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Mittwoch, 19. Dezember 2012

Oppenhoff & Partner begleitet Weinig erfolgreich bei Spruchverfahren

Pressemitteilung von OPPENHOFF & PARTNER vom 18. Dezember 2012

Das OLG Karlsruhe hat als Beschwerdeinstanz im Spruchverfahren entschieden, dass die in 2002 gezahlte Abfindung im Rahmen eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre („Squeeze Out“) der damals noch börsennotierten Michael Weinig AG angemessen war (Az. 12 W 66/06).

Die Gerichte hatten in beiden Instanzen umfassende Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben, deren Erstellung mehrere Jahre dauerte.

Bereits 2011 hatte die Weinig ein Spruchverfahren vor dem OLG Karlsruhe gewonnen; dabei ging es um die im Jahr 2000 beschlossene, später aber für nichtig erklärte Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG.

Ein Team von Oppenhoff & Partner unter Leitung von Dr. Günter Seulen beriet und vertrat in beiden Verfahren die Weinig International AG, Hauptgesellschafterin der Michael Weinig AG und Schuldnerin der Abfindung. Das Team umfasste außerdem Dr. Falk Osterloh (beide Gesellschaftsrecht), Silvanne Helle und Dr. Vanessa Pickenpack (beide Prozessrecht).

Oppenhoff & Partner steht für mehr als 100 Jahre Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

Unsere unabhängige Kanzlei berät nationale und internationale Unternehmen und Unternehmer umfassend im Wirtschafts- und Steuerrecht.

Jörg Overbeck
Leiter Marketing und Kommunikation
OPPENHOFF & PARTNER
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln

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