Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot nunmehr 89,40 % an der Aareal Bank AG. Bei einem Überschreiten der Schwelle von 90 % könnte Atlantic Lux mit einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out fortfahren.
Weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot finden Sie unter https://www.atlantic-offer.com.