von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die eingegangenen Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 3-05 O 13/20 verbunden. Gleichzeitig hat es mit Beschluss vom 26. Mai 2020 Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. Dieser kann bis zum 11. August 2020 Stellung nehmen.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die eingegangenen Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 3-05 O 13/20 verbunden. Gleichzeitig hat es mit Beschluss vom 26. Mai 2020 Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. Dieser kann bis zum 11. August 2020 Stellung nehmen.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 13/20
Tobias Rolle u.a.. ./. E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 20457 Hamburg
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