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Mittwoch, 23. Dezember 2020

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: OLG München will ggf. auf den Börsenwert abstellen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 27. November 2019 eine gerichtliche Erhöhung des angebotenen Abfindungsbetrags und der Ausgleichszahlung (sog. "Garantiedividende") abgelehnt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_27.html

Da mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt hatten, ist die Sache nunmehr beim OLG München anhängig. In seinem Hinweisbeschluss vom 15. Dezember 2020 weist das OLG darauf hin, dass es erwäge, Abfindung und Ausgleich "rein marktorientiert" anhand des Börsenwerts zu bestimmen (S. 8). Weder nach Verfassungsrecht noch nach einfachem Recht sei eine bestimmte Methode zur Unternehmensbewertung vorgeschrieben. Die Ertragswertmethode sei zwar eine grundsätzlich anerkannte Methode. Ihr komme jedoch kein Alleinstellungsmerkmal zu, so dass andere Ansätze, insbesondere auch eine unmittelbare Bestimmung des Anteilswerts allein anhand des Börsenwerts denkbar seien (vgl. BGH, Beschluss vom 15.9.2020 - II ZB 6/20; BGH, Beschluss vom 12.1.2016 - II ZB 25/14M OLG FRankrurt, Beschluss vom 26.1.2017 - 31 W 75/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2016 - I-26 W 25/12). Weder die Aktionäre noch die Antragsgegnerin hätten eiuen Anspruch auf die Anwendung einer konkreten Bewertungsmethode oder Beibehaltung der durch die Bewerterin/Prüferin bzw. des Gerichts erster Instanz gewählten Methode. 

Die Beteiligten können auf diesen Hinweisbeschluss bis zum 31. März 2021 Stellung nehmen.

OLG München, Az. 31 Wx 190/20
LG München I, Beschluss vom 27. November 2019, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)

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