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Mittwoch, 8. November 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der STRABAG AG nunmehr vor dem OLG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2017 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Rahmen einer konzerninternen Verschmelzung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) bei der STRABAG AG hatte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 14. Februar 2022 die Barabfindung auf EUR 313,91 festgelegt. Dies entspricht dem auf der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindungsbetrag zuzüglich einer Anfang 2019 erbrachten "freiwilligen Zuzahlung" in Höhe von EUR 13,91.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 6. November 2023 Frist zu (ergänzenden) Begründung der Beschwerden bis zum 1. März 2024 gesetzt. Danach können die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter Stellung nehmen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 9/23 AktE
LG Köln, Az. 91 O 6/18
Nils Weber u.a. ./. STRABAG AG (vormals: Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG)
129 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, 50672 Köln

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