Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. Januar 2008 die Angebote der SIGMA Verwaltungs GmbH, Großbottwar, zum Erwerb von Aktien der Eurohypo AG, Eschborn, CREATON AG, Wertingen, und Bayer Schering Pharma AG, Berlin, untersagt. Die Angebote verstoßen gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Die SIGMA Verwaltungs GmbH hatte am 18. Januar 2008 Angebote im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die BaFin hat die Angebote untersagt, weil darin wesentliche Pflichtangaben fehlten, etwa Informationen zu Finanzierungsmaßnahmen und Absichten des Bieters sowie die Finanzierungsbestätigung eines vom Bieter unabhängigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens. Darüber hinaus wahrten die Angebote nicht die Mindestannahmefrist von vier Wochen.
Die Untersagungsverfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Auf Grundlage dieser Angebote abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nichtig.
Die Aktien der Eurohypo AG, CREATON AG und Bayer Schering Pharma AG sind an verschiedenen deutschen Börsen zum Handel im regulierten Markt zugelassen.
Bonn/Frankfurt a.M., den 18.01.2008
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