In dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Steigenberger Hotels AG, Frankfurt am Main, hat das Gericht das Zustandeskommen eines Vergleichs festgestellt (Beschluss vom 12. Dezember 2012, Az. 3-05 O 62/11). Die Antragsgegnerin, die Brierly Gardens Investments Limited, zahlt demnach einen Barabfindungserhöhungsbetrag in Höhe von EUR 161,94 je Steigenberger-Aktie (inklusive Verzinsung). Die ursprünglich festgelegte Barabfindung betrug EUR 538,06.
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Moritz Reimers, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Linklaters LLP, Frankfurt am Main
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