In dem Spruchverfahren zu der Verschmelzung der Prime Office REIT-AG auf die OCM German Real Estate Holding AG hatte das Landgericht München I die Spruchanträge als unbegründet zurückgewiesen und damit die begehrte Zuzahlung abgelehnt (Beschluss vom 21. August 2015, Az. 5 HK O 1913/14).
Gegen diese Entscheidung hatten der gemeinsame Vertreter und vier Antragsteller Beschwerde eingelegt. Diesen hatte das LG München I Ende 2015 dem OLG München vorgelegt. Wie das OLG auf Anfrage mitteilte, ist aufgrund vorrangig zu bearbeitender älterer Spruchverfahren mit einer Entscheidung erst ab der zweiten Jahreshälfte 2017 zu rechnen.
OLG München, Az. 31 Wx 372/15
LG München I, Beschluss vom 21. August 2015, Az. 5 HK 1913/14
Vogel, E. u.a. ./. Prime Office AG
39 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger & Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Gegen diese Entscheidung hatten der gemeinsame Vertreter und vier Antragsteller Beschwerde eingelegt. Diesen hatte das LG München I Ende 2015 dem OLG München vorgelegt. Wie das OLG auf Anfrage mitteilte, ist aufgrund vorrangig zu bearbeitender älterer Spruchverfahren mit einer Entscheidung erst ab der zweiten Jahreshälfte 2017 zu rechnen.
OLG München, Az. 31 Wx 372/15
LG München I, Beschluss vom 21. August 2015, Az. 5 HK 1913/14
Vogel, E. u.a. ./. Prime Office AG
39 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger & Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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