BÖRSE ONLINE führt in dem Beitrag "Neun Squeeze-out-Aktien im Check" folgende Werte auf:
Quelle: http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/Neun-Squeeze-out-Aktien-im-Check-1001010633
Anmerkung der Redaktion:
Die Darstellung in dem Beitrag, dass das Spruchverfahren "von der Regierung" angeblich im November 2015 abgeschafft worden wäre, stimmt nicht. Vielmehr sieht die vom Bundestag am 1. Oktober 2015 verabschiedete Neuregelung des Delistings - anders als nach der früheren, bis zu der 2013 verkündeten Frosta-Entscheidung des BGH geltenden Macrotron-Rechtsfortbildung - grundsätzlich keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit mehr vor (mit wohl nur theoretischen Ausnahmen wie etwa bei einer Kursmanipulation, dann ggf. Überprüfung in einem KapMuG-Verfahren). Bei anderen Strukturmaßnahmen, insbesondere bei einen Squeeze-out, kann natürlich die angebotene Gegenleistung weiterhin in einem Spruchverfahren überprüft werden.
- Celesio
- Design Hotels
- Euwax
- Homag
- Kabel Deutschland
- MAN
- Medion
- Mevis Medical
- Pulsion
Quelle: http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/Neun-Squeeze-out-Aktien-im-Check-1001010633
Anmerkung der Redaktion:
Die Darstellung in dem Beitrag, dass das Spruchverfahren "von der Regierung" angeblich im November 2015 abgeschafft worden wäre, stimmt nicht. Vielmehr sieht die vom Bundestag am 1. Oktober 2015 verabschiedete Neuregelung des Delistings - anders als nach der früheren, bis zu der 2013 verkündeten Frosta-Entscheidung des BGH geltenden Macrotron-Rechtsfortbildung - grundsätzlich keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit mehr vor (mit wohl nur theoretischen Ausnahmen wie etwa bei einer Kursmanipulation, dann ggf. Überprüfung in einem KapMuG-Verfahren). Bei anderen Strukturmaßnahmen, insbesondere bei einen Squeeze-out, kann natürlich die angebotene Gegenleistung weiterhin in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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