Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)
Ismaning, 1. April 2022
Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg ("RFR") ist heute an die AGROB Immobilien AG ("AGROB") herangetreten, um sie über ihre Absicht zu informieren, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG abzuschließen. Dabei soll die RFR herrschendes und die AGROB das beherrschte Unternehmen sein. Der Vorstand der AGROB hat entschieden, mit der RFR in Gespräche über den Abschluss eines solchen Vertrages einzutreten. Zu den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Einholung eines Bewertungsgutachtens und der Vorschlag eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. AGROB wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach umfassender Prüfung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der RFR endgültig darüber entscheiden, ob ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag tatsächlich abgeschlossen werden soll. Dieser bedürfte dann auch der Zustimmung der Hauptversammlung der AGROB.
Sofern die endgültige Entscheidung der AGROB zugunsten des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ausfällt, würde die RFR den außenstehenden Aktionären der AGROB ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung machen und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festlegen.
AGROB Immobilen AG
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