Berlin
im Auftrag der
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der wallstreet:online capital AG, Berlin
– ISIN DE000A0HL762 –
Die außerordentliche Hauptversammlung der wallstreet:online capital AG vom 26. Januar 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die wallstreet:online AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 25. April 2022 in das Handelsregister der wallstreet:online capital AG beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HRB 99126 B) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital AG auf die wallstreet:online AG übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der wallstreet:online AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 47,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der wallstreet:online capital AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Berlin ausgewählten und zum sachverständigen Prüfer bestellten Herrn Dipl.-Kfm. WP/StB Volker Hülsmeier, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der wallstreet:online capital AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
Baader Bank Aktiengesellschaft
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und etwaiger gesetzlicher Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital AG provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327 f. AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der wallstreet:online capital AG gewährt werden.
Berlin, im April 2022
wallstreet:online AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. April 2022 (korrigierte Fassung am 29. April 2022)
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Die wallstreet:online capital AG ist die Betreiberin des sehr erfolgreichen Smartbrokers.
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