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Mittwoch, 2. August 2023

Weiterverkauf oder Börsengang der STADA Arzneimittel AG?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, zugunsten der Hauptaktionärin Nidda Healthcare GmbH ("Nidda") kam der gerichtliche Sachverständige kürzlich auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie. Bei einer Kapitalisierung der BuG-Ausgleichszahlungen ergebe sich ein Betrag von EUR 124,51 (im Vergleich zu der gezahlten Barabfindung in Höhe von EUR 98,51 zzgl. eines in einem Vergleich vereinbarten Zusatzbetrags von EUR 0,10 entspricht diese einer Anhebung um mehr als 25 %).

Die hinter Nidda stehenden Investoren Bain Capital und Cinven überlegen sich derweil, wie ein "Exit" aussehen könnte. Sie prüfen nach Presseberichten, das Pharmaunternehmen weiterzuverkaufen oder sogar einen neuen Börsengang durchzuführen. Bei einem Verkauf könnte STADA mit etwa EUR 10 Milliarden bewertet werden. Diese Prüfungen befänden sich in einem frühen Stadium. So hole man bei Investmentbanken Angebote für eine mögliche Transaktion ein. Auch ein Börsengang sei eine Möglichkeit für die weitere Zukunft des Unternehmens.

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 92/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Nidda Healthcare GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtige der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)

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