von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem am 30. April 2010 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Winkler+Dünnebier AG hat das Landgericht Koblenz nunmehr mitgeteilt, dass mit einer Entscheidung Ende des Jahres gerechnet werden könne.
Wegen einer Änderung der Geschäftsverteilung ist die Zuständigkeit - wie bereits mitgeteilt - von der 3. auf die 4. Kammer für Handelssachen übergegangen (Az. neu: 4 HKO 97/15 UmwG, früher: 3 HKO 49/10).
In dem Spruchverfahren zu dem am 30. April 2010 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Winkler+Dünnebier AG hat das Landgericht Koblenz nunmehr mitgeteilt, dass mit einer Entscheidung Ende des Jahres gerechnet werden könne.
Wegen einer Änderung der Geschäftsverteilung ist die Zuständigkeit - wie bereits mitgeteilt - von der 3. auf die 4. Kammer für Handelssachen übergegangen (Az. neu: 4 HKO 97/15 UmwG, früher: 3 HKO 49/10).
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