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Mittwoch, 30. Dezember 2020

Delisting-Fall Rocket Internet: Elliott kauft mehr als 15 % der Aktien

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie die Börsen-Zeitung meldet, hat sich der aktivistische Finanzinvestor Elliott bei Rocket Internet "in Stellung gebracht". Demnach hält Elliott 20,5 Millionen Aktien, was einer Beteiligung von 15,1 % entspricht (wodurch eine verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out verhindert wird, für den die Schwelle von 90 % überschritten werden muss).

Rocket Internet hatte den zuletzt niedrigen Aktienkurs für ein Delisting zum Ablauf des 30. Oktober 2020 genutzt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/rocket-internet-se-delisting-der-aktien.html Dies war insbesondere von den Aktionärsvereinigungen heftig kritisiert worden. Nach einem Börsengang zu EUR 42,50 Euro sei der für das Delisting angebotene Betrag von EUR 18,57 je Rocket-Internet-Aktie deutlich zu wenig. Der innere Wert einer Aktie sei erheblich höher.

Marktteilnehmer gehen laut Börsen-Zeitung davon aus, dass Elliott auf einen Beherrschungsvertrag und ein höheres Abfindungsangebot spekuliert. Großaktionär von Rocket Internet ist mit 49,6 % Global Founders, hinter der die Samwer-Brüder stecken.

Beim Landgericht Berlin sind mehrere Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse über Rückkauf und Einziehung von Aktien anhängig. Der bekannte Corporate-Governance-Experte Christian Strenger unterstützt als Nebenintervenient der Klage von HW Capital, wie auch die FAZ kürzlich gemeldet hat: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/anfechtungsklage-gegen-das-delisting.html

Elliott hat kürzlich - wohl im Rahmen einer Umschichtung - seine Kabel- Deutschland-Aktien an Vodafone verkauft: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/12/vodafone-kauft-die-kabel-deutschland.html Nach einem derzeit noch laufenden Übernahmeangebot an die verbliebenen Kabel-Deutschland-Minderheitsaktionäre könnte dort ein Squeeze-out folgen.

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