In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der BERU AG, Ludwigshafen, hat das Landgericht Stuttgart in dem seit 2009 anhängigen Spruchverfahren eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 5. November 2012, Az. 31 O 173/09 KfH AktG). Dieser Beschluss ist nocht nicht rechtskräftig, da mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt haben.
99 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Fortun, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin BorgWarner Germany GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller
Gutachten der Antragsgegnerin: Ernst & Young AG
sachverständige Prüferin: Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
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