von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hatte das Landgericht München I pandemiebedingt den auf den 2./3. Dezember 2020 anberaumten Termin aufgehoben und statt der geplanten Anhörung den Abfindungsprüfer Ebner Stolz um eine schriftliche Stellungnahme zu einem 15 Seiten umfassenden Fragenkatalog des Gerichts gebeten. Die Fragen betreffen u.a. den Planungsprozess, Planungsanpassungen, EBIT- und EBITDA-Margen, Wachstumsraten, Wechselkurse, Steuerplanungen und Synergien.Die nunmehr (nach einer Fristverlängerung) vorgelegte ergänzende Stellungnahme von Ebner Stolz wurde den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Sie können zu dieser bis zum 25. Juli Stellung nehmen. Die Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Popp und Alexander Sobanski von Ebner Stolz verteidigen in ihrer 259 Seiten (plus Anlagen) umfassenden Stellungnahme im Wesentlichen ihre bisherigen Ausführungen.
LG München I, Az. 5 HK O 5321/19
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
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