Der Beschluss der Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG vom 2. März 2006 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Vattenfall Europe AG auf die Vattenfall AB als Hauptaktionärin gem. §§ 327a ff. AktG gegen Zahlung einer Barabfindung wurde am heutigen Tag eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gem. § 327 e AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vattenfall AB übergegangen. Ausgegebene Aktienurkunden verbriefen bis zur ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die Notierung der Vattenfall Europe Aktie wird in Kürze eingestellt.
Der Eintragung standen bis zum Abschluss des Prozessvergleichs vom 17.04.2008 Anfechtungsklagen entgegen. Der Abschluss des Prozessvergleichs wurde am 17.04.08 ad hoc publiziert. Der vollständige Inhalt des Prozessvergleichs ist auf der Homepage der Vattenfall Europe AG (www.vattenfall.de) unter der Rubrik 'Investoren/Informationen für Aktionäre/Squeeze Out' einsehbar und wird demnächst im elektronischen Bundesanzeiger und in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern bekannt gemacht.
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