Der Beschluss der Hauptversammlung der HypoVereinsbank (HVB) vom 26./27. Juni 2007, nach dem die Aktien der übrigen Aktionäre der HVB auf den Hauptaktionär UniCredito übertragen werden (Squeeze out), kann in das Handelsregister eingetragen werden. Dies entschied heute das Landgericht München I. Es führte in seinem Beschluss aus, dass die noch anhängigen Klagen von 125 betroffenen Kleinaktionären gegen die Wirksamkeit der Übertragung der Aktien offensichtlich unbegründet seien (Beschluss vom 24.04.2008, Az.: 5 HK O 23244/07; nicht rechtskräftig).
Gegen die Entscheidung wollen die Minderheitaktionäre voraussichtlich vor das Oberlandesgericht (OLG) München ziehen. Sollte auch das OLG der Bank recht geben, könnte der Zwangsausschluss ins Handelsregister eingetragen werden. Über die Höhe der Barabfindung wird in einem gesonderten Spruchverfahren entschieden werden.
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