Die Boursorama SA hat die OnVista AG heute Nachmittag darüber informiert, dass sie den beabsichtigten Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Boursorama SA als herrschender Gesellschaft und der OnVista AG als beherrschter Gesellschaft nicht abschließen wird. Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG werden daher ihren in der Einberufung zur Hauptversammlung veröffentlichten Beschlussvorschlag, dem Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zuzustimmen, zurückziehen.
Hintergrund ist die am 13. März 2008 getroffene und in einer entsprechenden Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag gemeldete Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG, der Hauptversammlung der OnVista AG vorzuschlagen, einem als Entwurfsfassung vorliegenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der OnVista AG und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Boursorama SA, zuzustimmen. Die Hauptversammlung ist für den 24. und gegebenenfalls 25. April 2008 einberufen worden. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag hätte zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der OnVista AG bedurft.
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