Mehrere außenstehende Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht Dortmund eine gerichtliche Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld, beantragt. Das Gericht hat mitgeteilt, den Ablauf der Antragsfrist (24. November 2016) abzuwarten und dann alle zulässigen Anträge miteinander zu verbinden. Der Antragsgegnerin, der DMG MORI GmbH, werde erst dann eine einheitliche Frist zur Erwiderung gesetzt werden.
LG Dortmund, Az. 18 O 88/16 (AktE), 18 O 89/16 (AktE) u.a.
LG Dortmund, Az. 18 O 88/16 (AktE), 18 O 89/16 (AktE) u.a.
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