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Dienstag, 15. Dezember 2020

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Festlegung der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 813,-

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
München 

Festlegung der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out 

ISIN DE0007647000/WKN 764700 

Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 813,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie festgelegt. 

Die NIAG SE, München, hat am 14. Dezember 2020 ihr Übertragungsverlangen vom 07.10.2020 bestätigt und konkretisiert sowie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft auf die NIAG SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 813,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft festgelegt hat. 

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft als übertragender Rechtsträger und der NIAG SE als übernehmender Rechtsträger, der zur Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderlich ist, ist am 27.11.2020 notariell beurkundet worden. Der Übertragungsbeschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft gefasst werden, die für den 19.02.2021 geplant ist. 

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der NIAG SE bzw. der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft ab. 

München, 15. Dezember 2020 

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand

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