Die Firma Haikui Seafood AG sollte von Amts wegen gelöscht werden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/01/registergericht-will-haikui-seafood-ag.html. Dies konnte die Aktionärsvereinigung SdK verhindern, die zu einer Interessenbündelung aufgerufen hatte: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/02/sdk-ruft-aktionare-der-haikui-seafood.html.
Sie hatte namens und in Vollmacht eines Mitglieds Widerspruch gegen die beabsichtige Löschung von Amts wegen nach § 394 FamFG eingelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat nunmehr mitgeteilt, dass das Finanzamt seinen Antrag vom 17. September 2018 zurückgenommen habe. Daher werde das Löschungsverfahren nicht weiter betrieben.
Sie hatte namens und in Vollmacht eines Mitglieds Widerspruch gegen die beabsichtige Löschung von Amts wegen nach § 394 FamFG eingelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat nunmehr mitgeteilt, dass das Finanzamt seinen Antrag vom 17. September 2018 zurückgenommen habe. Daher werde das Löschungsverfahren nicht weiter betrieben.
Die SdK konnte durch den Widerspruch damit verhindern, dass die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird und damit rechtlich nicht mehr existiert.
Weitere Informationen:
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SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Fon: +49 / 89 / 2020846-0
Fax: +49 / 89 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
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