Veröffentlichung nach § § 19 Abs.1 lit.c) aa) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse
München, 22. Februar 2016
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Matica Technologies AG haben am heutigen Tag beschlossen, gemäß § 23 Abs.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse die Einbeziehung in den Entry Standard der Deutsche Börse AG zu kündigen. Die Kündigung wird zeitnah erfolgen.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt die Notierung aufrechterhalten und ein Handel ist möglich.
KONTAKT
Martina Hausner | VP Corporate & Legal Affairs, Global HR / IT Matica Technologies AG | Theresienhöhe 30 | 80339 München | Germany | ir@maticatech.com
München, 22. Februar 2016
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Matica Technologies AG haben am heutigen Tag beschlossen, gemäß § 23 Abs.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse die Einbeziehung in den Entry Standard der Deutsche Börse AG zu kündigen. Die Kündigung wird zeitnah erfolgen.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt die Notierung aufrechterhalten und ein Handel ist möglich.
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