Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 5. Mai 2020

Virtuelle Hauptversammlung der comdirect bank AG stimmt verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zu

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out bei der comdirect bank AG zugunsten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft wurde auf der heutigen Hauptversammlung wie erwartet mit einer Stimmenmehrheit von mehr als 99,55 % verabschiedet. Die "virtuell", vor allem im Internet stattfindende Hauptversammlung (bei Anwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzendern, zweier Vorstandsmitglieder und des Notars) dauerte von 10:00 Uhr bis kurz vor 16:00 Uhr.

Die Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre hatte die COMMERZBANK auf EUR 12,75 festgesetzt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/03/comdirect-bank-ag-barabfindung-fur.html

Um die für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderliche Schwelle von 90 % zu überschreiten, hatte die COMMERZBANK-Tochtergesellschaft Commerzbank Inlandsbanken Holding AG für ein Aktienpaket EUR 15,15 je comdirect-Aktie an die Petrus Advisers Ltd. gezahlt (zuzüglich Kostenerstattung und Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 0,75 % des Gesamtkaufpreises), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/commerzbank-inlandsbanken-holding-ag.html. Dieser Vorerwerb sei allerdings irrelevant, ließ der comdirect-Vorstand die zahlreichen (vorab) hierzu fragenden Minderheitsaktionäre wissen.

Nachfragen und Klärungen offener Punkte waren bei dieser Form der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Auch gab es laufend technische Probleme (ständiges Ausloggen der angemeldeten Aktionäre nach kurzer Zeit).

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Keine Kommentare: