Pressemitteilung von OPPENHOFF & PARTNER vom 18. Dezember 2012
Das OLG Karlsruhe hat als Beschwerdeinstanz im 
Spruchverfahren entschieden, dass die in 2002 gezahlte Abfindung im Rahmen eines 
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre („Squeeze Out“) der damals noch 
börsennotierten Michael Weinig AG angemessen war (Az. 12 W 66/06). 
Die Gerichte hatten in beiden Instanzen umfassende 
Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben, deren Erstellung mehrere Jahre dauerte. 
Bereits 2011 hatte die Weinig ein Spruchverfahren vor dem OLG 
Karlsruhe gewonnen; dabei ging es um die im Jahr 2000 beschlossene, später aber 
für nichtig erklärte Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig 
International AG. 
Ein Team von Oppenhoff & Partner unter Leitung von Dr. Günter 
Seulen beriet und vertrat in beiden Verfahren die Weinig International AG, 
Hauptgesellschafterin der Michael Weinig AG und Schuldnerin der Abfindung. Das 
Team umfasste außerdem Dr. Falk Osterloh (beide Gesellschaftsrecht), Silvanne 
Helle und Dr. Vanessa Pickenpack (beide Prozessrecht). 
Oppenhoff & Partner steht für mehr als 100 Jahre Rechtsberatung 
auf höchstem Niveau. 
Unsere unabhängige Kanzlei berät nationale und internationale 
Unternehmen und Unternehmer umfassend im Wirtschafts- und Steuerrecht. 
Jörg Overbeck 
Leiter Marketing und Kommunikation
OPPENHOFF & PARTNER
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
Leiter Marketing und Kommunikation
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Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
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