von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Eurofins Genomics B.V. mit der MWG-Biotech AG hatte das LG München I mit Beschluss vom 28. April 2017 eine Erhöhung von Ausgleich und Abfindung abgelehnt. Die gegen diese erstinstanzliche Entscheidung von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG München nunmehr mit Beschluss vom 11. März 2020 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.
Bei dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MWG-Biotech AG am 13. Dezember 2016 beschlossenen Squeeze-out hat die Hauptaktionärin die Barabfindung erheblich höher als bei dem BuG auf EUR 3,20 je Aktie festgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/11/squeeze-out-bei-der-mwg-biotech.html.
OLG München, Beschluss vom 11. März 2020, Az. 31 Wx 341/17
LG München I, Beschluss vom 28. April 2017, Az. 5 HK O 4736/11
Jaeckel, U. u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Eifler Grandpierre Weber PartmbB, Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Dr. Slavik)
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Eurofins Genomics B.V. mit der MWG-Biotech AG hatte das LG München I mit Beschluss vom 28. April 2017 eine Erhöhung von Ausgleich und Abfindung abgelehnt. Die gegen diese erstinstanzliche Entscheidung von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG München nunmehr mit Beschluss vom 11. März 2020 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.
Bei dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MWG-Biotech AG am 13. Dezember 2016 beschlossenen Squeeze-out hat die Hauptaktionärin die Barabfindung erheblich höher als bei dem BuG auf EUR 3,20 je Aktie festgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/11/squeeze-out-bei-der-mwg-biotech.html.
OLG München, Beschluss vom 11. März 2020, Az. 31 Wx 341/17
LG München I, Beschluss vom 28. April 2017, Az. 5 HK O 4736/11
Jaeckel, U. u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Eifler Grandpierre Weber PartmbB, Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Dr. Slavik)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen