Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 30. Dezember 2014
Die Robert Bosch GmbH hat den Abwicklern der aleo solar Aktiengesellschaft i.L. heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Robert Bosch GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. "Squeeze-out"). Der Robert Bosch GmbH gehören unmittelbar und mittelbar mehr als 95 % des Grundkapital der aleo solar Aktiengesellschaft i.L., so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
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