Pressemitteilung von OPPENHOFF & PARTNER vom 18. Dezember 2012
Das OLG Karlsruhe hat als Beschwerdeinstanz im
Spruchverfahren entschieden, dass die in 2002 gezahlte Abfindung im Rahmen eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre („Squeeze Out“) der damals noch
börsennotierten Michael Weinig AG angemessen war (Az. 12 W 66/06).
Die Gerichte hatten in beiden Instanzen umfassende
Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben, deren Erstellung mehrere Jahre dauerte.
Bereits 2011 hatte die Weinig ein Spruchverfahren vor dem OLG
Karlsruhe gewonnen; dabei ging es um die im Jahr 2000 beschlossene, später aber
für nichtig erklärte Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig
International AG.
Ein Team von Oppenhoff & Partner unter Leitung von Dr. Günter
Seulen beriet und vertrat in beiden Verfahren die Weinig International AG,
Hauptgesellschafterin der Michael Weinig AG und Schuldnerin der Abfindung. Das
Team umfasste außerdem Dr. Falk Osterloh (beide Gesellschaftsrecht), Silvanne
Helle und Dr. Vanessa Pickenpack (beide Prozessrecht).
Oppenhoff & Partner steht für mehr als 100 Jahre Rechtsberatung
auf höchstem Niveau.
Unsere unabhängige Kanzlei berät nationale und internationale
Unternehmen und Unternehmer umfassend im Wirtschafts- und Steuerrecht.
Jörg Overbeck
Leiter Marketing und Kommunikation
OPPENHOFF & PARTNER
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
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