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Samstag, 21. November 2020

Außerordentliche Hauptversammlung der RENK AG zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out am 22. Dezember 2020

Die Rebecca BidCo AG (vormals: Rebecca BidCo GmbH) hatte der RENK AG am 7. Oktober 2020 mitgeteilt, dass ihr RENK-Aktien in Höhe von mehr als 90 % des Grundkapitals gehören, und das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung von RENK gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Rebecca BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung von RENK auf die Rebecca BidCo (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) beschließen zu lassen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/renk-ag-rebecca-bidco-ag-stellt.html

Die Rebecca BidCo hat kürzlich ihr Übertragungsverlangen vom 7. Oktober 2020 gegenüber RENK bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die angemessene Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG auf EUR 105,72 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von RENK festgelegt hat: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/renk-ag-rebecca-bidco-ag-legt.html

Hinter dem Übernahmevehikel Rebecca BidCo AG stehen Herr Peder Prahl und die von ihm kontrollierte Triton-Gruppe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/renk-ag-veroffentlichung-gema-40-abs-1.html

Die außerordentliche Hauptversammlung der RENK AG wird am Dienstag, dem 22. Dezember 2020, 10:00 Uhr, in virtueller Form stattfinden. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll unter TOP 1 beschlossen werden.

Die Unterlagen zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out können auf der Internetseite der RENK AG unter

in der Rubrik "Investor Relations' heruntergeladen werden.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

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