Mitteilung des Veranstalterteams:
Aufgrund der Ereignisse der letzten Tage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland und Europa haben wir uns heute leider zu der Entscheidung gezwungen gesehen, die für den 17. März 2020 geplante Veranstaltung abzusagen. Auch wenn wir diese Absage zutiefst bedauern, wollten wir weder Ihre Gesundheit riskieren noch potenzielle Unterstützung für eine immer schnellere Verbreitung des Virus leisten.
Wir werden uns bemühen, das Symposium Kapitalmarktrecht 2020 zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen und werden Sie rechtzeitig über einen Ersatztermin informieren. Wir freuen uns bereits jetzt darauf, Sie dann alle gesund und wohlbehalten in Frankfurt am Main wieder zu treffen und gemeinsam mit Ihnen nach Antworten auf aktuelle Fragen des Aktien- und Kapitalmarktrechts zu suchen.
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