Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 5. November 2012
Der Vorstand der cash.life AG hat am 24. Oktober 2012 beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Berlin zu beantragen. Nach Wirksamwerden dieser Widerrufsanträge beabsichtigt der Vorstand den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt der Niedersächsischen Börse zu Hannover mit gleichzeitigem Wechsel in das Segment 'Mittelstandsbörse Deutschland' (Freiverkehr) der Niedersächsischen Börse zu
Hannover zu beantragen.
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom heutigen Tage hierzu seine Zustimmung erteilt.
Aufgrund des geringen Streubesitzes von rund 10% und des daraus folgenden geringen Handels in Aktien der Gesellschaft, halten Vorstand und Aufsichtsrat eine Zulassung der Aktien zum regulierten Markt für nicht mehr geboten. Demgegenüber stellt das Segment 'Mittelstandsbörse Deutschland' ein geeignetes Marktsegment dar, um die mit einer Börsennotierung der cash.life AG verbundenen Kosten in einem für das Handelsvolumen und die Größe der Gesellschaft angemessenen Rahmen zu halten.
Aufgrund ihrer dem regulierten Markt angenäherten Publizitätsvorschriften gewährleistet die 'Mittelstandsbörse Deutschland' den Schutz der Aktionäre durch ein dem regulierten Markt vergleichbares Transparenzniveau.
Die Einbeziehung der Aktien in das Marktsegment 'Mittelstandsbörse Deutschland' soll mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung zum regulierten Markt der Niedersächsischen Börse zu Hannover erfolgen.
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