von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei der Hauptversammlung der WORLD HOTELS Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, am 10. März 2020 soll unter TOP 6 ein Squeeze-out zugunsten eines Konzernunternehmens des Hotelunternehmens Best Western International, Inc. beschlossen werden. Interessant ist dabei vor allem die außergewöhnliche Höhe der Barabfindung. So sieht der Übertragungsbeschluss vor:
“Die auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der WORLD HOTELS Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der BV Acquisitions X GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 103635 (Hauptaktionärin), an die Minderheitsaktionäre zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR EUR 141.195,32 je auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktie der WORLD HOTELS Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen."
Dies lässt sich vor dem Hintergrund erklären, dass es lediglich 84 Aktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 600,- je Aktie) gibt, wobei fünf von der Gesellschaft selbst gehalten werden und bei 77 Aktien des Erwerbsvehikels somit nur zwei "freie" Aktien verbleiben. Die Gesellschaft wird damit mit etwas mehr als EUR 11,15 Mio. bewertet.
Auftragsgutachterin: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart
Sachverständige Prüferin: I-Advise AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Bei der Hauptversammlung der WORLD HOTELS Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, am 10. März 2020 soll unter TOP 6 ein Squeeze-out zugunsten eines Konzernunternehmens des Hotelunternehmens Best Western International, Inc. beschlossen werden. Interessant ist dabei vor allem die außergewöhnliche Höhe der Barabfindung. So sieht der Übertragungsbeschluss vor:
“Die auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der WORLD HOTELS Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der BV Acquisitions X GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 103635 (Hauptaktionärin), an die Minderheitsaktionäre zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR EUR 141.195,32 je auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktie der WORLD HOTELS Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen."
Dies lässt sich vor dem Hintergrund erklären, dass es lediglich 84 Aktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 600,- je Aktie) gibt, wobei fünf von der Gesellschaft selbst gehalten werden und bei 77 Aktien des Erwerbsvehikels somit nur zwei "freie" Aktien verbleiben. Die Gesellschaft wird damit mit etwas mehr als EUR 11,15 Mio. bewertet.
Auftragsgutachterin: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart
Sachverständige Prüferin: I-Advise AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
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