Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
27. Januar 2015 - Heute ist dem Vorstand der OnVista AG (WKN: 546 160, ISIN: DE 0005461602) das schriftliche Verlangen des Hauptaktionärs Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, zugegangen, die Hauptversammlung der OnVista AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Boursorama S.A. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenannter Squeeze-out) beschließen zu lassen.
Der Boursorama S.A. gehören nach eigenen Angaben - bei Abzug der von der OnVista AG gehaltenen eigenen Aktien - Aktien, die einem Anteil von mehr als 95 % am Grundkapital der OnVista AG entsprechen. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Absatz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich im Juni 2015 stattfinden wird.
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