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Dienstag, 8. Dezember 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rück: LG Köln will ergänzende Stellungnahme der Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit elf Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem 2007 beschlossenen Squeeze-out bei der Kölnischen Rückversicherungs AG hatten die gerichtlich bestellten Sachverständigen, die Wirtschaftsprüfer Buchert und Dr. Buck, NPP Niethammer, Poserwang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), kürzlich ihr Gutachten vorgelegt. NPP kommt in dem Sachverständigengutachten auf EUR 182,06 je Aktie, was einer Anhebung um fast 10 % entspricht: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_76.html

Das LG Köln hat nunmehr mit Beschluss vom 6. November 2020 von NPP eine ergänzende schriftliche Stellungnahme angefordert. NPP soll innerhalb von sechs Monaten zu den Ausführungen der Antragsgegnerin (mit einem Privatgutachten von Value Trust) und den Antragstellern Stellung nehmen. Die Antragsgegnerin soll hierfür einen weiteren Kostenvorschuss von EUR 100.000,- einzahlen.

LG Köln, Az. 82 O 2/09
SCI AG u.a. ./. General Reinsurance Corporation
176 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main

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