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Freitag, 11. Dezember 2020

BEITEN BURKHARDT vertritt erfolgreich die Marquard Media AG im Spruchverfahren

Pressemitteilung der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

München, 10. Dezember 2020 - Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat die Marquard Media AG mit Sitz in Baar in der Schweiz erfolgreich im gerichtlichen Spruchverfahren nach dem aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Computec Media AG, Fürth, beraten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 19. Dezember sämtliche Anträge der 48 Kläger auf Erhöhung der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre abgewiesen. Partner Roland Startz hat mit einem Münchner Team das komplexe Verfahren von der Vorbereitung der Hauptversammlung an umfassend begleitet und die Hauptaktionärin vor Gericht vertreten. Das erstinstanzliche Spruchverfahren stellte angesichts der zahlreichen bekannten Kläger wie Arendts, Freitag, Jaeckel, Reimers, Scheunert, Metropol GmbH und Schüma KG ein vielbeachtetes Verfahren im Markt dar.

Die Marquard Media AG hatte im Jahr 2005 ihre Anteile an dem seit Ende 1998 börsennotierten Fürther Verlag Computec Media AG in mehreren Schritten auf 95,1 Prozent ausgebaut. Computec verlegt namhafte Computer- und Videospielmagazine, veröffentlicht digitale Medien und betreibt Webportale für den deutschsprachigen Raum. Marquardt stärkte damit die verlegerische Präsenz in den Kernmärkten Deutschland, Schweiz sowie Österreich und investierte in die Zukunftssegmente Electronic Entertainment und Multimedia. Am 1. Oktober 2013 übernahm Marquard Media durch ein Squeeze-out die restlichen Aktien, nahm Computec von der Börse und wandelte das Unternehmen in eine GmbH um.

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Anmerkung der Redaktion:

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13

In einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es natürlich keine Kläger, sondern Antragsteller.

Mehrere Antragsteller sind gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth (das das Verfahren über vier Jahre nicht bearbeitet hatte) in die Beschwerde gegangen, wie bereits mitgeteilt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_10.html

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