Generali Deutschland AG
München
Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung in dem Spruchverfahren
betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der AachenMünchener Lebensversicherung AG, Aachen, gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der AachenMünchener Lebensversicherung AG gibt der Vorstand der Generali Deutschland AG (vormals: Generali Deutschland Holding AG) gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.08.2015, Az. 82 O 94/03, geändert durch Beschluss des Landgerichts vom 14.12.2015, bekannt:
Beschluss
In dem Spruchverfahren gemäß §§ 327a ff. AktG
1. - 21. (Antragsteller) gegen |
22. |
die AachenerMünchener Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Aureliusstr. 2, 52064 Aachen,
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23. |
die Generali Deutschland Holding AG, vertreten durch den Vorstand, Tunisstr. 19-23, 50667 Köln,
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Antragsgegnerinnen,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf,
weiterer Beteiligter:
23. |
Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wenner, Weißenburgstr. 76, 50670 Köln,
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gemeinsamer Vertreter der ausgeschiedenen Aktionäre, |
hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Lauber, die Handelsrichterin Brück und den Handelsrichter Maaßen am 21. August 2015 beschlossen:
Die Anträge des Antragstellers zu 11, 18 und 19 werden als unzulässig zurückgewiesen.
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Die angemessene Barabfindung gemäß § 327 a AktG wird gerichtlich auf EUR 681,27 je Stückaktie der AachenMünchener Lebensversicherung AG festgesetzt.
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Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.
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Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre. Die Antragsgegnerinnen tragen ferner die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1-10, 12-17 und 20-21. Die Antragsteller zu 11, 18 und 19 sowie die Antragsgegnerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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Der Geschäftswert wird auf EUR 4.749,990,57 festgesetzt.
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Ergänzender Hinweis
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im Bundesanzeiger erfolgen.
München und Aachen, im November 2016
Generali Deutschland AG
Der Vorstand
AachenMünchener Lebensversicherung AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. November 2016
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